§ 15 des AGG normiert die Ansprüche, die ein Diskriminierter gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann. Dies sind ein Schadensersatzanspruch (§ 15 I AGG) für den Ersatz aller materiellen Schäden und ein Entschädigungsanspruch in Geld (§ 15 II AGG) für erlittene immaterielle Schäden. Gerade letzterer kann von sogenannten „AGG-Hoppern“ ausgenutzt werden. Das sind Personen, die sich auf Stellen bewerben, um abgelehnt zu werden und danach wegen angeblicher Diskriminierung Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Um zu verstehen, warum das „AGG-Hopping“ grundsätzlich möglich ist, wird im ersten Teil dieser Arbeit dargestellt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um als abgelehnter Bewerber einen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung nach § 15 AGG zu haben.
„Nicht einmal die Wahrheit höchstpersönlich ist so überzeugend wie ein gut zementiertes Vorurteil“, schrieb Juli Zeh 2005. Vielleicht halten sich deshalb Thesen wie, ältere Menschen würden weniger Leistung erbringen, Frauen hätten nur Kinder im Sinn und Menschen mit Behinderung seien öfter krank, so hartnäckig in den Köpfen mancher Arbeitgeber.
Die EU kritisiert eine solche Denkweise und die damit verbundene Diskriminierung, sodass sie auf Grundlage des Art. 19 I AEUV (ex-Art. 13 EGV) in den Jahren 2000 bis 2006 vier zentrale Anti-Diskriminierungsrichtlinien er-ließ („Anti-Rassismus-Richtlinie“ 2000/43/EG, „Rahmen-Richtlinie Beschäftigung“ 2000/78/EG, „Gender-Richtlinie“ 2006/54/EG und „Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb der Arbeitswelt“ 2004/113/EG), die die Gleichbehandlung der Menschen – insbesondere auf dem Arbeits-markt – sicherstellen sollen.
In Deutschland wurden diese Richtlinien 2006 in Form des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umgesetzt. Neben den Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und wegen Behinderungen, denen das deutsche Recht bereits zuvor einen gewissen Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt einräumte, verbietet das AGG darüber hinaus auch Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder aus Gründen der Rasse.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Voraussetzungen für Ansprüche aus § 15 I und II AGG.
- I. Anwendungsbereich....
- II. Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot....
- III. Kein Rechtfertigungsgrund.
- 1. Positive Maßnahme
- 2. Sachlicher Grund
- IV. Rechtsfolge.
- 1. Entschädigung
- 2. Schadensersatz
- V. Durchsetzung.
- C. Umgang mit Scheinbewerbern
- I. Der Fall des Nils Kratzer.
- I. Subjektive Ernsthaftigkeit.
- II. Objektive Eignung….....
- III. Rechtsmissbrauch
- D. Bedeutung für die Praxis
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Diskriminierung im Arbeitsrecht und dem Phänomen der Scheinbewerbungen im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ziel ist es, die Voraussetzungen für Ansprüche aus § 15 AGG zu erläutern und zu analysieren, wie das AGG den Kampf gegen Diskriminierung im Arbeitsverhältnis unterstützt.
- Anwendbarkeit des AGG auf Bewerber und die Bewerbungsphase
- Bedeutung von Benachteiligungsverboten und der Beweislastumkehr im AGG
- Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlungen im Arbeitsverhältnis
- Rechtliche Auseinandersetzung mit Scheinbewerbungen und Rechtsmissbrauch
- Praktische Relevanz des AGG im Kontext von Stellenbesetzungen und Personalentscheidungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Problematik von Diskriminierung im Arbeitsleben und die Rolle des AGG als Schutzmechanismus für Benachteiligte.
- Kapitel B stellt die Voraussetzungen für Ansprüche aus § 15 I und II AGG dar. Der Fokus liegt auf dem sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes sowie auf den Beweispflichten im Falle einer mutmaßlichen Benachteiligung.
- Kapitel C geht auf den Umgang mit Scheinbewerbern im Kontext des AGG ein. Am Beispiel eines professionellen Diskriminierungsklägers wird der Richtungswechsel des BAG beim Umgang mit mutmaßlichen Scheinbewerbern näher beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen wie Diskriminierung im Arbeitsrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Benachteiligungsverbot, Rechtfertigungsgründe, Scheinbewerbungen, Rechtsmissbrauch, Schadensersatzansprüche, Entschädigungsansprüche und Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
- Quote paper
- Jennifer Lorenz (Author), 2019, Diskriminierung und rechtsmissbräuchliche Scheinbewerbungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1132532