Die Arbeit untersucht Intermediärshaftung für UWG-Verletzungen. Zunächst wird auf die Rechtsentwicklung Bezug genommen, bevor das aktuelle Recht und die Haftungsvoraussetzungen aufgezeigt werden. In einem weiteren Schritt ist auf die Privilegierungstatbestände des Telemediengesetzes (TMG) einzugehen, unter dessen Schutz Internetdienstleister stehen können. Abschließend soll ein rechtspolitischer Rahmen Aufschluss zeigen, inwieweit die wettbewerbsrechtliche Intermediärshaftung effektiv und angemessen ausgestaltet ist.
Ein Intermediär ist ein Vermittler. Er ermöglicht es anderen Personen, geschäftlich zu handeln. In der analogen Welt sind es unter anderem Telefongesellschaften, Post und Spediteure, die dafür sorgen, dass unmittelbar Handelnde ihre Tätigkeiten ausüben können. Die für digitale Märkte prägenden Unternehmen sind jedoch überwiegend Plattformen. Sie ermöglichen es, die Nutzer des Internets auf der ganzen Welt miteinander zu verknüpfen und schaffen die Voraussetzung dafür, Güter auszutauschen und an Dienstleistungen und Informationen zu gelangen.
Ihre dominante Stellung ist aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr hinwegzudenken. So gehörte eBay zu denjenigen Vermittlern, die durch ihre Kommunikationsreichweite einen einzelhandelsrelevanten Umsatz in Höhe von über elf Milliarden Euro in Deutschland erzielt haben. Soweit die Entwicklung aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüßen ist, steht die rechtliche Bewertung jedoch vor einer Ambivalenz. Auf der einen Seite leisten Intermediäre einen notwendigen und erwünschten Beitrag für die Infrastruktur des Internets.
Auf der anderen Seite eröffnen sie durch ihre Geschäftsmodelle eine Gefahrenquelle, denn vor allem im Internet können Rechtsverletzungen einfach und in einer Vielzahl verwirklicht werden. Da der unmittelbar Handelnde meist hinter der Anonymität des Internets verschwindet, ist es oft effizienter, den Intermediär in Anspruch zu nehmen. Immerhin sitzt dieser direkt an der Quelle und wird daher aus der ökonomischen Analyse des Rechts auch als cheapest cost avoider bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
- Störerhaftung als Beteiligungsform im Deliktsrecht
- Mittelbare Verantwortlichkeit von Intermediären im Netz
- Die (Un-)Zumutbarkeit des erfolgsabwendenden Tuns
- Rechtliche Fragestellungen bei Internetauktionen am Beispiel der Auktionsplattform eBay
- Der Fall L'Oréal gegen eBay: Prüfstein für die Informationsgesellschaft
- Grenzenloses Internet – entgrenzte Haftung?
- Die Haftung für eine Mitwirkung an Wettbewerbsverstößen nach der Entscheidung des BGH ,,jugendgefährdende Medien bei eBay"
- Grenzen der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung
- Geschäftliche Handlung im Internet
- Aktuelle Entwicklungen bei Haftung für mittelbare Rechtsverletzungen
- Internetangebotssperren
- ,,GOOD NEWS II“: Hat der EuGH die Vollharmonisierung des Lauterkeitsrechtes in Teilbereichen abgeschafft?
- Allgegenwärtige Prüfungspflichten für Intermediäre
- Unterlassungsansprüche im Internet: Störerhaftung für nutzergenerierte Inhalte
- Der neue Online-Handel: Geschäftsmodell und Kanalexzellenz im Digital Commerce
- Mittelbare Verantwortlichkeit im Internet
- Private Enforcement im Wett- und Glücksspielrecht
- Zur Providerhaftung - Notice and Take-Down in § 512 U.S. Copyright Act
- Notice and Take-Down-Verfahren als Teil der Providerhaftung
- Haftung von Anbietern kollaborativer Internetplattformen Störerhaftung für User Generated Content?
