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Medizinische Rehabilitation und Krankenbehandlung. Eine Abgrenzung am Beispiel der Frühförderung

Title: Medizinische Rehabilitation und Krankenbehandlung. Eine Abgrenzung am Beispiel der Frühförderung

Term Paper , 2021 , 28 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Joey Ristau (Author)

Social Work

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In dem komplexen System der medizinischen Rehabilitation ist es für Laien äußerst schwierig, sich durch dich vielschichtigen Leistungen zu arbeiten. Insbesondere bei den Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung, die für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind und nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 46 SGB IX erbracht werden. Für Laien ist es schwer, einen konkreten Überblick über die Leistungen, auf die sie gegebenenfalls Anspruch haben, zu bekommen. Erschwert wird das Verständnis der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere zu Leistungen der Frühförderung, durch die schwierige Abgrenzung von medizinischer Rehabilitation und Krankenbehandlung.

Diese Abgrenzung ist nicht nur für das Verständnis der jeweiligen Leistungen elementar, sondern ebenfalls für Anspruchsberechtigte notwendig. Die Unterscheidung von der (Akuten) Krankenbehandlung und der medizinischen Rehabilitation ist für die Differenzierung von Akut- Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen ebenso erforderlich, wie für die Leistungszuständigkeit eines Leistungsträgers. Für Anspruchsberechtigte ergeben sich dabei deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Leistungserbringern. Daher soll nachfolgend der Fragestellung nachgegangen werden, in welchem Rechtsverhältnis die medizinische Rehabilitation und die Krankenbehandlung am Beispiel der Frühförderung zu einander stehen.

Um diese Frage beantworten zu können wird zunächst auf die medizinische Rehabilitation, insbesondere auf die Ziele der medizinischen Rehabilitation und ihre Zuständigkeit, eingegangen. Danach werden die Leistungen und Ziele der Frühförderung und Früherkennung erläutert und näher definiert. Darauffolgend wird auf die Krankenbehandlung nach § 27 SGB V, insbesondere die Ziele und Leistungen der Krankenbehandlung, eingegangen. Auf dieser Grundlage soll das Verhältnis der medizinischen Rehabilitation zu der Krankenbehandlung diskutiert und eingeordnet werden. Abschließend folgt ein zusammenfassendes Fazit mit einem Zukunftsausblick.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Frühförderung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation

2.1 Leistung der medizinischen Rehabilitation

2.1.1 Begriffsbestimmung

2.1.1.1 Der Begriff Behinderung

2.1.1.2 Der Begriff Rehabilitation

2.1.2 Ziele der medizinischen Rehabilitation

2.1.3 Zuständigkeit der medizinischen Rehabilitation

2.2 Leistungen der Früherkennung und Frühförderung

3 Die Krankenbehandlung

3.1 Zu dem Begriff der Krankheit

3.2 Die Leistung der Krankenbehandlung nach § 27 SGB V

4 Das Verhältnis von medizinischer Rehabilitation und Krankenbehandlung

5 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Rechtsverhältnis zwischen medizinischer Rehabilitation und Krankenbehandlung, insbesondere am Beispiel der Frühförderung, um die schwierige Abgrenzung dieser beiden Leistungssysteme zu klären.

  • Rechtliche Grundlagen der medizinischen Rehabilitation und deren Leistungsansprüche.
  • Die Rolle der Früherkennung und Frühförderung als spezialisierte Rehabilitationsleistung.
  • Struktur und Zielsetzungen der Krankenbehandlung gemäß § 27 SGB V.
  • Abgrenzungskriterien zwischen akutmedizinischer Versorgung und ganzheitlicher Rehabilitation.
  • Herausforderungen in der praktischen Zuordnung der Leistungen für Anspruchsberechtigte.

