In der Arbeit geht es um eine Sachbearbeitung eines Kunden, der eine Kaffeemaschine nach zwei Wochen zurückschickt. Der Kunde wird am Telefon von einem Anwalt beraten. Dabei ist das Ziel, diesen Fall im Bürgerrecht zu analysieren.
Inhaltsverzeichnis
A. Anspruch des V gegen K aus §§ 355 Abs.3 S.1, 312g BGB
I. Anspruch entstanden
1. Widerrufsrecht des V
2.) Widerrufserklärung
3.) Keine Nichtigkeit nach § 125 S.1
4.) Einhaltung der Widerrufsfrist
5.) Sinn und Zweck der Norm der §§ 312b ff.
6.) Ergebnis
II. Anspruch untergegangen
III. Anspruch durchsetzbar
IV. Ergebnis
B. Anspruch der T–AG gegen V aus §§ 611 Abs.1, 398 Abs.2
I. Wirksamer Abtretungsvertrag zwischen der H–AG und der T–AG
II. Forderungsberechtigung des Zedenten zum Zeitpunkt der Abtretung
1.Anspruch entstanden
2. Wirksamkeit der Einigung
III. Anspruch durchsetzbar
IV. Ergebnis
C. Anspruch des V auf Übergebe und Übereignung der Pullover
I. Kaufvertrag
1. Angebot der K
2. Aufforderung auf der Webseite der K–GmbH „Weiter“
3. Angebot des V
4.Wirksamkeit des Angebots durch Zugang
5. Annahme des Angebots
II. Unwirksamkeit gem. § 312j Abs.4
III. Ergebnis
D. Anspruch des R auf Zahlung des Anwaltshonorars i.H.v. 500€
I. Anspruch entstanden
1. Angebot
2. Annahme
II. Nichtigkeit gem. § 142 Abs.1
III. Anspruch erloschen gem. § 355 Abs.1 S.1
1. Anwendungsbereich
2. Fernabsatzvertrag
3. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag
4. Ausschluss des Widerrufs gem. § 312g Abs.2 Nr.1
5. Beweislast des Vertragsschlusses im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs– und Dienstleistungssystems
IV. Erlöschen des Widerrufsrechts durch Zeitablauf
1. Fristbeginn
2. Erlöschen bei Erreichen der Höchstfrist
V. Widerrufserklärung innerhalb der Widerrufsfrist
1. Keine Nichtigkeit nach § 125 S.1
2. Rechtzeitigkeit des Widerrufs
VI.Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit verschiedenen zivilrechtlichen Fallgestaltungen im Bereich des Verbraucherschutzes, insbesondere unter Berücksichtigung von Fernabsatzverträgen, Widerrufsrechten und den rechtlichen Anforderungen an den elektronischen Geschäftsverkehr. Ziel ist die Prüfung der jeweiligen vertraglichen Ansprüche unter Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und einschlägiger EU-Richtlinien.
- Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen (Kauf von Waren und Anwaltsverträge)
- Wirksamkeit von Abtretungsverträgen und Forderungsübergang
- Rechtliche Anforderungen an Bestellprozesse im Onlineshop ("Button-Lösung")
- Stellvertretung und Handeln unter fremden Namen im E-Commerce
- Anwaltsverträge als Dienstverträge und deren Vergütungsansprüche
Auszug aus dem Buch
A. Anspruch des V gegen K aus §§ 355 Abs.3 S.1, 312g BGB
V könnte gegen K einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. 699 € gem. §§ 355 Abs.3 S.1, 312 g BGB haben.
I. Anspruch entstanden
1. Widerrufsrecht des V
Dazu müsste V ein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs.1 haben.
a) Anwendbarkeit
Fraglich ist, ob § 312g Abs.1 anwendbar ist.
aa) Verbrauchervertrag über eine entgeltliche Leistung des Unternehmers
Nach § 312 Abs.1 finden die §§ 312b ff. und folglich § 312g Abs.1 nur auf Verbraucherverträge i.S.d. § 310 Abs. 3 Anwendung, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben.
