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Filesharing-Haftungsregime, insbesondere in Familiensachverhalten

Titel: Filesharing-Haftungsregime, insbesondere in Familiensachverhalten

Studienarbeit , 2021 , 33 Seiten , Note: 12.30

Autor:in: Marvin Lindtke (Autor:in)

Jura - Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In dieser Arbeit soll die hier naheliegende Frage beantwortet werden, inwieweit dem Anschlussinhaber eine solche Störung des Familienlebens zumutbar ist und welche Pflichten ihn dahingehend treffen können. Zu diesem Zwecke wird sowohl die einschlägige höchstrichterliche als auch instanzgerichtliche Rechtsprechung unter zivilrechtlichen und grundrechtlichen Gesichtspunkten analysiert. Dabei werden anhand der jeweiligen Haftungsinstitute – der täterschaftlichen Haftung und der mittelbaren Haftung als Störer und Aufsichtspflichtiger – auch die Unterschiede bei volljährigen und minderjährigen Familienangehörigen erläutert.

Das Streaming hat den Zugang sowohl zu Filmen und Serien als auch zur Musik grundlegend verändert und sich über die Jahre fest im Alltag vieler Menschen verankert. Angesichts dieser Möglichkeit eines einfachen und kostengünstigen Zugangs zu einer nahezu unbegrenzten Auswahl verschiedenster Werke erscheint eigentlich naheliegend, dass gerade die Attraktivität von unerlaubtem Werkgenuss im Internet immer weiter sinkt. Trotzdem machen vor allem Rechtsverletzungen durch illegales Filesharing im Internet weiterhin einen großen Teil urheberrechtlicher Rechtsstreitigkeiten aus und die Nachfrage nach Filesharing-Programmen und auf sogenannten Tauschbörsen scheint nicht nachzulassen.

Die zentrale Problematik der Rechtsverfolgung in Filesharing-Sachverhalten ist, dass nicht der Täter der Rechtsverletzung, sondern nur der Anschlussinhaber, über dessen Anschluss die Rechtsverletzung begangen wurde, unmittelbar identifiziert werden kann. Beim Versuch der Täterermittlung im Prozess kollidiert somit regelmäßig das berechtigte Durchsetzungsinteresse des Rechteinhabers mit der abzusichernden Integrität personaler und familialer Beziehungen aufseiten des Anschlussinhabers.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Das Problem der Täterermittlung

II. Rechtlicher Rahmen

B. Täterhaftung des privaten Anschlussinhabers

I. Die Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers

II. Die sekundäre Darlegungslast

III. Das Pflichtenprogramm in Familiensachverhalten

1. Die Sensibilisierung des Filesharing-Haftungsregimes in „Afterlife“

2. Die Konkretisierung des Pflichtenprogramms

IV. Das unionsrechtliche Durchsetzungsregime im Abwägungsprozess

1. Grenzziehung des EuGH in „Bastei Lübbe/Strotzer“

2. Die „Loud“-Entscheidung als Wendepunkt des Sensibilisierungsprozesses?

C. Mittelbare Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers

I. Haftung nach § 832 Abs. 1 BGB

1. Aufsichtspflicht im Eltern-Kind-Verhältnis

2. Täterschaftliche Verantwortlichkeit des Minderjährigen

3. Auswirkungen auf die Rechtsdurchsetzung

II. Haftung als Störer

1. Pflichtenkatalog des Anschlussinhabers

2. Haftungsprivilegierung des privaten Anschlussinhabers

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Haftungsregime bei Filesharing-Rechtsverletzungen über private Internetanschlüsse, insbesondere in familiären Kontexten, und untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem grundrechtlich geschützten Familienleben.

  • Struktur der Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers
  • Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast
  • Haftung von Eltern für minderjährige Kinder nach § 832 BGB
  • Einordnung der Störerhaftung und Auswirkungen der TMG-Novellierungen
  • Grundrechtsabwägung bei der Rechtsdurchsetzung in Familienkonstellationen

Auszug aus dem Buch

I. Das Problem der Täterermittlung

Die zentrale Problematik der Rechtsverfolgung in Filesharing-Sachverhalten ist, dass der Täter der Rechtsverletzung nicht unmittelbar identifiziert werden kann. In den Hauptansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen kommt als Passivlegitimierter indessen nur derjenige in Betracht, der aufgrund einer adäquat kausalen Verletzungshandlung als Täter oder Teilnehmer einzuordnen ist.

So stehen dem Rechteinhaber hier gegen den Rechtsverletzer ein Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG, ein Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG sowie ein Ersatzanspruch hinsichtlich der Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG zur Verfügung.

