In der vorliegenden Arbeit wird zunächst erläutert, was unter einer Täuschung im Sinne des § 263 StGB im Allgemeinen zu verstehen ist. Als dann wird der Begriff der konkludenten Täuschung und der durch Unterlassen näher erklärt. Im Anschluss wird auf die Abgrenzungsproblematik an sich und ihre Konsequenzen für das Rechtswesen eingegangen, bevor hierzu persönlich Stellung genommen wird. Am Ende der Arbeit werden einige wenige Beispiele für die in Rede stehenden Tatalternativen aufgezeigt.
Das Leben heutzutage ist überwiegend kapitalistisch geprägt. Mehr noch. Die Menschen richten nahezu ihr ganzes Leben am Kapitalismus aus. Doch wem genug nicht genug ist, der fängt an, die für das menschliche Zusammenleben notwendigen Rechtsnormen zu missachten und täuscht andere, um sich selber bereichern zu können. So auch die Angeklagten im Fall Hoyzer. In dem zugrundeliegenden Fußballwettskandal manipulierten die Täter Fußballwetten und erhöhten so ihre Gewinnchancen. Sie bestachen Schiedsrichter und Fußballspieler, damit diese durch falsche Entscheidungen bzw. unsportliches Verhalten auf den Ausgang der Spiele einwirkten. Auf eben diese Spiele setzten die Angeklagten sodann enorme Geldsummen. Die Wettanbieter erlitten dadurch einen Vermögensschaden von insgesamt drei Millionen Euro. Verurteilt wurde der Haupttäter in allen Fällen wegen vollendeten Betrugs durch konkludente Täuschung ggü. den Arbeitnehmern der Wettanbieter, welche die jeweiligen Wettscheine annahmen. Alles andere würde unser Rechtsgefühl auch stark beeinträchtigen. Dennoch wurde in ähnlich gelagerten Fällen unterschiedlich geurteilt und der Täter teilweise sogar freigesprochen.
Grund hierfür ist das Fehlen einer einheitlichen dogmatischen Grundregelung bzgl. der Tatalternativen des Betrugs und der Streit um die Abgrenzung von konkludenter Täuschung und der Täuschung durch Unterlassen bei § 263. Immer wieder wird
bei gleichen Sachverhaltskonstellationen unterschiedlich geurteilt, die Täter unterschiedlich bestraft.
Inhaltsverzeichnis
A. VOM KAPITALISMUS ZUM BETRUG
B. ABGRENZUNG ZWISCHEN KONKLUDENTER TÄUSCHUNG UND DER TÄUSCHUNG DURCH UNTERLASSEN
I. Täuschung im Sinne des § 263 StGB
II. Konkludente Täuschung
III. Täuschung durch Unterlassen
IV. Abgrenzung
1. Fallbearbeitung
2. Rechtsfolge
3. Art und Weise der Täuschung
4. Abgrenzungsstreitigkeiten
a) Keine Unterlassungsstrafbarkeit bei § 263 StGB
b) Keine Möglichkeit konkludenter Täuschung bei § 263 StGB
c) Widerspruchstheorie
d) Schadensstiftende Ausgangssituation
e) Irrtumsverursachung
f) Faktischer Täuschungsbegriff
g) Normativer Täuschungsbegriff
h) Vermittelnde Position
i) Persönliche Stellungnahme
5. Beispiele
a) Täuschung durch Konkludenz
b) Unterlassungsstraftaten
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die dogmatische Abgrenzung zwischen der konkludenten Täuschung und der Täuschung durch Unterlassen im Rahmen des Betrugstatbestandes (§ 263 StGB), um inkonsistente Rechtsprechung zu vermeiden und eine einheitliche dogmatische Grundregelung zu fordern.
