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Digestenexegese: Ulpian und Afrikan über das Darlehen

Ulpian (26 ad ed.) D. 12, 1, 11, 1 und Afrikan (8 quaest.) D. 17, 1, 34 pr.

Titel: Digestenexegese: Ulpian und Afrikan über das Darlehen

Seminararbeit , 2021 , 23 Seiten , Note: 14

Autor:in: Korbinian Ludwig (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Digestenexegese besteht aus zwei Teilen und behandelt verschiedene Aspekte des Darlehens.

Teil 1 beschäftigt sich mit einer Textstelle von Ulpian (Ulpian (26 ad ed.) D. 12, 1, 11, 1). Es geht um die Vertragsart des Darlehens und die damit zusammenhängenden Zinsen und deren Rechtmäßigkeit. Bei einer Ausgabe von zehn Geldeinheiten sollen im einen Fall neun zurückgegeben werden, im anderen Fall elf. Somit spielen sowohl "normale" Zinsen als auch Negativzinsen eine Rolle.

Teil 2 behandelt eine Textstelle von Afrikan (Afrikan (8 quaest.) D. 17, 1, 34 pr.). Es geht erneut um das Darlehen, genauer den (konkludenten) Abschluss eines Darlehensvertrags bzw. die Auslegung einer Situation als Darlehen. Hierbei schildert Afrikan den Text als Antwort seines Lehrmeisters Julian auf die entsprechende Frage.

Die Schwerpunkte beider Teile liegen einerseits bei der Erörterung des römischen Rechts, andererseits bei dem Vergleich mit dem deutschen Zivilrecht. Hierbei sind aktuelle Themenbereiche wie die Problematik der Negativzinsen betroffen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Teil 1

I. Lateinischer Text

II. Übersetzung

III. Einordnung der Stelle

IV. Darstellung des Sachverhalts

V. Erörterung des römischen Rechts

1. Variante 1: Zehn geben, neun schulden

2. Variante 2: Zehn geben, elf schulden

VI. Vergleich mit dem deutschen Recht

1. Variante 1: Zehn geben, neun schulden

a) Entgeltlicher Rechtsgrund

b) Unentgeltlicher Rechtsgrund

2. Variante 2: Zehn geben, elf schulden

a) Entgeltlicher Rechtsgrund

b) Unentgeltlicher Rechtsgrund

B. Teil 2

I. Lateinischer Text

II. Übersetzung

III. Einordnung der Stelle

IV. Darstellung des Sachverhalts

V. Erörterung des römischen Rechts

VI. Vergleich mit dem deutschen Recht

Zielsetzung & Themen

Die Hausarbeit widmet sich der juristischen Analyse zweier Digestenstellen zur Digestenexegese unter Berücksichtigung der Dogmatik des römischen Rechts sowie deren Übertragbarkeit auf das moderne deutsche Zivilrecht. Ziel ist die differenzierte Beurteilung von Darlehensgeschäften und Zinsvereinbarungen in verschiedenen Szenarien.

  • Analyse der römisch-rechtlichen Wirksamkeit von Darlehensverträgen.
  • Untersuchung von Zinsvereinbarungen und deren Klagbarkeit in der römischen Kaiserzeit.
  • Rechtliche Einordnung komplexer Konstellationen wie des depositum irregulare und des mandatum.
  • Systematischer Vergleich mit den dogmatischen Grundlagen des BGB (§§ 488 ff., 662 ff.).
  • Klärung der Gefahrtragung bei darlehensähnlichen Rechtsgeschäften.

Auszug aus dem Buch

V. Erörterung des römischen Rechts

Fraglich ist, welche Art von Vertrag vorliegt und ob und wie Geld und Zinsen verlangt werden können.

