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Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Handelsrecht

Titel: Handelsrecht

Skript , 2003 , 22 Seiten

Autor:in: Jan Imgrund (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Dieses Skript entstand im Rahmen meiner Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen. Es enthält in komprimierter Form den Pflichtstoff im Handelsrecht für das 1 Staatsexamen. Ich habe auf einige Details und auf (fast) alles verzichtet, was sich schon aus dem Gesetz ergibt, stattdessen aber besonderen Wert auf die Streitigkeiten gelegt (in den Kästchen). Deshalb eignet sich das Skript sicher v.a. für die Wiederholung, wenn man den Stoff schon einigermaßen kennt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

DER KAUFMANNSBEGRIFF

1. Gewerbe?

2. Handelsgewerbe?

3. „Betreiben“ des Handelsgewerbes

4. Kaufleute / nicht-Kaufleute kraft Gesetzes

I. Land- / Forstwirtschaft, § 3

II. Formkaufleute, § 6 II

III. Der Fiktivkaufmann, § 5

INHABERWECHSEL UND FIRMENFORTFÜHRUNG, §§ 25, 27, 28

1. § 25: Inhaberwechsel kraft Rechtsgeschäfts

I. § 25 I 1: Übernahme von Verbindlichkeiten

A) Erwerb eines Handelsgeschäfts

B) Fortführung unter der bisherigen Firma

C) kein Haftungsausschluss

D) Rechtsfolgen

2. Übergang von Forderungen gem. § 25 I 2

3. Inhaberwechsel kraft Erbfolge, § 27

I. Ausschluss nach §§ 27 I, 25 II

II. Ausschluss nach § 27 II

4. „Eintritt“ in das Geschäft eines Einzelkaufmanns, § 28

RECHTSSCHEINSTATBESTÄNDE

1. Das Handelsregister

I. Publizitätswirkung

A) Normalfall

B) negative Publizität

C) Sonderprobleme

D) Die positive Publizität, § 15 III

2. Der Scheinkaufmann

3. Rechtsscheinstatbestände entgegen Registereintragung

DIE VERTRETUNG DES KAUFMANNS

1. Die Prokura

I. Erteilung

II. Umfang

III. Besondere Formen

IV. Erlöschen

2. Die Handlungsvollmacht

3. Die Vertretungsmacht von Ladenangestellten

DIE ALLGEMEINEN REGELN FÜR HANDELSGESCHÄFTE

1. Das Handelsgeschäft

2. Das Schweigen im kaufmännischen Rechtsverkehr

I. Das kaufmännische Bestätigungsschreiben

A) Voraussetzungen

B) Rechtsfolgen

II. Schweigen auf ein Angebot, § 362

3. Der erleichterte Erwerb vom Nichtberechtigten, § 366

4. Wirksame Abtretung trotz Verbot, § 354a

5. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369

6. Sonstiges

DIE BESONDEREN HANDELSGESCHÄFTE

1. Der Handelskauf

I. Annahmeverzug des Käufers, §§ 373, 374

II. Spezifikationskauf, § 375

III. Fixhandelskauf, § 376

IV. Rügeobliegenheit bei Mängeln, § 377

A) Voraussetzungen

B) Rügepflicht

C) Konkurrenzen

2. Das Kommissionsgeschäft

I. Allgemeines

II. Aufrechnung und Kommission

III. Zwangsvollstreckung beim Kommissionär

3. Das Frachtgeschäft, §§ 407ff

Zielsetzung & Themen

Dieses Skript dient der gezielten Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen im Handelsrecht. Ziel ist es, den prüfungsrelevanten Pflichtstoff kompakt aufzubereiten, wobei der Fokus insbesondere auf strittigen Rechtsfragen liegt, die in Klausuren regelmäßig thematisiert werden.

  • Kaufmannseigenschaft und Handelsgewerbe
  • Firmenfortführung und Haftung bei Inhaberwechsel
  • Rechtsscheinstatbestände und Publizitätswirkung des Handelsregisters
  • Vertretungsmacht (Prokura, Handlungsvollmacht, Ladenangestellte)
  • Besonderheiten kaufmännischer Handelsgeschäfte (insbes. Handelskauf und Rügepflicht)

Auszug aus dem Buch

1. Gewerbe?

Es muss dann zunächst überhaupt ein Gewerbe vorliegen. Die gebräuchliche Formel lautet: „jede erlaubte, äußerlich erkennbare, selbständige, planmäßig auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und nicht freier Beruf ist. Im einzelnen:

- Selbständigkeit: nach rechtlicher Betrachtungsweise, also nach den Kriterien des Arbeitsrechts

- planmäßig auf Dauer: nicht nur gelegentlich.

- Gewinnerzielungsabsicht: str ist, ob das Kriterium nötig ist.

- Rspr (+): Allerdings reicht unstr schon die Absicht, Gewinn zu erzielen, es ist unerheblich, wenn ein Gewinn unwahrscheinlich scheint.

- tLit (immerhin Schmidt, Canaris): Gewinnerzielungsabsicht ist entbehrlich, stattdessen wird oft eine „anbietende, entgeltliche Tätigkeit am Markt“ gefordert.

