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Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten nach §§ 299a, 299b StGB

Title: Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten nach §§ 299a, 299b StGB

Academic Paper , 2017 , 28 Pages

Autor:in: Merve Yigit (Author)

Law - Miscellaneous

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Summary Excerpt Details

In der vorliegenden Seminararbeit wird die Einführung der Strafbarkeit niedergelassener Ärzte nach den §§ 299a und 299b StGB analysiert. Daher ist es sinnvoll zunächst zu definieren, wer niedergelassene Ärzte sind und dann auf die eingeführten Normen und deren Tatbestandsmerkmale einzugehen. Anschließend werden die Motive des Gesetzgebers für die Einführung der Gesetze vorgestellt und die Frage beantwortet, ob die Einführung der Gesetze überhaupt notwendig ist.

Kooperationsverträge zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken oder Pharmaunternehmen sind heutzutage üblich. Bestimmte Arten von Kooperationsverträgen verstoßen jedoch gegen ärztliche Berufspflichten, wie bspw. das Annehmen und Anbieten von Vergünstigungen.

Die schlimme Wahrheit über unsere Ärzte, die Jahrzehnte lang den unantastbaren Ruf als „Halbgötter in Weiß“ genießen: Ärzte sind geldgierig, unfähig und skrupellos. Trotz dessen machten sich niedergelassene Ärzte bisher nicht strafbar. Grund hierfür ist ein BGH Urteil vom 29.03.2012. Danach haben die bisher geltenden Korruptionstatbestände keine Anwendung auf niedergelassene Ärzte gefunden. Auch die auf Vermögensschutz ausgerichteten Straftatbestände der Untreue gem. § 266 StGB und des Betrugs nach § 263 StGB können das Geben und Nehmen von Bestechungsgeldern nur eingeschränkt erfassen und decken den Unrechtsgehalt von Korruption nicht hinreichend ab.

Infolge der Rechtsprechung kam es zur Ungleichbehandlung mit angestellten Ärzten und zu Strafbarkeitslücken. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und hat in vier Jahren, fünf Gesetzentwürfe verfasst, um derartige Verhaltensweisen von niedergelassene Ärzte zu unterbinden. Am 04.06.2016 ist die finale Regelung zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Ab sofort machen sich Angehörige der Heilberufe nach §§ 299a, 299b StGB strafbar, wenn sie Vergünstigungen annehmen oder Vergünstigungen anbieten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil

1. Niedergelassene Ärzte

a. Arztbegriff

b. Niederlassung

2. Inhalt der §§ 299a, 299b StGB

a. § 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

aa. Normenadressaten

bb. Tathandlung

cc. Vorteilsbegriff

(1) Materieller Vorteil

(2) Immaterieller Vorteil

(3) Sozialadäquater Vorteil

(4) Vorteil an Dritte

dd. Unrechtsvereinbarung

ee. Entscheidungsgruppen

b. § 299b StGB - Bestechung im Gesundheitswesen

c. Unterschied zwischen § 299a StGB und § 299b StGB

d. Strafandrohung

3. Motive des Gesetzgebers

a. Geltendes Korruptionsstrafrecht greift zu kurz

aa. §§ 331 ff. StGB

bb. § 299 StGB

b. Untreue und Betrug bezwecken nur Vermögensschutz

c. Sozial- und Berufsrecht reicht als Auffanglösung nicht

d. Wie wurde es bisher geregelt?

4. Problembereiche

a. Abgrenzung zwischen zulässiger und verbotener Zusammenarbeit

b. Anwendungsbeobachtungen

5. Ist die Einführung von § 299a und § 299b StGB notwendig?

a. Pro

b. Kontra

c. Entscheidung

III. Schlussfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Erfassung von Korruption bei niedergelassenen Ärzten durch die Einführung der §§ 299a und 299b StGB. Die zentrale Forschungsfrage untersucht dabei, ob diese neuen gesetzlichen Tatbestände notwendig waren, um bestehende Strafbarkeitslücken bei Kooperationsverträgen im Gesundheitswesen zu schließen und den fairen Wettbewerb sowie das Patientenvertrauen zu schützen.