Ein nexum als Vertrag ist aufgrund dessen Irrelevanz zur Zeit Julians und Afrikans (siehe oben) ausgeschlossen. Ein mutuum könnte vorliegen. Hierbei stellt sich jedoch die Problematik, dass das mutuum als Realvertrag die Bewirkung der Leistung benötigt (siehe oben), vorliegend ist das Geld, das der Verwalter schulden möchte, jedoch bereits bei dem Verwalter und wurde nicht übergeben. Darüber hinaus sind bei einem mutuum Zinsen ausgeschlossen (siehe oben), hier wäre also der Anspruch auf die sechs Prozent Zinsen ausgeschlossen. Somit liegt kein mutuum vor.

Im Gegensatz hierzu stehen die beiden ähnlichen, aber nicht gleich zu lösenden Beispielfälle. Bei dem depositum irregulare, welches ebenfalls ein realvertragliches Geschäft ist, kommt es ebenso auf die Übergabe des Geldbetrags an, es genügt jedoch, wenn bei der Übergabe zunächst ein normales depositum vorliegt und erst später das depositum irregulare durch Übereinkommen beschlossen wird. Beim Anweisungsdarlehen weist der Darlehensgeber den Darlehensnehmer an, das Geld nicht von ihm selber, sondern von einem seiner Schuldner zu empfangen, den er dementsprechend angewiesen hat. Bei einer Zahlungsanweisung, der delegatio solvendi, gilt die Zahlung von dem Schuldner an den Gläubiger und zugleich Darlehensgeber bewirkt und von diesem dann an den Darlehensnehmer bewirkt. Somit ist, zumindest fiktiv, die Bewirkung der Darlehenssumme vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer erfolgt und ein mutuum ist somit möglich.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Teil 1: Diese Untersuchung der ersten Digestenstelle erörtert die Rechtsnatur von Darlehensabreden und Schenkungen bei abweichenden Rückzahlungsverpflichtungen im klassischen römischen Recht.

I. Lateinischer Text: Wiedergabe der Originalquelle zur Digestenstelle D. 12, 1, 11, 1 von Ulpian.

II. Übersetzung: Deutsche Übertragung der antiken Textstelle zur Verdeutlichung des Inhalts.

III. Einordnung der Stelle: Historisch-kontextuelle Verortung der Textstelle im Corpus Iuris Civilis und biographische Einordnung des Juristen Ulpian.

IV. Darstellung des Sachverhalts: Zusammenfassung der zwei besprochenen Varianten betreffend die Rückzahlung von Geld bei zehn Geldeinheiten als Ausgangspunkt.

V. Erörterung des römischen Rechts: Detaillierte dogmatische Prüfung der Vertragstypen (mutuum, nexum, donatio) und der Verbindlichkeit der getroffenen Abrede.

VI. Vergleich mit dem deutschen Recht: Anwendung der römisch-rechtlichen Problemstellungen auf das moderne Zivilrecht unter Einbeziehung von § 488 BGB und allgemeinen schuldrechtlichen Prinzipien.

B. Teil 2: Analyse einer weiteren Digestenstelle zur Struktur von Auftragsverhältnissen und deren Vermischung mit darlehensähnlichen Geschäften.

I. Lateinischer Text: Wiedergabe der Originalquelle D. 17, 1, 34 pr. von Afrikan.

II. Übersetzung: Deutsche Übertragung der antiken Textstelle zur Fallbeschreibung des Verwalters.

III. Einordnung der Stelle: Historische Zuordnung der Stelle zum Titel mandati vel contra und zum Juristen Julian.

IV. Darstellung des Sachverhalts: Analyse der Fallkonstellation um Lucius Titius und seinen Verwalter bezüglich der Darlehensgewährung aus Verwaltungsgeldern.

V. Erörterung des römischen Rechts: Rechtliche Würdigung der Vertragstypen im Kontext des mandatum und der Zinsdurchsetzbarkeit.

VI. Vergleich mit dem deutschen Recht: Untersuchung der Übertragbarkeit auf heutiges Recht durch das Vereinbarungsdarlehen und das Auftragsverhältnis gemäß §§ 662 ff. BGB.

