Die Arbeit setzt sich mit der Rechtsprechung im Nationalsozialismus auseinander. Dabei betrachtet sie die dogmatischen Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtsverständnisses und der zugrundeliegenden Rechtsphilosophie. Diese sind von der Überwindung des rationalistischen Geistes der Aufklärung, der als Überfremdungserscheinung wahrgenommenen Aufklärungsphilosophie des philosophisch-soziologischen Positivismus englisch-französischer Herkunft geprägt und müssen als Loslösung vom aufklärerisch entdeckten Naturrecht verstanden werden.
Eine höhere Begründung für geltendes Recht wird im völkischen Nationalismus gefunden. So sei das Recht eine wirkliche Macht im Leben der Völker und Menschen, Teil des Gemeinschaftslebens, sprich eine wirklich seiende Lebensform der Gemeinschaft und die Äußerung eines Gemeinschaftslebens und darum völkisch bedingt. Fortan wird die völkische Gemeinschaftsbindung zum Ideal von Rechtstheorie und -praxis erhoben.
Die ideologische Umwidmung des Rechtsverständnisses geht einher mit dem Volksgemeinschaftsprinzip sowie dem Führerprinzip, der Einheit von Recht und Sittlichkeit und der Ablehnung des Rechtspositivismus. Hierfür muss die bestehende Rechtsordnung nicht gänzlich revolutioniert, sondern lediglich ausgehöhlt und pervertiert werden. Rechtstheoretiker tun sich hervor um die Pervertierung des Rechts staatsrechtlich zu legitimieren als auch Karrieristen wie Roland Freisler. Nach dem Untergang des nationalsozialistischen Staates muss die Renaissance eines humanen rechtsphilosophischen Denkens an die seit 1933 verschütteten Traditionen der deutschen Geistesgeschichte anknüpfen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Stellung der Judikative
III. Schuldfrage
IV. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle und Transformation der Rechtsprechung während der Zeit des Nationalsozialismus, indem sie die ideologische Durchdringung der Justiz sowie deren Instrumentalisierung durch das NS-Regime analysiert.
- Ideologische Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtsverständnisses
- Verlust der richterlichen Unabhängigkeit und Verreichlichung der Justiz
- Instrumentalisierung des Strafrechts durch das Führerprinzip
- Spannungsfeld zwischen positivem Recht und materieller Gerechtigkeit
- Rolle der Richterschaft als politisches Organ im Unrechtsstaat
Auszug aus dem Buch
II. Stellung der Judikative
Die Politik ermächtigt sich der Kontrolle der Justiz erstmalig durch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.03.1933, welches die Gewaltenteilung aufhebt und den Führer als obersten Gerichtsherrn im Staate einsetzt. In den Jahren 1933- 1936 sind Konflikte zwischen der NSDAP und SS einerseits und der Justiz andererseits zu verorten, da diese teilweise noch versucht mit rechtsstaatlichen Methoden zu arbeiten. Druck auf die Richterschaft kann durch das Staatspolizeiamt unter der Leitung Heydrichs ausgeübt werden, indem politische Urteile systematisch erfasst, ausgewertet und in Listen übertragen werden, die von einer ungenügenden Arbeit der Justiz gegenüber Staatsfeinden zeugen, inklusive des Vermerks, ob die Ursache hierin in einer negativen Einstellung des Richters zum nationalsozialistischem Staate zu sehen sei.
Durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933, welches jüdische und ideologisch verdächtige Juristen ihrer Ämter enthebt, verändert die personelle Struktur des Justizapparats grundlegend, sodass ideologischer Widerstand weitestgehend entfernt wird. Fortan ist die persönliche Unabhängigkeit der Richter beschnitten, was einschüchternd auf Kritiker der nationalsozialistischen Justiz wirkt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des NS-Rechtsverständnisses, insbesondere die Abkehr vom Rechtspositivismus und die Ausrichtung am völkischen Nationalismus.
II. Stellung der Judikative: Hier wird die schleichende Gleichschaltung der Justiz, der Verlust der richterlichen Unabhängigkeit und die Unterordnung der Gerichte unter das Führerprinzip dargestellt.
III. Schuldfrage: Das Kapitel analysiert die Umwandlung des Strafrechts in ein Gesinnungsstrafrecht und die moralische sowie rechtliche Problematik der Auslegung von Rechtsquellen durch die NS-Ideologie.
IV. Fazit: Es wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Rechtstheoretiker durch widersprüchliche Theorien den Mantel der Legitimität über das Unrecht legten und sich dem System andienten.
Schlüsselwörter
Rechtsprechung, Nationalsozialismus, Justiz, Führerprinzip, Rechtspositivismus, Volksgemeinschaft, Radbruchsche-Formel, Unrechtsstaat, Richterliche Unabhängigkeit, Gesinnungsstrafrecht, Ideologie, NS-Juristen, Rechtsphilosophie, Gewaltenteilung, Gleichschaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie sich die deutsche Rechtsprechung im Nationalsozialismus von einer rechtsstaatlichen Instanz zu einem Instrument der Willkürherrschaft wandelte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der ideologischen Umgestaltung des Rechts, der administrativen Gleichschaltung der Justiz und der Rolle der Richter im Führerstaat.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die ideologische Adaptionsfähigkeit der Justiz an die NS-Machtverhältnisse aufzuzeigen und die Gefahren einer Aufgabe moralischer Rechtsnormen zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die auf der Auswertung zeitgenössischer Rechtsquellen, nationalsozialistischer Rechtstheorien und historischer Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der administrativen Kontrolle der Justiz (Stellung der Judikative) und die inhaltliche pervertierte Auslegung des Rechts (Schuldfrage).
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind das Führerprinzip, die völkische Gemeinschaftsbindung, die Aushöhlung des Rechtsstaates und die Radbruchsche-Formel zur Bewertung von Unrecht.
Wie wurde die richterliche Unabhängigkeit faktisch abgeschafft?
Dies geschah schrittweise durch Gesetze zur personellen Säuberung, die Zentralisierung der Landesjustizverwaltungen und die ständige Überwachung durch politische Listen und Richterbriefe.
Warum spielt die Radbruchsche-Formel eine Rolle in der Argumentation?
Sie dient als Maßstab, um nachzuweisen, dass inhaltlich ungerechtes Recht, das ein unerträgliches Maß überschreitet, seinen Rechtscharakter verliert und somit als Unrecht zu klassifizieren ist.
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- Robin Steinwachs (Author), 2021, Die Rolle der Rechtsprechung in der Zeit des Nationalsozialismus. Ein kurzer Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1309925