Diese Arbeit befasst sich mit zwei noch offenen Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Obwohl Sinn und Zweck dieses Gesetzes überaus positiv zu bewerten sind, muss es als überhastet implementierter Kompromiss angesehen werden, der leider doch zahlreiche Mängel aufweist. Insbesondere nimmt dieser Aufsatz Stellung zur Europrechtswidrigkeit der Normen zum Schadensersatz in diesem Gesetz, § 15 und § 21 AGG. Weiter wird das Augenmerk auf die Frage gelegt, ob sich aus dem AGG aus zivil-, verfassungs- und/oder europarechtlicher Sicht ein Kontrahierungszwang ableiten lässt.
Inhaltsverzeichnis
- I. ZUR FRAGE, OB DIE NORMEN ZUM SCHADENSERSATZ, § 15 UND § 21 AGG, DEM EUROPÄISCHEN RECHT ENTSPRECHEN
- 1) Verschuldensabhängigkeit des Anspruches auf materiellen Schadensersatz
- 2) (keine) Haftungsobergrenzen
- 3) Haftungserleichterung bei Nutzung von Kollektivvereinbarungen
- 4) Ausschlussfristen
- 5) Anwendung der Kritik auf § 21 AGG
- 6) Beweislast
- 7) Ergebnis
- II. ZUR FRAGE, OB AUS DEM AGG EIN KONTRAHIERUNGSZWANG ABLEITBAR IST
- 1) Zivilrechtliche Aspekte
- 2) Verfassungsrechtliche Aspekte
- 3) Europarechtliche Aspekte
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der Schadensersatznormen (§§ 15 und 21) des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit dem europäischen Recht und analysiert die Frage eines möglichen Kontrahierungszwangs aus dem AGG. Der Fokus liegt auf der Prüfung der europarechtlichen Konformität der Regelungen im Hinblick auf verschiedene Aspekte des Schadensersatzes.
- Vereinbarkeit der Schadensersatzregelungen des AGG mit dem europäischen Recht
- Verschuldensabhängigkeit des Schadensersatzes
- Vorhandensein oder Fehlen von Haftungsobergrenzen
- Möglicher Kontrahierungszwang aus dem AGG
- Analyse zivil-, verfassungs- und europarechtlicher Aspekte
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I: Dieses Kapitel befasst sich mit der Frage, ob die Schadensersatznormen (§§ 15 und 21 AGG) europäischen Rechtsvorschriften entsprechen. Es analysiert kritische Punkte wie die Verschuldensabhängigkeit des Anspruchs auf materiellen Schadensersatz und das Fehlen von Haftungsobergrenzen im Kontext der Rechtsprechung des EuGH. Die Diskussion umfasst die Auslegung der Richtlinien und deren Umsetzung im AGG.
Kapitel II: Das zweite Kapitel untersucht die Frage, ob sich aus dem AGG ein Kontrahierungszwang ableiten lässt. Es beleuchtet die zivil-, verfassungs- und europarechtlichen Aspekte dieser Thematik.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Europarecht, Schadensersatz, Kontrahierungszwang, Diskriminierung, Haftung, Verschulden, Rechtsprechung EuGH, Richtlinienumsetzung.
- Arbeit zitieren
- Dominik E. Arndt (Autor:in), 2007, Zur Europarechtswidrigkeit der Normen zum Schadensersatz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/123789