Die Beendigung einer Geschäftsbeziehung, die dem französischen Recht unterliegt, ist stets riskant. Denn das französische Recht kennt ein Rechtsinstitut, das bei nicht-französischen Rechtsanwendern regelmäßig auf Erstaunen stößt: „der brutale Abbruch einer gefestigten Geschäftsbeziehung“.
In den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten existiert keine dem Art. L. 442-1 II C. com. entsprechende, derart die Privatautonomie beschneidende Rechtsnorm. Der Abbruch einer langjährigen Geschäftsbeziehung wird damit regelmäßig allein auf Grundlage des französischen Rechts virulent.
Ein vergleichender Blick auf das deutsche Recht soll daher nur kurz erfolgen. Anschließend soll ein Verständnis für die französische Norm geschaffen werden, um sie in Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug einordnen zu können. Hiernach erfolgt eine Betrachtung der rupture brutale im Lichte des internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR). Sodann werden die Folgen der Entscheidung des EuGHs für die rupture brutale im Bereich des internationalen Privatrechts (IPR) untersucht. Abschließend sollen mögliche Auswirkungen im Bereich des anwendbaren Sachrechts sowie ein alternativer Lösungsansatz zu der grundsätzlichen Problematik der Konkurrenz von Vertrag und Delikt aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Der Abbruch langjähriger Geschäftsbeziehung im deutschen Recht
- C. Die rupture brutale im französischen Recht.
- I. Die extensive Auslegung des Begriffs „Geschäftsbeziehung“
- II. Die extensive Auslegung des Begriffs „gefestigt“
- III. Der Begriff des „Abbruchs“
- IV. Der Begriff des „brutalen“ Abbruchs.
- 1. Anforderungen an die Form
- 2. Angemessenheit der Frist
- 3. Ausnahmen von der Frist
- V. Die Rechtsfolge der rupture brutale
- VI. Die bisherige französische Betrachtungsweise der rupture brutale
- 1. Qualifikation
- 2. Eingriffsnorm
- D. Die rupture brutale im internationalen Zivilverfahrensrecht
- I. Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Granarolo
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidungsgründe
- II. Konsequenz: Vertragliche Qualifikation der rupture brutale
- III. Folgefrage
- 1. Entscheidungsgründe
- 2. Konsequenz
- IV. Kritik an der Entscheidung des EuGH
- 1. Hauptfrage
- 2. Folgefrage
- E. Die rupture brutale im internationalen Privatrecht.
- I. Der Grundsatz: Konkordanz zwischen Brüssel und Rom
- II. Ausnahme vom Konkordanzgebot für Brogsitter?
- III. Stellungnahme
- IV. Ausnahme vom Konkordanzgebot für Granarolo?
- V. Ergebnis
- F. Auswirkungen auf das anwendbare Sachrecht
- G. Vorzugswürdig: Lösung auf Ebene der Kognitionsbefugnis
- H. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Studienarbeit befasst sich mit dem Abbruch langjähriger Geschäftsbeziehungen im internationalen Privat- und Verfahrensrecht. Sie untersucht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die Konsequenzen für die Anwendung des deutschen und französischen Rechts.
- Der Begriff der „rupture brutale“ im französischen Recht
- Die Auslegung des EuGH in der Rechtssache Granarolo
- Die Auswirkungen auf die Anwendung des internationalen Privatrechts
- Die Problematik der Konkordanz zwischen Brüssel I und Rom I
- Die Auswirkungen auf das anwendbare Sachrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Forschungsgegenstand und die Zielsetzung der Arbeit darlegt. Im Anschluss werden die Rechtsgrundlagen und die Rechtsprechung im deutschen Recht zum Abbruch langjähriger Geschäftsbeziehungen vorgestellt. Das dritte Kapitel befasst sich mit der „rupture brutale“ im französischen Recht, wobei die Auslegung des Begriffs, die Anforderungen an den Abbruch und die Rechtsfolgen im Detail analysiert werden.
Das vierte Kapitel widmet sich der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Granarolo, wobei die Sachverhaltsdarstellung und die entscheidenden Gründe des EuGH beleuchtet werden. Kapitel fünf untersucht die Konsequenzen der Entscheidung des EuGH für die Qualifikation der „rupture brutale“ im internationalen Zivilverfahrensrecht, sowie die sich daraus ergebenden Folgefragen. Das sechste Kapitel befasst sich mit der Anwendung der „rupture brutale“ im internationalen Privatrecht und den Besonderheiten der Konkordanz zwischen Brüssel I und Rom I.
Die Arbeit endet mit einer Diskussion über die Auswirkungen auf das anwendbare Sachrecht und die Vorzüge einer Lösung auf Ebene der Kognitionsbefugnis. Schließlich wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick auf weitere Forschungsfragen gegeben.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter der vorliegenden Arbeit sind „rupture brutale“, „Geschäftsbeziehung“, „internationales Privatrecht“, „internationales Verfahrensrecht“, „EuGH“, „Granarolo“, „Konkordanz“, „Brüssel I“, „Rom I“ und „Sachrecht“.
- Quote paper
- Matthias Walcher (Author), 2021, Der Abbruch langjähriger Geschäftsbeziehung im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1045115