Durch die Wohnrechtsnovelle 2015 wurde die Frage, ob eine Heiztherme im Anwendungsbereich des MRG von der Erhaltungspflicht des Vermieters erfasst ist, gesetzlich geregelt. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 bis 2018 beinhaltete unter dem Titel „Leistbares Wohnen“ eine umfassende Wohnrechtsreform. Angestrebt wurde, diesen Rechtsbereich „gerecht, verständlich, möglichst einheitlich und transparent neu“ zu gestalten.
Mit den darin enthaltenen Neuregelungen wurde unter anderem darauf hingearbeitet, die bisherige Regelungslücke hinsichtlich der Erhaltungspflichten des Vermieters für mitvermietete Heizthermen, mitvermiete Warmwasserboiler und sonstige mitvermietete Wärmebereitungsgeräten im Mietgegenstand zu schließen. Zuvor hatte sich der OGH in den sogenannten „Mietvertragsklausel-Entscheidungen“ mit der Thematik der Erhaltungspflicht für das Innere des Mietobjekts auseinandergesetzt. Aus dieser Rechtsprechung geht hervor, dass der Vermieter Mängel am Mietobjekt, die während des aufrechten Mietverhältnisses entstanden sind, nicht beheben muss, außer es liegt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung oder ein ernster Schaden des Hauses vor. Der Vermieter muss sich nur eine Mietzinsminderung wegen der durch den Mangel verminderten Brauchbarkeit des Mietobjekts gefallen lassen.
Inhaltsverzeichnis
- Umfang der Erhaltungspflicht des Vermieters im Anwendungsbereich des MRG: Ist die Heiztherme von der Erhaltungspflicht umfasst?
- Die Wohnrechtsnovelle 2015 und die Erhaltungspflicht
- Die Rechtslage vor der Wohnrechtsnovelle 2015
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach der Wohnrechtsnovelle 2015
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Teilanwendungsbereich des MRG
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Vollanwendungsbereich des MRG
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG
- Die Rechtsprechung zur Erhaltungspflicht
- Die Rechtslage vor der Wohnrechtsnovelle 2015
- Mietzinsminderung bei Unbrauchbarkeit des Mietobjekts
- Investitionskostenersatz
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Teilanwendungsbereich des MRG
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Vollanwendungsbereich des MRG
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG
- Die Rechtsprechung zur Erhaltungspflicht
- Die Rechtslage vor der Wohnrechtsnovelle 2015
- Mietzinsminderung bei Unbrauchbarkeit des Mietobjekts
- Investitionskostenersatz
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Teilanwendungsbereich des MRG
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Vollanwendungsbereich des MRG
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG
- Die Rechtsprechung zur Erhaltungspflicht
- Die Rechtslage vor der Wohnrechtsnovelle 2015
- Mietzinsminderung bei Unbrauchbarkeit des Mietobjekts
- Investitionskostenersatz
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Teilanwendungsbereich des MRG
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Vollanwendungsbereich des MRG
- Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG
- Die Rechtsprechung zur Erhaltungspflicht
- Die Rechtslage vor der Wohnrechtsnovelle 2015
- Mietzinsminderung bei Unbrauchbarkeit des Mietobjekts
- Investitionskostenersatz
- Die Wartungspflicht des Mieters
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese wissenschaftliche Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine Heiztherme im Anwendungsbereich des MRG von der Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst ist. Sie analysiert die Rechtslage vor und nach der Wohnrechtsnovelle 2015, beleuchtet die relevanten Gesetzesbestimmungen und die einschlägige Rechtsprechung. Zudem werden die Pflichten des Mieters im Zusammenhang mit der Wartung und Instandhaltung der Heiztherme untersucht.
- Erhaltungspflicht des Vermieters im MRG
- Wohnrechtsnovelle 2015 und ihre Auswirkungen auf die Erhaltungspflicht
- Mitvermietete Heizthermen und ihre rechtliche Einordnung
- Unterscheidung zwischen Erhaltungs- und Wartungspflichten
- Mietzinsminderung und Investitionskostenersatz
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel erläutert die rechtliche Grundlage der Erhaltungspflicht des Vermieters im Anwendungsbereich des MRG und beleuchtet die Auswirkungen der Wohnrechtsnovelle 2015. Es wird die Rechtslage vor der Novellierung dargestellt, die im Wesentlichen auf der Rechtsprechung des OGH basierte. Das zweite Kapitel geht auf die konkrete Erhaltungspflicht des Vermieters für mitvermietete Heizthermen, Warmwasserboiler und sonstige Wärmebereitungsgeräte im Vollanwendungsbereich des MRG ein. Es werden die relevanten Bestimmungen des § 3 MRG und die Rechtsprechung zu den Erhaltungspflichten beleuchtet. Das dritte Kapitel behandelt die Wartungspflicht des Mieters, die in § 8 MRG geregelt ist.
Schlüsselwörter
MRG, Wohnrechtsnovelle 2015, Erhaltungspflicht, Vermieter, Heiztherme, Warmwasserboiler, Wärmebereitungsgeräte, Wartungspflicht, Mieter, Mietzinsminderung, Investitionskostenersatz.
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- Amanda Reiter (Author), 2021, Umfang der Erhaltungspflicht des Vermieters im Anwendungsbereich des MRG. Ist die Heiztherme von der Erhaltungspflicht umfasst?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1135114