Die Arbeit setzt sich mit der Rechtsprechung im Nationalsozialismus auseinander. Dabei betrachtet sie die dogmatischen Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtsverständnisses und der zugrundeliegenden Rechtsphilosophie. Diese sind von der Überwindung des rationalistischen Geistes der Aufklärung, der als Überfremdungserscheinung wahrgenommenen Aufklärungsphilosophie des philosophisch-soziologischen Positivismus englisch-französischer Herkunft geprägt und müssen als Loslösung vom aufklärerisch entdeckten Naturrecht verstanden werden.
Eine höhere Begründung für geltendes Recht wird im völkischen Nationalismus gefunden. So sei das Recht eine wirkliche Macht im Leben der Völker und Menschen, Teil des Gemeinschaftslebens, sprich eine wirklich seiende Lebensform der Gemeinschaft und die Äußerung eines Gemeinschaftslebens und darum völkisch bedingt. Fortan wird die völkische Gemeinschaftsbindung zum Ideal von Rechtstheorie und -praxis erhoben.
Die ideologische Umwidmung des Rechtsverständnisses geht einher mit dem Volksgemeinschaftsprinzip sowie dem Führerprinzip, der Einheit von Recht und Sittlichkeit und der Ablehnung des Rechtspositivismus. Hierfür muss die bestehende Rechtsordnung nicht gänzlich revolutioniert, sondern lediglich ausgehöhlt und pervertiert werden. Rechtstheoretiker tun sich hervor um die Pervertierung des Rechts staatsrechtlich zu legitimieren als auch Karrieristen wie Roland Freisler. Nach dem Untergang des nationalsozialistischen Staates muss die Renaissance eines humanen rechtsphilosophischen Denkens an die seit 1933 verschütteten Traditionen der deutschen Geistesgeschichte anknüpfen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- Stellung der Judikative im 3. Reich
- Schuldfrage
- Fazit
- II. Stellung der Judikative
- III. Schuldfrage
- IV. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text analysiert die Rolle der Rechtsprechung während der Zeit des Nationalsozialismus, insbesondere die Umwandlung der Justiz von einem Organ der staatlichen Machtbegrenzung zu einem Instrument der Machtentfaltung. Es wird untersucht, wie die nationalsozialistische Ideologie das Rechtsverständnis und die Praxis der Rechtsprechung beeinflusst hat und welche Auswirkungen dies auf die Stellung der Judikative, die Schuldfrage und die Grundrechte hatte.
- Die Pervertierung des Rechtsverständnisses durch den Nationalsozialismus
- Die Einflussnahme der NSDAP auf die Justiz und die Unterwerfung der Richter
- Die Umwandlung des Strafrechts und die Einführung des Gesinnungsstrafrechts
- Die Rolle der Grundrechte im Führerstaat und die Missachtung der Menschenrechte
- Die Transformation der Rechtsprechung von einem Organ der staatlichen Machtbegrenzung zu einem Instrument der Machtentfaltung.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung
Die Einleitung stellt die dogmatischen Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtsverständnisses und die zugrundeliegende Rechtsphilosophie vor. Es wird hervorgehoben, dass die nationalsozialistische Rechtsphilosophie eine Abkehr vom rationalistischen Geist der Aufklärung und eine Hinwendung zum völkischen Nationalismus darstellt. Das Recht wird als Ausdruck eines Gemeinschaftslebens verstanden, das durch das Volksgemeinschaftsprinzip und das Führerprinzip geprägt ist. Die nationalsozialistische Ideologie erforderte jedoch keine vollständige Revolutionierung der bestehenden Rechtsordnung, sondern lediglich eine Ausweitung und Pervertierung des Rechts durch den Nationalsozialismus.
II. Stellung der Judikative
Kapitel II beleuchtet die Stellung der Judikative im nationalsozialistischen Staat. Es wird gezeigt, wie die Politik durch die Aufhebung der Gewaltenteilung und die Einführung des Führerprinzips die Kontrolle über die Justiz erlangte. Es werden die Konflikte zwischen der NSDAP und der Justiz, die Auswirkungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und die Zentralisierung der Justiz unter dem Reichsjustizministerium beleuchtet. Darüber hinaus werden die Veränderungen in der Rolle des Richters im nationalsozialistischen Staat diskutiert und die Abkehr von der Idee eines unpolitischen Richters aufgezeigt.
III. Schuldfrage
Kapitel III behandelt die Frage der Schuld im Kontext des nationalsozialistischen Rechtsverständnisses. Es wird argumentiert, dass das Recht im Nationalsozialismus als Ausdruck des lebendigen Willens der Rechtsgemeinschaft verstanden wurde, wobei die Macht eine zentrale Rolle spielt. Die nationalsozialistische Ideologie hat die Rechtsprechung maßgeblich beeinflusst, indem sie die Rechtsquellen und die Auslegung des Rechts durch nationalsozialistische Werte prägte und die Kompetenzen der Richter erweiterte. Das Kapitel beleuchtet die Transformation vom tatgebundenen Strafrecht zum tätergebundenen Gesinnungsstrafrecht und die Bedeutung der Generalklauseln und des Rückwirkungsverbots im nationalsozialistischen Recht.
Schlüsselwörter
Die zentralen Begriffe und Themen des Textes umfassen die nationalsozialistische Rechtsphilosophie, die Pervertierung des Rechtsverständnisses, die Stellung der Judikative im Führerstaat, die Einflussnahme der Politik auf die Justiz, die Transformation des Strafrechts, die Schuldfrage, die Rolle der Grundrechte und die Missachtung der Menschenrechte.
- Arbeit zitieren
- Robin Steinwachs (Autor:in), 2021, Die Rolle der Rechtsprechung in der Zeit des Nationalsozialismus. Ein kurzer Überblick, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1309925