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Sachsen von der Karolingerzeit bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts

„Die Wortgruppe Francia et Saxonia“

Titel: Sachsen von der Karolingerzeit bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2006 , 28 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Carsten Mogk (Autor:in)

Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“, was in unserem Sprachgebrauch soviel wie Franken und Sachsen bedeutet, verdient als feststehende Wortverbindung besondere Aufmerksamkeit. In ihr spiegelt sich sprachlich nicht zuletzt das wider, was seit den Sachsenkriegen Karls des Großen als Einheit des Glaubens angedacht war. Gut einhundert Jahre nach Karl dem Großen sollte diese Wortverbindung erneut von zentraler Bedeutung sein. Unter der Herrschaft der Ottonen, ist zu beobachten, wie sie uns auch in offiziellen Diplomen dieser Zeit begegnet. Die Formulierung schien im Sprachgebrauch, besonders der Kanzlei Ottos I. nicht ungewöhnlich zu sein. Doch erst Widukind von Corvey, der mit etwas zeitlichem Abstand diesen Doppelterminus an drei, höchst bedeutsamen Stellen seiner Sachsengeschichte prägt, in der von Beginn an das Verhältnis der Franken und Sachsen im Mittelpunkt seiner Ausführungen steht, gibt Anlass die Frage nach einer tiefer greifenden Bedeutung der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ zu stellen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen

2. Forschungsüberblick

3. Zu älteren Belegen der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ als mögliche Vorlagen Widukinds

3.1. Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ als ottonische Kanzleiformel

3.2. Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ als spätkarolingische Kanzleiformel

4. Zum Geltungsbereich von „omnis francia saxoniaque“ bei Widukind von Corvey

4.1. „omnis francia saxoniaque“ im Sinne des werdenden deutschen Reiches

4.2. „omnis francia saxoniaque“ als ottonisches Reich und Lothringen

4.3. „omnis francia saxoniaque“ als fränkisches und sächsisches Stammesland

5. Die Deutung der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ bei Widukind zwischen Kontinuität fränkischer Reichstradition und neuer Reichskonzeption

5.1. „Francia et Saxonia“ als Ausdruck eines neuen ottonischen Reichsbewusstseins

5.2. „Francia et Saxonia“ als Vorstufe einer sächsischen Reichskonzeption

5.3. „Francia et Saxonia“ als bewusstes Anknüpfen an fränkische Tradition

5.4. „Francia et Saxonia“ als Fortleben des einstigen ostfränkischen Teilreiches Ludwig des Jüngeren

6. Schlussbemerkungen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Bedeutung der bei Widukind von Corvey auftretenden Wortgruppe „Francia et Saxonia“ (sowie deren Entsprechungen) im Kontext des sich wandelnden politischen Bewusstseins zur Zeit der Ottonen.

  • Ursprung und Vorlagen der Wortverbindung in der ottonischen Kanzlei
  • Geltungsbereich der Formulierung bei Widukind von Corvey
  • Verhältnis zwischen fränkischer Reichstradition und sächsischem Selbstbewusstsein
  • Analyse der Forschungskontroversen zur ottonischen Reichsauffassung

Auszug aus dem Buch

3.1. Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ in ihrer Verwendung als ottonische Kanzleiformel

Stellt man sich die Frage, auf welchem Weg die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ in Widukind von Corveys Sachsengeschichte gelangte, so kommt niemand auf den Gedanken, dass es sich um eine Neuschöpfung des Corveyer Mönches handele. Vielmehr wird die Frage nach Vorlagen diskutiert, welche Widukind zu dieser Formulierung inspirierten. Innerhalb der herrschenden Meinung tritt die These in den Vordergrund, die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ sei als ottonische Kanzleiformel von Widukind übernommen worden, quasi eine Neuschöpfung der Ottonenzeit. Zwar taucht die Wortgruppe bereits in vor-ottonischen Urkunden auf, so etwa in einigen Diplomen Arnulfs von Kärnten, jedoch wird angenommen, dass diese ausnahmslos Fälschungen des 11. Jahrhunderts seien. Diese Fälschungen beziehen sich ihrerseits auf echte Urkunden der Kanzlei Ottos I.

Besonders die im Original überlieferte Urkunde Ottos I. für das Nonnenkloster Quedlinburg, vom 13. September 936 und die Immunitätsbestätigung Ottos I. für Osnabrück, vom 18. Mai 938, deren wesentliche Teile als echt angenommen werden, gelten als die frühesten Belege für die Wortgruppe „Francia et Saxonia“.

