Für neue Kunden:
Für bereits registrierte Kunden:
Projektarbeit, 2022
18 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Hauptteil / Ergebnisse
2.1 Aufgaben des Entlassungsmanagements
2.2 Beispiele für das Entlassungsmanagement
2.3 Problemfelder des Entlassungsmanagements
2.4 Einfluss auf die Versorgungslandschaft
2.5 Zukunftsperspektiven
2.6 Persönliche Reflexion
3 Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit
4 Literaturverzeichnis
Das Entlassungsmanagement im Gesundheitswesen handelt unter anderem von Entlassungen von Patienten/Innen, welche vorher meistens im stationären Bereich versorgt wurden. Hierbei soll die Patientenversorgung beispielsweise nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus gewährleistet werden, da hilfsbedürftige Personen ansonsten auf sich selbst gestellt sind und mit der eigenen Versorgungssituation überfordert werden. Hierbei werden mehrere Schritte eingeleitet, um diverse Möglichkeiten bezüglich der Bewältigung der Versorgung nach einer potentiellen Entlassung aufzustellen. Häufig beginnt das Entlassungsmanagement bereits im Rahmen der Pflegeanamnese, indem die bisherige Versorgung der Patienten/Innen und deren Hilfsbedürftigkeit eruiert wird. Falls die Einschätzung ergibt, dass der/die Patient/In nach der Entlassung weitere Hilfestellung bezüglich der Versorgung benötigt, wird das pflegerische Entlassungsmanagement zur Beratung der Patienten/Innen herangezogen. Im Rahmen von mehreren Beratungsgesprächen können diese eine Unterstützung in zahlreichen Bereichen erhalten, wie zum Beispiel bei der Antragstellung von Leistungen durch die Pflegeversicherung. Hierbei muss vor Augen geführt werden, dass das Phänomen des Entlassungsmanagements nicht ausschließlich Patienten/Innen betrifft sondern auch oftmals deren Angehörige davon betroffen sind. Aus diesem Grund wird diese Gruppe bei Beratungsgesprächen, falls dies der Wunsch des/der Patienten/In ist, ebenfalls herangezogen (Wingenfeld, 2020, S. 9f).
Das Heranziehen eines pflegerischen Entlassungsmanagements muss nicht zwingend bedeuten, dass die zukünftige Versorgung in einer gesundheitsbezogenen Einrichtung zu erfolgen hat. Die Bewältigung des Hilfsbedarfs wird bekanntlich oftmals von Angehörigen oder von Patienten/Innen selbst übernommen. In Beratungsgesprächen wird daher der Bedarf der Hilfsbedürftigkeit ermittelt und ein Versorgungsplan an die jeweilige Person angepasst. Hierbei fällt oftmals der Begriff des pflegerischen Entlassungsmanagements. Tatsächlich werden jedoch mehrere Berufsgruppen in den Prozess mit einbezogen. Neben Pflegpersonen werden auch Ärzte/Innen damit beauftragt Aufklärungsgespräche mit den Betroffenen hinsichtlich Faktoren, welche die Lebensumstände erschweren (wie zum Beispiel die Folgen von bestimmten Erkrankungen), zu führen (Eder, 2017, S. 12f). Daraus resultierend lässt sich folgende Frage stellen: Kann das Entlassungsmanagement dazu beitragen, die schnittstellenübergreifende Versorgung qualitativ zu verbessern, um die Wiedereinweisungsrate ins Krankenhaus zu senken? Das Ziel der Hausarbeit ist es, die Rolle des Entlassungsmanagements im Zusammenhang mit der Versorgunglandschaft und in Hinsicht auf die Senkung der Wiederweinweisungsrate in Krankenhäuser, anhand wissenschaftlich fundierter Literatur, aufzuzeigen.
Im Hauptteil werden die Ergebnisse dargestellt, die auch zugleich die Forschungsfrage beantworten sollen.
