Die Veranstaltung, in deren Rahmen diese Seminararbeit erstellt worden ist, trägt den Namen “Zehn Jahre Wiedervereinigung”. Aus diesem Grunde soll die Arbeit ihren Anfang mit einem Blick in den “Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland” vom 12. September 1990, besser bekannt als Zwei-plus-Vier-Vertrag1 und nicht zu verwechseln mit dem Einigungsvertrag, nehmen. Dort steht in Artikel 7 Abs.1 Satz 1: “Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.”
Wenn hier von “Berlin und Deutschland als Ganzen” die Rede ist, dann geht daraus deutlich hervor, daß Berlin zumindest bis zu diesem Vertrag kein Teil wie alle anderen Teile Deutschlands war. Wie es zu diesem Sonderstatus kam und seine genauen Inhalte sollen Thema der folgenden Ausführungen sein. Dabei werden völker- und staatsrechtliche, historische und stellenweise politische Überlegungen versuchen, einen möglichst vielseitigen Einblick in diese teilweise heftig umstrittene und emotional belastete Materie zu geben. Das Geschehen in “Deutschland als Ganzen” sowie die Entstehung der in Artikel 7 genannten “Rechte und Pflichten” der Alliierten, können dabei natürlich nicht ausgeklammert werden, sie werden aber nur insoweit in groben Zügen beleuchtet, wie es für die Erläuterungen im bezug auf Berlin relevant ist, was gleichzeitig bedeutet, daß soweit von Deutschland im allgemeinen die Rede ist, hier natürlich auch Berlin gemeint ist. Desweiteren sind die wichtigsten Texte im Anhang beigefügt, um das Bild abzurunden und einmal die Möglichkeit zu geben, einen zwanglosen Blick auf diese historischen Dokumente zu werfen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Situation im Deutschen Reich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und Grundlagen der Vier-Mächte-Rechte
- 1. Schicksal des Völkerrechtssubjekt “Deutsche Reich”
- a) Annexion
- aa) Effektive Inbesitznahme
- bb) Subjektives Element
- b) Debellation
- a) Annexion
- 2. Völkerrechtliche Ermächtigung
- 1. Schicksal des Völkerrechtssubjekt “Deutsche Reich”
- III. Berlin und seine Besonderheiten nach 1945
- 1. Gründe für die Sonderposition
- 2. Geschichte Groß-Berlins als organisatorische Einheit
- IV. Berlin – Hauptstadt der DDR ?!
- 1. Das Vier-Mächte-Abkommen
- a) Systematik
- b) Art. 31 I Wiener Vertragsrechtsübereinkommen
- 2. Ersitzung
- a) Herrschaftsgewalt
- b) Unangefochten
- c) Zeitraum
- 1. Das Vier-Mächte-Abkommen
- V. Berlin – Ein Land der Bundesrepublik ?!
- 1. Berlin und das Grundgesetz
- 2. Die Berliner Verfassung von 1950
- 3. Berlin und die Bundesgesetze
- VI. Schlußbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Rechtslage Berlins bis zum 3. Oktober 1990. Ziel ist es, die Frage zu beantworten, ob Berlin in dieser Zeit die Hauptstadt der DDR oder ein alliiertes Treuhandgebiet war. Die Arbeit beleuchtet völker- und staatsrechtliche Aspekte, historische Entwicklungen und politische Implikationen.
- Der völkerrechtliche Status des Deutschen Reichs nach dem Zweiten Weltkrieg
- Die Begründung der Sonderposition Berlins nach 1945
- Die Rolle des Vier-Mächte-Abkommens für die Rechtslage Berlins
- Die juristischen Argumente für und gegen die Behauptung, Berlin sei Hauptstadt der DDR gewesen
- Die Beziehung Berlins zum Grundgesetz und zur Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung verortet die Arbeit im Kontext des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (Zwei-plus-Vier-Vertrag) und betont den Sonderstatus Berlins bis 1990. Sie kündigt eine völker- und staatsrechtliche, historische und politische Betrachtung des Themas an, wobei der Fokus auf Berlin liegt, während das allgemeine Geschehen in Deutschland nur soweit beleuchtet wird, wie es für die Erläuterung der Berliner Situation relevant ist. Die Arbeit verspricht einen vielseitigen Einblick in die umstrittene Materie und kündigt die Beifügung wichtiger Texte im Anhang an.
II. Situation im Deutschen Reich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und Grundlagen der Vier-Mächte-Rechte: Dieses Kapitel analysiert den völkerrechtlichen Status des Deutschen Reichs nach dem Zweiten Weltkrieg. Es untersucht die Folgen von Annexion und Debellation für die Staatshaftung und die daraus resultierende völkerrechtliche Ermächtigung der Alliierten. Hier werden die juristischen Grundlagen für die Viermächte-Rechte in Deutschland gelegt und deren Auswirkungen auf die Rechtslage Berlins vorbereitet.
III. Berlin und seine Besonderheiten nach 1945: Dieses Kapitel befasst sich mit den Gründen für die Sonderposition Berlins nach 1945. Es beleuchtet die historische Entwicklung Groß-Berlins als organisatorische Einheit und erklärt, warum Berlin im Gegensatz zu anderen Teilen Deutschlands einen besonderen völkerrechtlichen Status einnahm. Die in diesem Kapitel dargestellten Gründe dienen als Basis für die folgenden Kapitel, die sich mit der Frage befassen, ob Berlin Hauptstadt der DDR oder alliiertes Treuhandgebiet war.
