Die Arbeit untersucht deshalb, inwiefern das Vergleichsentgelt eine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung in Arbeitsverhältnissen nahelegen bzw. indizieren kann. Hierzu hat sich jüngst auch das BAG (Urt. v. 21.01.2021, 8 AZR 488/19 = FD-ArbR 2021, 43544) geäußert.
Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit? Eine Frage, die Rechtsprechung und Gesetzgebung schon seit Längerem beschäftigt. Besondere Brisanz erfährt die Thematik durch die Neueinführung des Entgelttransparenzgesetzes. Denn es ist Arbeitnehmer/innen nunmehr möglich, Auskünfte über das sogenannte Vergleichsentgelt zu erhalten.
Inhalt dieser Auskunft ist unter anderem die Angabe des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts einer Gruppe von mindestens sechs Beschäftigten des anderen Geschlechts, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit ausführen. Doch was kann der/die betroffene Arbeitnehmer/in mit der Auskunft anfangen?
Fest steht, dass die Auskunft nur dann einen Beitrag zur Entgeltgleichheit leisten würde, wenn sie bei der Durchsetzung eines Anspruchs - gerichtet auf gleiches Entgelt für die gleiche Arbeit - hätte. Hierbei könnte das Vergleichsentgelt als Indiz einer Geschlechterdiskriminierung herangezogen werden, um die Anspruchsdurchsetzung wesentlich zu erleichtern.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Hürde des Kausalzusammenhangs
- 1. Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit
- 2. Der Kausalzusammenhang
- III. Beweislastverlagerung nach § 22 AGG
- 1. Modifikation von Beweismaß und Beweislast
- 2. Beweis von Indizien
- IV. Auskunft über das Vergleichsentgelt
- V. Das Vergleichsentgelt als Indiz
- 1. Statistische Aussagekraft
- a. Gefahr falscher Schlussfolgerungen
- b. Begrenzte Richtigkeit
- c. Zwischenergebnis
- 2. Systematische Betrachtung
- a. Zuschnitt auf Entgeltdiskriminierungen
- b. Beweislastumkehr nach § 15 Abs. 5 S. 1 EntgTranspG
- c. Anwendbarkeit des § 22 AGG neben dem EntgTranspG
- d. Zwischenergebnis
- 3. Indizwirkung zur Zieldurchsetzung
- 4. Einfluss des Europarechts
- 5. Grundrechtskonformität
- 6. Gerechte Risikoverteilung
- 7. Ergebnis der Auslegung
- VI. Unionsrechtskonformes Urteil
- VII. Auswirkungen auf die Praxis
- VIII. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Anwendbarkeit des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) im Kontext der unmittelbaren Geschlechterdiskriminierung. Sie analysiert, inwieweit das Vergleichsentgelt als Indiz für eine solche Diskriminierung herangezogen werden kann und welche Hürden dabei zu überwinden sind.
- Der Kausalzusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden und Diskriminierung
- Die Beweislastverteilung im Kontext des AGG und des EntgTranspG
- Die Aussagekraft des Vergleichsentgelts als Beweismittel
- Die Vereinbarkeit des EntgTranspG mit dem Unionsrecht
- Die praktische Anwendung des Gesetzes und seine Auswirkungen
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Entgelttransparenz und der Geschlechterdiskriminierung ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Sie beschreibt die Relevanz des Themas und benennt die zentrale Forschungsfrage: Inwieweit kann das Vergleichsentgelt als Indiz für eine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dienen? Die Einleitung stellt den Rahmen für die nachfolgenden Kapitel dar und unterstreicht die Bedeutung der juristischen Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema.
II. Die Hürde des Kausalzusammenhangs: Dieses Kapitel behandelt den Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit und die damit verbundene Herausforderung, einen Kausalzusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden und einer Diskriminierung nachzuweisen. Es wird erläutert, dass der bloße Unterschied im Entgelt nicht automatisch auf Diskriminierung schließen lässt. Vielmehr muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Diskriminierung und dem Lohnunterschied dargelegt werden. Die Komplexität der Beweisführung wird hier hervorgehoben.
III. Beweislastverlagerung nach § 22 AGG: Dieses Kapitel fokussiert auf die Beweislastumkehr gemäß § 22 AGG. Es beleuchtet, wie die Beweislast im Falle eines Verdachts auf Geschlechterdiskriminierung modifiziert wird und wie Indizienbeweise in diesem Kontext gewichtet werden. Die Bedeutung von Indizien für den Nachweis von Diskriminierung steht im Zentrum dieses Kapitels. Die Arbeit diskutiert, wie Gerichte mit der Beweisführung umgehen und welche Rolle Indizien spielen.
IV. Auskunft über das Vergleichsentgelt: Kapitel IV konzentriert sich auf den Auskunftsanspruch bezüglich des Vergleichsentgelts, der durch das Entgelttransparenzgesetz gewährt wird. Es beschreibt die gesetzlichen Grundlagen dieses Anspruchs und seine Bedeutung für den Nachweis von Diskriminierung. Die Bedeutung des Zugangs zu Vergleichsdaten wird hervorgehoben, um Lohnunterschiede zu analysieren und mögliche Diskriminierung aufzudecken.
