Fußball und Finanzen – ein Thema, dass im bezahlten Fußball immer wieder für Furore sorgt. In den letzten Jahren ist das Thema wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Grund hierfür ist zum einen die angespannte Finanzlage im Profifußball. Die kumulierte Gesamtverschuldung in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga wird mit 670 Millionen EURO beziffert. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren ebenfalls drastisch gewandelt, mit der Folge, dass weiterer Kapitalbedarf der Vereine besteht. Zu erwähnen sind an dieser Stelle die steigenden Gehälter der Spieler nach dem „Bosman“-Urteil des EuGH.
Aufgrund dieser Entwicklungen wird die Finanzierung der Vereine immer schwieriger, zumal die klassische Finanzierung der Vereine durch Bankdarlehen zukünftig weiter problematisch bleiben wird. Die Banken müssen bei der Kreditvergabe die Vorgaben beachten, die die Kreditinstitute ihrerseits wegen „Basel II“ beachten müssen. Erschwerend kommt hier die seit Herbst 2008 um sich greifende Finanzkrise hinzu. Die Profivereine der Bundesligen sind daher gezwungen, neue Finanzierungsquellen zu erschließen.
Durch die Möglichkeit der Gründung von Kapitalgesellschaften besteht nun für Vereine die Vereine die Möglichkeit, zusätzliches Eigenkapital am organisierten Kapitalmarkt zu beschaffen. Die spektakulärsten Beispiele, über die in den Medien ausführlich berichtet worden ist, sind der Börsengang von Borussia Dortmund und die Ausgabe einer Anleihe durch Schalke 04. Dadurch wird auch der Kreis der bisher typischen Bilanzadressaten DFB/DFL, Fiskus und Banken um potentielle Investoren erweitert, die sich an der Fußball-Kapitalgesellschaft beteiligen wollen. Darüber hinaus sind bei bzw. nach einem Börsengang die spezifischen Publizitätspflichten des jeweiligen Börsensegments zu beachten. In der Regel wird neben einem HGB-Abschluss auch ein nach internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) erstellter Abschluss gefordert.
Die Arbeit geht daher der Frage nach, ob Spieler bzw. für Spieler gezahlte Ablösesummen entsprechend den Vorgaben des HGB bzw. der IFRS in der Bilanz aktiviert werden können. Die mögliche Aktivierung der Spieler bzw. der Ablösesummen für die Spieler hat einen erheblichen Einfluss auf das Bilanzbild und somit auch auf die Vermögenssituation der Vereine, zumal der Wert des Spielervermögens zumeist das zentrale Vermögen der Profivereine darstellt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung und Hinführung zum Thema
I. Finanzielle Entwicklung im Profifußball
II. Relevanz der Spielerwerte für die Bilanz
1. Entwicklung der Rechtsprechung
2. Praxis der Bundesligisten
3. Vor- und Nachteile der Aktivierung von Spielerwerten
III. Gang der Untersuchung
B. Die Bilanzierung von Spielern und Ablösesummen nach HGB
I. Strukturelle Änderungen im Profifußball – „Bosman“-Urteil und die Folgen
1. Transferregelungen bis zur „Bosman“-Entscheidung
2. „Bosman“-Urteil und die Folgen für die Transferpraxis
3. Transferregelungen der DFL
II. Aktivierbarkeit von Fußballspielern in der Handelsbilanz
1. Aktivierbarkeit von wirtschaftlichen Gütern oder Vorgängen
2. Aktivierung von Profifußballspielern nach § 240 HGB
3. Aktivierung nach § 266 Abs. 2 A I 1 HGB
a) Aktivierung der Spielerwerte in der Rechtsprechung des BFH
aa) Spielerlaubnis als konzessionsähnliches Recht
(1) Ansicht BFH
(2) Entscheidung
bb) Verkehrsfähigkeit der Spielerlaubnis
(1) Ansicht BFH
(2) Entscheidung
cc) Selbständige Bewertbarkeit
(1) Ansicht BFH
(2) Gegenansicht
(3) Entscheidung
dd) Entgeltlicher Erwerb
(1) Ansicht BFH
(2) Entscheidung
4. Weitere Aktivierungsmöglichkeiten
a) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB
b) Spielerlaubnis als Bilanzierungshilfe nach § 269 HGB
5. Bilanzielle Behandlung eigener Spieler
III. Bewertung der aktivierten Spielerlaubnis
1. Abschreibungen der Transferzahlungen