  • Analyse der Tatbestandsmerkmale von § 299a und § 299b StGB
  • Abgrenzung zwischen berufsrechtlich zulässiger Kooperation und verbotenem korruptivem Verhalten
  • Kritische Würdigung der Motive des Gesetzgebers im Kontext bestehender Korruptionsstrafrechtsnormen
  • Untersuchung der Problematik von Anwendungsbeobachtungen
  • Bewertung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung und Notwendigkeit der neuen Straftatbestände

Auszug aus dem Buch

b. § 299b StGB - Bestechung im Gesundheitswesen

Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a StGB im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für n diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er

1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,

2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder

3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial

ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Beleuchtet die Ausgangssituation, in der niedergelassene Ärzte aufgrund ihrer rechtlichen Einordnung lange Zeit nicht von Korruptionsstrafvorschriften erfasst wurden, und führt in die neuen Tatbestände ein.

II. Hauptteil: Analysiert detailliert die gesetzliche Definition des niedergelassenen Arztes, erklärt die Tatbestandsmerkmale der §§ 299a, 299b StGB und diskutiert die gesetzgeberischen Motive sowie die Notwendigkeit dieser strafrechtlichen Neuregelung.

III. Schlussfassung: Führt aus, dass die neuen Tatbestände einen doppelten Rechtsgüterschutz – fairen Wettbewerb und das Vertrauen in ärztliche Integrität – gewährleisten und bestehende Lücken schließen.

Schlüsselwörter

Korruption im Gesundheitswesen, Strafbarkeit, niedergelassene Ärzte, § 299a StGB, § 299b StGB, Bestechlichkeit, Bestechung, Kooperationsverträge, Unrechtsvereinbarung, Wettbewerb, Patientenvertrauen, Heilberufe, Rechtsgüterschutz, Gesetzgebung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Situation niedergelassener Ärzte im Hinblick auf Korruption und untersucht die Einführung der neuen Straftatbestände §§ 299a und 299b StGB.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind das Arztstrafrecht, Korruptionsbekämpfung im medizinischen Sektor, die Definition von Vorteilen, die Abgrenzung von Kooperationsverträgen und das Spannungsfeld zwischen ökonomischen Anreizen und ärztlicher Unabhängigkeit.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, zu klären, ob die neuen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen notwendig waren, um bisher bestehende Strafbarkeitslücken zu füllen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer tiefgehenden Analyse der Gesetzestexte, einschlägiger Rechtsprechung (insb. BGH) und der Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung des niedergelassenen Arztes, die Analyse der Tatbestandsmerkmale der neuen Paragraphen, die Erläuterung der Gesetzesmotive sowie die kritische Prüfung der Notwendigkeit und der auftretenden Abgrenzungsprobleme.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist charakterisiert durch Begriffe wie Korruptionsstrafrecht, Unrechtsvereinbarung, Heilberufe, Wettbewerbsschutz und berufsethische Integrität.

Warum galten niedergelassene Ärzte zuvor nicht als taugliche Täter für Korruptionsdelikte?

Der BGH urteilte 2012, dass niedergelassene Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen im Sinne der alten Straftatbestände waren, was eine erhebliche Strafbarkeitslücke zur Folge hatte.

Was gilt als sozialadäquater Vorteil und wie wird er abgegrenzt?

Sozialadäquat sind Leistungen geringen Umfangs, die der bloßen Höflichkeit oder Gefälligkeit entsprechen. Eine exakte Grenze ist schwierig, wobei in der Literatur Summen von 25 bis 50 Euro häufig als Orientierung für Geringwertigkeit genannt werden.

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Details

Title
Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten nach §§ 299a, 299b StGB
Author
Merve Yigit (Author)
Publication Year
2017
Pages
28
Catalog Number
V1248784
ISBN (eBook)
9783346684462
ISBN (Book)
9783346684479
Language
German
Tags
Strafrecht Medizinstrafrecht Korruption im Gesundheitswese
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Merve Yigit (Author), 2017, Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten nach §§ 299a, 299b StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1248784
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