- Analyse der Tatbestandsmerkmale von Täuschungshandlungen
- Differenzierung zwischen aktivem Tun (konkludente Täuschung) und pflichtwidrigem Unterlassen
- Kritische Würdigung der verschiedenen Abgrenzungstheorien
- Praktische Anwendung anhand des Fallbeispiels Wettbetrug
Auszug aus dem Buch
3. Art und Weise der Täuschung
Bei der konkludenten Täuschung kommt es zur aktiven Begründung oder Unterhaltung einer Fehlvorstellung. Bei der durch Unterlassen hingegen kommt es gerade auf eine Nichtmittelung an (passiv). So erklärt der Täter bei der konkludenten Täuschung genau das Gegenteil von dem, was er aufgrund seiner Pflicht bei der Täuschung durch Unterlassen erklären müsste. Bei ersterem wird folglich eine konkrete Verhaltensweise unter Strafe gestellt und ein Unterlassen gefordert. Bei letzterem ist der Täter verpflichtete, einen Irrenden aufzuklären. Er muss etwas tun, dass geeignet ist, den Irrtum zu beseitigen.
Die konkludente Täuschung kann sich immer nur auf einen konkreten Inhalt beziehen. Die Täuschung durch Unterlassen hingegen ist lediglich darauf gerichtet, eine Fehlvorstellung zu beseitigen. Aber auch hierin kann nicht mehr gesehen werden, als das Verbot, sich auf eine bestimmte Weise zu verhalten, was ebenfalls auf die Abgrenzungsschwierigkeiten der beiden Tatalternativen hinweist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. VOM KAPITALISMUS ZUM BETRUG: Einleitung in die Problematik anhand des Beispiels Hoyzer und Darstellung des Mangels an einheitlicher dogmatischer Regelung bei § 263 StGB.
B. ABGRENZUNG ZWISCHEN KONKLUDENTER TÄUSCHUNG UND DER TÄUSCHUNG DURCH UNTERLASSEN: Systematische Untersuchung der Betrugstatbestände und der verschiedenen theoretischen Ansätze zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen.
Schlüsselwörter
Betrug, § 263 StGB, konkludente Täuschung, Täuschung durch Unterlassen, Vermögensschaden, Garantenstellung, Abgrenzungsstreitigkeiten, Wettbetrug, Rechtsdogmatik, Vorsatz, Irrtum, Verkehrsanschauung, Vermögensverfügung, Strafrecht, Täuschungshandlung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Problematik, wie zwischen konkludentem Täuschen und Täuschung durch Unterlassen beim Betrug (§ 263 StGB) zu unterscheiden ist.
Welche Themenfelder sind zentral?
Im Zentrum stehen die Tatbestandsstruktur des Betrugs, die verschiedenen Abgrenzungstheorien sowie die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit durch Unterlassen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, auf die Inkonsistenzen in der aktuellen Rechtsprechung hinzuweisen und die Notwendigkeit einer einheitlichen dogmatischen Grundregelung aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Rechtsprechung und strafrechtliche Literatur auswertet und kritisch bewertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Täuschungsformen, die detaillierte Vorstellung der verschiedenen Abgrenzungstheorien und die Anwendung dieser Ansätze auf Fallkonstellationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Betrug, konkludente Täuschung, Unterlassensdelikt, Garantenpflicht, Irrtumsverursachung und dogmatische Abgrenzung.
Wie bewertet die Verfasserin die aktuelle Lage beim Wettbetrug?
Die Verfasserin plädiert für die Annahme einer konkludenten Täuschung beim Wettbetrug, da der Täter schlüssig mitteile, die Geschäftsgrundlage (die Integrität des Sportereignisses) nicht manipuliert zu haben.
Warum hält die Autorin eine neue Grundregelung für notwendig?
Sie argumentiert, dass ohne eine einheitliche Regelung bei gleichen Sachverhalten zu unterschiedlichen Bestrafungen und Strafbarkeitslücken komme, was das Rechtsgefühl der Allgemeinheit beeinträchtige.
- Quote paper
- Franziska Lechermann (Author), 2017, Die Abgrenzung von konkludenter Täuschung und der Täuschung durch Unterlassen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1264838