Die Frage hat vor allem bei Unternehmen der öff Hand Bedeutung, die ja nicht unbedingt Gewinn erzielen wollen / müssen. Aber heute sind die sowieso meist Formkaufleute.

- kein freier Beruf: also keine Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (vgl § 2 BRAO) etc, nach der Verkehrsanschauung auch künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten.

- str: muss die Tätigkeit erlaubt sein? das Fehlen einer ÖR Erlaubnis hindert die Gewerbeeigenschaft jedenfalls nicht (vgl §7 HGB), es geht um Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit iSv §§ 134, 138 BGB.

o ältere Lit: die Tätigkeit muss erlaubt sein

o hLit: das ist nicht Voraussetzung, zumal die Frage kaum von Bedeutung ist, ob ein nichtiges Rechtsgeschäft Handelsgeschäft war oder nicht

Zusammenfassung der Kapitel

DER KAUFMANNSBEGRIFF: Behandelt die Definition des Kaufmanns, die Voraussetzungen eines Gewerbes und die Abgrenzung von Handelsgewerben sowie Sonderformen wie den Fiktivkaufmann.

INHABERWECHSEL UND FIRMENFORTFÜHRUNG, §§ 25, 27, 28: Analysiert die haftungsrechtlichen Folgen bei der Übernahme eines Handelsgeschäfts, sei es durch Rechtsgeschäft, Erbfolge oder bei Eintritt in ein bestehendes Geschäft.

RECHTSSCHEINSTATBESTÄNDE: Erläutert die Schutzfunktionen des Handelsregisters (negative und positive Publizität), den Scheinkaufmann sowie Ausnahmen entgegen dem Registerinhalt.

DIE VERTRETUNG DES KAUFMANNS: Erörtert die verschiedenen Arten der Vertretungsmacht, insbesondere Prokura, Handlungsvollmacht und die speziellen Befugnisse von Ladenangestellten.

DIE ALLGEMEINEN REGELN FÜR HANDELSGESCHÄFTE: Untersucht besondere handelsrechtliche Regeln wie das Schweigen im kaufmännischen Rechtsverkehr, das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht und den erleichterten Erwerb vom Nichtberechtigten.

DIE BESONDEREN HANDELSGESCHÄFTE: Detaillierte Darstellung des Handelskaufs, insbesondere der Rügeobliegenheit, sowie grundlegende Regelungen zum Kommissions- und Frachtgeschäft.

Schlüsselwörter

Handelsrecht, Kaufmann, Handelsgewerbe, Handelsregister, Prokura, Handlungsvollmacht, Rechtsscheinhaftung, Handelskauf, Rügepflicht, § 377 HGB, Kommissionsgeschäft, Firmenfortführung, Publizitätswirkung, kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Stellvertretung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in diesem Skript grundsätzlich?

Das Skript bietet eine komprimierte und klausurorientierte Aufarbeitung des Pflichtstoffs im Handelsrecht zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die wesentlichen Bereiche sind der Kaufmannsbegriff, die Haftungsfolgen bei Inhaberwechsel, das Vertretungsrecht, Rechtsscheinstatbestände, allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte sowie spezielle Handelsgeschäfte wie Handelskauf, Kommission und Fracht.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die prägnante Vermittlung des Wissens unter besonderer Berücksichtigung streitiger Rechtsfragen, die für die erfolgreiche Bearbeitung von Klausuren essenziell sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Das Skript verwendet eine strukturierte dogmatische Analyse, indem gesetzliche Grundlagen mit der aktuellen Rechtsprechung und den verschiedenen in der Literatur vertretenen Ansichten (h.M., Mindermeinung) in Verbindung gesetzt werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Kaufmannseigenschaft, die Vertretung des Kaufmanns und die spezifischen handelsrechtlichen Institute wie das Schweigen im Rechtsverkehr oder die Rügepflicht beim Handelskauf.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Handelsrecht, Kaufmann, Prokura, Rügepflicht, Handelsregister, Rechtsschein und Firmenfortführung sind die zentralen Begriffe.

Warum ist die Rügepflicht gemäß § 377 HGB so bedeutend?

Da der Käufer bei einem beiderseitigen Handelskauf durch Unterlassen der sofortigen Untersuchung und Rüge sämtliche Mängelhaftungsansprüche verliert, stellt dies eine der klausurrelevantesten Hürden im Handelsrecht dar.

Welche Rolle spielt die Publizitätswirkung des Handelsregisters?

Das Handelsregister dient als zentrales Informationsmedium. Die Publizitätsregeln schützen den Rechtsverkehr, indem sie darauf vertrauen, dass eingetragene Tatsachen bestehen (negative Publizität) oder dass bekannte, aber unrichtige Tatsachen in bestimmten Fällen gegen sich gelten lassen werden müssen (positive Publizität).

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Handelsrecht
Autor
Jan Imgrund (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2003
Seiten
22
Katalognummer
V10652
ISBN (eBook)
9783638170185
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Handelsrecht Skript Handelskauf Rechtsschein Handelsregister Kaufmann
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Jan Imgrund (Autor:in), 2003, Handelsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/10652
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