Die Arbeit beschäftigt sich insbesondere mit der Fragestellung, in welchem Maße die Ausschüttungsfunktion der deutschen Rechnungslegung mit der Einführung des BilMoG weiterhin die primäre Zielsetzung darstellt und ob demgegenüber die Informationsfunktion noch immer hintangestellt oder gegebenenfalls zu einem neuen Primat der Rechnungslegung erhoben wird.
Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat mit seiner Einführung im Jahr 2009 einige gravierende Änderungen in der deutschen Rechnungslegung bewirkt. Auch wenn anfänglich über eine Ersetzung des dem Privatrecht zugehörigen Handelsgesetzbuches (HGB) als Sonderrecht der Kaufleute bzw. Gewerbetreibenden durch die International Financial Reporting Standards (IFRS) diskutiert wurde, entschieden sich die Schöpfer des BilMoG für eine lediglich "maßvolle Annäherung" an die IFRS.
Mit dieser Entscheidung sollte hauptsächlich der Kernpunkt des handelsrechtlichen Jahresabschlusses keine Änderung erfahren, sprich die Gewinnausschüttungsfunktion mit dem Grundsatz der Maßgeblichkeit bzw. Umkehrmaßgeblichkeit. Die Informationsfunktion sollte mit dem BilMoG zwar weiterhin eine sekundäre Funktion nach der Ausschüttungsbemessungsfunktion einnehmen, unklar bleibt hier jedoch worauf mit dem Gedanken einer "in den Vordergrund" tretenden Informationsfunktion abgezielt wird.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Allgemeines zum BilMoG
2.1 Ziele der handelsrechtlichen Rechnungslegung
2.1.1 Die Ausschüttungsbemessungsfunktion
2.1.2 Die Informationsfunktion
2.2 Ziele der Rechnungslegung nach IFRS
3 Änderungen durch das BilMoG
3.1 Aktivierung spezieller selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände §248 Abs. 2 HGB
3.1.1 Vom Aktivierungsverbot zum Aktivierungswahlrecht
3.1.2 Auswirkungen auf die Informations- und Ausschüttungsbilanz
3.2 Rückstellungsabzinsung
3.2.1 Die Diskontierungspflicht nach §253 Abs. 2 HGB
3.2.2 Auswirkungen der Diskontierungspflicht
3.3 Herstellungskosten
3.3.1 Gesetzliche Regelungen nach §255 Abs.2 HGB
3.3.2 Auswirkungen
4 Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, in welchem Maße die Ausschüttungsbemessungsfunktion in der deutschen Rechnungslegung durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) weiterhin die primäre Zielsetzung darstellt oder ob eine Verschiebung hin zur Informationsfunktion stattfindet.
- Analyse der Ziele der handelsrechtlichen Rechnungslegung und IFRS
- Untersuchung von Änderungen bei der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände
- Evaluierung der Auswirkungen der Rückstellungsabzinsung
- Betrachtung der Neuregelungen bei den Herstellungskosten
- Diskussion des Spannungsfeldes zwischen Ausschüttungs- und Informationsfunktion
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Auswirkungen auf die Informations- und Ausschüttungsbilanz
Schon vor der Veröffentlichung des BilMoG gab es im Schrifttum zur Rechnungslegung Forderungen, das Ansatzverbot für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände abzuschaffen. Befürworter der Ansatzpflicht kritisierten, der Gesetzgeber würde mit dem Ansatzverbot das Vorsichtsprinzip überbewerten. Einer realistischen Darstellung des Vermögensausweises sei mit einer Ansatzpflicht genüge getan, was gleichzeitig auch die Stärkung der Informationsfunktion bedeuten würde. Ohne die Berücksichtigung der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände sei eine „Ungleichbehandlung“ von Anlagevermögen und Umlaufvermögen in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände gegeben. Fragwürdig auszulegen sei zudem die bisherige Beibehaltung in Bezug auf das Vollständigkeitsprinzips gemäß §246 Abs.1 HGB.
