In dieser Arbeit werden zunächst das Verhältnis von nationalem und europäischem Recht und die Grundsätze des europäischen Haftbefehls erläutert, bevor auf die Problematik an sich eingegangen wird. Hier werden die wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs dargestellt und im Hinblick auf einen ungeschriebenen Ordre-public-Vorbehalt bei der Vollstreckung europäischer Haftbefehle analysiert. Am Ende folgt eine persönliche Stellungnahme.
Europa. Ein Raum gleicher Wertvorstellungen. Ein Raum gleicher Zielsetzungen. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Aber gibt es diesen Raum wirklich? Gibt es tatsächlich einen Mindeststandard an Grund- und Menschenrechten, der von allen Mitgliedstaaten geschützt wird?
Diese Frage keimte vor gut zwei Jahren erneut auf. Grund war der Fall Puigdemont. Der katalanische Separatistenführer sollte aufgrund eines Europäischer Haftbefehls von Deutschland an Spanien ausgeliefert werden. Ihm wurde Rebellion und Veruntreuung vorgeworfen. Im Herbst 2017 ließ er ein Unabhängigkeitsreferendum durchführen, obwohl dieses zuvor für verfassungswidrig erklärt worden war. Da die deutschen Richter den Betroffenen lediglich einer Veruntreuung schuldig gesprochen hatten, war eine Auslieferung wegen Rebellion aufgrund fehlender beiderseitiger Strafbarkeit unzulässig. Spanien zog den europäischen Haftbefehl zurück, denn richterliche Entscheidungen sind nicht zu bewerten, sondern zu respektieren.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht
1. Sichtweise des EuGH
2. Position des BVerfG
II. Europäischer Haftbefehl
1. Allgemeines
2. Grenzen
C. Ordre-public-Vorbehalt?
I. Grundeinstellung des EuGH
1. Allgemeines
2. Rs. Åkerberg-Fransson
3. Rs. Melloni
4. Gutachten über den Eintritt der EU in die EMRK
5. Generalanwältin Sharpston in der Rs. Radu
6. Rs. Jeremy F.
7. Zusammenfassung
II. BVerfG Beschluss v. 15.12.2015
1. Sachverhalt
2. Entscheidung
a) Möglichkeit einer Identitätskontrolle
b) Ausnahme von dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung
c) Übereinstimmung mit Unionsrecht
3. Kritik
4. Solange 3-Entscheidung?
a) Befürwortende Ansicht
b) Gegenansicht
5. Zwischenergebnis
III. EuGH in der Rs. Pál Aranyosi/Căldăraru
1. Sachverhalt
2. Entscheidung
a) Ausnahme von der Institution des gegenseitigen Vertrauens
b) Dreistufige Prüfung für das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes
aa) Risikoprüfung
aaa) Abstrakte Gefahr
bbb) Konkrete Gefahr
bb) Aufklärung und Abhilfe
cc) Rechtsfolge
dd) Nachverfahren
3. Kritik
4. Zusammenfassung
V. EuGH in der Rs. Taricco I
1. Sachverhalt
2. Entscheidung
3. Kritik
4. Zusammenfassung
VI. EuGH in der Rs. M.A.S. und M.B. / Taricco II
1. Sachverhalt
2. Entscheidung
3. Begründung
4. Kritik
5. Zusammenfassung
D. Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (EuHb) ein ungeschriebener ordre-public-Vorbehalt geltend gemacht werden kann, um grund- und menschenrechtliche Garantien zu schützen, die durch das EU-Sekundärrecht allein nicht hinreichend abgedeckt werden.
- Verhältnis zwischen dem unionalen Anwendungsvorrang und nationalen Grundrechtsgarantien.
- Analyse der Rechtsprechung des EuGH zur gegenseitigen Anerkennung und deren menschenrechtliche Grenzen.
- Prüfung der Identitätskontrolle durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
- Untersuchung spezifischer Fälle wie Aranyosi/Căldăraru und Taricco zur Entwicklung von Ausnahmekriterien.