Der Aufgabenbereich des Entlassungsmanagements umfasst eine Vielzahl von Schwerpunkten. Dabei ist die Beratung der Personen, welche das Entlassungsmanagement heranziehen, besonders hervorzuheben. Beratende sammeln durch Gespräche Informationen jeglicher Art über Interessenten. Um das weitere Vorgehen der Versorgung abklären zu können werden beispielsweise finanzielle Möglichkeiten der Patienten/Innen eruiert. Im Speziellen, ob diese bereits einem der Pflegegrade zugeordnet sind und ein Anspruch auf Zuschüsse besteht. Alltägliche Aktivitäten und ob diese von den Interessenten gemeistert werden, werden ebenso abgeklärt. Hierbei wird beispielsweise die Tagesstruktur unter die Lupe genommen. Des Weiteren werden die Wohnsituation und der Grad der Notwendigkeit der Hilfe abgefragt. Wichtig dabei ist herauszufinden, wie die Befragten wohnen (barrierefrei oder nicht) und ob diese bereits eine Hilfestellung von Angehörigen oder Pflegediensten erhalten. Nach der Erlangung dieser Informationen wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmt. Hierbei ist es essentiell herauszufinden, inwieweit die zu betreuende Person eine Hilfestellung benötigt. Der/Die Entlassungsmanager/In stellt fest, ob Interessenten/Innen beispielsweise in der Einnahme von Medikamenten, beim Essen, in der Körperpflege oder in anderen Bereichen eine Hilfestellung oder eine komplette Übernahme benötigen. Danach wird in Absprache mit der hilfsbedürftigen Person und unter anderem den Angehörigen über die Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln gesprochen (Leib – Gerstner & Jobst, 2020, S. 236).
Das Bewusstsein über den eigenen Gesundheitszustand darf hierbei keinesfalls zu kurz kommen. Personen, welche für die weitere Versorgung eine gewisse Hilfestellung benötigen, sollten über deren Gesundheitszustand und mögliche Einschränkungen informiert werden. Dabei können Ärzte/Innen dem Gespräch beitreten und den/die Patienten/In den Gesundheitsstatus, welcher für die Versorgung essentiell ist, vor Augen führen (Leib – Gerstner & Jobst, 2020, S. 236). Ressourcen, über welche die Hilfsbedürftigen verfügen sowie deren Belastungsgrenzen, müssen für die Erschaffung der Versorgungsmöglichkeiten ebenfalls in Betracht gezogen werden. Das zukünftige Wohnumfeld soll hierbei unter Beachtung der oben genannten Punkte an die Versorgung angepasst werden, um eine reibungslose Betreuung gewährleisten zu können. Soziale Kontakte sind an dieser Stelle ebenfalls zu erwähnen, da diese für diesen Lebensabschnitt der Betroffenen unumgänglich sind (Leib – Gerstner & Jobst, 2020, S. 236).
Daraus wird ersichtlich, dass das Entlassungsmanagement auf eine Vielzahl von Aspekten Rücksicht nehmen muss, um für die Betroffenen eine angemessene Versorgungsqualität sicherstellen zu können (Leib – Gerstner & Jobst, 2020, S. 236). Nach der Erlangung dieser Informationen kommen Verantwortliche der Überleitungspflege zum Einsatz (Posch, 2010, S. 23f). „Ziel der Überleitungspflege ist eine Verbindung zwischen dem Krankenhaus und der Zeit danach“ (Posch, 2010, S. 23). Die Überleitungspflege ist hierbei als Teil des Entlassungsmanagements zu betrachten. Somit wird nach der Informationsbeschaffung das bestmögliche Versorgungspaket an die jeweilige Person zugeschnitten und Anbieter diesbezüglich kontaktiert (Posch, 2010, S. 24f).
In diesem Unterkapitel werden zwei Beispiele aufgezeigt, bei denen das Entlassungsmanagement eine vermittelnde Rolle in Bezug auf die Weiterversorgung einnimmt. Die Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat seit dem Jahr 2020 die ganze Welt auf den Kopf gestellt. Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen und Müdigkeit, um einige zu nennen, sind Anzeichen für die Viruserkrankung. Doch selbst wenn die Symptome bei den Patienten/Innen nach der Behandlung gelindert sind, stellt ein Rückfall von COVID-19 immer noch ein erhebliches Risiko dar. In mehreren Studien wird nachgewiesen, dass immer mehr Personen an Longcovid leiden. Diese Personen haben nach der Entlassung oftmals Beschwerden wie Herzklopfen, Kurzatmigkeit und Dyspnoe nach körperlicher Anstrengung. Außerdem wurde nachgewiesen, dass die Beeinträchtigung der Leber- und Nierenfunktion bei dieser Patientengruppe eine längere Zeit beansprucht, als dies bei anderen Krankheiten der Fall ist. All diese Unannehmlichkeiten führen häufig dazu, dass die Betroffenen nach der Entlassung zusätzlich mit psychischen Problemen zu kämpfen haben (Zheng et al., 2020).