Schließlich wurde von Kritikern der Ansatzpflicht eine mögliche Gefahr der Tendenz zur Erhöhung der Ausschüttungsbemessungsgrundlage angeführt. Insoweit als keine Ausschüttungssperre oder andere „Instrumente des Gläubigerschutzes“ angesetzt würden, bestehe das Risiko einer „Aufzehrung der unternehmerischen Haftungsmasse“.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber somit mit dem Aktivierungswahlrecht, unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre, einen Mittelweg gefunden, um sowohl der Stärkung der Informationsfunktion, als auch der Wahrung der Ausschüttungsbemessung und des Gläubigerschutzes, nachzukommen. So legt die Rechtsprechung gemäß der neuen Fassung des §248 HGB dar, dass das Aktivierungswahlrecht, i.V.m. der in §268 Abs. 8 HGB dargelegten Ausschüttungssperre, lediglich das Vorsichtsprinzip berücksichtige. Auch würde dieses verstärkt werden durch das bestehende Aktivierungsverbot der in §248 Abs.2 Nr.2 HGB aufgeführten Vermögensgegenstände.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung: Dieses Kapitel führt in das BilMoG ein und erläutert die zentrale Fragestellung hinsichtlich der Verschiebung von der Ausschüttungsbemessungs- zur Informationsfunktion.
2 Allgemeines zum BilMoG: Hier werden die theoretischen Grundlagen und die Zielsetzungen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS einander gegenübergestellt.
3 Änderungen durch das BilMoG: Dieses Kapitel analysiert spezifische Änderungen wie die Aktivierung immaterieller Werte, die Rückstellungsabzinsung und die Ermittlung von Herstellungskosten.
4 Thesenförmige Zusammenfassung: Die Kernaussagen der Untersuchung werden hier in zehn Thesen kompakt zusammengefasst.
Schlüsselwörter
BilMoG, Rechnungslegung, Ausschüttungsbemessungsfunktion, Informationsfunktion, IFRS, Vorsichtsprinzip, Aktivierungswahlrecht, immaterielle Vermögensgegenstände, Rückstellungsabzinsung, Herstellungskosten, Gläubigerschutz, handelsrechtlicher Jahresabschluss, HGB, Diskontierungspflicht, Rechnungslegungsstandards.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Zielsetzung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung, speziell das Verhältnis zwischen Ausschüttungsbemessung und Informationsfunktion.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Autorin?
Die zentralen Themen sind die Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände, die Abzinsung von Rückstellungen sowie die Neuregelung der Herstellungskosten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die Ausschüttungsbemessungsfunktion trotz der Anforderungen an eine stärkere Informationsfunktion weiterhin das primäre Ziel der deutschen Rechnungslegung bleibt.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine literaturgestützte Analyse der geänderten HGB-Normen unter Einbeziehung von Expertenmeinungen, wie etwa denen von Prof. Dr. Adolf Moxter.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei Analysebereiche: geänderte Bilanzierungsregeln für immaterielle Werte, die Diskontierung von Rückstellungen und die Neufassung der Herstellungskosten sowie deren jeweilige Auswirkungen auf die Zielsetzungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind BilMoG, Ausschüttungsbemessungsfunktion, Informationsfunktion, Vorsichtsprinzip sowie die spezifischen handelsrechtlichen Korrekturgrößen wie Diskontierung und Aktivierung.
Wie bewerten Kritiker die Neuregelung zur Aktivierung immaterieller Werte?
Kritiker führen an, dass das Aktivierungswahlrecht zu einer „Aufzehrung der Haftungsmasse“ führen könne und das Vorsichtsprinzip durch die subjektive Einschätzung von Entwicklungskosten abgeschwächt werde.
Welche Funktion hat die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB laut Arbeit?
Die Ausschüttungssperre dient als Instrumentarium des Gläubigerschutzes, um zu verhindern, dass durch die neuen Aktivierungsmöglichkeiten nicht realisierte Gewinne ausgeschüttet werden.
- Quote paper
- Janine Walik (Author), 2020, Sinn und Zweck der handelsrechtlichen GoB nach BilMoG. Von der Ausschüttungs- zur Informationsbilanz?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1263944