"Was ein Mensch gilt oder wert ist, ist, wie bei allen anderen Dingen, sein Preis, das heißt so viel, wie für den Gebrauch seiner Kraft gegeben wird." Thomas Hobbes (*05.04.1588-†04.12.1679), Engl. Staatstheoretiker. "Arbeit gibt uns mehr als den Lebensunterhalt; sie gibt uns das Leben." Henry Ford (*30.07.1863-†07.04.1947), US-Unternehmer. Hobbes' Einschätzung mag noch so misanthropisch sein, aber wenigstens hat er Recht,wenn er annimmt, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung seines Beschäftigten eine gewisse Entlohnung wert ist. In manchen Situationen jedoch entrichtet der Arbeitgeber bereitwillig einige Monatsgehälter und möchte dennoch unbedingt nicht, dass der so Entlohnte am Arbeitsplatz erscheint.Wenn nämlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis lösen, erst recht aber, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, kommt es regelmäßig vor, dass dieser den Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freistellt. Damit sind natürlich nicht alle Betroffenen einverstanden, denn die Arbeit dient freilich nicht nur dem Erhalt des Lebensunterhalts. Aus der Arbeitssoziologie wissen wir beispielsweise, dass Menschen aus ihrer Arbeit auch Selbstbestätigung schöpfen und soziale Beziehungen knüpfen.1Insoweit trifft Henry Ford, so umstritten er ansonsten sein mag, mit obiger Aussage den entscheidenden Punkt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Themeneingrenzung
- Freistellungsvereinbarungen und einseitig angeordnete Freistellungen
- Sind einseitig angeordnete Freistellungen in jedem Fall zulässig?
- Arbeitsvertragliche Freistellungsklausel
- Rechtliche Konsequenzen in Verbindung mit Freistellungen
- Freistellungen in Verbindung mit Altersteilzeitverträgen
- Die Rechtsauffassung der BfA
- Stellungnahme
- Einfluss der Freistellung auf die Sperrzeit
- Beschäftigungslosigkeit im sperrzeitrechtlichen Sinne
- Eine Missachtung der funktionsdifferenten Auslegung durch die Sozialversicherungsträger
- Folgen der Rechtsauffassung der Sozialversicherungsträger
- Weitere rechtliche Besonderheiten in Verbindung mit Freistellungen
- Abgeltung von Urlaubsansprüchen in der Freistellung
- Wettbewerbsverbot
- Praktische Ableitungen und Widersprüche
- Widerrufliche einvernehmliche Freistellung
- Unwiderrufliche einseitige Freistellung
- Unbedenkliche Ausgestaltung von Freistellungen
- Freizeit zur Stellensuche
- Der § 629 BGB i.V.m. § 2 SGB III als juristisch unbedenkliche Freistellungsvariante
- Zusammenfassende Schlussbetrachtung
- Literaturnachweis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der rechtlichen Thematik der Freistellung von der Arbeitspflicht. Sie analysiert die verschiedenen Formen der Freistellung, insbesondere einseitig angeordnete Freistellungen, und untersucht die damit verbundenen arbeits- und sozialrechtlichen Fallstricke. Der Fokus liegt dabei auf der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und den daraus resultierenden Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Freistellung von der Arbeitspflicht
- Die Auswirkungen von Freistellungen auf die Sozialversicherungspflicht
- Die verschiedenen Arten der Freistellung und ihre rechtlichen Folgen
- Die Bedeutung der Freistellung im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen
- Die Gestaltung von Freistellungen, um ungewollte sozialrechtliche Folgen zu vermeiden
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Freistellung von der Arbeitspflicht ein und grenzt den Untersuchungsschwerpunkt ab. Sie beleuchtet die unterschiedlichen Motivationen für Freistellungen und die damit verbundenen rechtlichen Risiken.
Das zweite Kapitel behandelt Freistellungsvereinbarungen und einseitig angeordnete Freistellungen. Es analysiert die Zulässigkeit einseitiger Freistellungen und untersucht die rechtliche Gültigkeit von arbeitsvertraglichen Freistellungsklauseln.
Kapitel drei befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen von Freistellungen, insbesondere in Verbindung mit Altersteilzeitverträgen und der Sperrzeit im Arbeitslosengeldrecht. Die Rechtsauffassung der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) und die daraus resultierenden Folgen für die Betroffenen werden im Detail beleuchtet.
Kapitel vier widmet sich der unbedenklichen Ausgestaltung von Freistellungen, um ungewollte rechtliche Folgen zu vermeiden. Es stellt verschiedene Modelle vor, die sowohl aus arbeits- als auch aus sozialrechtlicher Sicht unproblematisch sind.
Schlüsselwörter
Freistellung, Arbeitspflicht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Altersteilzeit, Sperrzeit, Arbeitslosengeld, Bundesgerichtshof (BGH), Bundesanstalt für Arbeit (BfA), Freistellungsklausel, einseitige Freistellung, Wettbewerbsverbot.
- Quote paper
- Sarah von Leiden (Author), 2008, Die Freistellung von der Arbeitspflicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/119022