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Rechtsfragen beim Kauf von Kunstgegenständen

Titel: Rechtsfragen beim Kauf von Kunstgegenständen

Wissenschaftlicher Aufsatz , 2008 , 24 Seiten , Note: 13 Punkte

Autor:in: Christin Müller (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Kunsthandel unterlag im letzten Jahrhundert einem starken Wandel. Während noch bis Ende der 1950er Jahre vor allem Adel und wohlhabendes Bürgertum den Kunstmarkt beherrschten, entdeckten nach dem Zweiten Weltkrieg mit wachsendem Wohlstand völlig neue Käuferschichten diesen Markt für sich. Mit der erhöhten Nachfrage stiegen gleichzeitig der Handel mit Fälschungen sowie die Zahl unseriöser Kunsthändler. Heute ist es daher wichtiger denn je, den oft unerfahrenen Kunstkäufer vor eben diesen zu schützen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Besonderheiten beim Kauf von Kunstgegenständen. Neben der Problematik der Sachmängelgewährleistung sind rechtliche Fragestellungen hinsichtlich Garantieerklärungen und Haftungsbeschränkungen Gegenstand der Erörterung. Daneben wird auf Haftungsbesonderheiten bei Kunstauktionen sowie die Verantwortlichkeit des Kunstsachverständigen eingegangen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A) Einführung

B) Gesetzliche Sachmängelgewährleistung beim Kunstkauf

I) Voraussetzungen

1) Echtheit des Werkes

a) Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 I 1 BGB

b) Beschaffenheit gemäß § 434 I 2 Nr. 1 und 2 BGB

2) Originalcharakter des Werkes

a) Voraussetzungen bei der Druckgraphik

aa) Eigenhändigkeit

bb) Handarbeit

cc) Ursprünglichkeit

b) Voraussetzungen bei der Plastik

3) Limitierte Editionen

4) Sonstige Mängel

II) Rechtsfolgen

C) Garantie und Haftungsbeschränkung beim Kunstkauf

I) Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie § 443 I BGB

II) Haftungsbeschränkung durch Individualvereinbarung

III) Haftungsbeschränkung durch AGB

1) Generelle Zulässigkeit

2) Wirksamkeitsvoraussetzungen im Einzelnen

D) Haftungsbesonderheiten bei der Kunstauktion

I) Der Versteigerer als Kommissionär

1) Anspruch aus Kaufvertrag

2) Anspruch aus Vertrag zu Gunsten Dritter

3) Anspruch durch Abtretung

4) Anspruch aus Drittschadensliquidation

5) Verpflichtung zur Weiterleitung der Mängelrüge

6) Verpflichtung zur Schadloshaltung des Käufers

7) Verpflichtung zur Rücknahme mangelhafter Kunstgegenstände

II) Der Versteigerer als Stellvertreter

E) Die Haftung des Kunstsachverständigen

I) Haftung gegenüber dem Auftraggeber

II) Haftung gegenüber Dritten

F) Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert die rechtlichen Herausforderungen beim Erwerb von Kunstgegenständen, mit einem besonderen Fokus auf die Sachmängelgewährleistung, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen sowie die spezifische Haftungssituation bei Kunstauktionen und Gutachten.

  • Grundlagen der Sachmängelgewährleistung bei Kunstwerken
  • Kriterien für Echtheit und Originalität
  • Haftungsbeschränkungen durch Individualvereinbarungen und AGB
  • Rechtliche Stellung des Auktionators als Kommissionär oder Vertreter
  • Haftung des Kunstsachverständigen gegenüber Auftraggebern und Dritten

Auszug aus dem Buch

1) Echtheit des Werkes

Der wahrscheinlich schwerwiegendste Mangel, der einem Kunstwerk anhaften kann, ist die Unechtheit. Diese führt unstreitig zur Anwendung der Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung. Nach allgemeiner Definition ist ein Kunstwerk unecht, wenn es nicht von einem bestimmten Urheber oder aus einer bestimmten Stilepoche stammt. Maßgeblich ist immer die Vereinbarung der Parteien. Wird zum Beispiel ein Kaufvertrag über ein Ölgemälde von van Gogh geschlossen, stellt sich aber später heraus, dass dieses in Wahrheit nicht von dem berühmten Maler stammt, so gilt das Werk als unecht. Wird hingegen ein Kunstwerk von einem Kunstfälscher nachgemalt und anschließend ganz offen als Fälschung verkauft, so handelt es sich nicht um ein unechtes Werk. Der Hersteller begeht jedoch meist eine Urheberrechtsverletzung.

