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Die Wiederholungsgefahr und die Erstbegehungsgefahr als Voraussetzung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

Title: Die Wiederholungsgefahr und die Erstbegehungsgefahr als Voraussetzung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

Seminar Paper , 2008 , 30 Pages , Grade: 11,4 Punkte

Autor:in: stud. jur. Anja-Katherina Strecker (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law

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Summary Excerpt Details

Die folgende Darstellung beschäftigt sich eingehend mit der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr als Voraussetzung des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs. Es wird zuerst der Verletzungsunterlassungsanspruch dargestellt, darauf folgend die dafür notwendigen Voraussetzungen, am ausführlichsten die Wiederholungsgefahr und deren Beseitigungsmöglichkeiten. Nachfolgend wird der vorbeugende Unterlassungsanspruch erläutert und im Rahmen dessen auch die Erstbegehungsgefahr. Als letztes folgt eine kurze Zusammenfassung für den schnellen Überblick.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

I. Die Verletzungsunterlassung

1. Voraussetzungen des Verletzungsunterlassungsanspruchs

a) Konkrete Verletzungshandlung

aa) Rechtswidrigkeit

bb) Verschulden und Schaden

2. Wiederholungsgefahr

a) Die „Gefahr“

b) Die Wiederholung

c) Rechtsnatur der Wiederholungsgefahr

d) Die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsvermutung

e) Das anfängliche Fehlen der Wiederholungsgefahr

3. Fortfall der Wiederholungsgefahr

4. Beseitigung der Widerholungsgefahr durch Unterlassung

a) Bedeutung

b) Begriff und Inhalt

c) Zustandekommen

aa) Angebot des Gläubigers

bb) Angebot des Schuldners

d) Form

aa) Rechtsnatur des Unterwerfungsvertrags

e) Bedingte und befristete Unterwerfungserklärungen, Teilunterwerfung

f) Auslegung

g) Die beiden Verpflichtungsangebote

aa) Fester Betrag

bb) Festsetzung der Vertragsstrafe durch den Gläubiger

cc) Vertragsstrafeversprechen zugunsten eines Dritten

dd) Mehrere Zuwiderhandlungen

h) Wirkung inter partes oder gegenüber jedermann

II. Vorbeugender Unterlassungsanspruch

1. Die Grundlagen

2. Erstbegehungsgefahr

3. Vorliegen einer Erstbegehungsgefahr

a) Berühmung

b) Vorbereitungshandlung

c) Weitere Einzelfälle

4. Fortfall der Erstbegehungsgefahr

C. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit befasst sich eingehend mit den Voraussetzungen für den wettbewerblichen Unterlassungsanspruch, insbesondere der Wiederholungsgefahr sowie der Erstbegehungsgefahr. Ziel ist es, die materiell-rechtlichen Anforderungen an diese Gefahren zu erläutern, die Möglichkeiten zu deren Beseitigung – primär durch die strafbewehrte Unterwerfungserklärung – detailliert darzustellen und die Rechtsprechung zu dieser Thematik kritisch einzuordnen.

  • Struktur des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs (Verletzungs- und vorbeugender Unterlassungsanspruch).
  • Voraussetzungen und Fortfall der Wiederholungsgefahr.
  • Rechtsnatur und Anforderungen an die strafbewehrte Unterwerfungserklärung.
  • Besonderheiten des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs und der Erstbegehungsgefahr.
  • Die Rolle der Rechtsprechung bei der Auslegung von Unterlassungsverpflichtungen.

Auszug aus dem Buch

2. Wiederholungsgefahr

Wiederholungsgefahr bezeichnet die Gefahr der erneuten Begehung einer konkreten Verletzungshandlung, die der Verletzer in gleicher oder im Kern gleichartiger Form bereits rechtswidrig begangen hat12. Der spät geprägte Begriff wurde erstmals im Jahre 1965 in die damalige Fassung des Urhebergesetzes aufgenommen und ist nun auch in § 8 I 1 UWG zu finden.

a) Die „Gefahr“

Eine Gefahr ist die Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt13. D.h. dass die Gefahr der Wiederholung voraussetzt, dass die Verletzungshandlung erneut eintreten kann. Ob die Wiederholung tatsächlich ausgeführt wird, hängt vom Verletzer ab; für den Gläubiger ist das ungewiss14. Jedoch kann weder diese Ungewissheit noch die Möglichkeit der Wiederholung einer Tat schon als „Gefahr“ angesehen werden. Dazu muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit einer weiteren Begehung bestehen15. Die Begehungsmöglichkeit darf zeitlich auch nicht zu weit in der Ferne liegen. Dies war im Fall „Jubiläumsverkauf“16 vom BGH entschieden worden in Bezug auf eine Zeitspanne von 25 Jahren.