Schlüsselwörter

Digesten, römisches Recht, mutuum, Darlehen, Zinsen, mandatum, Vergleich, BGB, Rechtsgeschichte, Schulderlass, Schenkung, depositum irregulare, Schuldrecht, Übereignung, Obligation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die exegesische Analyse zweier römischer Digestenstellen zur Rechtsnatur von Darlehen und Aufträgen im antiken Recht sowie deren dogmatische Schnittmengen mit dem modernen deutschen Zivilgesetzbuch.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die dogmatische Einordnung von Darlehensverträgen, die Zulässigkeit und Formlosigkeit von Zinsvereinbarungen, das Verhältnis von Auftrag zu darlehensähnlichen Geschäften sowie die Lehre vom Schulderlass und der Schenkung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu prüfen, wie römische Juristen unterschiedlichste Vertragsgestaltungen unter den Begriff des Darlehens oder Auftrags subsumierten und inwieweit diese antiken Lösungsansätze auf aktuelle zivilrechtliche Fragestellungen (z.B. Negativzinsen, Vereinbarungsdarlehen) übertragbar sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird die Methode der Digestenexegese angewandt, ergänzt durch eine rechtsvergleichende und systematische Analyse, um antike Quellen in den Kontext moderner juristischer Dogmatik zu stellen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert zwei konkrete Fallbeispiele (Teil 1: "Zehn geben, neun schulden" / Teil 2: "Prokurator des Lucius Titius"), ihre jeweilige Einordnung, Erörterung unter römischem Recht und den Vergleich mit dem deutschen BGB.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie Digesten, römisches Recht, Darlehensrecht, mutuum, mandatum, Zinsvereinbarung, Pflicht zur Herausgabe und BGB-Schuldrecht geprägt.

Warum ist die Unterscheidung zwischen mutuum und mandatum für die Zinsklagbarkeit entscheidend?

Beim mutuum als Realvertrag waren Zinsen im römischen Recht nur mit Stipulation klagbar. Im Rahmen von bonae fidei iudicium, wie es bei Klagen aus dem mandatum Anwendung findet, konnten hingegen auch formlos getroffene Zinsabreden klagbar durchgesetzt werden.

Welchen Stellenwert nimmt das Utilitätsprinzip in der Argumentation der Arbeit ein?

Das Utilitätsprinzip dient der Interpretation der Gefahrtragung bei einem mandatum. Es wird herangezogen, um zu begründen, warum der Auftragnehmer trotz Auftragsverhältnis die Verantwortung für das veruntreute oder verwaltete Vermögen trägt, wenn er daraus einen eigenen Nutzen (wie z.B. eigene Kapitalnutzung) zieht.

Wie wird das Konzept des Negativzinses in der Arbeit bewertet?

Unter Rückgriff auf die digestenrechtliche Diskussion wird argumentiert, dass Negativzinsen mit dem klassischen Darlehensbegriff des BGB (§ 488) nicht unproblematisch vereinbar sind, wobei die Arbeit die Auffassung stützt, dass der Wortlaut des "Schulden" dem entgegensteht.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Digestenexegese: Ulpian und Afrikan über das Darlehen
Untertitel
Ulpian (26 ad ed.) D. 12, 1, 11, 1 und Afrikan (8 quaest.) D. 17, 1, 34 pr.
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
14
Autor
Korbinian Ludwig (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
23
Katalognummer
V1239982
ISBN (eBook)
9783346665386
ISBN (Buch)
9783346665393
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Digestenexegese Römische Rechtsgeschichte Darlehen Rechtswissenschaft Jura Digesten Ulpian Proculus Afrikan Julian Rechtsgeschichte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Korbinian Ludwig (Autor:in), 2021, Digestenexegese: Ulpian und Afrikan über das Darlehen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1239982
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Leseprobe aus  23  Seiten
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