In der folgenden Arbeit soll geklärt werden, was Bouterwek kritisiert und was er an Kants Rechtslehre als positiv erachtet. Zudem soll näher beleuchtet werden, wie Kant auf die Rezension eingeht. Dafür werden in der vorliegende Arbeit vor allem die Rezensionen in der Zeitschrift „Göttingische Anzeigen von gelehrten Sachen“ von 1797 und 1799 zu Kants Werken „Methaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ und „Anhang erläuternder Bemerkungen zu den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre“ analytisch betrachtet.
Gemeinhin gilt Immanuel Kant nicht nur als einer der größten Philosophen der deutschen Geschichte, er wird auch häufig als Begründer des Deutschen Idealismus bezeichnet, dem in der Folge auch Fichte, Schelling oder Hegel zuzurechnen sind. Diese Strömung, vom griechischen Wort ἰδέα abgeleitet, deutet die Wirklichkeit des Subjekts aus einem Urbild heraus und beinhaltet einen erkenntnistheoretischen und einen kritischen Aspekt: die Realität kann nur für ein Subjekt bestehen. Dies widerspricht den Ansätzen der Materialisten, die die Welt auf aus Materie bestehende Gesetzmäßigkeiten zurückführen. Man muss den Begriff auch von den Realisten stark abgrenzen, die die Welt als objektiv, also für alle gleich, sehen. Kant steht mit der 1797 verfassten Rechtslehre zwischen diesen Ideen und versucht als Folge der „Revolution im Kopfe“ , deren zentraler Punkt die geistige Selbstverwaltung ist, Rechtsgrundlagen zu entwickeln, die sich a priori aus der Vernunft ergeben. Denn für ihn besitzt jeder Mensch eine natürliche Anlage zur Metaphysik und erkennt gewisse Ordnungsprinzipien, wie Freiheit oder Gleichheit, an. Er ist der Meinung, dass Ideen Leitprinzipien des Menschen sind, die durch äußere Einflüsse verändert werden. Durch moralische Erkenntnis kann der Mensch „das System vernünftiger Selbsterhaltung“ schaffen. Während Kant eher aus dem Bereich der Philosophie seine Kenntnisse schöpft, kann Friedrich Bouterwek mit einem Jurastudium an der Universität Göttingen aufwarten. Nicht nur aus Verehrung Kants‘ , sondern auch aus einem rechtswissenschaftlichen Hintergrund heraus wagt er eine Kritik an der Rechtslehre. Dies ist die einzige Kritik, die Kant selbst beantwortet und daraufhin seinen Text zum Teil näher erläutert, woraufhin eine zweite Rezension folgte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Methodik
- III. Quellen und Literatur
- IV. Leben und Werk von Friedrich Bouterwek
- V. Erste Rezension Bouterweks
- 1. Allgemeines aus der Rezension.
- 2. Kritik am zweideutigen Recht.
- 3. Kritik am dinglich-persönlichem Recht.
- 4. Kritik am Mietrecht und Erbrecht.
- 5. Kants Widerstandsrecht
- VI. Reaktion Kants
- VII. Bouterweks zweite Rezension
- VIII. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Kritik von Friedrich Bouterwek an Immanuel Kants Rechtslehre. Die Zielsetzung ist es, die Kritikpunkte Bouterweks zu analysieren und Kants Reaktion auf diese Kritik zu beleuchten. Zu diesem Zweck werden die beiden Rezensionen Bouterweks in der „Göttingischen Anzeigen von gelehrten Sachen“ aus den Jahren 1797 und 1799, sowie Kants Antwort auf die Kritik analysiert.
- Die unterschiedlichen Perspektiven von Kant und Bouterwek auf das Verhältnis von Moralphilosophie und Naturrecht
- Die Kritik Bouterweks an zentralen Elementen von Kants Rechtslehre, insbesondere dem Widerstandsrecht
- Kants Reaktion auf die Kritik Bouterweks und seine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten
- Die Rezeption von Kants Rechtslehre in der Zeit um 1800 und die Bedeutung der Rezensionen in diesem Kontext
- Die Rolle von Friedrich Bouterwek als Rezensent und seine Beiträge zur Rechtsphilosophie
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die zentralen Figuren der Arbeit, Immanuel Kant und Friedrich Bouterwek, vor. Kapitel II beschreibt die Methodik der Arbeit und die Schwerpunkte der Analyse. Kapitel III erläutert die wichtigsten Quellen und die Relevanz der Göttingischen Anzeigen von gelehrten Sachen. Kapitel IV widmet sich der Biographie und dem Werk Friedrich Bouterweks. Kapitel V behandelt die erste Rezension Bouterweks an Kants Rechtslehre und analysiert dessen Kritikpunkte. Kapitel VI beleuchtet Kants Antwort auf die Kritik Bouterweks. Kapitel VII untersucht Bouterweks zweite Rezension. Kapitel VIII fasst die Positionen von Kant und Bouterwek zusammen.
Schlüsselwörter
Immanuel Kant, Friedrich Bouterwek, Rechtslehre, Metaphysik der Sitten, Naturrecht, Widerstandsrecht, Rezensionen, Göttingische Anzeigen von gelehrten Sachen, Philosophie, Recht, Rechtsgeschichte, Rezeption.
- Arbeit zitieren
- Maximilian Hübler (Autor:in), 2019, Friedrich Bouterwek und Kants Rechtslehre, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1303220