Unecht ist damit streng genommen nie das Kunstwerk an sich, sondern allein dessen Zuordnung. Werden an einem Kunstgegenstand Restaurierungen vorgenommen, kann es fraglich sein, ob das Werk noch dem ursprünglichen Urheber zuzuordnen ist. Durch so genannte unechte Restaurierungen soll das Kunstwerk dem jeweiligen Zeitgeschmack angepasst. Hierdurch kann ein echtes Werk zu einem Unechten werden. Fraglich ist insbesondere, inwieweit der Charakter eines Werkes verändert werden darf, damit es als unecht zu qualifizieren ist. Bevor ein Verkäufer wegen der Unechtheit eines Werkes in Anspruch genommen werden kann, ist zu prüfen, ob dessen Echtheit überhaupt Vertragsgegenstand geworden ist. Die Beantwortung dieser Frage bereitet nicht selten erhebliche Schwierigkeiten.

Zusammenfassung der Kapitel

A) Einführung: Diese Einleitung beleuchtet den Wandel des Kunstmarktes im 20. Jahrhundert und verdeutlicht die Notwendigkeit des Käuferschutzes bei Fälschungen und unseriösen Praktiken.

B) Gesetzliche Sachmängelgewährleistung beim Kunstkauf: Dieses Kapitel erläutert die Anwendbarkeit des allgemeinen Sachmängelrechts auf Kunstwerke, insbesondere die schwierige Bestimmung von Echtheit und Originalitätsmerkmalen.

C) Garantie und Haftungsbeschränkung beim Kunstkauf: Hier werden die Möglichkeiten der vertraglichen Haftungsanpassung mittels Garantien oder Ausschlussklauseln durch Individualvereinbarungen und AGB analysiert.

D) Haftungsbesonderheiten bei der Kunstauktion: Die Ausführungen betrachten die komplexe rechtliche Situation, in der ein Auktionshaus als Kommissionär oder Stellvertreter agiert und welche Ansprüche dem Käufer in diesen Fällen zustehen.

E) Die Haftung des Kunstsachverständigen: Dieses Kapitel untersucht die Voraussetzungen für eine Haftung des Gutachters, sowohl gegenüber seinem direkten Vertragspartner als auch gegenüber Dritten über den Vertrag mit Schutzwirkung.

F) Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz der behandelten Problemkreise und hebt die praktische Bedeutung der Verpflichtung zur Rücknahme mangelhafter Werke hervor.

Schlüsselwörter

Kunsthandel, Sachmängelgewährleistung, Echtheit, Fälschung, Auktionshaus, Kommissionär, Haftungsausschluss, Kunstsachverständiger, Urheberrecht, Originalcharakter, Kaufvertrag, Gewährleistung, Gutachten, Vertrag mit Schutzwirkung, Verbraucherschutz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Besonderheiten, die beim Kauf von Kunstgegenständen im Rahmen des Zivilrechts entstehen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Themen sind die Sachmängelhaftung bei Kunstwerken, die rechtliche Einordnung von Echtheit und Originalität, Haftungsbeschränkungen in Auktionsbedingungen sowie die Haftung von Kunstsachverständigen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Kunstkäufer vor unredlichen Verkäufern geschützt werden können und welche rechtlichen Optionen im Falle eines Sachmangels zur Verfügung stehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Die Autorin nutzt eine juristische Analyse, die auf einschlägigen BGB-Vorschriften, höchstrichterlicher Rechtsprechung (insbesondere BGH-Urteile) und der rechtswissenschaftlichen Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung von Sachmängeln bei Kunstwerken, die Wirksamkeit von Garantie- und Haftungsausschlüssen, die Haftungskonstellationen bei Auktionen sowie die Haftung bei Gutachten.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Sachmängelgewährleistung, Echtheit, Haftungsbeschränkung, Kunstauktion und Haftung des Sachverständigen.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Kommissionär und Stellvertreter bei einer Auktion rechtlich relevant?

Die Unterscheidung bestimmt den unmittelbaren Vertragspartner des Käufers und somit, gegen wen Gewährleistungsansprüche im Fall eines Mangels geltend gemacht werden müssen.

Was zeichnet die "Jawlensky-Entscheidung" des BGH aus?

Der BGH hat darin die generelle Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen in den AGB von Auktionshäusern bejaht, sofern diese als Kommissionäre agieren.

Warum sieht die Literatur die Drittschadensliquidation im Auktionswesen kritisch?

Kritisiert wird, dass die Drittschadensliquidation den Gewährleistungsausschluss des Kommissionärs unterlaufen kann und der Einlieferer durch die Offenlegung seiner Identität an Anonymität verliert.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Rechtsfragen beim Kauf von Kunstgegenständen
Hochschule
Universität des Saarlandes
Veranstaltung
Seminararbeit im Kaufrecht
Note
13 Punkte
Autor
Christin Müller (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
24
Katalognummer
V120948
ISBN (eBook)
9783640243792
ISBN (Buch)
9783640246854
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsfragen Kauf Kunstgegenständen Seminararbeit Kaufrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Christin Müller (Autor:in), 2008, Rechtsfragen beim Kauf von Kunstgegenständen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/120948
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Leseprobe aus  24  Seiten
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