IV. Berlin – Hauptstadt der DDR ?! Dieses Kapitel untersucht die Frage, ob Berlin die Hauptstadt der DDR war, im Kontext des Vier-Mächte-Abkommens und des Konzepts der Ersitzung. Es analysiert die Systematik des Abkommens, insbesondere Artikel 31 I des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens, und hinterfragt die Kriterien der Ersitzung im Bezug auf die Ausübung von Herrschaftsgewalt über Berlin durch die DDR.
V. Berlin – Ein Land der Bundesrepublik ?! Dieses Kapitel analysiert die Beziehung Berlins zum Grundgesetz und zur Bundesrepublik Deutschland. Es untersucht die Berliner Verfassung von 1950 und die Anwendung von Bundesgesetzen in Berlin. Die Diskussion zeigt die komplexen Rechtsverhältnisse und die unterschiedlichen Perspektiven auf den Status Berlins auf.
Schlüsselwörter
Berlin, Vier-Mächte-Rechte, DDR, Bundesrepublik Deutschland, Völkerrecht, Staatsrecht, Grundgesetz, Vier-Mächte-Abkommen, Annexion, Debellation, Ersitzung, Treuhandgebiet, Hauptstadt, Sonderstatus.
Häufig gestellte Fragen zur Seminararbeit: Der Status Berlins bis 1990
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht den völker- und staatsrechtlichen Status Berlins bis zum 3. Oktober 1990. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Berlin in diesem Zeitraum die Hauptstadt der DDR oder ein alliiertes Treuhandgebiet war.
Welche Aspekte werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit beleuchtet völker- und staatsrechtliche Aspekte, historische Entwicklungen und politische Implikationen. Sie analysiert den völkerrechtlichen Status des Deutschen Reichs nach dem Zweiten Weltkrieg, die Begründung der Sonderposition Berlins, die Rolle des Vier-Mächte-Abkommens, juristische Argumente für und gegen die Behauptung, Berlin sei Hauptstadt der DDR gewesen, sowie die Beziehung Berlins zum Grundgesetz und zur Bundesrepublik Deutschland.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel: Einleitung, Situation im Deutschen Reich nach dem Zweiten Weltkrieg und Grundlagen der Vier-Mächte-Rechte, Berlin und seine Besonderheiten nach 1945, Berlin – Hauptstadt der DDR?!, Berlin – Ein Land der Bundesrepublik?! und Schlussbemerkung. Jedes Kapitel behandelt spezifische Aspekte des Themas, beginnend mit der völkerrechtlichen Lage nach dem Krieg und endend mit einer Zusammenfassung der komplexen Rechtslage Berlins.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Das Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem rechtlichen Status Berlins bis 1990 zu beantworten. Es geht darum, die verschiedenen juristischen Argumente zu untersuchen und zu analysieren, um ein umfassendes Verständnis der komplexen Situation zu ermöglichen.
Welche Rolle spielt das Vier-Mächte-Abkommen?
Das Vier-Mächte-Abkommen spielt eine zentrale Rolle, da es die Grundlage für die Viermächte-Rechte in Berlin bildete. Die Arbeit analysiert die Systematik des Abkommens und insbesondere Artikel 31 I des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens, um dessen Bedeutung für den Status Berlins zu klären.
Welche Bedeutung hat das Konzept der Ersitzung in der Arbeit?
Das Konzept der Ersitzung wird im Kontext der Frage untersucht, ob die DDR durch langjährige Ausübung von Herrschaftsgewalt über Berlin einen Anspruch auf dessen Souveränität erlangt hat. Die Arbeit prüft die Kriterien der Ersitzung im Bezug auf Berlin.
Wie wird die Beziehung Berlins zum Grundgesetz und zur Bundesrepublik Deutschland behandelt?
Die Arbeit analysiert die Beziehung Berlins zum Grundgesetz und zur Bundesrepublik Deutschland, indem sie die Berliner Verfassung von 1950 und die Anwendung von Bundesgesetzen in Berlin untersucht. Dies verdeutlicht die komplexen Rechtsverhältnisse und die unterschiedlichen Perspektiven auf den Status Berlins.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Berlin, Vier-Mächte-Rechte, DDR, Bundesrepublik Deutschland, Völkerrecht, Staatsrecht, Grundgesetz, Vier-Mächte-Abkommen, Annexion, Debellation, Ersitzung, Treuhandgebiet, Hauptstadt, Sonderstatus.
Welche Quellen werden verwendet?
Die Arbeit zitiert und analysiert relevante völker- und staatsrechtliche Dokumente, historische Quellen und politische Texte. Die genauen Quellenangaben finden sich im Literaturverzeichnis der vollständigen Seminararbeit (nicht in diesem Auszug).
Wo finde ich weitere Informationen?
Für detaillierte Informationen und die vollständigen Argumentationen wird auf die vollständige Seminararbeit verwiesen. Diese enthält ein ausführliches Literaturverzeichnis und einen Anhang mit wichtigen Dokumenten.
- Quote paper
- Sandra Paeselt (Author), 2001, Rechtslage Berlins bis zum 3. Oktober 1990: Hauptstadt der DDR oder alliiertes Treuhandgebiet?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/12174