Im Jahr 2018 gaben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe insgesamt 12,6 Milliarden Euro für Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen, Hilfen für junge Volljährige und Inobhutnahmen aus. Dabei macht die geschilderte Unterbringung außerhalb des Elternhauses etwa einen Anteil von einem Viertel aus, obwohl stationäre und teilstationäre Leistungen nur circa 6 % aller Hilfen darstellen. Das finanzielle Volumen an dieser Stelle ist also groß. Daher hat der Gesetzgeber unter anderem für diesen Bereich (gemäß § 78a SGB VIII) geregelt, dass vor Übernahme von Entgelten für diese Leistungen Vereinbarungen über den Inhalt, Umfang, Qualität- und Qualitätsentwicklung sowie das Entgelt zu schließen sind (§ 78b Abs. 1 SGB VIII). Beim Abschluss dieser Vereinbarungen kann es jedoch in der Praxis zu verschiedenen rechtlichen Problemen kommen. Zwei dieser Problemstellungen werden im Rahmen dieser Arbeit rechtlich aufgearbeitet: Zum einen die Frage der örtlichen Zuständigkeit bei großen, jugendamtsübergreifend tätigen freien Trägern und zum anderen die Frage des Zeitpunktes des Inkrafttretens des Vereinbarungsabschlusses. Auf Basis der Ergebnisse wird eine kurze Handlungsempfehlung im Umgang mit diesen Problemen in der Praxis gegeben.
Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland soll gem. § 1 Abs. 3 SGB VIII unter anderem junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen. Dies ist nicht immer im elterlichen Haushalt möglich. Daher kann es zu Unterbringungen der Kinder und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses z.B. im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), einer Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) oder einer Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) kommen. Während eine Leistungsverpflichtung bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, also den Jugendämtern, entsteht, sollen die Leistungen der Jugendhilfe sowohl von den Trägern der freien als auch der öffentlichen Jugendhilfe erbracht werden (§ 3 Abs. 2 S. 1 SGB VIII).
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche Einordnung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach dem SGB VIII
- Örtliche Zuständigkeit
- Ausgangsproblematik bei der örtlichen Zuständigkeit
- Rechtliche Beurteilung der Zuständigkeitsproblematik
- Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vereinbarungsabschlusses
- Ausgangsproblematik des Zeitpunktes des Inkrafttretens
- Rechtliche Beurteilung rückwirkender Vereinbarungsabschlüsse
- Exkurs: Kann das Problem anderweitig umgangen werden?
- Fazit und Handlungsempfehlung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht rechtliche Probleme, die beim Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII auftreten. Dabei stehen die Frage der örtlichen Zuständigkeit bei großen, jugendamtsübergreifend tätigen freien Trägern und die Frage des Zeitpunktes des Inkrafttretens von Vereinbarungen im Fokus.
- Rechtliche Einordnung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen im SGB VIII
- Örtliche Zuständigkeit von freien Trägern in der Jugendhilfe
- Rechtliche Beurteilung des Zeitpunktes des Inkrafttretens von Vereinbarungen
- Rückwirkende Vereinbarungen im Kontext der Jugendhilfe
- Handlungsempfehlungen für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Kinder- und Jugendhilfe ein und beleuchtet die Bedeutung dieser Vereinbarungen im Kontext der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses. Dabei werden die gesetzlichen Grundlagen und die finanziellen Rahmenbedingungen erläutert.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach dem SGB VIII und beleuchtet die relevanten Bestimmungen. Die folgenden Kapitel widmen sich dann den beiden zentralen Problemstellungen: der örtlichen Zuständigkeit bei freien Trägern der Jugendhilfe und der Frage des Zeitpunktes des Inkrafttretens von Vereinbarungen.
Die Kapitel zu diesen beiden Themenfeldern analysieren die Ausgangsproblematik, diskutieren relevante Rechtsprechung und juristische Argumente und bieten eine umfassende rechtliche Beurteilung. Dabei werden auch praktische Aspekte und mögliche Lösungsansätze beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die rechtlichen Probleme im Kontext von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Zentrale Themenfelder sind die örtliche Zuständigkeit von freien Trägern der Jugendhilfe, der Zeitpunkt des Inkrafttretens von Vereinbarungen und die rechtliche Beurteilung rückwirkender Vereinbarungen.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2021, Rechtsprobleme beim Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach dem SGB VIII, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1329158