"Café Vielfalt" setzt als ein Inklusionsbetrieb in Aachen besonders auf inklusive Arbeit. Das Café liegt zentral in Aachens Innenstadt und bietet Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit, in einem barrierefreien Setting, gemeinsam zu arbeiten. Jeder Angestellte wird je nach Fähigkeit eingesetzt und bekommt die Möglichkeit, in einem Team auf Augenhöhe zu arbeiten. Im Vergleich zu regulären Wirtschaftsbetrieben wird den Angestellten mehr Zeit für die eigene Entwicklung gegeben.
Neben dem Hauptaspekt der Ermöglichung von Arbeit für Menschen mit und ohne Behinderung, soll das Café, auch bedingt durch seine barrierefreie Ausrichtung, allen Menschen einen Besuch im Café ermöglichen. Das Café dient als Ort der Begegnung. Davon soll niemand ausgeschlossen werden. Es können bestimmte Veranstaltungen wie Spieleabende, kleine Konzerte oder ähnliches als spezielle Events geplant werden. Durch die inklusive Ausrichtung soll die gesellschaftliche Teilhabe jedes Menschen ermöglicht und eine selbstbestimmte Lebensführung gefördert werden.
Der Inklusionsbetrieb soll projektförmig angelegt werden und ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Durch das Projekt soll für das Thema der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt sensibilisiert werden. Auch bedingt durch die barrierefreie Gestaltung des Cafés soll eine möglichst große Partizipation aller Menschen initiiert werden, was eine öffentliche Wirkung mit sich bringt. Bei einem erfolgreichen Verlauf des Projektes ist eine auf Dauer angelegte Führung des Betriebes nicht ausgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
1 Projektidee
2 Ausgangssituation
3 Fachliche Begründung des Projektes
3.1 Inklusive Ausrichtung
3.2 Bezug zu der UN-Behindertenrechtskonvention
3.3 Bezug zum Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
3.4 Bezug zu den Empfehlungen des UN-Ausschusses zum ersten Staatenbericht
3.5 Bedeutung des Projektes für die Entwicklung von Sozialräumen, Kommunen oder anderen gesellschaftlichen Ebenen
4 Geplante Projektstruktur
4.1 Anbindung an Organisationen und Kooperationspartner
4.2 Projektstruktur (Leitung, Team, Beirat usw.), Partizipation der Adressaten
5 Zeitplan
6 Kostenkalkulation
7 Erwartbare Veränderungen und nachhaltige Wirkung des Projektes
Literaturverzeichnis
In der Hausarbeit wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet. Gemeint sind jedoch alle Geschlechter.
1 Projektidee
Das „Café Vielfalt“ setzt als ein Inklusionsbetrieb in Aachen besonders auf inklusive Arbeit. Das Café liegt zentral in Aachens Innenstadt und bietet Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit, in einem barrierefreien Setting, gemeinsam zu arbeiten. Jeder Angestellte wird je nach Fähigkeit eingesetzt und bekommt die Möglichkeit, in einem Team auf Augenhöhe zu arbeiten. Im Vergleich zu regulären Wirtschaftsbetrieben wird den Angestellten mehr Zeit für die eigene Entwicklung gegeben.
Neben dem Hauptaspekt der Ermöglichung von Arbeit für Menschen mit und ohne Behinderung, soll das Café, auch bedingt durch seine barrierefreie Ausrichtung, allen Menschen einen Besuch im Café ermöglichen. Das Café dient als Ort der Begegnung. Davon soll niemand ausgeschlossen werden. Es können bestimmte Veranstaltungen wie Spieleabende, kleine Konzerte oder ähnliches als spezielle Events geplant werden. Durch die inklusive Ausrichtung soll die gesellschaftliche Teilhabe jedes Menschen ermöglicht werden und eine selbstbestimmte Lebensführung gefördert werden.
Der Inklusionsbetrieb soll projektförmig angelegt werden und ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Durch das Projekt soll für das Thema der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt sensibilisiert werden. Auch bedingt durch die barrierefreie Gestaltung des Cafés soll eine möglichst große Partizipation aller Menschen initiiert werden, was eine öffentliche Wirkung mit sich bringt. Bei einem erfolgreichen Verlauf des Projektes ist eine auf Dauer angelegte Führung des Betriebes nicht ausgeschlossen.
2 Ausgangssituation
Um einen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen ist es wichtig, dass jedem ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht. Das Einkommen trägt einen bedeutenden Teil dazu bei, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Das Erlangen des eigenen Einkommens kann für Menschen mit Behinderung jedoch zu einem existenziellen Problem werden. Die Arbeitswelt weist noch Berührungsängste sowie Vorbehalte gegenüber dieser Zielgruppe auf. Die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung werden beispielsweise nicht richtig eingeschätzt oder gefördert. Es ist von Wichtigkeit, die Einbindung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt zu stärken und somit Inklusion nachhaltig voranzutreiben (vgl. Böhm, Baumgärtner & Dwertmann, 2013, S. 67).
Private und öffentliche Arbeitgeber sind laut § 154 des SGB IX dazu verpflichtet, bei insgesamt mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5 % dieser Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Sobald dieser Prozentsatz nicht erfüllt ist, sind die privaten und öffentlichen Arbeitgeber laut § 160 Abs.1, Satz 1 SGB IX dazu verpflichtet, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zu zahlen.
