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Welche Relevanz hat der Begriff von menschlicher Willensfreiheit für die Frage der Schuld?

Titel: Welche Relevanz hat der Begriff von menschlicher Willensfreiheit für die Frage der Schuld?

Hausarbeit , 2007 , 20 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Nadine Hansen (Autor:in)

Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Frage danach, ob der menschliche Wille frei oder determiniert ist, beschäftigt seit
jeher die Philosophie. Die Beantwortung dieser Frage ist in jedem Fall folgenschwer,
denn sie macht grundlegende Aussagen über das Wesen des Menschen und von ihr
hängt ab, wie weit dem Menschen Verantwortung für seine Taten übertragen werden
kann.
Es ist so, dass man unterstellen kann, alle Menschen der Vergangenheit und der
Gegenwart empfinden sehr sensibel, ob ihnen Unrecht getan wird oder ob Recht waltet.
Jeder Mensch, selbst ein mehrfacher Mörder, verabscheut in seinem Wesen
Ungerechtigkeit ihm selbst gegenüber. Der einfachste Gedanke wäre wohl der, dass
Menschen das vermeiden, was sie selbst verabscheuen. In diesem Fall ungerechtes
Handeln. Warum ist das nicht so? Stattdessen wird unser Zusammenleben von
Gesetzen geregelt, die den Menschen vor dem Menschen schützen. Zumindest kann
man sich fragen, ob der Mensch einfach unfrei ist und nicht anders handeln kann und
wenn ja, was steht über ihm und beeinflusst ihn und sein Handeln?
Mit David Humes Theorie soll eine traditionelle philosophische Position dargestellt
werden. Gleichzeitig soll erfahrbar sein, ob diese Theorie noch in der Gegenwart
Geltung haben kann und wie der Einfluss der Frage nach der Willensfreiheit aus
philosophischer Sicht, auf die Schuld in den jüngeren Rechtswissenschaften hat.

[...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Nicht- Existenz der Willensfreiheit am Beispiel von David Hume

3. Nulla poena sine culpa- Das Schuldprinzip

3.1. § 20 des StGB

3.2. Freier Wille und Strafrecht: Streitgespräch

4. Zwischenfazit

5. Hirnforschung statt Erkenntnistheorie

6. Strafe ohne Schuld

6.1. Die Präventionsstrafe

7. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Relevanz des Begriffs der menschlichen Willensfreiheit für das strafrechtliche Schuldprinzip. Dabei wird analysiert, inwieweit philosophische Positionen, insbesondere die Theorie von David Hume, und aktuelle Erkenntnisse der Hirnforschung das bestehende deutsche Strafrecht beeinflussen oder dessen Reformierung legitimieren könnten.

  • Philosophische Debatten um Willensfreiheit und Determinismus
  • Die Rolle des Schuldprinzips im deutschen Strafrecht
  • Der Einfluss der Neurowissenschaften auf die Schuldfähigkeit
  • Das Verhältnis von Strafe, Erziehung und Prävention
  • Die kritische Auseinandersetzung mit dem modernen Menschenbild

Auszug aus dem Buch

2. Die Nicht- Existenz der Willensfreiheit am Beispiel von David Hume

Im Achten Abschnitt Über Freiheit und Notwendigkeit in der Untersuchung über den menschlichen Verstand, erläutert Hume, dass es zwar Handlungs- aber keine Willensfreiheit für den Menschen gibt. Mit seiner Definition der Notwendigkeit gibt er einen gewissen Blickwinkel auf die Willensfreiheit.

Hume minimiert nicht direkt die Bedeutung der Frage nach der Willensfreiheit, doch stellt er heraus, dass es lediglich durch ungleichen Sprachgebrauch kontroverse Antworten auf sie gibt. Eigentlich stimmen alle Menschen darin überein, dass das menschliche Handeln einem Ursache- Wirkungsprinzip unterliegt. Die Ursache ergibt sich aus der Notwendigkeit, welche auf der Erfahrung beruht, „dass […] ein Ereignis dann Ursache eines anderen ist, wenn es mit dem anderen regelmäßig auftritt und dann, wenn es nicht auftritt, auch die Wirkung nicht eintritt […]“

Dieses Kausalitätsprinzip ist auf das menschliche Handeln und auch den Willen zu übertragen. Die Ursache für menschliches Handeln sind Motive und Umstände.

Hume spricht sich gegen den Zufall aus. Überraschende Taten sind nicht frei von Ursachen, sondern sie haben unbekannte Ursachen, beispielsweise des Charakters oder der Situation, die noch erklärt werden müssen.

Eine konsequente Verursachtheit aller Ereignisse und auch des menschlichen Willens gehört zur Basis der Hume´schen Theorie und stellt eine deterministische Position dar. Freiheit ist aber nach Hume nicht Unverursachtheit, denn so wäre alles zufällig. Dies ist unmöglich da die Menschen dem Kausalitätsprinzip zustimmen und von ihm ausgehen. Freiheit ist das Gegenteil von Zwang, impliziert aber dennoch die Notwendigkeit. Freiheit bedeutet, so handeln zu können wie man will, „die Macht, den Willensregungen entsprechend zu handeln [...]“

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die philosophische Fragestellung ein, ob der menschliche Wille frei oder determiniert ist und welche Konsequenzen dies für die Zurechenbarkeit von Verantwortung hat.

