Das Thema des Scientific Essay ist die Besteuerung von Künstlern und Sportlern in Doppelbesteuerungsabkommen. Ziel dieses Scientific Essay ist es, zu bestimmen in welchem Land die Besteuerung der Einkünfte von Sportlern und Künstlern in DBA zu erfolgen hat und welche Besteuerungsmethode gewählt werden muss. Dazu werden im ersten Teil erläutert, welche Personen unter den Begriff des Künstlers und Sportlers nach Artikel 17 I des OECD-MA fallen. Es folgen die Grundlagen der Besteuerung, die sich aus Artikel 17 des OECD-MA ergeben und die Darstellung der verschiedenen Besteuerungsmethoden. Außerdem werden drei Fallgruppen beschrieben, bei der die Besteuerung im Wohnsitzstaat des Künstlers/Sportlers durch-zuführen ist. Abschließend folgt der Praxisbezug, der dazu dient, die theoretischen Grundlagen zu festigen. Das Scientific Essay wird durch ein Fazit beendet, welches die wesentlichen Aspekte des Scientific Essay nochmal zusammenfasst.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriff des Künstlers und des Sportlers nach Artikel 17 I des OECD-MA
I. Begriff des Künstlers
II. Begriff des Sportlers
C. Grundlagen der Besteuerung nach Artikel 17 des OECD-MA
I. Grundlagen der Besteuerung nach Artikel 17 I des OECD-MA
II. Grundlagen der Besteuerung nach Artikel 17 II des OECD-MA
D. Durchführung der Besteuerung im Quellenstaat (Tätigkeitsstaat)
I. Deutschland ist Tätigkeitsstaat
1. Besteuerung nach § 50a I EStG
2. Besteuerung nach § 38 I S.1 Nr.1 EStG
II. Ausländischer Staat ist Tätigkeitsstaat
E. Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat
F. Praxisbezug
G. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Künstlern und Sportlern im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ziel ist es, die Zuweisung des Besteuerungsrechts zwischen Quellen- und Wohnsitzstaat sowie die Anwendung relevanter Besteuerungsmethoden im deutschen Steuerrecht zu analysieren.
- Begriffliche Abgrenzung von Künstlern und Sportlern nach Artikel 17 OECD-MA
- Steuerliche Grundlagen gemäß Artikel 17 I und II des OECD-MA
- Verfahren der Besteuerung im inländischen Tätigkeitsstaat (§ 50a und § 38 EStG)
- Mechanismuss der Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Auslandsbezug
- Praxisnahe Anwendung anhand konkreter Fallkonstellationen
Auszug aus dem Buch
I. Begriff des Künstlers
Der Artikel 17 I des OECD-MA beinhaltet lediglich eine unvollständige Aufzählung von Personen, die als Künstler angesehen werden.2 Darunter zählen zum Beispiel: Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler oder Musiker.3 Nach herrschender Meinung sind vom Artikel 17 I des OECD-MA nur vortragende oder darbietende Künstler betroffen, die ihre Darbietungen persönlich erbringen.4 Aufgrund dessen zählen Regisseure, Produzenten und Kameraleute nicht zu den Künstlern nach Artikel 17 I des OECD-MA, da diese nur verwaltungsmäßig oder unterstützend tätig werden.5 Diese Personen haben Artikel 14 oder 15 des OECD-MA anzuwenden, das bedeutet, dass die Besteuerung im Wohnsitzstaat des Künstlers zu erfolgen hat.6
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Ziel und methodischer Aufbau der Untersuchung zur Besteuerung von Künstlern und Sportlern werden dargelegt.
B. Begriff des Künstlers und des Sportlers nach Artikel 17 I des OECD-MA: Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung, wer unter die Definition der Künstler und Sportler gemäß OECD-Musterabkommen fällt.
C. Grundlagen der Besteuerung nach Artikel 17 des OECD-MA: Dieser Abschnitt erläutert die Anwendbarkeit der Spezialvorschrift für selbstständige und unselbstständige Tätigkeiten sowie die Fallgruppen für mittelbare Einkünfte.
D. Durchführung der Besteuerung im Quellenstaat (Tätigkeitsstaat): Hier wird dargelegt, wie Deutschland als Quellenstaat die Besteuerung mittels Steuerabzug gemäß EStG bei beschränkter Steuerpflicht umsetzt.
E. Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat: Es werden Ausnahmeregelungen erläutert, unter denen das Besteuerungsrecht trotz Tätigkeit im Ausland beim Wohnsitzstaat verbleibt.
F. Praxisbezug: Anhand von Fallbeispielen wird die praktische Umsetzung der steuerlichen Regelungen bei in Italien ansässigen Sportlern und Künstlern verdeutlicht.
G. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der steuerrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Berufsgruppen und die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Schlüsselwörter
Künstler, Sportler, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, OECD-MA, Quellenstaat, Wohnsitzstaat, Steuerabzug, EStG, 50a EStG, Lohnsteuer, Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Betriebsstätte, Künstlerdurchgriff
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Konsequenzen für Künstler und Sportler, die ihre Leistungen international erbringen, insbesondere im Hinblick auf Doppelbesteuerungsabkommen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Abgrenzung der Berufsgruppen, die Auslegung von Artikel 17 des OECD-Modellabkommens sowie die konkrete Steuerabzugsverfahren für in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, in welchem Staat Einkünfte besteuert werden dürfen und welche steuerlichen Methoden (wie Brutto- oder Nettosteuerabzug) Anwendung finden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse steuerrechtlicher Grundlagen, inklusive gesetzlicher Bestimmungen (EStG, SolZG) und Expertenliteratur zum internationalen Steuerrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung, die steuerliche Systematik des OECD-MA, die praktische Durchführung der Besteuerung in Deutschland und Ausnahmeregelungen für den Wohnsitzstaat.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Doppelbesteuerungsabkommen, Künstlerbesteuerung, Sportlerbesteuerung, Quellenstaatprinzip, Lohnsteuer und Steuerabzug.
Wann findet ein sogenannter "Künstlerdurchgriff" Anwendung?
Der Künstlerdurchgriff greift, wenn Einkünfte aus einer künstlerischen oder sportlichen Tätigkeit nicht direkt der ausführenden Person zufließen, sondern beispielsweise einer Managementgesellschaft oder einem Verein.
Was unterscheidet die Milderungsregelung bei Kleinstbeträgen?
Bei Einnahmen pro Darbietung unter 250 Euro ist kein Steuerabzug erforderlich, es genügt eine entsprechende Nullmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern.
Warum wird im Praxisbeispiel zwischen den beiden Fällen unterschieden?
Die Unterscheidung beruht auf der Art der Einkunft (selbstständige gewerbliche Tätigkeit vs. nicht selbstständige Tätigkeit) und dem rechtlichen Status des Vergütungsschuldners sowie dessen Ansässigkeit.
- Arbeit zitieren
- Julia Kreutzmann (Autor:in), 2022, Besteuerung von Künstlern und Sportlern in Doppelbesteuerungsabkommen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1255483