Dem Rechteinhaber ist es aber zunächst nicht möglich, direkt den als Täter handelnden Benutzer der Filesharing-Software zu ermitteln, sondern nur über spezielle Dienstleister die IP-Adresse des Benutzers ausmachen. Durch die erlangte IP-Adresse kann der Rechteinhaber dann mithilfe einer richterlichen Gestattung (§ 101 Abs. 9 UrhG) gegen den Access-Provider einen Anspruch auf Drittauskunft nach § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG erteilt bekommen. Das Gestattungsverfahren muss allerdings umgehend nach Ermittlung der Rechtsverletzung eingeleitet werden, da die Access-Provider die zur Identifizierung erforderlichen Verbindungsdaten aufgrund der Löschungspflicht des § 96 Abs. 1 S. 3 TKG regelmäßig nur bis zu einer Woche speichern. Während des Gestattungsverfahrens ist die Löschungspflicht zumindest bis zur diesbezüglich Entscheidung gehemmt, da dem Rechteinhaber die Rechtsdurchsetzung ansonsten meist nahezu unmöglich wäre. Anhand der gespeicherten Verbindungsdaten des Access-Providers und seiner pflichtgemäßen Auskunft nach § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG über Namen und Anschrift des Kunden ist dem Rechteinhaber schließlich die Identifizierung des Anschlussinhabers, dessen Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung die IP-Adresse zugeteilt war, möglich. Da die IP-Adresse allerdings nur dem Internetanschluss, nicht aber einem konkreten Nutzer im Netzwerk zugeordnet werden kann, ist dem Rechteinhaber aufgrund weiterer theoretischer Anschlussnutzer die eindeutige Identifizierung des Verletzers nicht möglich.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Beschreibt die technische Funktionsweise von Filesharing und die daraus resultierende zentrale Problematik bei der Identifizierung des Täters im Kontext der Rechtsverfolgung.

B. Täterhaftung des privaten Anschlussinhabers: Erläutert die Konstruktion der Täterschaftsvermutung sowie die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast, insbesondere in Familiensachverhalten.

C. Mittelbare Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers: Analysiert alternative Haftungsgrundlagen, wie die Haftung für Minderjährige (§ 832 BGB) und die Störerhaftung, unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Änderungen.

D. Fazit: Fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und kritisiert die verbleibende Rechtsunsicherheit bei der Rechtsdurchsetzung in privaten Konstellationen.

Schlüsselwörter

Filesharing, Anschlussinhaberhaftung, sekundäre Darlegungslast, Täterschaftsvermutung, Urheberrechtsverletzung, Störerhaftung, Familiensachverhalten, Aufsichtspflicht, Minderjährige, TMG-Novelle, BGH-Rechtsprechung, Rechtsdurchsetzung, Internetanschluss, IP-Adresse, Grundrechtsabwägung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die zivilrechtliche Haftung von privaten Internetanschlussinhabern bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen durch Filesharing, mit einem besonderen Schwerpunkt auf Konstellationen innerhalb von Familien.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Täterhaftung, die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast, die Haftung der Eltern für ihre minderjährigen Kinder sowie die Rolle der Störerhaftung und deren Wandel durch die TMG-Novellierung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit dem Anschlussinhaber Störungen des Familienlebens zumutbar sind und welche Pflichten ihn im Rahmen der sekundären Darlegungslast treffen, um die Haftung für Familienangehörige abzuwenden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine dogmatische Analyse der höchstrichterlichen und instanzgerichtlichen Rechtsprechung, ergänzt um eine grundrechtliche Abwägung zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und dem Schutz von Ehe und Familie.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers und die Untersuchung der mittelbaren Verantwortlichkeit über Aufsichtspflichten oder eine (ehemalige) Störerhaftung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Filesharing, sekundäre Darlegungslast, Anschlussinhaberhaftung, Täterschaftsvermutung und die Aufsichtspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern.

Was bedeutet die "sekundäre Darlegungslast" in diesem Kontext konkret?

Sie verlangt vom Anschlussinhaber, dass er nicht nur pauschal bestreitet, der Täter zu sein, sondern substantiiert vorträgt, welche anderen Personen Zugriff auf seinen Anschluss hatten und als Täter in Betracht kommen könnten.

Wie hat sich die Haftung bei offenem WLAN durch die TMG-Novellen verändert?

Durch die Änderungen im TMG wurde die Störerhaftung für WLAN-Betreiber weitgehend abgeschafft, wodurch Schadensersatzansprüche bei unzureichender Sicherung entfallen, während lediglich subsidiäre Sperransprüche verbleiben.

Welche Rolle spielt die Entscheidung "Afterlife" für die Argumentation?

Die "Afterlife"-Entscheidung markiert eine wichtige Grenzziehung bei der Zumutbarkeit von Nachforschungspflichten innerhalb der Familie und betont den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie gegenüber dem Durchsetzungsinteresse des Rechteinhabers.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Filesharing-Haftungsregime, insbesondere in Familiensachverhalten
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Fachbereich Rechtswissenschaft)
Note
12.30
Autor
Marvin Lindtke (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
33
Katalognummer
V1137542
ISBN (eBook)
9783346508867
ISBN (Buch)
9783346508874
Sprache
Deutsch
Schlagworte
filesharing-haftungsregime familiensachverhalten
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Marvin Lindtke (Autor:in), 2021, Filesharing-Haftungsregime, insbesondere in Familiensachverhalten, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1137542
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Leseprobe aus  33  Seiten
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