V. Das Vergleichsentgelt als Indiz: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit. Es analysiert die Aussagekraft des Vergleichsentgelts als Indiz für eine geschlechtsspezifische Diskriminierung. Es werden sowohl statistische Aspekte als auch systematische Betrachtungen berücksichtigt. Die Grenzen der Aussagekraft des Vergleichsentgelts werden ebenso behandelt wie seine mögliche Verwendung im Kontext von § 22 AGG und des EntgTranspG. Der Einfluss des Unionsrechts und die grundrechtliche Konformität der Betrachtungsweise werden ebenfalls beleuchtet. Die Kapitelteile behandeln die Risiken und Chancen der Verwendung des Vergleichsentgelts als Indiz für Diskriminierung.
VI. Unionsrechtskonformes Urteil: Dieses Kapitel dürfte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu diesem Thema behandeln und die Notwendigkeit einer unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Rechts hervorheben. Es analysiert, wie nationale Rechtsprechung mit EU-Recht in Einklang gebracht werden kann und welche Implikationen dies für die Auslegung und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes hat.
VII. Auswirkungen auf die Praxis: Kapitel VII widmet sich den praktischen Auswirkungen der Rechtsprechung und des Gesetzes auf die Arbeitswelt. Es beleuchtet die Veränderungen in der Entgeltpraxis, die durch das Entgelttransparenzgesetz und die damit einhergehende Rechtsprechung ausgelöst werden. Es könnte zudem die Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis thematisieren.
Schlüsselwörter
Entgelttransparenzgesetz, AGG, Geschlechterdiskriminierung, Vergleichsentgelt, Beweislast, Kausalzusammenhang, Indizienbeweis, Unionsrecht, Grundrechte, Lohngleichheit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Vergleichsentgelt als Indiz für Geschlechterdiskriminierung
Was ist das Thema der Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht die Anwendbarkeit des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) im Kontext der unmittelbaren Geschlechterdiskriminierung. Der zentrale Fokus liegt auf der Frage, inwieweit das Vergleichsentgelt als Indiz für eine solche Diskriminierung herangezogen werden kann und welche rechtlichen Hürden dabei zu überwinden sind.
Welche Aspekte werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Arbeit beleuchtet verschiedene Aspekte, darunter den Kausalzusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden und Diskriminierung, die Beweislastverteilung gemäß AGG und EntgTranspG, die Aussagekraft des Vergleichsentgelts als Beweismittel, die Vereinbarkeit des EntgTranspG mit dem Unionsrecht und die praktische Anwendung des Gesetzes.
Welche Kapitel umfasst die Seminararbeit?
Die Arbeit gliedert sich in acht Kapitel: Einleitung, Die Hürde des Kausalzusammenhangs, Beweislastverlagerung nach § 22 AGG, Auskunft über das Vergleichsentgelt, Das Vergleichsentgelt als Indiz (mit Unterkapiteln zu statistischer Aussagekraft, systematischer Betrachtung, Indizwirkung, Europarecht, Grundrechtskonformität, Risikoverteilung und Ergebnis der Auslegung), Unionsrechtskonformes Urteil, Auswirkungen auf die Praxis und Fazit.
Wie wird der Kausalzusammenhang zwischen Lohnunterschieden und Diskriminierung behandelt?
Die Arbeit betont, dass ein bloßer Lohnunterschied nicht automatisch Diskriminierung bedeutet. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Diskriminierung und dem Lohnunterschied nachgewiesen werden, was eine komplexe Beweisführung erfordert.
Welche Rolle spielt die Beweislastumkehr nach § 22 AGG?
Die Seminararbeit analysiert die Beweislastumkehr gemäß § 22 AGG und untersucht, wie die Beweislast im Falle eines Diskriminierungsverdachts modifiziert wird und wie Indizienbeweise gewichtet werden. Die Bedeutung von Indizien für den Nachweis von Diskriminierung wird ausführlich diskutiert.
Welche Bedeutung hat das Vergleichsentgelt?
Das Vergleichsentgelt steht im Mittelpunkt der Arbeit. Es wird analysiert, inwieweit es als Indiz für Geschlechterdiskriminierung dient, sowohl unter statistischen als auch systematischen Gesichtspunkten. Die Grenzen der Aussagekraft des Vergleichsentgelts und seine Anwendbarkeit im Kontext von § 22 AGG und EntgTranspG werden ebenfalls beleuchtet.
Wie wird das Unionsrecht berücksichtigt?
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit des EntgTranspG mit dem Unionsrecht und analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu diesem Thema. Die Notwendigkeit einer unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Rechts wird hervorgehoben.
Welche praktischen Auswirkungen werden betrachtet?
Die Seminararbeit beleuchtet die praktischen Auswirkungen der Rechtsprechung und des Gesetzes auf die Arbeitswelt, die Veränderungen in der Entgeltpraxis und die Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Entgelttransparenzgesetz, AGG, Geschlechterdiskriminierung, Vergleichsentgelt, Beweislast, Kausalzusammenhang, Indizienbeweis, Unionsrecht, Grundrechte, Lohngleichheit.
- Arbeit zitieren
- Hendrik Palm (Autor:in), 2021, Entgelttransparenzgesetz. Geschlechterdiskriminierung indiziert durch Vergleichsentgelt?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1184388