Auszug aus dem Buch
C. Ordre-public-Vorbehalt?
Ob der Vollstreckung eines EuHbs aufgrund weitergehender, grund- oder menschenrechtlicher Erwägungen widersprochen werden kann, ist höchst umstritten. Die Präambel des RbEuHbs schreibt grds. die Beachtung der GRC vor. Auch Erwägungsgrund Nr. 12 zeigt, dass der RbEuHb nicht die Pflicht berührt, die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Art. 6 EUV niedergelegt sind, zu achten. Die Erwägungsgründe verpflichten die Mitgliedstaaten jedoch nicht. Auch stellen sie keine weiteren Ablehnungsgründe dar.
Es gibt keinerlei kodifizierte Ablehnungsgründe, wenn eine Verletzung des europ. oder nat. ordre-publics im Raum steht. So muss man sich mit der hierzu ergangenen Rspr. sowohl des BVerfG als auch des EuGH auseinandersetzen, um die anfangs gestellte Frage beantworten zu können.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Spannung zwischen dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Strafraum und dem Schutz unveräußerlicher Grundrechte, illustriert am Fall Puigdemont.
B. Grundlagen: Hier werden das Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht sowie Aufbau und Ziele des Europäischen Haftbefehls als Instrument der justiziellen Zusammenarbeit erläutert.
C. Ordre-public-Vorbehalt?: Dieses zentrale Kapitel analysiert die unterschiedlichen Positionen des EuGH und des BVerfG zur Zulässigkeit eines ordre-public-Vorbehalts als Korrektiv zur gegenseitigen Anerkennung.
D. Stellungnahme: Die abschließende Stellungnahme plädiert für die notwendige Anerkennung sowohl nationaler als auch europäischer ordre-public-Vorbehalte, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten langfristig zu sichern.
Schlüsselwörter
Europäischer Haftbefehl, Ordre-public-Vorbehalt, Gegenseitige Anerkennung, BVerfG, EuGH, Grundrechtecharta, Identitätskontrolle, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, EMRK, Strafverfahrensrecht, Unionsrechtsvorrang, Aranyosi, Taricco
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik, ob bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls Maßnahmen verweigert werden dürfen, wenn dabei elementare Grundrechtsgarantien verletzt würden, obwohl kein expliziter Ablehnungsgrund vorliegt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen den Vorrang des Unionsrechts, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, die Rolle des BVerfG bei der Identitätskontrolle und die menschenrechtliche Rechtsprechung des EuGH.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, wie ein ungeschriebener ordre-public-Vorbehalt als Schutzmechanismus in die europäische Strafrechtsordnung integriert werden kann, um eine effektive Zusammenarbeit unter Wahrung des Grundrechtsschutzes zu ermöglichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär auf einer Analyse von EuGH-Rechtsprechung, BVerfG-Beschlüssen und einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Rechtsprechung zu spezifischen Rechtssachen wie Aranyosi/Căldăraru und Taricco sowie die dogmatischen Grundlagen des Solange-Beschlusses des BVerfG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Europäischer Haftbefehl, Ordre-public, Identitätskontrolle, Grundrechtecharta und gegenseitige Anerkennung charakterisiert.
Wie bewertet der Autor die Rolle des BVerfG?
Der Autor hinterfragt kritisch, ob das BVerfG mit seiner Identitätskontrolle den unionsrechtlichen Anwendungsvorrang untergräbt, erkennt aber die Notwendigkeit dieses Korrektivs bei fundamentalen Grundrechtsverstößen an.
Welches Fazit ergibt sich für die zukünftige Zusammenarbeit?
Die Arbeit schließt mit der Forderung, dass die Anerkennung eines ordre-public-Vorbehalts zwingend erforderlich ist, um das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten langfristig aufrechtzuerhalten.
- Arbeit zitieren
- Franziska Lechermann (Autor:in), 2019, Ungeschriebener Ordre-Public-Vorbehalt bei der Vollstreckung europäischer Haftbefehle, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1264844