a) Grundsatz
b) Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB
IV) Zwischenergebnis und Ausblick
C. Die Bilanzierung von Spielern und Ablösesummen nach IFRS
I. Relevanz internationaler Rechnungslegungsvorschriften
II. Voraussetzungen der Aktivierung von Spielerwerten nach IFRS
1. Bilanzierung nach IFRS
a) Identifizierbarkeit
b) Beherrschung
c) Zukünftiger ökonomischer Nutzen
d) Wahrscheinlichkeit des ökonomischen Nutzenzuflusses/Bewertbarkeit
e) Zusammenfassung
2. Erst- und Folgebewertung nach IFRS
D. Zusammenfassung und Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung von Spielern und Transferentschädigungen (Spielerwerten) im Profifußball. Das zentrale Ziel ist es, zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Spielerlaubnisse als immaterielle Vermögensgegenstände nach deutschem Handelsrecht (HGB) oder als "intangible assets" nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aktiviert werden können und müssen.
- Analyse der finanziellen Entwicklung und Transparenzanforderungen im Profifußball
- Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zur Aktivierung von Spielerlaubnissen
- Bewertung der Aktivierbarkeit unter HGB-Vorgaben (insb. § 266 Abs. 2 HGB)
- Untersuchung der Voraussetzungen nach IFRS-Standards (IAS 38)
- Einordnung von Abschreibungsmodalitäten und Bewertungskriterien
Auszug aus dem Buch
II. Aktivierbarkeit von Fußballspielern in der Handelsbilanz
Umstritten bleibt weiter, ob bzw. wie Spielerwerte bzw. die von den Vereinen aufgewendeten Transferzahlungen in der Bilanz berücksichtigt werden müssen.
Es muss zunächst herausgearbeitet werden, welcher Vermögenswert überhaupt bilanziert werden kann. Transferentschädigungen werden im Lizenzspielerbereich für die Aufhebung des Arbeitsvertrages mit dem ehemaligen Verein bezahlt. Die Bilanzierung der Abstandszahlung an sich kommt nicht in Frage, weil das Kriterium der selbständigen Verwertbarkeit in der Regel nicht erfüllt ist. Aktiviert werden könnten die Spielerlaubnis bzw. die Transferaufwendungen als Anschaffungskosten derselben.
Unter „Aktivierungsfähigkeit“ versteht man die grundsätzliche Eignung eines wirtschaftlichen Guts oder Vorgangs, unter einen Bilanzposten als Aktivum in der Bilanz aufgenommen zu werden. Es wird weiter zwischen „abstrakter“ und „konkreter“ Aktivierungsfähigkeit unterschieden. „Abstrakte“ Aktivierungsfähigkeit bezeichnet die Eigenschaft des Guts oder Vorgangs in die Bilanz aufgenommen zu werden, während die „konkrete“ Aktivierungsfähigkeit in einem zweiten Prüfungsschritt verlangt, dass der grundsätzlichen Eignung bezogen auf den Einzelfall keine Vorschriften entgegenstehen. Der Schwerpunkt der Arbeit wird darin liegen, zu prüfen, ob Spielerwerte bzw. die Spielerlaubnis „abstrakt“ aktivierungsfähig ist. Nach § 242 Abs. 1 HGB sind auf der Aktivseite der Bilanz Anlage- und Umlaufvermögen und aktivische Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren. Weiter können entsprechend § 269 HGB auch Bilanzierungshilfen aktiviert werden. Bei der Prüfung der Aktivierungsfähigkeit steht die mögliche Vermögenseigenschaft an erster Stelle. Der BFH hat, wie bereits dargestellt, den Standpunkt vertreten, dass die Spielerlaubnis als immaterielles Wirtschaftsgut in der Bilanz zu aktivieren ist. Zunächst ist also zu prüfen, ob die Spielerlaubnis ein immaterielles Vermögensgut nach § 266 Abs. 2 A I 1 HGB darstellt. Nach einer kritischen Überprüfung der Entscheidung des BFH soll auf die weiteren Möglichkeiten einer Aktivierung – aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB und Bilanzierungshilfe gemäß § 269 HGB – eingegangen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung und Hinführung zum Thema: Die Einleitung beleuchtet den finanziellen Druck im Profifußball, die steigende Bedeutung von Investoren und die Notwendigkeit transparenter Rechnungslegung bei Spielertransfers.
