Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts eher dem Eigennutz der Obrigkeiten oder doch dem propagierten Gemeinnutz entsprachen.
Dazu soll im ersten Schritt definiert werden, was im 16. Jahrhundert unter den beiden Begriffen Gemein- und Eigennutz verstanden wurde. Anschließend wird das frühneuzeitliche Ordnungsmodell der Policey näher betrachtet, da sich dieses grundlegend von der uns heutzutage bekannten Institution unterscheidet. Darauf aufbauend wird die anfangs zitierte Reichspoliceyordnung von 1530 dahingehend untersucht, welche Regelungen eher das Gemeinwohl bzw. den Eigennutz der Obrigkeiten beförderten. Gleichzeitig erfolgt dazu die Einbeziehung des Quellenbands Policeyordnungen in den fränkischen Reichsstädten und die Studie Policey, Handel und Kredit von Thomas Dehesselles. Beide Werke bieten eine ausgiebige Quellenlage zu Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts, welche einerseits in verschiedenen Reichsstädten und andererseits im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel herausgegeben wurden. Ziel ist es dabei, den Blick nicht nur auf die überregionale Reichspoliceyordnung, sondern auch auf deren Spezifizierung anhand territorialer Beispiele zu richten. Letztendlich soll die genaue Untersuchung zur Beantwortung der Fragestellung im Fazit führen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gemeinnutz versus Eigennutz - ein normierter Gegensatz?
3. Gute Policey - Entstehung eines Ordnungsmodells
4. Beispielhafte Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts
4.1 Von Gottßlesterung und Gotts schwüren
- Lebensbereich Religion
4.2 Von unordenlicher und köstlicheyt der kleidung
- Lebensbereich Kleidung
4.3 Verkauffung
- Lebensbereich Handel
4.4 Von wucherlichen Contracten
- Lebensbereich Geld- und Kreditwesen
4.5 Von zutrincken, büchsen und bettlern
- weitere Lebensbereiche
5. Fazit
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Literatur
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Gemeinnutz und Eigennutz in den Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts. Ziel ist es zu analysieren, ob diese Verordnungen primär der Sicherung des Gemeinwohls dienten oder als Instrument der Obrigkeiten zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen und zur Festigung der ständischen Ordnung fungierten.
- Definition und zeitgenössisches Verständnis von Gemeinnutz und Eigennutz.
- Die Entstehung und Funktion des frühneuzeitlichen Ordnungsmodells der Policey.
- Regulierung gesellschaftlicher Lebensbereiche (Religion, Kleidung, Handel, Kreditwesen).
- Verhältnis zwischen religiös-christlicher Moral und staatlicher Gesetzgebung.
- Analyse territorialer Beispiele wie Nürnberg und Braunschweig-Wolfenbüttel.
Auszug aus dem Buch
4.2 Von unordenlicher und köstlicheyt der kleidung - Lebensbereich Kleidung
Die detaillierteste Normierung der Rechspoliceyordnung schlug sich in der Kleiderordnung nieder, welche der Unterscheidung der Stände dienen sollte. Gleich 14 Paragraphen (9 - 22) legten fest, welcher Stand welche Kleidung und welchen Schmuck tragen durfte und wie auf Verstöße reagiert werden sollte. Bauern und Tagelöhner sowie deren Ehefrauen und Kinder durften nur „dücher/ dann innlendisch/ so inn Deutscher Nation gemacht“ tragen und keinen Schmuck anlegen. Die Stadtbewohner wurden in drei Ebenen eingeteilt. Zum einen in den gemeinen Bürger und Handwerker, des Weiteren in Kaufleute und schließlich in Bürger aus Ratsfamilien sowie Rentenbezieher. Je nach Rang durfte genau reglementierte Kleidung und Schmuck nach seinem Wert in Gulden getragen werden.
Der Adel hatte dahingehend die meisten Privilegien und durfte sich entsprechend kleiden. Weiter wurden Normierungen für Doktoren, Grafen, Ritter, Soldaten, Bischöfe, Diener, Bergleute, Amtsinhaber sowie für das Pferdegeschirr herausgegeben und die Obrigkeiten zur Einhaltung und Anwendung dieser Bestimmungen aufgefordert. Neithard Bulst zeigt hierbei, dass gerade diese tiefgreifenden „Bemühungen der Obrigkeiten, mittels Kleiderordnungen regulierend in das gesellschaftliche Gefüge einzugreifen, die […] frühneuzeitliche Ständeordnung in der Öffentlichkeit und für die Öffentlichkeit fest[schrieben]“.