Es genügt auch nicht, wenn die Gefahr nur denkbar oder möglich für den Gefährdeten ist, sie muss objektiv gegeben sein17. Sie hängt von der Willensrichtung des Verletzers ab, muss sich aber objektiv auf Grund äußerlich erkennbarer Umstände erschließen, die eine entsprechende Absicht des Verletzers erkennen lassen18.

Die Gefahr zukünftiger Rechtsbeeinträchtigung muss noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz gegeben sein19. Denn es ist eine Tatfrage, ob die Wiederholungsgefahr besteht20. War sie ursprünglich vorhanden und sie erst auf Grund einer späteren Entwicklung entfallen, erledigt sich das Verfahren. Änderungen der Rechtslage in der Revisionsinstanz, die die Rechtswidrigkeit der Handlung entfallen lassen, berühren die Wiederholungsgefahr nicht. Jedoch sind sie zu berücksichtigen, weil der Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG eine rechtswidrige Verletzungshandlung nach § 3 UWG voraussetzt21.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung umreißt das Thema der Arbeit und den strukturellen Aufbau der Untersuchung der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr.

B. Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs als zentrales Instrument der Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht.

I. Die Verletzungsunterlassung: Hier werden die Voraussetzungen, insbesondere die Wiederholungsgefahr und deren Beseitigung durch Unterwerfungserklärungen, eingehend analysiert.

II. Vorbeugender Unterlassungsanspruch: Dieses Kapitel widmet sich der Erstbegehungsgefahr und den Besonderheiten der vorbeugenden Abwehr von Rechtsverletzungen.

C. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bündelt die wesentlichen Erkenntnisse zur Bedeutung der Begehungsgefahr im Wettbewerbsrecht.

Schlüsselwörter

Unterlassungsanspruch, Wiederholungsgefahr, Erstbegehungsgefahr, UWG, Wettbewerbsrecht, Unterwerfungserklärung, Vertragsstrafe, Rechtswidrigkeit, Beseitigung, Rechtsprechung, Unterlassungsgebot, wettbewerbswidriges Verhalten, Abmahnung, Verschulden, materielle Begründetheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs, speziell die Definition, die Anforderungen und den Fortfall von Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Unterlassungsansprüche, die dogmatische Einordnung der Wiederholungsgefahr und die Anforderungen an eine wirksame Unterwerfungserklärung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine fundierte Analyse, unter welchen Umständen eine Unterlassungspflicht besteht, wie diese durch eine Unterwerfungserklärung dauerhaft ausgeräumt werden kann und welche Rolle die Rechtsprechung dabei einnimmt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit folgt der klassischen juristischen Methodik, bestehend aus der Auswertung von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und einer umfassenden Analyse der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Verletzungsunterlassungsanspruchs (inklusive der Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch vertragliche Regelungen) und des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs (Erstbegehungsgefahr).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Unterlassungsanspruch, Wiederholungsgefahr, Erstbegehungsgefahr, Unterwerfungserklärung und die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Wiederholungsgefahr und Erstbegehungsgefahr so wichtig?

Die Unterscheidung ist entscheidend, da sie unterschiedliche Anforderungen an den Beweis und den Fortfall des Anspruchs stellt; während für die Wiederholungsgefahr eine Vermutung spricht, muss der Kläger die Erstbegehungsgefahr darlegen und beweisen.

Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an eine wirksame Unterwerfungserklärung?

Eine Unterwerfungserklärung muss ernsthaft, unbedingt und unwiderruflich sein sowie eine angemessene Vertragsstrafe vorsehen, um die Wiederholungsgefahr dauerhaft zu beseitigen und den Unterlassungsanspruch zu erfüllen.

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Details

Title
Die Wiederholungsgefahr und die Erstbegehungsgefahr als Voraussetzung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
College
LMU Munich
Course
Seminar zu grundsätzlichen Fragen des Wettbewerbsrechts
Grade
11,4 Punkte
Author
stud. jur. Anja-Katherina Strecker (Author)
Publication Year
2008
Pages
30
Catalog Number
V117275
ISBN (eBook)
9783640197019
ISBN (Book)
9783640197095
Language
German
Tags
Wiederholungsgefahr Erstbegehungsgefahr Voraussetzung Unterlassungsanspruchs Seminar Fragen Wettbewerbsrechts
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
stud. jur. Anja-Katherina Strecker (Author), 2008, Die Wiederholungsgefahr und die Erstbegehungsgefahr als Voraussetzung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/117275
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