Ein Verbrauchervertrag i.S.d. § 310 Abs.3 liegt vor, wenn ein Verbraucher (§ 13) und ein Unternehmer (§ 14) einen Vertrag schließen.
Laut Sachverhalt kauft V im Online–Shop des K einen Kaffeevollautomaten, folglich haben sich V und K über den Kauf der Ware zum Preis von 699,00 € (essentalia negotii) geeinigt. Folglich ist zwischen Ihnen ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
V kaufte den Kaffeevollautomaten zu privaten Zwecken und ist somit gem. § 13 Verbraucher. K verkaufte den Kaffeevollautomaten als juristische Person in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit und ist somit Unternehmer i.S.d. § 310 Abs.3 liegt somit vor. Dieser hat eine entgeltliche Leistung des Unternehmers K zum Gegenstand.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Anspruch des V gegen K aus §§ 355 Abs.3 S.1, 312g BGB: Prüfung eines Widerrufsrechts bei einem im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag über einen Kaffeevollautomaten unter Berücksichtigung der Wertersatzproblematik.
B. Anspruch der T–AG gegen V aus §§ 611 Abs.1, 398 Abs.2: Analyse der Wirksamkeit einer Forderungsabtretung einer Hotline-Gebühr und der Prüfung der Entgeltlichkeit bzw. Unwirksamkeit der Preisgestaltung.
C. Anspruch des V auf Übergebe und Übereignung der Pullover: Untersuchung eines Vertragsschlusses in einem Onlineshop trotz fehlerhafter Bestellsituation, unter Anwendung von Stellvertretungsrecht und Treu und Glauben.
D. Anspruch des R auf Zahlung des Anwaltshonorars i.H.v. 500€: Rechtliche Einordnung eines telefonisch geschlossenen Anwaltsvertrages und dessen Anfechtbarkeit bzw. Widerrufbarkeit als Fernabsatzgeschäft.
Schlüsselwörter
BGB, Widerrufsrecht, Fernabsatzvertrag, Verbraucherschutz, Kaufvertrag, Anwaltsvertrag, Abtretung, Stellvertretung, Bestellsituation, Button-Lösung, Wertersatz, Willenserklärung, Rechtsbindungswille, Schuldrecht, Dienstvertrag
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere mit Bezug auf das Verbraucherrecht und den elektronischen Geschäftsverkehr.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die Wirksamkeit von Willenserklärungen im Internet, Stellvertretung bei Online-Bestellungen und die rechtliche Prüfung von Anwaltsverträgen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die juristische Gutachtenprüfung von konkreten Sachverhalten, um festzustellen, ob vertragliche Ansprüche auf Rückzahlung, Lieferung oder Honorarzahlung bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt der klassischen gutachterlichen Prüfungsmethode des deutschen Zivilrechts, unter Heranziehung von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und aktueller Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in vier komplexe Fälle, die von Kaufverträgen über Kaffeevollautomaten bis hin zu Anwaltsvergütungsansprüchen bei Fernabsatzgeschäften reichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Relevante Begriffe sind unter anderem Widerrufsrecht, Fernabsatz, Verbraucherschutz, Stellvertretung und die Wirksamkeit von Willenserklärungen.
Wie bewertet die Arbeit die "Weiter"-Schaltfläche im Onlineshop?
Die Arbeit analysiert, ob eine Schaltfläche ohne eindeutige Bezeichnung ("Kauf") einen Vertragsschluss nach § 312j Abs. 3 BGB verhindert, kommt aber unter Berücksichtigung von § 242 BGB zu einer Lösung, die das Vertrauen schützt.
Gilt ein Anwaltsvertrag, der telefonisch geschlossen wurde, als Fernabsatzgeschäft?
Ja, die Arbeit argumentiert, dass auch Anwaltsverträge, die unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, unter die Regeln des Fernabsatzrechts fallen können, wenn ein System der Abwicklung vorliegt.
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- Anonym (Author), 2018, Der unwissende Kunde beim Online-Kauf und der Telefonberatung durch einen Anwalt. Ein Fallbeispiel im Bürgerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1149343