- „Täter“ und „Störer“ im Wettbewerbs- und Markenrecht - Zur BGH-Entscheidung,,Jugendgefährdende Medien bei eBay"
- „Fachliche Sorgfalt“ – der weiße Fleck auf der Landkarte des UWG
- Der Schutz von Persönlichkeitsrechten gegen Meinungsäußerungen in Blogs
- Neuordnung der Täter- und Störerhaftung
- Störerhaftung und mittelbare Schutzrechtsverletzung
- Grundlagen und Perspektiven der Haftung für Urheberrechtsverletzungen
- Von,,Grundig-Repoter(n) zu Paperboy(s)" - Entwicklungsperspektiven der Verantwortlichkeit im Urhberrecht
- Die Neuerung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten – Ein Siegeszug der Prüfungspflichten?
- Die Beeinträchtigung des Eigentums nach § 1004 I 1 BGB
- Sekundäre Haftung im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht
- Wer stört? Gedanken zur Haftung von Intermediären im Internet – von praktischer Konkordanz, richtigen Anreizen und offenen Fragen
- Die Verantwortlichkeit von Intermediären
- Der weite Täterbegriff des EuGH in den Urteilen ,,GS Media“, „,Filmspeler“ und „The Pirate Bay\": Abenddämmerung für die Störerhaftung?
- Die Haftung von Internet-Dienstleistern
- Der unionsrechtliche Rahmen der Haftung für die Verletzung lauterkeitsrechtlicher Verkehrspflichten
- Die lauterkeitsrechtliche Haftung für Hyperlinks
- Urheberrecht in der digitalen Welt – Brauchen wir neue Regelungen zum Urheberrecht und dessen Durchsetzung?
- Die Bedeutung der Verkehrspflichten und ihre systematische Stellung im Deliktsrecht
- Täter und Störer: Zur Erweiterung und Begrenzung der Verantwortlichkeit durch Verkehrspflichten im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
- Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die ,,Geschäftspraxis“ nach Art. 2 d) UGP-RL
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage der Störerhaftung im Internet und untersucht die Verantwortlichkeit von Intermediären für Rechtsverletzungen, die über ihre Plattform begangen werden. Dabei werden verschiedene rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der Störerhaftung beleuchtet.
- Entwicklung der Störerhaftung im Internet
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Intermediäre
- Haftung für nutzergenerierte Inhalte
- Verantwortung von Plattformen für wettbewerbsrechtliche Verstöße
- Aktuelle Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Dieser Abschnitt führt in das Thema der Störerhaftung im Internet ein und erläutert die grundlegenden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Er beleuchtet die Entwicklung der Störerhaftung in der digitalen Welt und zeigt auf, welche Herausforderungen sich für Intermediäre ergeben.
- Kapitel 2: Im zweiten Kapitel wird die rechtliche Verantwortlichkeit von Intermediären für Rechtsverletzungen, die über ihre Plattform begangen werden, im Detail analysiert. Dabei werden verschiedene Ansätze und Rechtsfiguren der Störerhaftung untersucht, die auf den Internetbereich angewendet werden können.
- Kapitel 3: Das dritte Kapitel widmet sich der Haftung von Intermediären für nutzergenerierte Inhalte. Es werden verschiedene Rechtsfiguren und Haftungsmodelle diskutiert, die zur Beurteilung dieser Frage herangezogen werden können. Zudem wird auf die Rolle der Plattformbetreiber bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen eingegangen.
- Kapitel 4: Dieses Kapitel beleuchtet die Verantwortung von Plattformen für wettbewerbsrechtliche Verstöße. Es wird untersucht, inwiefern Intermediäre für Wettbewerbsverstöße ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu verhindern.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit der Störerhaftung im Internet, insbesondere der Verantwortlichkeit von Intermediären für Rechtsverletzungen, die über ihre Plattform begangen werden. Zentrale Themen sind die Haftung für nutzergenerierte Inhalte, die Prüfungspflichten von Plattformen, das Verhältnis von Urheberrecht und Störerhaftung, sowie die Herausforderungen der Digitalisierung für das Haftungsrecht.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2020, Intermediärshaftung für UWG-Verletzungen. Rechtsentwicklung, aktuelles Recht und Haftungsprivilegien für Dienstanbieter, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1315929