Diese Regelungen der Beschäftigungspflicht hatten das Ziel, sich positiv auf die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen auszuwirken. Bei Überprüfung der Wirksamkeit fällt jedoch auf, dass die Arbeitsmarktlage für die betroffenen Menschen dem Ziel nicht entspricht. Ende des Jahres 2017 wurden vom Statistischen Bundesamt circa 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland gezählt. 3,1 Millionen dieser Menschen befanden sich in einem erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Davon waren 156.621 schwerbehinderte Menschen bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet, was eine Arbeitslosenquote von 12,4 % ausmacht. Diese Quote ist im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenquote doppelt so hoch. Die Arbeitslosenquote der schwerbehinderten Menschen sank in den letzten Jahren, jedoch nicht so stark wie die Quote der allgemeinen Arbeitslosigkeit. Menschen mit einer schweren Behinderung finden somit bislang auch in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs bei Neueinstellungen nur unterdurchschnittlich Berücksichtigung. In Bezug auf die Regelungen der Beschäftigungspflicht dieser Menschen kamen im Jahr 2017 von insgesamt 164.631 nur 65.172 Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht in Gänze nach. Somit liegen hierbei große Defizite vor (vgl. Stassek, 2020, S. 213ff.).
Das „Café Vielfalt“ soll als ein Inklusionsbetrieb geführt werden und somit einen Beitrag zur Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt leisten. Für einen Inklusionsbetrieb stellen rechtliche Grundlagen wichtige Rahmenbedingungen dar. Laut § 132 Abs.1 SGB IX dienen diese Betriebe der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Aufgrund von der Art oder der Schwere der Behinderung oder wegen anderer Umstände stoßen diese Menschen häufig auf besondere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Inklusionsbetriebe sollen mindestens 25 und maximal 50 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§132 Abs. 1 SGB IX). Das Café soll als ein Inklusionsbetrieb in der „StädteRegion“ Aachen geführt werden. Aachen befasst sich bereits intensiv mit der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung und hat hierfür im Jahr 2014 eine Inklusionsplanung veröffentlicht. Um die dort festgeschriebenen Maßnahmen besser umsetzen zu können, wurde zum 01. April 2017 ein Inklusionsamt als neue Verwaltungseinheit in der Städteregionsverwaltung eingerichtet. Ziel ist es allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe der Inklusionsplanung beschäftigte sich vor allem mit Arbeit und Erwachsenenbildung. Diese Arbeitsgruppe brachte 10 Maßnahmen in diesem Bereich der Inklusion auf den Weg. Die Maßnahme Nummer 2 lautet: „Maßnahmen der Personalentwicklung zur besseren Aufklärung über Behinderungsarten betreiben (Gemeinsamkeiten und nicht Handicaps in den Vordergrund stellen)“. Diese Maßnahme stellt klar heraus, wie wichtig beispielsweise Schulungen von Personalräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern sind. Diese sollen mit dem Ziel durchgeführt werden, bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Hemmnisse abzubauen und Konflikte zu vermeiden. Auch die Maßnahme Nummer 3 „Gezielte Aufklärungsarbeit der Leistungsträger bei Arbeitgebern betreiben“ soll auf eine bessere Aufklärung der Arbeitgeber abzielen. Sie werden dadurch beispielsweise über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung informiert. Die Maßnahmen haben das Ziel, dass zukünftig auch mehr Menschen mit einer Behinderung eingestellt werden (vgl. StädteRegion Aachen (1), 2014). Die Sozialberichterstattung der „StädteRegion Aachen“ veröffentlichte im Jahr 2020 einen Teilbericht zu Lebenslagen von Menschen mit Behinderung. Inklusionsbetriebe werden in der „StädteRegion“ von dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) gefördert. Laut dem Bericht gab es im Jahr 2017 acht vom Landschaftsverband Rheinland geförderte Inklusionsbetriebe und -abteilungen mit 88 schwerbehinderten Beschäftigten in den Kommunen Aachen, Herzogenrath und Eschweiler (vgl. StädteRegion Aachen (1), 2020, S. 49). Das inklusive „Café Vielfalt“ soll noch mehr schwerbehinderten Menschen in der „StädteRegion“ einen Arbeitsplatz in einem Inklusionsbetrieb anbieten können.
3 Fachliche Begründung des Projektes
3.1 Inklusive Ausrichtung
Eine Behinderung wird oftmals gesellschaftlich sichtbar, indem ein Mensch seine Arbeitskraft nicht oder teilweise nicht einsetzen kann und dies im weiteren Verlauf seines Lebens nicht mehr zu erwarten ist. Die Teilhabe an der Arbeitswelt ist somit ein wertvolles Mittel, um Ausgrenzung zu vermeiden (vgl. Becker, 2016, S. 31). Durch das Projekt „Café Vielfalt“ wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und anderen benachteiligten Gruppen gestärkt. Die Teilhabesituation der Menschen, die an diesem Projekt beteiligt sind, bessert sich deutlich, da sie einen Zugang zur Arbeitswelt bekommen und ihr eigenes Einkommen erwirtschaften können. Sie bekommen die Möglichkeit, ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten und werden nicht aufgrund des Arbeitsmarktes von der Gesellschaft ausgeschlossen. Des Weiteren stellt das Café als Inklusionsbetrieb auch Menschen ohne Behinderung ein, sodass das Café nicht als eine Sondereinrichtung für benachteiligte Gruppen deklariert wird. Dies würde dem Inklusionsgedanken widersprechen und eine Exklusion fördern. Somit steht die Ermöglichung von Teilhabe und einem selbstbestimmten Leben als Aspekte der Inklusion im Mittelpunkt des Projektes. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Inklusion, der in diesem Projekt gefördert wird, ist das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Diese treffen in dem Café aufeinander. Diese Menschen sind neben dem Personal auch die Besucher des Cafés. Durch die Begegnung können auch Diskriminierungen langfristig abgebaut werden, was das Gemeinwesen und die Exklusion in der Gesellschaft positiv beeinflussen würden.
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