Durch das Gesetz zur Änderung des AGBG vom 19.06.19961 wurde die EG-Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vom 05.04.19932 in nationales Recht umgesetzt. Zunächst wurde die Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen in § 24a AGBG geregelt. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde diese Vorschrift in § 310 III überführt.
Verbraucherverträge sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 310 III, 13, 14 I ). Die Vertragsbedingungen gelten hierbei als vom Unternehmer gestellt, sofern sie nicht vom Verbraucher in den Vertrag eingeführt worden sind (§ 310 III Nr. 1). Abweichend von § 305 I 1 sind wesentliche Teile der §§ 305 ff sowie Art. 29a EGBGB auch auf vorformulierte Vertragsbedingungen in Individualverträgen anzuwenden, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher wegen einer Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluß nehmen konnte (§ 310 III Nr. 2). Eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 I, II kann sich auch aus den Begleitumständen des Vertragsabschlusses ergeben (§ 310 III Nr. 3).
Umstritten ist, in welchem Umfang § 310 III bzw. § 24a AGBG zu einer gegenüber der bisherigen Rechtslage weitergehenden Inhaltskontrolle notarieller Verträge geführt hat.
Diese Möglichkeit wurde anfangs nach einer Ansicht als „Diskriminierung eines ganzen Berufsstandes“3 abgelehnt, während es sich nach anderer Auffassung um eine „nicht unwesentliche Veränderung der Stellung des Notars“4 handelt oder „keine Schwächung der Stellung der Notare“5 vorliegt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Inhaltskontrolle notarieller Verträge und § 310 III
- 1. Stellen der AGB durch den Unternehmer (§ 310 III Nr. 1)
- 2. Zurechnung der Tätigkeit Dritter
- 3. Einführung durch den Verbraucher
- 4. § 310 III Nr. 1 und Immobilienverträge
- a) Meinungsstand
- b) Fallgruppen
- c) Waren
- d) Güter
- aa) Verbraucherverträge im IPR
- bb) Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie
- cc) Verträge über im Inland belegene Immobilien
- dd) Zwischenergebnis
- e) Dienstleistung
- 5. Anwendung auf Einzelverträge (§ 310 III Nr. 2)
- a) Beweislast
- b) Keine Einflußmöglichkeit für den Verbraucher
- 6. Benachteiligung durch die Begleitumstände (§ 310 III Nr. 3)
- a) Intellektuelle Fähigkeiten des Verbrauchers
- b) Exkurs
- aa) Der günstige Vorführwagen
- bb) Der gekündigte Privatschulvertrag
- cc) Der Immobilienkauf des Sportvereins
- d) Zwischenergebnis
- e) Äußeres Geschehen des Vertragsabschlusses
- III. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Inhaltskontrolle notarieller Verträge im Lichte von § 310 III BGB. Ziel ist es, die Anwendung dieser Vorschrift auf verschiedene Konstellationen zu analysieren und die daraus resultierenden Konsequenzen für Verbraucher zu beleuchten.
- Inhaltskontrolle notarieller Verträge
- Auslegung von § 310 III BGB
- Relevanz von AGB in notariellen Verträgen
- Verbraucherschutz im Kontext notarieller Beurkundung
- Fallbeispiele aus der Immobilienbranche und anderen Bereichen
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Inhaltskontrolle notarieller Verträge und deren Relevanz im Kontext des § 310 III BGB ein. Sie skizziert den Forschungsstand und die Forschungsfragen, die im weiteren Verlauf der Arbeit beantwortet werden sollen. Der Fokus liegt auf der Bedeutung der Vertragsgestaltung und dem Schutz des Verbrauchers vor ungünstigen Vertragsbedingungen.
II. Inhaltskontrolle notarieller Verträge und § 310 III: Dieses Kapitel analysiert detailliert den § 310 III BGB und seine Anwendung auf notarielle Verträge. Es untersucht verschiedene Aspekte, wie die Stellung von AGB durch den Unternehmer, die Zurechnung der Tätigkeit Dritter, die Einführung durch den Verbraucher und die Anwendung auf Einzelverträge. Besondere Aufmerksamkeit wird der Problematik der Benachteiligung durch Begleitumstände gewidmet, mit ausführlichen Fallbeispielen, die die komplexen Zusammenhänge veranschaulichen und unterschiedliche Auslegungen und Rechtsprechungen aufzeigen. Die einzelnen Unterkapitel beleuchten verschiedene Facetten dieses komplexen Rechtsgebiets und bieten eine differenzierte Analyse der Rechtslage.
