Ziel dieser Arbeit ist es, die Funktionsweise des fortführungsgebundenen Verlustvortrags anhand der Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen darzulegen, einhergehend mit den auftretenden Problemfeldern, wie der Auslegung und Definition dieser Tatbestandsmerkmale.
Der erste Teil dieser Arbeit gewährt einen Überblick über die mögliche Anwendung der Verlustvorträge nach dem KStG. Im zweiten Teil fokussiert sich die Verfasserin auf die Funktionsweise und Problemfelder des fortführungsgebunden Verlustvortrags. Des Weiteren enthält dieser Teil der Arbeit die einzelnen Tatbestandsmerkmale, einhergehend mit den Problemen der Auslegung der Begriffsdefinitionen, die sowohl vor als auch nach dem schädlichen Beteiligungserwerb vorliegen müssen. Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen des § 8d KStG. Das Fazit bildet das Ende dieser Hausarbeit, das ein Resümee inklusive Schlussfolgerung präsentiert. Zur Bearbeitung dieser Thematik zieht die Verfasserin Gesetze, Kommentare, Urteile und Literaturen heran. Die folgenden Auswertungen basieren auf aktueller Rechtsprechung und Literatur.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Teil Grundlagen zum Verlustabzug bei Körperschaften
II. Teil Funktionsweise des § 8d KStG Fortführungsgebundener Verlustvortrag
A. Schädlicher Beteiligungserwerb
B. Die Antragstellung
C. Derselbe Geschäftsbetrieb
I. Einheitliche Gewinnerzielungsabsicht
II. Nachhaltigkeit
III. Gegenseitig ergänzende und fördernde Betätigung
IV. Qualitative Merkmale
D. Begebenheiten des § 8d Abs. 1 Satz 2 KStG
E. Schädliches Ereignis § 8d Abs. 2 KStG
I. Die Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs
II. Die Einnahme der Stellung des Organträgers
III. Teil Rechtsfolgen des § 8d KStG
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die komplexe Funktionsweise des fortführungsgebundenen Verlustvortrags gemäß § 8d KStG zu erläutern und die mit der Auslegung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale verbundenen Problemfelder kritisch darzulegen.
- Grundlagen des steuerlichen Verlustabzugs bei Körperschaften
- Struktur und Tatbestandsmerkmale des § 8d KStG
- Anforderungen an den "selbst Geschäftsbetrieb" und dessen Auslegung
- Ausschlussgründe und schädliche Ereignisse für den Verlustvortrag
- Rechtsfolgen bei Einhaltung bzw. Verletzung der gesetzlichen Vorgaben
Auszug aus dem Buch
C. Derselbe Geschäftsbetrieb
Essentiell für die Anwendung des § 8d KStG ist der Geschäftsbetrieb. Derselbe muss in einem gewissen Zeitrahmen vor und nach einem schädlichem Beteiligungserwerb vorliegen. Der Zeitrahmen beginnt mit dem Vorbetrachtungszeitraum, in dem derselbe Geschäftsbetrieb vorliegen muss. Dieser beträgt gem. § 8d Abs. 1 Satz 2 KStG drei Veranlagungszeiträume, die dem Veranlagungszeitraum des schädlichen Erwerbs vorangehen. Besteht der Geschäftsbetrieb nicht länger als drei Jahre, richtet sich der Beginn des Vorbetrachtungszeitraums ab dem Zeitpunkt der Gründung des Geschäftsbetriebs. Der Gesetzgeber bezweckt mit der Norm, dass die in einem Geschäftsbetrieb entstandenen Verluste nur gültig sind, soweit die Verluste von dem kongruenten Geschäftsbetrieb verwendet werden. Mit § 8d Abs. 1 Sätze 3 und 4 KStG schafft der Gesetzgeber eine neue Definition des Geschäftsbetriebs. Zur Identifizierung eines Geschäftsbetriebs zählen folgende Merkmale im Rahmen einer Gesamtbetrachtung: eine einheitliche Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, gegenseitig ergänzende und fördernde Betätigungen sowie qualitative Merkmale. Anhand dieser Merkmale ist ein Vergleich desselben Geschäftsbetriebs über mehrere Jahre möglich.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Liquiditätsprobleme junger Unternehmen während der COVID-19-Pandemie und führt in die Problematik des Verlustuntergangs bei Anteilseignerwechseln ein.
I. Teil Grundlagen zum Verlustabzug bei Körperschaften: Dieses Kapitel gibt einen kurzen Überblick über verschiedene Gestaltungsmodelle im Körperschaftsteuergesetz zur Bewahrung von Verlustvorträgen.
II. Teil Funktionsweise des § 8d KStG Fortführungsgebundener Verlustvortrag: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Voraussetzungen für den fortführungsgebundenen Verlustvortrag, einschließlich des schädlichen Beteiligungserwerbs und der Definition des Geschäftsbetriebs.
III. Teil Rechtsfolgen des § 8d KStG: Hier werden die steuerlichen Konsequenzen erläutert, die eintreten, wenn die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind oder verletzt werden.
Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung zur Auslegung der Begriffsdefinitionen, um Rechtsunsicherheiten abzubauen.
Schlüsselwörter
§ 8d KStG, Körperschaftsteuer, Verlustvortrag, Geschäftsbetrieb, Beteiligungserwerb, Verlustnutzung, Steuerrecht, Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Qualitative Merkmale, Organträger, Steuerliche Sanierung, Unternehmenskrisen, Rechtsunsicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Funktionsweise des in § 8d KStG geregelten fortführungsgebundenen Verlustvortrags für Körperschaften.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen der steuerliche Verlustabzug, die Auslegung von Tatbestandsmerkmalen wie der "selbe Geschäftsbetrieb" und die Voraussetzungen für den Erhalt von Verlustvorträgen bei einem Beteiligungserwerb.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die strukturierte Darstellung der gesetzlichen Funktionsweise des § 8d KStG sowie die Aufarbeitung von Interpretationsschwierigkeiten bei der Anwendung der Norm.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin stützt sich auf eine systematische Auswertung von Gesetzen, Kommentaren, aktueller Rechtsprechung und Fachliteratur unter Anwendung des Thesis-Leitfadens von Tausch/Teufer.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Voraussetzungen (u.a. Beteiligungserwerb, Geschäftsbetrieb) sowie die Erörterung der Rechtsfolgen des § 8d KStG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen § 8d KStG, Verlustvortrag, Geschäftsbetrieb, Beteiligungserwerb und körperschaftsteuerliche Rechtsfolgen.
Warum ist die Definition des "selben Geschäftsbetriebs" so problematisch?
Die Definition enthält unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Nachhaltigkeit" oder "qualitative Merkmale", deren Auslegung in der Praxis und in der Literatur zu erheblichen Unsicherheiten führt.
Welche Rolle spielt die Antragstellung für den fortführungsgebundenen Verlustvortrag?
Der fortführungsgebundene Verlustvortrag findet nur auf Antrag statt, womit der steuerpflichtigen Körperschaft ein Wahlrecht zur Inanspruchnahme eingeräumt wird.
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- Verena Müller (Author), 2020, Der § 8KStG. Funktionsweise und Problemfelder, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1045042