Zentrales Anliegen der Kleidergesetzgebung ist die Regelung der sozialen Zuordnung von Ständen, Schichten, Gruppen und Eliten, ihre Hierarchisierung sowie die Festschreibung bestehender Zustände. Da soziale Ungleichheit als ein richtig erkanntes Grundprinzip der vormodernen Gesellschaft angesehen wird, ist es nur ‚vernünftig‘, diese Unterschiede nach außen sichtbar zu machen und Verstöße […] als Verstöße gegen die Gesellschaftsordnung zu bestrafen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die historische Relevanz der Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem Verhältnis von Gemein- und Eigennutz.
2. Gemeinnutz versus Eigennutz - ein normierter Gegensatz?: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe und arbeitet heraus, wie diese im 16. Jahrhundert durch christliche Moralvorstellungen als gegensätzliche Konzepte normiert wurden.
3. Gute Policey - Entstehung eines Ordnungsmodells: Hier wird der Ursprung des frühneuzeitlichen Policey-Begriffs beleuchtet und die historische Notwendigkeit für die Entstehung dieser normativen Ordnungsmodelle erklärt.
4. Beispielhafte Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts: Dieses Hauptkapitel analysiert exemplarisch verschiedene Lebensbereiche wie Religion, Kleidung, Handel und das Geldwesen, um die praktische Anwendung der Policeyordnungen zu verdeutlichen.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Policeyordnungen sowohl als Machtinstrument als auch als notwendige regulative Instanz für ein friedvolles Gemeinwesen fungierten.
6. Quellen- und Literaturverzeichnis: Dieses Verzeichnis listet die verwendeten Primärquellen und die wissenschaftliche Fachliteratur auf, die der Analyse zugrunde liegen.
Schlüsselwörter
Policeyordnungen, 16. Jahrhundert, Gemeinnutz, Eigennutz, Frühe Neuzeit, Gemeinwohl, Ständeordnung, Sozialdisziplinierung, Gesetzgebung, Reichsordnung, Wirtschaftspolitik, Christliche Moral, Kleiderordnung, Territorialherrschaft, Handelspolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, ob die Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts eher dem Eigennutz der herrschenden Obrigkeiten dienten oder tatsächlich das Wohl der Allgemeinheit (den Gemeinnutz) fördern sollten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Religion, Kleidung, Handel sowie Geld- und Kreditwesen, die durch die zeitgenössischen Policeyordnungen stark reglementiert wurden.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, inwieweit das propagierte Gemeinwohl in den frühen Rechtsordnungen als moralisches Ideal oder als rechtliche Legitimation für die Machtansprüche der Obrigkeit genutzt wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenorientierten Analyse, unter Einbeziehung des Quellenbands zu den fränkischen Reichsstädten sowie der Studie von Thomas Dehesselles und weiterer spezialisierter Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die konkrete Umsetzung der Policeyordnungen anhand von Fallbeispielen, insbesondere die detaillierten Regelungen zur Kleidung, zur moralischen Lebensführung und zur wirtschaftlichen Ordnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Policeyordnungen, Gemeinnutz, Eigennutz, Ständeordnung und Frühe Neuzeit beschreiben.
Welche Rolle spielte die Religion bei der Ausgestaltung dieser Ordnungen?
Der christliche Glaube bildete die normative Basis; Verstöße gegen moralische Gebote, wie etwa Gotteslästerung oder Zinsnahme, wurden als Sünden betrachtet, die sowohl das individuelle Heil als auch das kollektive Wohl gefährdeten.
Warum waren besonders die Kleiderordnungen im 16. Jahrhundert so bedeutsam?
Kleiderordnungen dienten dazu, die ständische Hierarchie äußerlich sichtbar zu machen und soziale Mobilität zu unterbinden, indem sie jedem Stand genau vorschrieben, welche Stoffe und welcher Schmuck getragen werden durften.
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- Felix Hutschenreuter (Author), 2019, Policeyordnungen des 16. Jahrhunderts. Gemeinnutz oder Eigennutz?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1183347