Am 04.09.2009 wurden zwei Tanklaster, welche durch Aufständische entführt wurden und auf einer Sandbank des Kunduz-Flusses in Afghanistan festsaßen, bombardiert. Dies geschah durch Flugzeuge der US-Luftwaffe und auf Befehl des deutschen Obersts K. Dieser Luftschlag kostete zahlreichen Zivilisten das Leben, da sie im Zeitpunkt der Detonation dabei waren, Treibstoff aus den Tanklastern abzuzapfen. Unter den Opfern waren auch die beiden Söhne, acht und zwölf Jahre, des Beschwerdeführers Hanan. Der Generalbundesanwalt leitete aufgrund Beteiligung eines deutschen Generals insbesondere wegen verbotener Methoden der Kriegsführung gemäß § 11 I Nr. 3 VStGB ein Ermittlungsverfahren ein. Weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt seien, stellte er dieses jedoch gemäß § 170 II StPO ein. Vor den deutschen Gerichten war der Beschwerdeführer Hanan weder im Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf, den Zivilgerichten wegen Entschädigungen, noch in der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich.
Der Beschwerdeführer Hanan rügt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Art. 2 und 13 EMRK einen Mangel an effektiver Untersuchung des Todes seiner Söhne sowie das Fehlen eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfs gegen den Entstellungsentscheid des GBA. Mit Datum vom 27.08.2019 gab die fünfte Kammer des EGMR das Verfahren an die Große Kammer ab. Die Entscheidung steht zum Zeitpunkt dieser Arbeit noch aus. Der Fall Hanan wirft in vielerlei Hinsicht Rechtsfragen auf, welche Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind.
Inhaltsverzeichnis des Buches
A. Einleitung
B. Aufgeworfene Rechtsfragen zur Aufklärungspflicht
I. Anwendbarkeit der EMRK nach Art. 1 EMRK
1. Begrenzung auf das Staatsgebiet
2. Extraterritoriale Erweiterung
a) Effektive Kontrolle über ein Gebiet
b) Einleitung der Ermittlung oder des Strafverfahrens
c) IACHR: Kontrolle über das handelnde Staatsorgan
d) BVerfG: gebietsungabhängig
e) Auslegung der EMRK nach Sinn und Zweck
f) Geltung im bewaffneten Konflikt
g) Zwischenergebnis
3. Hoheitsgewalt im Fall Hanan gegen Deutschand
a) Beurteilung nach dem neuen Maßstab
b) Beurteilung nach der effektiven Kontrole über ein Gebiet
4. Zwischenergebnis
II. Zurechnung
1. Keine universelle Zurechnung
2. Zurechnung nach Behrami und Saramati
3. Zurechnung nach Al-Jedda
4. Befreiung von der Verpflichtung durch das VN Mandat
5. Zwischenergebnis
III. Aufklärungspficht
1. Herleitung und Umfang
2. Verletzung der Aufklärungspficht
a) Untersuchung auf eigene Initiative des Konventionsstaates
b) Untersuchung durch unabhängige Stellen
aa) Untersuchungen von Oberst K. und des Brigadegenerals V.
bb) Untersuchung des GBA
c) Effektive Untersuchung
aa) Angemessene Eile
(1) Untersuchungen des GBA
(2) Untersuchungen des Oberst K.
bb) Beteiligung des Antragsstellers im notwendigen Umfang
cc) Zumutbare Sachverhaltsermittlung
3. Zwischenergebnis
IV. Zwischenergebnis
C. Aufgeworfene Rechtsfragen zu wirksamen innerstaatlichen Rechtsmitteln
I. Rechtsmittel zur Überprüfung der Einstellung der Untersuchung
1. Klageerzwingungsverfahren als wirksames Rechtsmittel i.S.d. Art. 2 i.V.m. Art. 13 EMRK
a) Zweistufiges Verfahren
b) Anwaltszwang
c) Angabe von Tatsachen und Beweisen
d) Schlussfolgerung
2. Zwischenergebnis
II. Wirksame Überprüfung durch das BVerfG im Rahmen der Verfassungsbeschwerde
1. Vorbemerkung zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen
2. Wirksame Überprüfung im Rahmen der Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde
a) Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 2 I 1 i.V.m Art. 1 I 2 GG (effektive Strafverfolgung)
b) Schutzbereich aus Art. 103 I GG (rechtliches Gehör)
c) Schutzbereich aus Art. 19 IV GG (Zugang zu den Gerichten)
d) Schutzbereich aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 20 III GG (faires Verfahren)
3. Zwischenergebnis
III. Wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf nach Art. 2, 13 EMRK im Fall Hanan
1. Verfassungsbeschwerde als wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf
2. Strafverfahren als wirksames Rechtsmittel
3. Zivilrechtliches Schadensersatzverfahren wegen Amtspflichtverletzung gemäß § 839 I 1 BGB i.V.m Art 34 1 GG
a) Standpunkt: anwendbar
b) Standpunkt: unanwendbar
c) Zwischenergebnis
4. Aufopferungsanspruch
5. Dienstaufsichtsbeschwerde
6. Zwischenergebnis
D. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands im Kontext des „Falls Hanan“ nach dem Luftangriff von Kunduz 2009. Im Zentrum steht die Untersuchung, ob Deutschland durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die beteiligten Offiziere seine Verpflichtungen aus Art. 2 EMRK (Recht auf Leben/Aufklärungspflicht) und Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Rechtsbehelfe) verletzt hat, unter besonderer Berücksichtigung der extraterritorialen Anwendbarkeit der EMRK.
- Extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK bei Auslandseinsätzen.
- Zurechnung militärischer Handlungen im Rahmen von VN-mandatierten Missionen.