Hinzu kommt, dass Patienten/Innen, welche von COVID-19 besonders stark betroffen sind, nicht nur während des Krankenhausaufenthaltes, sondern auch nach der Entlassung hinsichtlich der psychischen Belastung, der Stimmung, Schlafstörungen und Auswirkungen der Erkrankung auf die Ausführung von körperlichen Tätigkeiten überwacht werden sollten. Oftmals stellt es die Patienten/Innen, vor allem in der ersten Phase nach der Entlassung, vor eine immense Herausforderung, alltagsübliche Aktivitäten auszuführen. Genau in solch einem Fall kommt das Entlassungsmanagement zum Einsatz. Hierbei werden Entlassungskriterien und Nachsorgestrategien definiert, um den Patienten/Innen eine bestmögliche Genesung auch beispielsweise zuhause ermöglichen zu können. Das Entlassungsmanagement zeigt den Patienten/Innen hierbei Möglichkeiten wie die Versorgung in Rehabilitationseinrichtungen oder die Pflege zuhause durch Unterstützung von Pflegediensten auf (Zheng et al., 2020).
Die Entscheidung, ob die Betroffenen die Ratschläge annehmen, liegt selbstverständlich bei den Betroffenen selbst. Hierbei sollen Entlassungsmanager/Innen lediglich eine unterstützende und Rat gebende Funktion erfüllen, um Leistungseinschränkungen aufgrund der eingeschränkten Lungenfunktion der Betroffenen wieder zu steigern und deren üblichen Alltag wiederherzustellen (Zheng et al., 2020). Patienten/Innen, welche mehrere Krankheiten aufweisen, sind ebenso oftmals von einer Abklärung der weiteren Versorgung abseits des Krankenhauses betroffen, da diese je nach Krankheitsbildern in deren Alltagsaktivitäten erheblich eingeschränkt sein können. Hierbei werden bei den sogenannten multimorbiden Patienten/Innen häufig versorgungstechnische Schwierigkeiten nach der Entlassung beobachtet. Da Letztere häufig von mehreren chronischen Erkrankungen betroffen sind, versuchen diese nach der Entlassung deren veränderten Gesundheitszustand zu verstehen und adäquat darauf zu reagieren. Diverse Beobachtungen zeigen jedoch, dass die Zeit nach der Entlassung des Öfteren dadurch gekennzeichnet ist, die neue Situation zu verstehen, einschließlich des Verständnisses der Informationen des Krankenhauses. Vor allem in den ersten Tagen entstehen zahlreiche Fragen wie zum Beispiel zur Medikamenteneinnahme. Zudem kommen zahlreiche Symptome wie Müdigkeit oder Herausforderungen des täglichen Lebens wie soziale Indikation hinzu (Brandberg, Ekstedt & Flink, 2017, S. 1f).
Hierbei scheint die Fähigkeit der Patienten/Innen zum Selbstmanagement ein entscheidender Faktor bei Pflegeübergängen zu sein, da ein hohes Maß an Patientenaktivierung mit einer geringeren Inanspruchnahme des Gesundheitswesens in Verbindung gebracht wird. Auch hier kommt das Entlassungsmanagement zum Einsatz. Angestellte, welche im Bereich des Entlassungsmanagements arbeiten, beraten hierbei Personen bezüglich des Selbstmanagements nach der Entlassung und geben Tipps, wie bestimmte Herausforderungen gemeistert werden können. Die Unterstützung des Selbstmanagements bei Pflegeübergängen ist besonders wichtig, da die Patienten/Innen oft das Gefühl haben, dass diese bei der Entlassung nicht auf das Selbstmanagement nach dem Krankenhausaufenthalt vorbereitet werden und, dass niemand die Gesamtverantwortung für die Koordination deren Pflege übernimmt. Umso wichtiger ist, dass eine patientenzentrierte Beratung hinsichtlich der weiteren Versorgung und des Selbstmanagements vorgenommen wird. Aufgrund der verschiedenen Behandlungsstrategien ist die Absprache unter Ärzten/Innen ebenfalls essentiell, um den Patienten/Innen nicht den Eindruck zu vermitteln, dass diese nicht genügend über deren Krankheitsbild wissen. Entlassungsmanager/Innen müssen, was die Behandlung angeht, selbstverständlich auch informiert werden, um angemessene Ratschläge betreffend des Selbstmanagements geben zu können (Brandberg, Ekstedt & Flink, 2017, S. 4).
Ein Beispiel hierfür wäre beispielsweise eine Patientin mit Diabetes, der das selbstständige Messen von Blutzuckerwerten beigebracht wird (Brandberg, Ekstedt & Flink, 2017, S. 3).
