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Zur personenbedingten Kündigung

Titel: Zur personenbedingten Kündigung

Hausarbeit , 2005 , 18 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Dipl. Kfm. (FH) Nikolai Wlazik (Autor:in)

BWL - Recht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

I Allgemeine Grundlagen
I.1 Personenkreis
Im Kündigungsschutzgesetz bezieht sich die Schutzfunktion grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer.
Der Begriff des Arbeitnehmers ist im Gesetz jedoch nicht genau definiert,
sodass hierfür auf allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze, insbesondere der Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts zurückgegriffen wird. Hiernach werden als Arbeitnehmer
diejenigen bezeichnet, welche im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation
und in persönlicher Abhängigkeit Dienstleistungen erbringen.
Dabei
ist nicht relevant, wie Vertragsinhalte formuliert sind, sondern vielmehr die tatsächliche
Durchführung der Vertragsinhalte.
I.2 Betriebsbezug
Für den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes kommen Betriebe, Unternehmen
und Konzerne in Betracht; auch wenn letztere nicht namentlich erwähnt werden.
Für Kleinbetriebe gilt das Kündigungsschutzgesetz allerdings nicht. Unter einem
„Kleinbetrieb“ versteht man nach aktuellem Recht gemäß § 23 KSchG Betriebe und
Verwaltungen, die in der Regel weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Damit
wird den Kleinbetrieben ein Privileg eingeräumt, da diese weniger leistungsfähig sind
und größere Flexibilität benötigen, um Arbeitsverhältnisse zu beenden.
Es greift jedoch eine Sonderregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits
vor dem 01.01.2004 bestanden hat. Hier gilt der alte Schwellenwert von 5 Arbeitnehmern.
Dies führt dazu, dass es bei Betrieben mit 5 bis 9 Arbeitnehmern zu einer „zwei
Klassen-Aufteilung“ kommt. Wird ein weiterer Arbeitnehmer beschäftigt und wächst
der Personalbestand dadurch auf z.B. 8 Arbeitnehmer, so greift für diesen Arbeitnehmer
nicht das Kündigungsschutzgesetz. Alle anderen Arbeitnehmer genießen jedoch den
Schutz (unter der Voraussetzung, dass die Arbeitnehmer bereits vor dem 01.01.2004 bei
diesem Arbeitgeber beschäftigt waren).

Bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer wird in der Regel auf die Personalstärke
abgestellt, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist. Dabei werden
Arbeitnehmer rein rechnerisch mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von
nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 bewertet.
Es kommt also nicht auf die reine Kopfzahl an.

[...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Grundlagen
    • Personenkreis
    • Betriebsbezug
    • Wartezeit
    • Die Kündigung
  • Die personenbedingte Kündigung
    • Voraussetzungen
      • Krankheitsbedingte Gründe
        • Gründe in der Person
        • Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
        • Ultima-Ratio-Prinzip
        • Negativprognose
      • Interessenabwägung
        • Auswahl verschiedener Gründe in der Person
          • Langanhaltende Krankheit
          • Kurzerkrankungen
          • Dauernde Leistungsunmöglichkeit
          • Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit
        • Kündigung aus Fürsorge
        • Einzelne personenbedingte Kündigungsgründe
          • Alkohol- und Drogensucht
          • Kündigung aus Altersgründen
          • Fehlende Erlaubnis
          • Inhaftierung
          • Straftaten
          • Ehe
    • Fazit
    • Literaturverzeichnis

    Zielsetzung und Themenschwerpunkte

    Die Seminararbeit befasst sich mit der personenbedingten Kündigung im Arbeitsrecht. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen und die Anwendung dieser Kündigungsform im Detail zu analysieren. Dabei werden die verschiedenen Gründe für eine personenbedingte Kündigung, die Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet.

    • Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung
    • Krankheitsbedingte Kündigungsgründe
    • Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Rechtliche Rahmenbedingungen der personenbedingten Kündigung
    • Beispiele für personenbedingte Kündigungsgründe

    Zusammenfassung der Kapitel

    Das erste Kapitel der Arbeit behandelt die allgemeinen Grundlagen des Kündigungsschutzgesetzes. Hier werden der Personenkreis, der Betriebsbezug, die Wartezeit und die Kündigung als Rechtsakt erläutert. Das zweite Kapitel widmet sich der personenbedingten Kündigung. Es werden die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung, insbesondere die krankheitsbedingten Gründe, die Interessenabwägung und die Auswahl verschiedener Gründe in der Person, detailliert dargestellt.

    Schlüsselwörter

    Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die personenbedingte Kündigung, das Kündigungsschutzgesetz, krankheitsbedingte Gründe, Interessenabwägung, Ultima-Ratio-Prinzip, Negativprognose, Alkohol- und Drogensucht, Kündigung aus Altersgründen, fehlende Erlaubnis, Inhaftierung, Straftaten und Ehe. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anwendung der personenbedingten Kündigung im Arbeitsrecht.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Zur personenbedingten Kündigung
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Personalmanagement
Note
2,0
Autor
Dipl. Kfm. (FH) Nikolai Wlazik (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V131855
ISBN (eBook)
9783640376186
ISBN (Buch)
9783640376360
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kündigung Person personenbedingt Kündigungsschutz Personenkreis Wartezeit Betriebliche Interessen Kündigungsschutzgesetz Ultima-Ratio-Prinzip Negativprognose Krankheitsbedingte Gründe Interessenabwägung KSchG Betriebsbezug
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dipl. Kfm. (FH) Nikolai Wlazik (Autor:in), 2005, Zur personenbedingten Kündigung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/131855
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Leseprobe aus  18  Seiten
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