Auszug aus dem Buch

2.1.1.1 Der Begriff Behinderung

Der Begriff der Behinderung, beziehungsweise der Begriff der behinderten Menschen, hat einen langen zeitlichen Wandel durchlaufen. In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurden noch Begriffe wie beispielsweise Verkrüppelter und Verkrüppelung als legitime Bezeichnung für behinderte Menschen verwendet. Mit Einführung der Eingliederungshilfe 1961 und dem Schwerbehindertengesetz 1974 wurde der Begriff der Behinderung ein gesetzlich verankerter Rechtsbegriff. Früher wurde Behinderung noch als Folge einer Krankheit oder eines persönlichen Funktionsmangel gesehen. Mittlerweile versteht man Behinderung als eine Wechselwirkung von gesundheitlichen Funktions- und Aktivitätsstörungen, durch die die Teilhabe am sozialen gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. § 2 Abs.1 SGB IX versucht den Begriff der Behinderung etwas genauer zu definieren. Geschrieben ist dort, dass die gesundheitlichen Funktionsstörungen körperlich, beispielsweise durch orthopädische Erkrankungen, geistig, zum Beispiel durch starke Demenz oder auch seelisch, wie beispielsweise durch eine Persönlichkeitsstörung, vorliegen können. Eine Behinderung liegt dann vor, wenn der regelwidrige geistige, seelische oder körperliche Zustand eines Menschen von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Da diese Definition interpretationsbedürftig ist, muss bei der Abweichung immer der Einzelfall beachtet werden. Weitergehend heißt es in §2 Abs. 1 SGB IX, dass eine Behinderung vorliegt, wenn die geistige Fähigkeit, die körperliche Funktion oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Eine Behinderung kann nach dieser Definition nicht nur vorrübergehend sein. Bei einer Behandlung muss daher zunächst eine Prognose abgegeben werden, wie lange die Behandlung respektive die Einschränkung voraussichtlich andauern wird. Die tatsächliche Dauer der Einschränkung ist im Endeffekt jedoch irrelevant, da nur die erste Prognose von Bedeutung ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung definiert das Problem der schwierigen Abgrenzung zwischen medizinischer Rehabilitation und Krankenbehandlung und legt das Ziel der Untersuchung fest.

2 Frühförderung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation: Dieses Kapitel erläutert die gesetzliche Einordnung der Frühförderung als Teil der medizinischen Rehabilitation sowie die damit verbundenen Leistungsansprüche und Zuständigkeiten.

3 Die Krankenbehandlung: Das Kapitel definiert den Begriff der Krankheit im Kontext der Krankenversicherung und beschreibt die Leistungen der Krankenbehandlung gemäß § 27 SGB V.

4 Das Verhältnis von medizinischer Rehabilitation und Krankenbehandlung: Hier erfolgt eine kritische Auseinandersetzung und thematische Abgrenzung der beiden Systeme anhand ihrer medizinischen Ansätze und Zielsetzungen.

5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine trennschärfe Abgrenzung aufgrund inhaltlicher Überschneidungen auch zukünftig schwierig bleibt.

Schlüsselwörter

Medizinische Rehabilitation, Krankenbehandlung, Frühförderung, SGB IX, SGB V, Behinderung, Krankheit, Teilhabe, Leistungsträger, Komplexleistung, Früherkennung, Sozialrecht, Leistungsrecht, Akutversorgung, Heilmittel.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Abgrenzung zwischen den Leistungen der medizinischen Rehabilitation und der Krankenbehandlung im deutschen Sozialversicherungssystem.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Definitionen von Behinderung und Krankheit, die Leistungskataloge nach SGB IX und SGB V sowie die organisatorischen Zuständigkeiten der verschiedenen Leistungsträger.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, das Rechtsverhältnis und die Trennlinien zwischen medizinischer Rehabilitation und Krankenbehandlung am Beispiel der Frühförderung für Laien und Betroffene verständlich darzulegen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristisch-orientierte Literaturanalyse, die einschlägige Paragraphen des SGB IX und SGB V sowie Kommentierungen und fachwissenschaftliche Literatur auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der medizinischen Rehabilitation, der Frühförderung und der Krankenbehandlung, gefolgt von einer vergleichenden Diskussion beider Bereiche.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Rehabilitation, Krankenbehandlung, Frühförderung, SGB IX, SGB V, Teilhabe und Leistungszuständigkeit.

Warum ist die Abgrenzung von Rehabilitation und Krankenbehandlung in der Praxis so schwierig?

Die Abgrenzung ist schwierig, da beide Systeme sich inhaltlich überschneiden, insbesondere bei Arznei- und Heilmitteln, und da der Gesetzgeber auf klare Legaldefinitionen bisher verzichtet hat.

Welche Rolle spielt das Wunsch- und Wahlrecht bei der Frühförderung?

Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX ist für die Frühförderung wesentlich, gilt jedoch nicht in gleicher Weise für alle Leistungen der medizinischen Versorgung im SGB V.

Was unterscheidet den akutmedizinischen Ansatz von der Rehabilitation?

Der akutmedizinische Ansatz ist primär kurativ auf die Beseitigung einer Störung ausgerichtet, während die Rehabilitation einen ganzheitlichen, bio-psycho-sozialen Ansatz verfolgt, der auf die Teilhabe und Lebensbewältigung zielt.

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Details

Title
Medizinische Rehabilitation und Krankenbehandlung. Eine Abgrenzung am Beispiel der Frühförderung
College
University of Kassel
Grade
1,7
Author
Joey Ristau (Author)
Publication Year
2021
Pages
28
Catalog Number
V1214909
ISBN (eBook)
9783346650764
ISBN (Book)
9783346650771
Language
German
Tags
Medizinische Rehabilitation Krankenbehandlung Frühförderung Behinderung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Joey Ristau (Author), 2021, Medizinische Rehabilitation und Krankenbehandlung. Eine Abgrenzung am Beispiel der Frühförderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1214909
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