Passen Social-Media und die Polizei wirklich nicht zusammen? Adrienne Koleszar ist mit 542.000 Followern auf Instagram ein Star. Was auf den ersten Blick nicht zu sehen ist: Adrienne galt lange Zeit als "Deutschlands schönste Polizistin". Sie war ein #instacop, bis sie im Frühjahr 2021 durch ihre Dienststelle, die Polizei Dresden, zu einer Entscheidung bewogen wurde: a) ihren Beamtenstatus aufzugeben, um hauptberuflich Influencerin zu werden oder b) ihren Instagram-Account aufzugeben, um sich wieder mit voller Arbeitskraft dem Polizeidienst zu widmen. Adrienne hat sich gegen ihren Beamtenstatus und für das Influencing entschieden. Auf ihrem Instagram-Account sind heute nur noch wenige Hinweise auf ihren vorherigen Beruf zu finden.
Es existieren keine Statistiken, wie viele verbeamtete Polizisten tatsächlich in den sozialen Medien aktiv sind, obwohl immer mehr wie Adrienne als Influencer auftreten. Doch wie viel Influencer-Aktivität ist von verbeamteten Polizisten vertretbar? So ist die Vereinbarkeit mit den Dienstpflichten des Beamten und inwieweit sich der Beamtenstatus mit der Rolle eines Influencers vereinbaren lässt, besonders diskussionsbedürftig.
Die rechtliche Implikation einer solch intensiven Nutzung von Social-Media durch Beamte wird in der Rechtsprechung und in der juristischen Fachliteratur bislang nur stiefmütterlich behandelt und ein Laissez-Faire-Ansatz durch die Dienststellen verfolgt. Die Thematik wird daher nachfolgend auf Basis der allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätze und der Prinzipien des Beamtenrechts erörtert.
Dazu wird zunächst in Kapitel zwei ein Überblick über die sozialen Netzwerke, speziell die Plattform Instagram gegeben sowie anschließend verschiedene Rollen verbeamteter Polizisten unter Berücksichtigung ihres Beamtenstatus vorgestellt. In Kapitel drei werden weitergehend die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums als rechtliche Grenze dargestellt, die daraufhin in Kapitel vier auf die Vereinbarkeit der Aktivität eines Influencers diskutiert wird. Die Arbeit schließt mit einem Fazit.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Polizisten als Influencer
2.1 Social-Media und Instagram
2.2 Beamtenverhältnis
2.3 Rollenklassifizierung
2.3.1 Der verbeamtete Polizist als Corporate Influencer
2.3.2 Der verbeamtete Polizist als „privater“ Influencer
3 Das Berufsbeamtentum
3.1 Grundsatz der Hauptberuflichkeit und Pflicht zur vollen Hingabe
3.2 Pflicht zur Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten
3.3 Pflicht zur politischen Neutralität
3.4 Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung
4 Rechtliche Grenzen
4.1 Nutzung
4.1.1 Inhalt der Nutzung
4.1.2 Umfang und Ausmaß der Nutzung
4.2 Diskussion
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und die Grenzen der Social-Media-Aktivitäten von verbeamteten Polizisten auf der Plattform Instagram, um die Vereinbarkeit dieser privaten Darstellung mit den dienst- und beamtenrechtlichen Pflichten zu klären.
- Analyse des Berufsbeamtentums und seiner Kernprinzipien
- Rollenklassifizierung von Polizisten als Corporate oder private Influencer
- Konfliktpotenzial zwischen Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot
- Anforderungen an die amtsangemessene Führung privater Social-Media-Accounts
Auszug aus dem Buch
2.3.1 Der verbeamtete Polizist als Corporate Influencer
Auf der Plattform Instagram sind viele Polizisten als Corporate Influencer aktiv. Dabei handelt es sich um dienstlich geführte Instagram-Accounts, die zugleich personalisiert und daher einer konkreten Person zuzuordnen sind. Die verbeamteten Polizisten treten mit ihrem Gesicht als „Markenbotschafter“ auf und geben ihren Followern privat wirkende Einblicke in ihren Berufsalltag. In der Regel sind die dienstlichen Accounts durch entsprechende Nennung in der Profilbeschreibung gekennzeichnet.