B. Die Bilanzierung von Spielern und Ablösesummen nach HGB: Dieses Kapitel analysiert detailliert die handelsrechtliche Aktivierung von Spielerlaubnissen als immaterielle Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung des BFH-Urteils, der Kritik der Literatur und der Transferpraxis.
C. Die Bilanzierung von Spielern und Ablösesummen nach IFRS: Dieses Kapitel erörtert die Voraussetzungen für die Aktivierung von Spielerwerten nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere unter Anwendung des Standards IAS 38.
D. Zusammenfassung und Ergebnis: Der abschließende Teil fasst die Erkenntnisse zusammen und kommt zum Ergebnis, dass eine Aktivierung nach HGB bei "herausgekauften" Spielern möglich ist, während nach IFRS die Bedingungen für ein "intangible asset" generell als erfüllt gelten.
Schlüsselwörter
Profifußball, Bilanzierung, Spielerlaubnis, Transferentschädigung, HGB, IFRS, immaterielle Vermögensgegenstände, Anlagevermögen, Bosman-Urteil, Aktivierungsfähigkeit, Anschaffungskosten, Abschreibung, Lizenzspieler, wirtschaftlicher Nutzen, Transparenz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Erfassung von Fußballspielern und den damit verbundenen Transferkosten in den Jahresabschlüssen von Profifußballvereinen.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Zentrale Felder sind die Bilanzierungspraxis nach HGB, die Auswirkungen der BFH-Rechtsprechung, die Anforderungen internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS) sowie die wirtschaftliche Problematik der Spielertransfers.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu ermitteln, ob und wie Spielerlaubnisse handelsrechtlich und nach IFRS als Vermögenswerte aktiviert werden können, um ein realistisches Bild der Vermögenslage der Vereine zu gewährleisten.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?
Es erfolgt eine fundierte Auseinandersetzung mit geltenden Gesetzen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, Fachliteratur sowie eine Analyse der Bilanzierungspraxis im Lizenzfußball.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der handelsrechtlichen Grundlagen nach dem HGB (Aktivierungsfähigkeit, Bewertungskriterien, Abschreibungen) und die Prüfung der Voraussetzungen nach den internationalen IFRS-Regelungen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Spielervermögen, Spielerlaubnis, immaterielle Vermögenswerte, Transferentschädigung, Bilanzierungshilfen und Anschaffungskosten geprägt.
Welche Rolle spielt das Bosman-Urteil für die Bilanzierung?
Das Urteil hat die Transferpraxis grundlegend verändert, da Ablösesummen nun auf individuellen Vereinbarungen basieren, was die Frage nach der Entgeltlichkeit und Aktivierbarkeit der Spielerlaubnis in den Vordergrund rückt.
Wann kann eine Spielerlaubnis nach HGB nicht aktiviert werden?
Wenn die Zahlungspflicht für einen Spieler auf einer Satzungsbestimmung beruht und somit das Merkmal der "Entgeltlichkeit" für einen individuellen Erwerb fehlt, ist eine Aktivierung handelsrechtlich in der Regel nicht möglich.
- Quote paper
- Dr. Frederek Schuska (Author), 2006, Bilanzierung von Spielern und Ablösesummen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/125559