Im Rahmen des Entlassungsmanagements treten selbstverständlich auch herausfordernde Aspekte, welche die Planung der weiteren Versorgung erschweren, auf. Als ein Problem kann hierbei die Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien angegeben werden. Kommunikationsfehler zwischen dem Gesundheitspersonal und den Patienten/Innen führen oftmals dazu, dass der Prozess der Entlassung komplexer wird. Häufig werden Patienten/Innen zu schnell entlassen. Die Rahmenbedingungen für die weitere Versorgung, die vereinbart und organisiert werden sollen, werden in dieser kurzen Zeit aufgrund der überraschenden Entlassungssituation lückenhaft geplant. Die Betroffenen erhalten in diesem Fall entweder zu viele Informationen auf einmal oder zu wenig Informationen. Informationen wie Krankheitsbild und -verlauf und die dazu passenden Betreuung sind hiervon besonders betroffen. Beide Fälle führen dazu, dass diese schlussendlich überfordert sind. Darunter leiden die Patienten/Innen in deren weiteren Versorgung, was wiederum zu einer Wiedereinweisung in gesundheitsbezogene Einrichtungen führen kann. Die Kommunikation mit den Anbietern/Innen der jeweiligen Versorgungsform kann ebenfalls Lücken aufweisen. Dabei ist oftmals die Kommunikation zwischen diesen Diensten und dem Krankenhauspersonal nicht ausreichend, da Daten wie Entlassungstermin und die Notwendigkeit der Absprache weiterer Maßnahmen außen vorgelassen werden (Posch, 2010, S. 25).
Als ein weiteres Problemfeld des Entlassungsmanagements kann die Schnittstellenproblematik angegeben werden (Posch, 2010, S. 25). „Unter einer Schnittstelle wird der Übergang in eine andere Versorgungsform oder die Übergabe an eine weitere Berufsgruppe verstanden. Probleme in diesem Bereich sind vor allem Informationsverluste, die durch mangelnde Kommunikation oder Kooperation der Beteiligten entstehen können, aber auch die Gefahr, dass Informationen nicht weitergegeben werden, weil sie als unwichtig oder bekannt vorausgesetzt werden, besteht“ (Posch, 2010, S. 25f). Die Schnittstelle zwischen der gesundheitsbezogenen Einrichtung in welcher die Patienten/Innen versorgt werden und dem ambulanten Setting sind hierbei öfter davon betroffen. Absprache des Medikationsplanes nach der Entlassung sowie finanzielle Aufwendungen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Faktoren, welche nicht ausreichend thematisiert werden und dadurch Schwierigkeiten in der weiteren Versorgung darstellen (Vogt, 2021, S. 5).
Durch die Minimierung der Liegedauer im stationären Setting werden Patienten/Innen oftmals in andere Einrichtungen verlegt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass an der Behandlung nicht ausschließlich Ärzte/Innen und Pfleger/Innen mitarbeiten. Diverse Berufsgruppen sind von der Behandlung von Patienten/Innen im Zuge dessen betroffen. Therapeuten/Innen jeglicher Art, wie Physiotherapeuten/Innen, Logopäden/Innen, Ergotherapeuten/Innen sind von diesem Prozess ebenso betroffen. Die Informationsweitergabe unter diesen Gruppen kann teilweise lückenhaft sein, was im schlimmsten Fall erneut zu einer Schnittstellenproblematik führt. Betreffend der häuslichen Versorgung ist die Involvierung von pflegenden Angehörigen in den Prozess unumgänglich. Diese sind bezüglich der Planung von bestimmten Schritten unbedingt zu informieren, sodass diese ein Grundwissen über bestimmte Tätigkeiten entwickeln und diese sachgemäß einsetzen können. Falls dies nicht beachtet wird tritt auch an dieser Stelle eine Schnittstellenproblematik auf (Posch, 2010, S. 26). „Daneben existieren noch weitere Schnittstellen, die vor allem für die Versorgungskontinuität von Bedeutung sind. Als Beispiel kann die Kommunikation mit Kostenträgern z. B. Kranken- oder Sozialversicherungen genannt werden“ (Posch, 2010, S. 26). Wenn Letztere in den Versorgungsplan nicht miteinbezogen werden, so besteht die Gefahr, dass die Versorgungskontinuität nicht gewährleistet wird (Posch, 2010, S. 26).
Der Ursprung der Schnittstellenproblematik und dessen Folgen kann, falls diese genauer betrachtet wird, in drei Ebenen eingeteilt werden. Diese stellt der Autor dieser Projektarbeit nun zu einer besseren Veranschaulichung tabellarisch dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bei Vermeidung der angeführten Punkte wäre eine Reduktion der Wiedereinweisungsrate der Patienten/Innen vorstellbar (Posch, 2010, S. 27).
[...]