2. Die Nicht- Existenz der Willensfreiheit am Beispiel von David Hume: Das Kapitel erläutert Humes deterministische Position, wonach menschliches Handeln einem Kausalitätsprinzip unterliegt und Willensfreiheit lediglich eine Illusion aufgrund von Sprachgebrauch ist.

3. Nulla poena sine culpa- Das Schuldprinzip: Hier wird das Schuldprinzip als Grundlage des deutschen Strafrechts diskutiert, das auf der Zuschreibung von Verantwortung und der Annahme der Entscheidungsfreiheit des Menschen basiert.

3.1. § 20 des StGB: Dieser Unterpunkt analysiert den Paragraphen als notwendige Einschränkung des Schuldprinzips bei seelischen Störungen, was die Unhaltbarkeit radikal indeterministischer Positionen im Strafrecht verdeutlicht.

3.2. Freier Wille und Strafrecht: Streitgespräch: Das Kapitel dokumentiert die Debatte zwischen Rechtswissenschaftlern und Hirnforschern über die Notwendigkeit einer Reformierung des Strafsystems aufgrund der Infragestellung der Willensfreiheit.

4. Zwischenfazit: Das Zwischenfazit konstatiert, dass trotz erkenntnistheoretischer Zweifel die Annahme der Willensfreiheit für die Rechtswissenschaft unumgänglich bleibt, um rechtliche Schuld greifbar zu machen.

5. Hirnforschung statt Erkenntnistheorie: Dieses Kapitel setzt sich kritisch mit den neurobiologischen Experimenten auseinander, die die Willensfreiheit als Illusion entlarven wollen, und hinterfragt die Trennung von Gehirn und Person.

6. Strafe ohne Schuld: Der Autor untersucht, ob und wie Strafsysteme auch ohne eine metaphysische Annahme von Willensfreiheit als Erziehungsinstrumente legitimiert werden können.

6.1. Die Präventionsstrafe: Dieser Abschnitt beleuchtet die General- und Spezialprävention als rationale Begründungen für Strafen, die den Schutz der Gesellschaft und die Resozialisierung des Täters in den Mittelpunkt stellen.

7. Schluss: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass die Hirnforschung zwar neue Impulse liefert, aber das juristische Grundkonzept der Schuld, das auf der Vorstellung eines beeinflussbaren, moralischen Wesens basiert, nicht vollständig ersetzen kann.

Schlüsselwörter

Willensfreiheit, Determinismus, Schuldprinzip, Strafrecht, David Hume, Hirnforschung, Kausalitätsprinzip, Handlungsfreiheit, Verantwortlichkeit, Präventionsstrafe, Resozialisierung, Rechtsprechung, Leib-Seele-Problem, Menschenbild, § 20 StGB

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld zwischen der philosophischen Frage nach der menschlichen Willensfreiheit und dem rechtlichen Konstrukt des Schuldprinzips im Strafrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Themen sind die philosophische Determinismus-Debatte, die Grundlagen des deutschen Strafrechts, die Herausforderungen durch die neuere Hirnforschung und die Zwecke staatlichen Strafens.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es zu untersuchen, welche Relevanz die Willensfreiheit für das Konzept der rechtlichen Schuld hat und ob moderne wissenschaftliche Erkenntnisse eine Reformierung des strafrechtlichen Menschenbildes erzwingen.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Es handelt sich um eine geisteswissenschaftliche Analyse, die philosophische Theorien (insb. von David Hume) mit rechtswissenschaftlichen Lehrbüchern und aktuellen neurobiologischen Diskursen verknüpft.

Welche Inhalte bilden den Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil analysiert die Vereinbarkeit von Determinismus und Schuld, diskutiert das StGB, führt Streitgespräche zwischen Experten an und bewertet die Hirnforschung im Kontext der Strafzwecktheorien.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Willensfreiheit, Determinismus, Schuldprinzip, Strafrecht, Hirnforschung und Präventionsstrafe sind die zentralen Begriffe.

Wie bewertet die Arbeit den Einfluss der Hirnforschung auf das Strafrecht?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Hirnforschung zwar interessante Impulse liefert, aber die strafrechtlichen Grundsätze nicht obsolet macht, da das Recht auf einem pragmatischen Menschenbild der Selbstbestimmung basiert.

Warum wird § 20 StGB in der Arbeit gesondert betrachtet?

Dieser Paragraph wird als Beispiel für eine notwendige Einschränkung der absoluten Willensfreiheit herangezogen, die belegt, dass das Strafrecht bereits mit abgestuften Schuldbegriffen arbeitet.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Welche Relevanz hat der Begriff von menschlicher Willensfreiheit für die Frage der Schuld?
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal  (Hochschule)
Veranstaltung
Zum Seminar: Freiheit und Determinismus
Note
1,7
Autor
Nadine Hansen (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2007
Seiten
20
Katalognummer
V115567
ISBN (eBook)
9783640170388
ISBN (Buch)
9783640172641
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Welche Relevanz Begriff Willensfreiheit Frage Schuld Seminar Freiheit Determinismus
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Nadine Hansen (Autor:in), 2007, Welche Relevanz hat der Begriff von menschlicher Willensfreiheit für die Frage der Schuld?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/115567
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Leseprobe aus  20  Seiten
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