In der vorliegenden Arbeit geht es um die historische Entwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), sowie um dessen Zusammensetzung und Aufgaben. Außerdem werden die drei Gesundheitsprinzipien der DDR diskutiert. Final werden die Unterschiede zwischen dem Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) beleuchtet, sowie Vor- und Nachteile der beiden Systeme aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
1. Historische Entwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
2. Der gemeinsame Bundesausschuss setzt sich wie folgt zusammen
2.1 Aufgaben des gemeinsamen Bundesauschusses
3. Drei zentrale Gesundheitsprinzipien der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
3.1 Der Vorrang der Prophylaxe
3.2 Die Anwendung der Dispensairemethode
3.3 Die Staatlichkeit des Gesundheitswesens auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus
4. Unterschiede zum Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
5. Vor- und Nachteile der beiden Systeme
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und Struktur der deutschen Gesundheitssysteme, wobei ein Fokus auf der Genese des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie auf den kontrastierenden Gesundheitsmodellen der ehemaligen DDR und der BRD liegt.
- Historische Entwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Aufbau und Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Zentrale Gesundheitsprinzipien in der DDR
- Vergleich der Gesundheitssysteme von DDR und BRD
- Analyse der Vor- und Nachteile beider Versorgungssysteme
Auszug aus dem Buch
Historische Entwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Erstmals entstand in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 1883 für Angestellte und Arbeiter. Diese hatte ihren Ursprung aus der Bismarck´schen Sozialreform, wonach eine allgemeine Versicherungspflicht etabliert wurde. Die Ärzte handelten Einzelverträge mit den Krankenkassen aus, jedoch brachten diese eine Reihe von Schwierigkeiten mit sich. Fast jede Krankenkasse entschied selbst mit den Ärzten Verträge abzuschließen, wobei die Zahl der für sie tätigen Ärzte selbst bestimmt werden konnte. Zudem gestaltete sich die Bezahlung der Ärzte unterschiedlich, da jede Krankenkasse dies selbst entscheiden konnte. Weiterhin gab es eine ungleiche Arbeitsverteilung unter den Ärzten, worauf sie dann im Jahr 1900 den Hartmannbund gründeten und folgendes forderten:
• „die Ablösung der Einzelverträge durch einen Kollektivvertrag,
• die freie Arztwahl und
• das Einzelleistungsprinzip“ (KVH 2017).
Neben den genannten Forderungen kam es dennoch zwischen den Ärzten und Kassen über viele Jahre zu keinem Konsens, bis 1913 das Berliner Abkommen kurzzeitig für Frieden sorgte. Dies führte ebenso zu keinem Ergebnis, so dass daraufhin die Vorläuferorganisation der Kassenärztlichen Vereinigung gegründet wurde. Somit organisierten sich die Kassenärzte in einer Organisation und wurden von den beteiligten Krankenkassen gemeinsam unter Vertrag genommen. Es entstand ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Ärzten und Kassen. Im Jahr 1923 griff der Staat erstmals mit einer Notverordnung in das privatrechtliche Verhältnis ein mit Gründung des Reichsausschusses für Ärzte und Krankenkassen. Auf dieser Basis erlies der Reichsausschuss eine Richtlinie über die Zulassung zur Kassenarztpraxis, heute bekannt unter dem Begriff des Zulassungsausschusses. Aufgrund der Zunahme der Wirtschaftskrise griff der Staat erneut ein. Daraufhin entstand 1931 mit einer weiteren Notverordnung die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Somit verlor die KV Hamburg 1933 ihren unabhängigen Status (KVH 2017).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Historische Entwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Dieses Kapitel beleuchtet die Entstehung der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1883 und die historischen Schritte, die zur Gründung des Gemeinsamen Bundesausschusses führten.
2. Der gemeinsame Bundesausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Hier wird die personelle Zusammensetzung des Beschlussgremiums des G-BA nach den Vorgaben des SGB V erläutert.
2.1 Aufgaben des gemeinsamen Bundesauschusses: Dieser Unterpunkt detailliert die steuernden Aufgaben des G-BA, insbesondere in Bezug auf Leistungsbewertung, Qualitätssicherung und Richtlinienerlass.
3. Drei zentrale Gesundheitsprinzipien der Deutschen Demokratischen Republik (DDR): Es werden die ideologischen und praktischen Grundpfeiler des DDR-Gesundheitswesens, wie der demokratische Zentralismus, dargelegt.
3.1 Der Vorrang der Prophylaxe: Zusammenfassung des Schwerpunkts auf präventive Maßnahmen zur Erhaltung der produktiven Arbeitskraft in der DDR.
3.2 Die Anwendung der Dispensairemethode: Erläuterung der Methode zur Erfassung und Behandlung gesundheitlich gefährdeter Bevölkerungsgruppen und chronisch Kranker.
3.3 Die Staatlichkeit des Gesundheitswesens auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus: Beschreibung der verstaatlichten Organisationsstruktur und einheitlichen medizinischen Betreuung der Bürger.
4. Unterschiede zum Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland (BRD): Gegenüberstellung der zwei gegensätzlichen Entwicklungspfade der Gesundheitssysteme nach 1945.
5. Vor- und Nachteile der beiden Systeme: Analyse der Vorzüge und Defizite von DDR-Polikliniken und der BRD-Gesundheitsstruktur im Hinblick auf Patientenversorgung und Gesundheitsqualität.
Schlüsselwörter
Gemeinsamer Bundesausschuss, G-BA, Krankenversicherung, Gesundheitswesen, DDR, BRD, Dispensairemethode, Prophylaxe, Sozialversicherung, Kassenärztliche Vereinigung, Gesundheitsreform, ambulante Versorgung, SGB V, medizinische Versorgung, Historie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Entwicklung und den strukturellen Unterschieden des deutschen Gesundheitswesens, unterteilt in die Geschichte des Gemeinsamen Bundesausschusses und dem Vergleich zwischen DDR- und BRD-Systemen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Entstehung der ärztlichen Selbstverwaltung, die Aufgaben des G-BA sowie die Prinzipien der Gesundheitsversorgung in der DDR im Vergleich zur privaten und gesetzlichen Versicherung in der BRD.
Welches ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Entwicklungslinien des G-BA aufzuzeigen und die unterschiedlichen Philosophien der Gesundheitsversorgung (staatlich-präventiv vs. sozialversicherungsbasiert) kritisch einander gegenüberzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde für diese Arbeit gewählt?
Es handelt sich primär um eine Literatur- und Dokumentenanalyse unter Verwendung historischer Quellen und offizieller Publikationen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie des G-BA.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des G-BA und dessen Zulassungskriterien sowie in eine umfassende Analyse der DDR-Prinzipien und der BRD-Reformgeschichte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Publikation am besten?
Wichtige Begriffe sind: G-BA, Gesundheitswesen, DDR, BRD, Sozialversicherung, Prophylaxe, Dispensairemethode, SGB V, ambulante Versorgung und Gesundheitspolitik.
Wie ist der Gemeinsame Bundesausschuss strukturell aufgebaut?
Er besteht aus einer unparteiischen Spitze sowie Vertretern des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, insgesamt 13 Mitglieder.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin hinsichtlich einer Systemharmonisierung?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das DDR-System zwar finanziell scheiterte, aber gezielte Ansätze wie die dort praktizierten Vorsorgeprogramme als wertvolle Ergänzung für das Gesundheitssystem der BRD hätten dienen können.
- Quote paper
- Nico Günther-Gottschalg (Author), 2017, Die historische Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems. Werdegang des Gemeinsamen Bundesausschusses, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1281214