Die Strategie personalisierter Instagram-Accounts stellt eine neue Art der Kommunikation zwischen Bürgern und der Polizei im digitalen Raum dar. Die Niedersächsische Polizei, die seit 2019 mit Corporate Influencern arbeitet, bezeichnet dies auch als DCP (Digital Community Policing). Mit der Strategie soll aufgrund der (vermeintlich) persönlichen (online-)Begegnung der Polizisten mit den Bürgern eine Vertrauensgewinnung in die polizeiliche Arbeit, eine Imagesteigerung und eine Nachwuchskräftegewinnung erfolgen.
Beim Corporate Influencing handeln die Polizisten in ihrer dienstichen Funktion als Amtsträger, eben als Polizisten. Sie stehen dennoch in einem Spagat zwischen der Einhaltung ihrer dienstrechtlichen Pflichten und einer adäquaten Repräsentation ihres Dienstherrn in den digitalen Medien. Für die praktische Umsetzung werden die Polizisten durch Social-Media-Manager begleitet. Für die rechtliche Umsetzung bzw. die Einhaltung (dienst-)rechtlicher Aspekte sieht dies anders aus. Zwar existieren bereits vereinzelte Guidelines zum Verhalten in den sozialen Medien, allgemeingültige und flächendeckende Vorschriften und Regularien bestehen dagegen bislang nicht.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen polizeilicher Tätigkeit und Social-Media-Präsenz ein und stellt die Relevanz der Untersuchung anhand aktueller Fälle dar.
2 Polizisten als Influencer: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise von Instagram, den Begriff des Influencers und klassifiziert die verschiedenen Rollen, in denen Polizisten auf der Plattform agieren.
3 Das Berufsbeamtentum: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die zentralen Dienstpflichten, wie die Treuepflicht und das Mäßigungsgebot, detailliert dargestellt.
4 Rechtliche Grenzen: Dieses Kapitel verknüpft die Social-Media-Nutzung mit den beamtenrechtlichen Pflichten und erörtert die Grenzen für private Accounts der Beamten.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit einer flächendeckenden rechtlichen Regelung.
Schlüsselwörter
Polizei, Instagram, #instacop, Beamtenrecht, Berufsbeamtentum, Social Media, Influencer, Meinungsfreiheit, Mäßigungsgebot, Treuepflicht, Corporate Influencer, Dienstpflichten, Amtsführung, Digitale Kommunikation, Rechtliche Rahmenbedingungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung von sozialen Netzwerken, insbesondere Instagram, durch verbeamtete Polizeibeamte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Beamtenrecht, die spezifischen Dienstpflichten (wie die Treue- und Mäßigungspflicht) und deren Kollision mit der privaten Meinungsfreiheit im digitalen Raum.
Was ist das primäre Forschungsziel?
Das Hauptziel ist die Beantwortung der Frage, wie viel Influencer-Aktivität von verbeamteten Polizisten mit ihrem Status vereinbar ist und wo die rechtlichen Grenzen liegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Ausarbeitung, die auf der Analyse von Gesetzesgrundlagen, verfassungsrechtlichen Prinzipien sowie Fachliteratur und Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Struktur des Berufsbeamtentums, klassifiziert Influencer-Rollen bei der Polizei und diskutiert die Konsequenzen für die private Nutzung von Social-Media-Kanälen.
Welche Schlagworte charakterisieren das Werk?
Relevante Schlüsselbegriffe sind insbesondere #instacop, Beamtenstatus, Dienstpflichten, Mäßigungsgebot und die Abwägung zwischen Grundrechten und Beamtentum.
Was ist ein "Corporate Influencer" im polizeilichen Kontext?
Dies bezieht sich auf Polizisten, die in ihrer dienstlichen Funktion und oft in Uniform als offiziell beauftragte „Markenbotschafter“ für ihre Dienststelle auf Instagram auftreten.
Warum ist die Trennung zwischen privatem und dienstlichem Auftreten so schwierig?
Die Trennung ist schwierig, weil Beamte auf privaten Profilen häufig durch Uniformtragen oder Berufshinweise Assoziationen zur Polizei wecken, was die Öffentlichkeit dazu bewegt, die Handlungen als dienstlich wahrzunehmen.
- Quote paper
- Reja Strauß (Author), 2022, Verbeamtete Polizisten auf Social Media. Rechtliche Grenzen ihrer Influencer-Aktivitäten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1288077