- Anforderungen an eine effektive Untersuchung von Todesfällen durch staatliche Stellen.
- Effektivität innerstaatlicher Rechtsbehelfe (Klageerzwingungsverfahren, Verfassungsbeschwerde, Amtshaftung).
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Am 04.09.2009 wurden zwei Tanklaster, welche durch Aufständische entführt wurden und auf einer Sandbank des Kunduz-Flusses in Afghanistan festsaßen, bombardiert. Dies geschah durch Flugzeuge der US-Luftwaffe und auf Befehl des deutschen Oberst K. Dieser Luftschlag kostete zahlreichen Zivilisten das Leben, da sie im Zeitpunkt der Detonation dabei waren, Treibstoff aus den Tanklastern abzuzapfen. Unter den Opfern waren auch die beiden Söhne, acht und zwölf Jahre, des Beschwerdeführers Hanan. Der Generalbundesanwalt (im Folgenden: GBA) leitete aufgrund Beteiligung eines deutschen Generals insbesondere wegen verbotener Methoden der Kriegsführung gemäß § 11 I Nr. 3 VStGB ein Ermittlungsverfahren ein. Weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt seien, stellte er dieses jedoch gemäß § 170 II StPO ein.
Vor den deutschen Gerichten war der Beschwerdeführer Hanan weder im Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf, den Zivilgerichten wegen Entschädigungen, noch in der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolgreich.
Der Beschwerdeführer Hanan rügt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nach Art. 2 und 13 EMRK einen Mangel an effektiver Untersuchung des Todes seiner Söhne sowie das Fehlen eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfs gegen den Entstellungsentscheid des GBA. Mit Datum vom 27.08.2019 gab die fünfte Kammer des EGMR das Verfahren an die Große Kammer ab. Die Entscheidung steht noch aus. Der Fall Hanan wirft in vielerlei Hinsicht Rechtsfragen auf, welche Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung skizziert den Sachverhalt des Kunduz-Luftschlags 2009 und die darauffolgenden erfolglosen innerstaatlichen Rechtsbehelfe des Beschwerdeführers Hanan, was zur Anrufung des EGMR führte.
B. Aufgeworfene Rechtsfragen zur Aufklärungspflicht: Dieses Kapitel prüft, ob Deutschland bei den Ereignissen in Afghanistan Hoheitsgewalt im Sinne der EMRK ausübte und ob eine Zurechnung der Handlungen vorliegt, die eine Pflicht zur effektiven Aufklärung begründet.
C. Aufgeworfene Rechtsfragen zu wirksamen innerstaatlichen Rechtsmitteln: Hier wird untersucht, ob die deutschen Rechtsmittel wie das Klageerzwingungsverfahren oder die Verfassungsbeschwerde den Anforderungen an einen „wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelf“ gemäß Art. 13 EMRK im Kontext von Menschenrechtsverletzungen genügen.
D. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass die EMRK-Vorgaben auch in bewaffneten Konflikten gelten und Deutschland trotz eigener Initiativen bei der Aufklärung des Falls Lücken in der Umsetzung und bei der Bereitstellung effektiver Rechtsbehelfe aufweist.
Schlüsselwörter
Kunduz-Fall, EMRK, Art. 2 EMRK, Art. 13 EMRK, Hoheitsgewalt, extraterritoriale Anwendung, Aufklärungspflicht, Zurechnung, VN-Mandat, Klageerzwingungsverfahren, Verfassungsbeschwerde, effektive Untersuchung, Grundrechte, Amtshaftung, Menschenrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für einen Luftangriff in Afghanistan (Kunduz 2009) unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechtskonvention (EMRK).
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der Hoheitsgewalt nach Art. 1 EMRK, der Zurechnung von Militäroperationen im Rahmen von internationalen Einsätzen unter UN-Mandat sowie den hohen Anforderungen an die effektive Untersuchung von Todesfällen durch staatliche Organe.
Welches primäre Ziel oder welche Forschungsfrage verfolgt der Autor?
Die Arbeit prüft, ob die Bundesrepublik Deutschland durch die Art und Weise der Untersuchung des Luftschlags und die verfügbaren Rechtsmittel gegen die Einstellungsentscheidung des Generalbundesanwalts gegen ihre menschenrechtlichen Pflichten aus der EMRK verstoßen hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die systematisch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägige Völkerrechtsnormen und Kommentar-Literatur auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Nach der Bestimmung der Hoheitsgewalt wird die Zurechnungsfrage bei VN-mandatierten Einsätzen diskutiert. Ein weiterer großer Teil widmet sich der Aufklärungspflicht unter Art. 2 EMRK sowie der Wirksamkeit nationaler Rechtsbehelfe nach Art. 13 EMRK.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind neben dem Kunduz-Fall die extraterritoriale Hoheitsgewalt, die Aufklärungspflicht, das Klageerzwingungsverfahren und die spezifischen Anforderungen an ein faires Ermittlungsverfahren durch den Staat.
Warum ist der "Fall Hanan" für die Rechtsprechung so bedeutsam?
Der Fall verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen militärischen Einsätzen in Krisengebieten und den universellen Menschenrechtsbindungen europäischer Staaten, insbesondere bei der Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft bei Kollateralschäden.
Welche Mängel identifiziert die Arbeit bei den existierenden deutschen Rechtsmitteln?
Die Arbeit kritisiert vor allem die hohen Hürden bei Klageerzwingungsverfahren, die fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde bei staatlichen Hoheitsträgern sowie das Fehlen von Entschädigungsmöglichkeiten innerhalb der bestehenden Rechtsbehelfe.
- Arbeit zitieren
- Henning Menting (Autor:in), 2020, Jurisdiktion und Aufklärungspflicht im Fall Hanan gegen Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1282604