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Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung. Mögliche Folgen für Geringverdiener

Titel: Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung. Mögliche Folgen für Geringverdiener

Seminararbeit , 2021 , 24 Seiten , Note: 2,3

Autor:in: Amin Boujnane (Autor:in)

BWL - Bank, Börse, Versicherung

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Gegenstand dieser Seminararbeit sind die Informationspflichten in der bAV. Durch das zunehmende Angebot dieser Zusatzversorgung zahlreicher Unternehmen aus verschiedensten Branchen sowie diverser Gesetzesänderungen und BAG-Rechtsprechungen in den vergangenen Jahren wird mehr und mehr deutlich, dass bezüglich der Informationspflichten oftmals noch Unklarheit herrscht. Häufig sind besonders einkommensschwachen Arbeitnehmern (kurz AN genannt) die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer bAV (z. B. in Form einer Entgeltumwandlung) nicht bewusst. Ziel dieser Seminararbeit ist es, die aktuellen Informationspflichten in Bezug auf die bAV zu erläutern und zugleich zu verdeutlichen, welche Folgen für Geringverdiener eintreten könnten. Die möglichen Folgen für einen Geringverdiener im Zusammenhang mit der bAV werden dem Leser der Arbeit anhand einer exemplarischen Entgeltumwandlung aufgezeigt. Zuletzt beschäftigt sich die Arbeit damit, inwiefern der Arbeitgeber (kurz AG genannt) gut in Bezug auf die Weitergabe von Informationen beraten ist.

Heutzutage lässt es sich aufgrund vieler Faktoren, aber vor allem bedingt durch den demografischen Wandel nicht mehr allein von der gesetzlichen Rente leben, da einige Menschen im Rentenalter in die sogenannte Altersarmut rutschen. Aus diesem Grund hat die betriebliche Altersversorgung (kurz bAV genannt) eine ständig wachsende Bedeutung im Versorgungssystem eingenommen, um der Altersarmut entgegenzuwirken. Zudem wird eine bAV in mehr und mehr Unternehmen etabliert, damit jedem die Chance gegeben wird neben der gesetzlichen Rente zusätzlich vorzusorgen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Forschungsfrage und Zielsetzung

1.2 Erklärung der Vorgehensweise

2. Theoretische Grundlagen

2.1 Betriebliche Altersversorgung

2.2 Informationspflichten

3. BAG – Urteile

3.1 BAG Urteil I – Gesetzesänderung nach Abschluss einer bAV

3.2 BAG Urteil II – Hinweis auf Möglichkeit einer bAV

4. Besonderheiten in der Entgeltumwandlung

4.1 Begriffsdefinition: Grundrente und Entgeltumwandlung

4.2 Anwendbarkeit der Informationspflichten

4.3 Staatliche Förderung für einkommensschwache Arbeitnehmer

4.4 Handlungsempfehlungen für den Arbeitgeber

5. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die Informationspflichten des Arbeitgebers im Kontext der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere bei der Entgeltumwandlung. Ziel ist es, die bestehenden gesetzlichen Anforderungen und Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts zu analysieren, um aufzuzeigen, wie Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nachkommen können, ohne unkalkulierbare Haftungsrisiken einzugehen.

  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Informationspflichten gemäß BetrAVG und BGB.
  • Untersuchung von BAG-Urteilen zur Informationspflicht bei Gesetzesänderungen und bAV-Angeboten.
  • Bewertung der Auswirkungen von Entgeltumwandlungen auf die gesetzliche Rente und Grundrente.
  • Herausarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung für Arbeitgeber.

Auszug aus dem Buch

3.1 BAG Urteil I – Gesetzesänderung nach Abschluss einer bAV

Der Kläger klagte am 18.02.2020 vor dem BAG gegen den Beklagten auf Schadensersatz, da er bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht über eine bevorstehende Gesetzänderung in Bezug auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gem. § 229 Abs. 1, S. 3 SGB V vom Beklagten informiert wurde. Der Kläger schloss am 23.09.2003 über eine Pensionskasse eine bAV ab, nachdem am 09.04.2003 ein Vortrag über die Vorteile einer Entgeltumwandlungen im Zusammenhang mit den steuerlichen Aspekten (Vorteilen) von einem Bankberater auf der Betriebsversammlung gehalten worden war. Trotz der Möglichkeit ein Einzelgespräch in Anspruch zu nehmen, was der Kläger nicht tat, schloss dieser die angebotene bAV ab.

