Zum Zeitpunkt der Gründung der Weimarer Republik im Jahr 1918 war das Recht der Aktiengesellschaft ausschließlich als Teilbereich des Handelsrechts verstanden worden und wurde demgemäß in den §§ 178 bis 334 des um die Jahrhundertwende neu geschaffenen Handelsgesetzbuches geregelt. Das bestehende Aktienrecht erwies sich jedoch unter dem Einfluss von Krieg und Inflation zunehmend als unzureichend, es kam zu einem Auseinanderdriften von Norm und Wirklichkeit. Auf Grund einer zunehmenden Lähmung der Gesetzgebungsorgane erfolgt eine Neuordnung des Aktienrechts zur Zeit der Weimarer Republik indes nicht. Eine umfassende Reform brachte jedoch das Aktiengesetz vom 30.01.1937, durch welches insbesondere die Heraufsetzung des Mindestkapitals auf 500.000 RM, die Stärkung der Position des Vorstandes gegenüber der Generalversammlung sowie die Berücksichtigung sozialer und gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte in das Aktienrecht eingeführt wurde. Das Aktiengesetz von 1937 knüpfte dabei zwar größtenteils an die Gesetzentwürfe aus der Weimarer Zeit an, gleichwohl gingen diesem Gesetzgebungsverfahren umfassende Beratungen des Aktienrechtsausschusses der nationalsozialistischen „Akademie für deutsches Recht“ vor. Aufgegriffen wurde insbesondere die Forderung der nationalsozialistischen Führung, die staatsrechtlichen Zustände auf die Organisationsstruktur der Aktiengesellschaft zu übertragen. Nach überwiegender Auffassung hat sich das Führerprinzip im Aktiengesetz von 1937 indes nicht umfassend durchgesetzt. Es enthielt nur wenige Elemente der nationalsozialistischen Weltanschauung und rezipierte nur vereinzelt die Wortwahl ihrer Anhänger.
Inhaltsverzeichnis
- A. Historische Entwicklung des Aktienrechts (1918 bis 1937)
- I. Rechtslage zur Zeit der Weimarer Republik
- II. Die Verabschiedung des AktG 1937
- B. Einordnung in die nationalsozialistische Gesetzgebung
- I. Das Führerprinzip als Teil der NS-Wirtschaftsordnung
- II. Das Führerprinzip im AktG 1937
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Einsendearbeit untersucht die Entwicklung des deutschen Aktienrechts von 1918 bis 1937, insbesondere die Verabschiedung des Aktiengesetzes von 1937 im Kontext der nationalsozialistischen Gesetzgebung. Ziel der Arbeit ist es, die historischen Hintergründe und Motive der Aktienrechtsreform aufzuzeigen und die Rolle des Führerprinzips im AktG 1937 zu analysieren.
- Die Rechtslage des Aktienrechts zur Zeit der Weimarer Republik und die Herausforderungen durch Inflation und ausländische Investoren
- Die Verabschiedung des AktG 1937 und seine wichtigsten Neuerungen
- Das Führerprinzip als Kernbestandteil der nationalsozialistischen Ideologie und seine Relevanz für das Arbeits- und Gesellschaftsrecht
- Die Umsetzung des Führerprinzips im AktG 1937 und seine tatsächliche Bedeutung für die Unternehmensführung
- Die ideologische Prägung des AktG 1937 und seine Einordnung in die nationalsozialistische Gesetzgebung
Zusammenfassung der Kapitel
A. Historische Entwicklung des Aktienrechts (1918 bis 1937)
I. Rechtslage zur Zeit der Weimarer Republik
Die Arbeit beleuchtet zunächst die Rechtslage des Aktienrechts zur Zeit der Weimarer Republik. Das Aktienrecht war zu dieser Zeit Teil des Handelsrechts und wurde im Handelsgesetzbuch von 1897 geregelt. Die Arbeit hebt die Herausforderungen hervor, die durch die Inflation und den Einfluss ausländischer Investoren entstanden sind. Diese Entwicklungen führten zu einer zunehmenden Kritik am bestehenden Aktienrecht und zu Forderungen nach einer Reform.
II. Die Verabschiedung des AktG 1937
Im Anschluss wird die Verabschiedung des Aktiengesetzes von 1937 im Detail untersucht. Das AktG 1937 löste das bestehende Aktienrecht aus dem Handelsgesetzbuch und enthielt zahlreiche Neuerungen, wie die Heraufsetzung des Mindestkapitals und die Stärkung der Position des Vorstandes. Die Arbeit geht auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes ein und beleuchtet den Einfluss der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht.
B. Einordnung in die nationalsozialistische Gesetzgebung
I. Das Führerprinzip als Teil der NS-Wirtschaftsordnung
Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Einordnung des AktG 1937 in die nationalsozialistische Gesetzgebung. Die Arbeit erläutert das Führerprinzip als Kernbestandteil der nationalsozialistischen Ideologie und seine Bedeutung für das Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Es wird dargestellt, wie das Führerprinzip die Organisationsstruktur der Aktiengesellschaft prägte und das Verhältnis von Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat definierte.
II. Das Führerprinzip im AktG 1937
Dieser Abschnitt untersucht die konkrete Umsetzung des Führerprinzips im AktG 1937. Die Arbeit analysiert den Wortlaut des Gesetzes und untersucht, ob das Führerprinzip tatsächlich vollumfänglich im Aktienrecht Anwendung fand. Es werden die Positionen des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung im Lichte des Führerprinzips betrachtet und die Bedeutung des staatlichen Einflusses auf die Aktiengesellschaft erörtert.
Schlüsselwörter
Diese Arbeit befasst sich mit den Schlüsselbegriffen des deutschen Aktienrechts im Kontext der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Gesetzgebung. Wichtige Themen sind die historische Entwicklung des Aktienrechts, die Herausforderungen durch Inflation und ausländische Investoren, die Verabschiedung des AktG 1937, das Führerprinzip als nationalsozialistisches Leitprinzip, die Organisation der Aktiengesellschaft und die ideologische Prägung des AktG 1937.
- Arbeit zitieren
- Paul Maximilian Stommel (Autor:in), 2022, Das Führerprinzip im Aktiengesetz. Zur historischen Entwicklung des Aktienrechts von 1917 bis 1937, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1307593