Eine Reflexion und kritische Auseinandersetzung mit dem Artikel „Supervision – ein Instrument zur Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe“ von Elisabeth Wischnath, erschienen in Organisationsberatung, Supervision, Coaching 2002.
Der an dieser Stelle behandelte Artikel „Supervision – ein Instrument zur Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe“ von Elisabeth Wischnath befasst sich mit der Supervision als Instrument zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der stationären Jugendhilfe. Herausgegeben 2002 verschafft er dem Leser einen Überblick über die rechtliche Grundlage der Qualitätssicherung- und entwicklung, die seit 1999 durch die Paragraphen 78a-g im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Achten Sozialgesetzbuches verankert ist. Nachfolgend werden Kriterien der Qualitätsentwicklung aufgewiesen und anhand ihrer Anwendung im stationären Jugendhilfebereich näher erläutert. Da die Supervision ein Instrument der Qualitätsentwicklung darstellt und inhaltliche Hauptkomponente des Aufsatzes ist, beschäftigt sich die Autorin ausführlich mit diesem Teilaspekt des Qualitätsmanagements. Dabei arbeitet sie auch präzise Vorstellungen von Inhalten und Zielen einer Supervision aus und benennt zudem Problemfelder in diesem Teamarbeitsbereich.
Inhaltsverzeichnis
- Thema
- Exzerpt
- Diskussion und Reflexion
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Artikel „Supervision - ein Instrument zur Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe“ von Elisabeth Wischnath analysiert die Rolle der Supervision in der stationären Jugendhilfe und beleuchtet ihre Bedeutung als Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung. Er beleuchtet den rechtlichen Rahmen, der durch die Paragraphen 78a-g im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Achten Sozialgesetzbuches geschaffen wurde.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe
- Kriterien und Dimensionen der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe
- Supervision als Instrument der Qualitätsentwicklung
- Inhalte und Ziele der Supervision in der stationären Jugendhilfe
- Problemfelder und Herausforderungen bei der Implementierung von Supervision
Zusammenfassung der Kapitel
Thema
Der Artikel widmet sich der Supervision als Instrument zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der stationären Jugendhilfe. Er stellt die rechtliche Grundlage der Qualitätsentwicklung im Kontext des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) dar und analysiert die Bedeutung der Supervision als zentrales Element des Qualitätsmanagements.
Exzerpt
Wischnath beschreibt das gesetzliche Fundament der Qualitätssicherung und -entwicklung in der Jugendhilfe, das mit der Einführung der Paragraphen 78a-g im SGB VIII im Jahr 1999 geschaffen wurde. Sie erläutert die drei wesentlichen Bestandteile der Qualitätsentwicklungsvereinbarung: die Leistungsvereinbarung, die Entgeltvereinbarung und die Qualitätsentwicklungsvereinbarung. Die Autorin unterstreicht die Bedeutung von ökonomischen Aspekten wie Effektivität, Effizienz und Transparenz neben den traditionellen pädagogischen Aspekten der Jugendhilfe.
Wischnath betont die Schwierigkeit, eine allgemeingültige Definition von Qualität im Jugendhilfebereich zu finden, da die Komplexität des pädagogischen Handelns eine logische Rekonstruktion von Ursache und Wirkung erschwert. Dennoch betont sie die Notwendigkeit, die Leistungserbringung zu beschreiben und zu bestätigen sowie eine wirksame pädagogische Methodik zu entwickeln.
Die Autorin stellt die fünf Dimensionen der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe von v. Spiegel (1999) vor: Konzeption, Struktur, Prozesse, Personen und Ergebnisse. Diese Dimensionen bilden den Rahmen für die Qualitätsentwicklungsarbeit in der Jugendhilfe.
Im weiteren Verlauf des Exzerpts widmet sich die Autorin dem Hauptthema: der Supervision. Sie erläutert die Bedeutung der Supervision als Mittel zur Qualitätsentwicklung und beschreibt ihre Funktion als Raum für Reflexion, Diskussion und Weiterentwicklung der Arbeit mit Jugendlichen in stationären Einrichtungen.
Organisationsstrukturen
Wischnath analysiert die Ergebnisse der PETRA-Studie (1998), die die Bedeutung von Planbarkeit und Struktur im Arbeitsalltag von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in stationären Einrichtungen aufzeigt. Sie argumentiert, dass die Supervision als Instrument der Überprüfung und Bewertung der geleisteten Arbeit dienen kann und eine stärkere Akzentuierung von Fachberatung und Weiterbildung zum Thema Qualitätsentwicklung, insbesondere in kleineren Einrichtungen, notwendig ist.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen des Artikels sind die Qualitätssicherung und -entwicklung in der stationären Jugendhilfe, die Supervision als Instrument der Qualitätsentwicklung, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), die Dimensionen der Qualitätsentwicklung nach v. Spiegel (1999), sowie die Bedeutung von Planbarkeit, Struktur und Arbeitsabläufen in der stationären Jugendhilfe.
- Quote paper
- Lisa Merkle (Author), 2014, Reflexion und kritische Auseinandersetzung mit dem Artikel "Supervision – ein Instrument zur Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe" von Elisabeth Wischnath, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1157734