Zudem schloss der Beklagte zugunsten des Klägers sowie aller seiner AN zum 01.12.2003 mit der Pensionskasse einen Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht ab. In der Zwischenzeit – am 14.11.2003 – wurde das „Gesetz zur Modernisierung der GKV“ (BGBI. I S. 2190) verabschiedet und trat am 01.01.2004 gem. § 229 Abs. 1, S. 3 BGB mit folgender Fassung in Kraft: Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart/zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.“

Der Beklagte wiederum beantragt die Klageabweisung, da er in den Argumenten der des Klägers keine Begründung wiederfinden kann, die einen Schadensersatz begründen würden. Das BAG teilte im Urteil mit, dass der Beklagte keine Beratungs- und Informationspflichten verletzt habe, die gem. § 280 Abs. 1 BGB einen Schadensersatz begründen würden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die steigende Bedeutung der bAV angesichts des demografischen Wandels und definiert die Informationspflichten als zentrales Problemfeld der Seminararbeit.

2. Theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel definiert die bAV und leitet die relevanten Informationspflichten aus dem BetrAVG sowie anderen rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

3. BAG – Urteile: Hier werden zwei wegweisende Urteile des Bundesarbeitsgerichts analysiert, die aufzeigen, in welchem Umfang Arbeitgeber über Gesetzesänderungen und bAV-Möglichkeiten aufklären müssen.

4. Besonderheiten in der Entgeltumwandlung: Es werden die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken der Entgeltumwandlung für Geringverdiener untersucht und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber abgeleitet.

5. Fazit und Ausblick: Die Arbeit resümiert, dass Arbeitgeber ihre Informationspflichten im Rahmen der Fürsorgepflicht erfüllen, aber zur Haftungsvermeidung bei komplexen Sachverhalten auf externe Experten verweisen sollten.

Schlüsselwörter

Betriebliche Altersversorgung, bAV, Informationspflichten, Entgeltumwandlung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Grundrente, Fürsorgepflicht, Schadensersatz, Bundesarbeitsgericht, Sozialversicherung, Steuerrecht, Risiko, Beratung, Versorgungszusage.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtlichen Informationspflichten, denen ein Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern im Kontext der betrieblichen Altersversorgung unterliegt.

Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?

Zentrale Themen sind die arbeitsrechtlichen Aufklärungspflichten, die Haftung bei Fehlberatung und die spezifischen Risiken für Geringverdiener bei einer Entgeltumwandlung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Arbeitgeber ihre Informationspflichten erfüllen können, ohne durch zu weitgehende Beratungen unnötige Haftungsrisiken einzugehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse rechtlicher Vorschriften sowie der Auswertung aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?

Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Grundlagen erläutert, gefolgt von einer Analyse relevanter Gerichtsurteile und einer Untersuchung der spezifischen Risiken von Entgeltumwandlungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie bAV, Informationspflicht, Fürsorgepflicht, Entgeltumwandlung und Haftungsrisiken geprägt.

Warum ist das Thema für Geringverdiener besonders relevant?

Geringverdiener können durch eine Entgeltumwandlung unbewusst unter die Schwelle für den Anspruch auf die Grundrente fallen, was ein hohes Risiko für Altersarmut darstellt.

Welche Empfehlung spricht der Autor für Arbeitgeber aus?

Der Autor empfiehlt Arbeitgebern, keine detaillierte individuelle Beratung zu steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Folgen durchzuführen, sondern auf fachkundige Steuerberater oder Versorgungsträger zu verweisen.

Welche Rolle spielen "Schattengehälter"?

Schattengehälter sind ein Instrument einiger Arbeitgeber, um bei einer Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Entgelt künstlich auf dem ursprünglichen Niveau zu halten und so die Anwartschaften des Arbeitnehmers zu schützen.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung. Mögliche Folgen für Geringverdiener
Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln  (Versicherungswesen)
Veranstaltung
Seminar zur betrieblichen Altersversorgung
Note
2,3
Autor
Amin Boujnane (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
24
Katalognummer
V1066411
ISBN (eBook)
9783346477583
ISBN (Buch)
9783346477590
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bAV betriebliche Altersversorgung Informationspflichten Lebensversicherung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Amin Boujnane (Autor:in), 2021, Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung. Mögliche Folgen für Geringverdiener, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1066411
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