Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Menschheit im Jahr 2020 mehr als Covid-19. Die Auswirkungen der Pandemie sind deutlich spürbar. Neben Privatpersonen sind vor allem Unternehmen betroffen. Viele Unternehmen haben deutliche Umsatzeinbußen und nicht wenige sind auch in ihrem Bestand gefährdet. Es stellt sich auch die Frage, inwiefern sich die Pandemie auf die Bilanzierung auswirkt.
Im Rahmen dieser Seminararbeit soll erläutert werden, welche Auswirkungen Covid-19 auf die Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen hat. Im Fokus stehen hierbei vor allem Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeitsrückstellungen. Damit dieses Ziel erreicht wird, werden die Rückstellungen zuerst allgemein kurz erklärt, anschließend folgt eine Abgrenzung zwischen den Rückstellungen nach dem UGB und dem EstG und im letzten Abschnitt werden die Auswirkungen von Covid-19 auf die sonstigen Rückstellungen mit Hilfe von Beispielen dargestellt. Ein kurzes Fazit schließt die Seminararbeit ab.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Rückstellungen im Allgemeinen
Rückstellungen laut UGB
Rückstellungen laut EStG
Die Auswirkungen von Covid-19 auf die sonstigen Rückstellungen
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Bilanzierungspraxis, wobei der Fokus gezielt auf die Bildung sonstiger Rückstellungen nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) gelegt wird.
- Grundlagen der Rückstellungsbildung im UGB
- Abgrenzung zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften
- Einfluss der Pandemie auf die Schätzung von Rückstellungen
- Analyse spezifischer Szenarien wie Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen
- Behandlung von wertbegründenden und wertaufhellenden Ereignissen in Jahresabschlüssen
Auszug aus dem Buch
Die Auswirkungen von Covid-19 auf die sonstigen Rückstellungen
Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 haben natürlich nicht nur Auswirkungen auf den Erfolg von Unternehmen, sondern auch auf die Bilanzierung. Die langfristigen Folgen können derzeit noch nicht festgestellt werden, da die weitere Entwicklung der Pandemie weiterhin unklar ist. Einige Unternehmen werden jedoch sicherlich langfristige Schäden aus der Pandemie ziehen. Bei der Bilanzierung ist grundsätzlich zwischen den wertbegründenden und den wertaufhellenden Ereignissen zu unterscheiden. Für die Abschlüsse des Jahres 2019 gilt grundlegend, dass Covid-19 als wertgründendes Ereignis aufgefasst wird, da die Folgen in Europa bzw. Österreich erst nach dem Bilanzstichtag (i.d.R. 31.12) spürbar waren. Es fließt deshalb nicht in die Bilanzierung des Abschlusses 2019 ein, sondern wird im Anhang behandelt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen bei denen Covid-19 bereits im Abschluss 2019 berücksichtigt werden muss. Gründe hierfür könnten z.B. sein: Ein Abschlussstichtag abweichend vom 31.12, Geschäftsbeziehungen zu China oder wenn Kredite an chinesische Unternehmen gewährt wurden (Kreditinstitute). Im Jahr 2020 müssen die Auswirkungen von Covid-19 natürlich im Abschluss berücksichtigt werden. In Bezug auf die Rückstellungen haben die Auswirkungen von Covid-19 besonders starken Einfluss auf die Bildung der Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeitsrückstellungen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der COVID-19-Pandemie und deren wirtschaftliche Relevanz für Unternehmen sowie die Bilanzierung ein.
Rückstellungen im Allgemeinen: Hier werden die begrifflichen Grundlagen der Rückstellungen als passives Bestandskonto und Instrument der periodengerechten Abgrenzung erläutert.
Rückstellungen laut UGB: Dieser Abschnitt definiert Rückstellungen gemäß UGB-Vorschriften und differenziert zwischen verschiedenen Arten wie Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen.
Rückstellungen laut EStG: Hier werden die steuerrechtlichen Einschränkungen bei der Rückstellungsbildung sowie die resultierenden Differenzen zur UGB-Bilanzierung beleuchtet.
Die Auswirkungen von Covid-19 auf die sonstigen Rückstellungen: Dieses Kapitel analysiert konkrete Anwendungsfälle, in denen die Pandemie zur Bildung oder Anpassung von Rückstellungen zwingt.
Fazit: Das Fazit fasst die Relevanz der Thematik zusammen und prognostiziert einen tendenziellen Anstieg der Rückstellungen in betroffenen Unternehmen.
Schlüsselwörter
COVID-19, Bilanzierung, UGB, sonstige Rückstellungen, Drohverlustrückstellungen, Verbindlichkeitsrückstellungen, Pandemie, Jahresabschluss, Wertbegründende Ereignisse, Bewertungsunsicherheit, Innenverpflichtung, Außenverpflichtung, Steuerbilanz, Unternehmensrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie sich die COVID-19-Pandemie auf die Bilanzierung, speziell auf die Bildung von sonstigen Rückstellungen gemäß UGB, auswirkt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Rückstellungen, der Unterschied zwischen UGB und EStG sowie die praktischen Implikationen der Pandemie auf die Unternehmensabschlüsse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Auswirkung der Pandemie auf die Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen unter Berücksichtigung von Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen zu erläutern und einzuordnen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse der maßgeblichen UGB- und EStG-Vorschriften sowie einer Darstellung von Anwendungsszenarien im Kontext der COVID-19-Krise.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Definition von Rückstellungen, die steuerliche Abgrenzung, die Unterscheidung zwischen wertbegründenden und wertaufhellenden Ereignissen sowie spezifische Beispiele wie Auswirkungen auf Mietverhältnisse oder Bürgschaften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind UGB, COVID-19, Bilanzierung, Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeitsrückstellungen.
Warum ist die Unterscheidung zwischen wertbegründenden und wertaufhellenden Ereignissen wichtig?
Diese Unterscheidung ist entscheidend, um zu beurteilen, ob ein Ereignis wie die Pandemie bereits in den Jahresabschluss 2019 einfließen musste oder erst in den Folgejahren zu berücksichtigen ist.
Welche Rolle spielen behördliche Anordnungen bei der Rückstellungsbildung?
Behördliche Anordnungen können dazu führen, dass Mietobjekte nicht genutzt werden dürfen, was bei drohenden Verlusten aus diesen Verträgen zur Bildung einer Drohverlustrückstellung führen kann.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2020, Auswirkungen von COVID-19 auf die Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen nach UGB, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1029922