In dieser Arbeit wird das „private enforcement“ des EU-Beihilfenrechts umfassend erläutert und es werden verschiedene Probleme beleuchtet, die das „private enforcement“ in seiner praktischen Etablierung zu hemmen scheinen.
Um fairen Wettbewerb zwischen den einzelnen Unternehmen in der Europäischen Union zu gewährleisten, gibt es das EU-Beihilfenrecht, welches einen Teilbereich des europäischen Wettbewerbsrechts darstellt. Das Beihilfenrecht regelt in seiner speziellen Ausprägung das Verhalten des Staates am Markt, nicht hingegen das der Marktteilnehmer. Es soll verhindern, dass einzelne Unternehmen gegenüber anderen Wettbewerbern bessergestellt werden, indem der Staat diese mit Haushaltsmitteln unterstützt. Gäbe es keine unionsrechtliche Kontrolle bei der Vergabe staatlicher Beihilfen, bestünde das Risiko, dass der unverfälschte Wettbewerb zwischen den Unternehmen in einen Wettbewerb der Staatshaushalte ausarten könnte.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Anmerkung:
A. Einführung
I. Beihilfenrecht in der Europäischen Union
II. Grundsatz: Beihilfenverbot mit Erlaubnisvorbehalt
III. Das „Durchführungsverbot“
IV. Der Begriff „private enforcement“ im EU-Beihilfenrecht
V. Welche Funktion soll „private enforcement“ im EU-Beihilfenrecht haben?
B. Wesentliche Aspekte des „private enforcements“ im EU-Beihilfenrecht
I. Rechtliche Grundlage
1. Unmittelbare Wirkung
2. Verstoß gegen das Durchführungsverbot
a) Vorliegen einer „staatlichen Beihilfe“
b) Anmeldepflicht
c) Rechtsfolge
aa) Beihilfegewährende Verwaltungsakte
bb) Akte der Gesetzgebung
cc) Privatrechtliche Verträge mit Beihilfencharakter
(1) Auffassung des BGH vor CELF I
(2) Kritik von Teilen der Literatur
(3) Auffassung des BGH nach CELF I
(4) Stellungnahme
II. Die Rolle der nationalen Gerichte und der Kommission-
1. Abgrenzung der Aufgaben
2. Bindungswirkung des Eröffnungsbeschlusses
a) Auffassung des EuGH
b) Auffassung Teile der Literatur
c) Vorzugswürdige Auffassung
3. Reichweite der Bindungswirkung
a) Auffassung contra Bindungswirkung
b) Auffassung pro Bindungswirkung
c) Vorzugswürdige Auffassung
4. Bedeutung für das „private enforcement“ im EU-Beihilfenrecht
III. Rechtsschutzmaßnahmen bei Verstößen gegen das Durchführungsverbot
1. Aussetzung oder Beendigung der Durchführung der Maßnahme
2. Rückforderung
3. Einstweilige Maßnahmen
4. Schadensersatzklagen
IV. Kläger im Rahmen des „private enforcement“ – Rechtslage in Deutschland
1. Verfahren vor ordentlichen Gerichten
a) Auffassung des OLG Brandenburg
b) Auffassung des BGH
c) Auffassung des OLG Frankfurt a.M
d) Vorzugswürdige Auffassung
2. Verfahren vor Verwaltungsgerichten
V. Ansprüche der Wettbewerber
1. Ansprüche gegen den Beihilfegeber
a) Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
b) Auskunftsanspruch
c) Schadensersatzansprüche
d) Staatshaftung nach Gemeinschaftsrecht
2. Ansprüche gegen den Beihilfenempfänger
a) Rückzahlungsansprüche
b) Schadensersatzansprüche
aa) Auffassung pro „eigener Rechtsbruch“
bb) Auffassung contra „eigener Rechtsbruch“
cc) Vorzugswürdige Auffassung
VI. Gerichtliche Durchsetzung
1. Verfahren vor Verwaltungsgerichten
a) Im Hauptsacheverfahren
b) Einstweiliger Rechtsschutz
2. Verfahren vor ordentlichen Gerichten
a) Im Hauptsacheverfahren
b) Einstweiliger Rechtsschutz
VII. Kritische Aspekte und negative Effekte
1. Unsicherheiten beim Beihilfebegriff
2. Entwertung nationaler Urteile
3. Schwierigkeiten in der Beweisführung
a) Informationsrückstand
b) Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität
c) Schadensermittlung
d) Schadensschätzung
C. Ausblick
- Quote paper
- Laurenz Billig (Author), 2021, "Private enforcement" im EU-Beihilfenrecht. Wesentliche Aspekte und Problemfelder, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1342484