Schlüsselwörter
Inhaltskontrolle, notarielle Verträge, § 310 III BGB, AGB, Verbraucherverträge, Verbraucherschutz, Immobilienverträge, Beweislast, Benachteiligung, Begleitumstände.
Häufig gestellte Fragen zum Dokument: Inhaltskontrolle notarieller Verträge und § 310 III BGB
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Das Dokument analysiert die Inhaltskontrolle notarieller Verträge unter Berücksichtigung von § 310 III BGB. Es untersucht die Anwendung dieser Vorschrift auf verschiedene Situationen und die daraus resultierenden Folgen für Verbraucher. Ein Schwerpunkt liegt auf der Immobilienbranche.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die Inhaltskontrolle notarieller Verträge, die Auslegung von § 310 III BGB, die Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in notariellen Verträgen, den Verbraucherschutz im Kontext notarieller Beurkundung und Fallbeispiele aus der Immobilienbranche und anderen Bereichen. Es werden verschiedene Aspekte wie die Stellung von AGB durch den Unternehmer, die Zurechnung der Tätigkeit Dritter, die Einführung durch den Verbraucher und die Anwendung auf Einzelverträge untersucht. Die Benachteiligung durch Begleitumstände wird mit ausführlichen Fallbeispielen erläutert.
Wie ist das Dokument strukturiert?
Das Dokument ist in drei Hauptteile gegliedert: Eine Einleitung, ein Hauptteil ("Inhaltskontrolle notarieller Verträge und § 310 III") mit mehreren Unterkapiteln und einer Zusammenfassung. Der Hauptteil unterteilt sich in detaillierte Analysen von § 310 III BGB und seiner Anwendung auf verschiedene Konstellationen, einschließlich Fallstudien zu Immobilienverträgen und anderen Vertragsarten. Es enthält ein Inhaltsverzeichnis, eine Zusammenfassung der Kapitel, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte sowie Schlüsselwörter.
Welche konkreten Aspekte von § 310 III BGB werden analysiert?
Die Analyse von § 310 III BGB umfasst die Stellen von AGB durch den Unternehmer, die Zurechnung der Tätigkeit Dritter, die Einführung durch den Verbraucher, die Anwendung auf Einzelverträge und die Benachteiligung durch Begleitumstände. Innerhalb dieser Aspekte werden verschiedene Fallgruppen und deren Auswirkungen auf den Verbraucherschutz detailliert untersucht.
Welche Fallbeispiele werden im Dokument verwendet?
Das Dokument verwendet Fallbeispiele aus verschiedenen Bereichen, insbesondere aus der Immobilienbranche. Beispiele umfassen den Kauf von Immobilien, Verträge über Waren und Dienstleistungen sowie Verträge mit Verbrauchern. Konkrete Beispiele sind der günstige Vorführwagen, der gekündigte Privatschulvertrag und der Immobilienkauf des Sportvereins.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt des Dokuments?
Schlüsselwörter sind: Inhaltskontrolle, notarielle Verträge, § 310 III BGB, AGB, Verbraucherverträge, Verbraucherschutz, Immobilienverträge, Beweislast, Benachteiligung, Begleitumstände.
Für wen ist dieses Dokument relevant?
Dieses Dokument ist relevant für Juristen, insbesondere im Bereich des Vertragsrechts und des Verbraucherschutzes, sowie für alle, die sich mit notariellen Verträgen und den rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit AGB und Verbraucherschutz auseinandersetzen. Es ist besonders nützlich für die Analyse von Fallkonstellationen im Zusammenhang mit § 310 III BGB.
Wo finde ich detailliertere Informationen zu den einzelnen Unterkapiteln?
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Unterkapiteln finden sich im Hauptteil des Dokuments, der eine umfassende Analyse von § 310 III BGB und seiner Anwendung auf verschiedene Konstellationen bietet. Das Inhaltsverzeichnis liefert einen Überblick über die Struktur und die einzelnen Themenbereiche.
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- Thomas Reck (Author), 2003, Inhaltskontrolle notarieller Verträge und § 310 III BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/11764