Als Verfasser der Urkunde vom 13. September 936 ist Adaldag, der spätere Erzbischof von Hamburg-Bremen bekannt. Auf Grund seiner adligen Herkunft, er war ein Verwandter des Bischofs Adalwart von Verden (916-933), schien er am Hof des Königs in dessen besonderer Gunst zu stehen, was daran deutlich wird, dass er wahrscheinlich am Sterbebett König Heinrichs I. die Totenmesse lesen durfte. Diese herausragende Stellung am Hofe Ottos I. veranlasste Wolfgang Eggert zuletzt, in ihm gar den Erfinder dieser Kanzleiformel zu sehen. Hier stellt sich die Frage inwiefern es ihm, dank seiner gehobenen Stellung, möglich war seine eigene Auffassung in das Diplom hineinzutragen. Auch in der Annahme es handele sich nicht um einen offiziellen Terminus, sondern um eine Bezeichnung aus der Anschauung Adaldags, so kann man dennoch davon ausgehen, dass diese der Anschauung des Hofes in etwa entsprach. Adaldag als Erfinder dieser Formulierung zu bezeichnen, ist daher sehr gewagt. Die Tatsache, dass die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ auch noch in einem zweiten, als echt geltenden Diplom Ottos I. auftaucht, ermöglicht sogar den Schluss, dass diese Bezeichnung vom Herrscher gekannt und gebilligt wurde.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorbemerkungen: Einleitung in die Bedeutung der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ und Zielsetzung der Untersuchung.

2. Forschungsüberblick: Darstellung des Forschungsstandes zur Bedeutung der Wortgruppe bei Widukind von Corvey.

3. Zu älteren Belegen der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ als mögliche Vorlagen Widukinds: Untersuchung, ob die Formulierung aus der ottonischen oder spätkarolingischen Kanzlei stammt.

4. Zum Geltungsbereich von „omnis francia saxoniaque“ bei Widukind von Corvey: Analyse, ob der Begriff das Gesamtreich, Lothringen oder nur die Stammeslande umfasst.

5. Die Deutung der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ bei Widukind zwischen Kontinuität fränkischer Reichstradition und neuer Reichskonzeption: Diskussion des Wandels im politischen Selbstverständnis der Ottonen.

6. Schlussbemerkungen: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Einordnung in den historischen Kontext.

Schlüsselwörter

Francia et Saxonia, Widukind von Corvey, Ottonen, Sachsengeschichte, Reichsbewusstsein, Kanzleiformel, Reichsauffassung, Sachsen, Franken, Mittelalter, Politik, Geschichte, Herrschaftspraxis, Lothringen, Regnum Saxonum

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die historische und politische Bedeutung der Wortgruppe „Francia et Saxonia“, wie sie in der Sachsengeschichte des Widukind von Corvey verwendet wird.

Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?

Im Mittelpunkt stehen die Ursprünge der Wortverbindung, ihr tatsächlicher Geltungsbereich sowie ihre Rolle als Ausdruck eines sich wandelnden Reichsbewusstseins unter den Ottonen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob Widukinds Verwendung dieser Begriffe auf eine Neuschöpfung hindeutet oder ob sie als Spiegel eines veränderten Verhältnisses zwischen dem sächsischen Herrscherhaus und der fränkischen Tradition zu verstehen ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer quellenkritischen Untersuchung historiographischer Berichte sowie der Auswertung offizieller Urkunden der ottonischen und spätkarolingischen Kanzleien.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Kanzleivorlagen, die Diskussion des Geltungsbereichs der Begriffe bei Widukind sowie die Deutung der Wortgruppe im Spannungsfeld zwischen fränkischer Tradition und neuer ottonischer Reichskonzeption.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Francia et Saxonia, Ottonen, Widukind von Corvey, Reichsbewusstsein, sächsische Reichskonzeption und das Spannungsfeld zwischen Franken und Sachsen.

Welche Rolle spielt Widukind von Corvey für die Argumentation?

Widukind ist die zentrale Quelle der Untersuchung. Die Arbeit hinterfragt kritisch, inwieweit seine Wortwahl politische Realitäten widerspiegelt oder eher durch Stammesstolz und ottonische Hoflegenden beeinflusst wurde.

Wie bewertet der Autor den Einfluss der karolingischen Kanzleiformeln?

Der Autor diskutiert kritisch die These von Josef Semmler, wonach eine spätkarolingische Kanzleiformel als direkte Vorlage diente, und stellt diese den Einwänden von Wolfgang Eggert gegenüber, der die Authentizität dieser Vorlagen stark anzweifelt.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Sachsen von der Karolingerzeit bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts
Untertitel
„Die Wortgruppe Francia et Saxonia“
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Geschichte)
Veranstaltung
Mittelalter
Note
2,0
Autor
Carsten Mogk (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
28
Katalognummer
V123101
ISBN (eBook)
9783640286805
ISBN (Buch)
9783640286942
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sachsen Karolingerzeit Mitte Jahrhunderts Mittelalter
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Carsten Mogk (Autor:in), 2006, Sachsen von der Karolingerzeit bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/123101
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  28  Seiten
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