In dieser Arbeit erläutert der Autor, inwieweit in der Rechtsprechung des EuGH der deutsche Grundrechtsschutz gegenüber dem sekundären europäischen Gemeinschaftsrecht am Beispiel der EG-Bananenmarktordnung gewährleistet ist. Nach einer kurzen Einleitung geht der Autor auf die unterschiedliche Regelung des Bananenmarktes in den Mitgliedstaaten der EU und die Schaffung von Beihilferegelungen für Gemeinschaftsbananen ein. Ferner werden die einschlägigen Beschlüsse des BVerfG näher erläutert (u.a. BVerfGE v. 07.06.2000). Im mittleren Teil der Arbeit erörtert der Autor die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zum sekundären europäischen Gemeinschaftsrecht durch seinen Beschluss v. 07.06.2000 bestätigt wird. Am Ende der Arbeit geht der Autor der Frage nach, ob die für Deutschland durch die EU-Bananenmarktordnung anfallenden Probleme im GATT noch zu vertreten sind.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- 1. Einführung
- 2. Unterschiedliche Regelung des Bananenmarktes in den Mitgliedstaaten der EU
- 3. Schaffung von Beihilferegelungen für Gemeinschaftsbananen
- 3.1 Zollfreie Einführung von traditionellen AKP-Bananen, Art. 17 VO 404/93
- 3.2 Zollkontingentierung von nicht traditionellen AKP-Bananen und Drittlandsbananen (sog. Dollar-Bananen) im Rahmen eines bestimmten Zollsatzes, Art. 18 VO 404/93
- 3.2.1 Schaffung einer bestimmten Zollkontingentierung
- 3.2.2 Aufteilung des Zollkontingentes unter den Marktbeteiligten nach Art. 19 VO 404/93
- 3.2.3 Aufteilung der Importeure in Erstimporteure, Zweitimporteure und Reifer
- 4. Änderung und Ergänzung der EG - Bananenmarktordnung v. 13.02.1993
- 5. Bezug zum Beschluss des BVerfG v. 07.06.2000
- II. Beschluss des BVerfGE vom 07.06.2000: Keine Überprüfung der EG-Bananenmarktordnung
- III. Bestätigung der bisherigen Rspr. des BVerfG zum sekundären europäischen Gemeinschaftsrecht durch seinen Beschluss v. 07.06.2000?
- 1. Die bisherige Rspr. des BVerfG zum sekundären europäischen Gemeinschaftsrecht
- 1.1 Die sog. Solange - Rspr. des BverfG
- 1.1.1 Solange
- 1.1.2 Solange II
- 1.2. Maastricht - Bestätigung der Solange – Rspr. des BverfG
- 1.3 Der europäische Grundrechtsstandard aus der Sicht des BverfG
- 2. Der Beschluss des BVerfG vom 07.06.2000 zur Bananenmarktordnung der EG? – Grundrechtsschutz gegen sekundäres europäisches Gemeinschaftsrecht
- 2.1 Der Beschluss vom 07.06.2000 - Solange III?
- 2.2 Grundrechtsschutz i. e. S
- 2.2.1 Die sog. Integrationsklausel des Art. 23 I GG
- 2.2.2 Eigentumsfreiheit - Art. 14 GG
- 2.2.3 Berufsfreiheit - Art. 12 GG
- 2.2.4 Der allgemeine Gleichheitssatz - Art. 3 GG
- 2.2.5 Rechtfertigung der Grundrechtseingriffe durch Gemeinschaftsinteresse
- 2.3 Verhältnismäßigkeit i. e. S. – Fehlen einer Übergangsregelung
- a) bei Verordnungen
- b) bei Richtlinien
- 3. Hätte der Beschluss vor dem Hintergrund der stg. Rspr. des BVerfG auch anders ausfallen können?
- 4. Sind die deutschen Grundrechte auch gegen Richtlinien der EU geschützt?
- IV. Sind die für Deutschland durch die EU-Bananenmarktordnung anfallenden Probleme im GATT noch zu vertreten?
- Die Entwicklung der Rechtsprechung des BVerfG zum sekundären europäischen Gemeinschaftsrecht, insbesondere die "Solange"-Rechtsprechung.
- Die Anwendung des Grundrechtsschutzes im europäischen Gemeinschaftsrecht, einschließlich der "Integrationsklausel" des Art. 23 I GG.
- Die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen durch Gemeinschaftsrecht, insbesondere im Hinblick auf die EG-Bananenmarktordnung.
- Die Frage der Vereinbarkeit der EU-Bananenmarktordnung mit dem GATT.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen Grundrechtsschutz und sekundärem europäischen Gemeinschaftsrecht am Beispiel der EG-Bananenmarktordnung. Der Fokus liegt insbesondere auf dem Beschluss des BVerfG vom 07.06.2000, in dem die Frage der Zulässigkeit von Grundrechteingriffen durch die EG-Bananenmarktordnung im Lichte des deutschen Grundrechtsverständnisses behandelt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
Im ersten Kapitel wird die Ausgangslage der EG-Bananenmarktordnung dargestellt. Hierbei werden die unterschiedlichen Regelungen des Bananenmarktes in den Mitgliedstaaten der EU, die Schaffung von Beihilferegelungen für Gemeinschaftsbananen und die Änderungen der EG-Bananenmarktordnung im Laufe der Zeit beleuchtet. Das zweite Kapitel widmet sich dem Beschluss des BVerfG vom 07.06.2000 und analysiert die Gründe, warum das BVerfG keine Überprüfung der EG-Bananenmarktordnung durchführte. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG zum sekundären europäischen Gemeinschaftsrecht durch den Beschluss vom 07.06.2000. Hierbei wird die Entwicklung der "Solange"-Rechtsprechung und der europäische Grundrechtsstandard aus der Sicht des BVerfG dargestellt. Das vierte Kapitel schließlich beleuchtet die Frage, ob die für Deutschland durch die EU-Bananenmarktordnung anfallenden Probleme im GATT noch zu vertreten sind.
Schlüsselwörter
Grundrechtsschutz, Sekundäres europäisches Gemeinschaftsrecht, EG-Bananenmarktordnung, Solange-Rechtsprechung, Bundesverfassungsgericht, Integrationsklausel, Verhältnismäßigkeit, GATT
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- Robert Tanania (Author), 2001, Der EG-Bananenkrieg: Die EG-Bananenmarktverordnung im Urteil des BVerfG vom 07.06.2000, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/12664