Papst Franziskus hat die Neuevangelisierung mit Antritt seines Pontifikats zu einem seiner wichtigsten Ziele erklärt. Neuevangelisierung ist Missionsarbeit. Insbesondere den Laien/-innen, also den Personen, die im Gegensatz zu den Klerikern kein geistliches Amt innehaben, schreibt er dabei große Bedeutung zu. Doch wie genau ist diese Missionsarbeit kirchenrechtlich geregelt?
Das kanonische Recht geht bei der Regelung der Missionsarbeit grundsätzlich davon aus, dass Laien/-innen ihre Missionspflicht vornehmlich im eigenen Alltag erfüllen sollen. Welche Konflikte ergeben sich hieraus für die missionarische Arbeit der Laien/-innen? Wo gibt es rechtliche Unklarheiten gegenüber den Klerikern? Diesen Fragen geht Andrea G. Röllin in diesem Essay nach.
Im Sinne einer gelungenen Missionsarbeit schlüsselt sie Rechte und Pflichten der Laien/-innen zur Mission dezidiert auf. Dabei geht sie auch auf eigens beauftragte Missionare/-innen und auf die Rolle besonderer Missionsmandate ein und beleuchtet die Bedeutung von Katechisten/-innen in diesem Prozess. Sie zeigt, dass Papst Franziskus dabei mit seiner Forderung an den Missionsbegriff des bestehenden Kirchrechts anschließt und unterstreicht die Wichtigkeit eines missionarischen Miteinanders.
Aus dem Inhalt:
- Christlicher Glauben;
- Missionarische Sorge;
- Laienmissionare;
- Neuevangelisierung;
- Papst Franziskus;
- Missionsmandate
Inhaltsverzeichnis
Pflicht und Recht der Laien/-innen zur Mission
Eigens beauftragte Missionare/-innen
Zur Missionsarbeit hinzugezogene Katechisten/-innen und Katecheten/-innen
Besondere Missionsmandate an Missionsinstitute, denen Laien/-innen angehören
Förderung eines missionarischen Miteinanders
Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht aus kirchenrechtlicher Perspektive, wie der missionarische Einsatz von Laien in der katholischen Kirche geregelt ist und welche Rechte sowie Pflichten sich daraus ableiten. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie Laienmissionare, Katechisten und durch Mandate beauftragte Institute in die Missionsarbeit eingebunden werden, um eine zeitgemäße, nicht-kolonialistische Neuevangelisierung im Alltag der Gläubigen zu fördern.
- Kirchenrechtliche Grundlagen der missionarischen Verpflichtung von Laien (CIC/83)
- Status und rechtliche Einordnung von eigens beauftragten Laienmissionaren
- Die Rolle von Katechisten/-innen als kirchliche Mitarbeiter im Verkündigungsdienst
- Besondere Missionsmandate für Institute im Zusammenspiel mit Ortsbischöfen
- Förderung eines missionarischen Miteinanders in Pfarreien und Ortskirchen
Auszug aus dem Buch
Eigens beauftragte Missionare/-innen
Zu Missionaren/-innen, das heisst zu solchen, die von der zuständigen kirchlichen Autorität zur Missionsarbeit ausgesandt werden, können Einheimische oder Nichteinheimische bestellt werden, die Laien/-innen sind, seien sie Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens oder von Gesellschaften des apostolischen Lebens oder andere Laien/-innen (vgl. Can. 784 CIC/83). Can. 784 CIC/83 enthält eine neue Definition des Missionars: anders als im CIC/17 können nunmehr auch männliche und weibliche Laien das Amt des Missionars erhalten. Der in Art. 26 AG definierte Begriff des Missionars wird in Can. 784 CIC/83 unter anderem auf Laien/-innen angewandt. Die in Art. 25 und 26 AG benannten Eigenschaften für Missionare/-innen fallen in den Kodizes indes weg, weil durch die kanonische Sendung der Kirche jede/r Gläubige Missionar/in werden kann. Allerdings fehlt der Parallelnorm, Can. 589 CCEO, diesbezüglich die Klarheit des Can. 784 CIC/83. Der Missionar, wie ihn eben dieser Kanon des CIC/83 vorsieht, ist der Typus jeder missionarischen Berufung in der Kirche. Diese Bestimmung ist der unausweichliche Bezugspunkt, wenn es darum geht, zu verstehen, was es heisst, Missionar/in in der Kirche zu sein und was dies impliziert. Can. 784 CIC/83 verdeutlicht, dass das Spezifische an den Missionaren/-innen ist, dass sie von der zuständigen Autorität gesandt werden, um Missionsarbeit zu leisten. Die in diesem Kanon enthaltene Definition kann aber im Fall von Laienmissionaren/-innen nicht als erschöpfend betrachtet werden. Denn während die ‘zuständige kirchliche Autorität’ im Fall der Entsendung von Laien/-innen in ‘Missions’-Länder keinen Raum für Zweifel lässt, trifft diese Definition bei anderen Formen der Beteiligung von Laien/-innen an der Missionsarbeit nicht zu.
Zusammenfassung der Kapitel
Pflicht und Recht der Laien/-innen zur Mission: Dieses Kapitel erläutert die kirchenrechtliche Verankerung des Apostolats von Laien durch Taufe und Firmung gemäß CIC/83.
Eigens beauftragte Missionare/-innen: Es wird die Definition des Missionarsbegriffs im CIC/83 dargelegt, der nunmehr auch explizit Laien einschließt und durch die Sendung der Kirche legitimiert wird.
Zur Missionsarbeit hinzugezogene Katechisten/-innen und Katecheten/-innen: Das Kapitel beschreibt die Rolle, Ausbildung und den Dienst von Laien als Katechisten unter der Leitung von Klerikern.
Besondere Missionsmandate an Missionsinstitute, denen Laien/-innen angehören: Hier wird das Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Diözesanbischöfen und Missionsinstituten mittels spezifischer Mandate erläutert.
Förderung eines missionarischen Miteinanders: Der Fokus liegt auf der gemeinsamen missionarischen Verantwortung aller Gläubigen und den Mitsprachemöglichkeiten im Rahmen des pastoralen Dialogs.
Fazit: Abschließend wird resümiert, dass die Ausrichtung auf den Alltag der Gläubigen ein zeitgemäßes Verständnis von Mission ermöglicht und eine Neuevangelisierung durch jeden Getauften fördert.
Schlüsselwörter
Kirchenrecht, CIC/83, Laienmission, Neuevangelisierung, Katechisten, Missionsmandat, Apostolat, Evangelisierung, Missionar, Diözesanbischof, pastoraler Dialog, Getaufte, Sendung der Kirche, christliche Berufung, kirchliche Autorität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung und Einbindung von Laien in die missionarische Arbeit der katholischen Kirche auf Basis des kanonischen Rechts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Pflicht und das Recht der Laien zur Mission, die Rolle eigens beauftragter Missionare, der Dienst von Katechisten sowie die Zusammenarbeit zwischen Instituten und Bistümern.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie das kanonische Recht den missionarischen Einsatz von Laien regelt und wie dadurch eine zeitgemäße, lebensnahe Evangelisierung umgesetzt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine kirchenrechtliche Analyse, die primär auf der Auswertung des Codex Iuris Canonici (CIC/83) sowie einschlägiger Konzilsdokumente und lehramtlicher Texte basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Formen des missionarischen Einsatzes von Laien, von der allgemeinen Taufpflicht bis hin zu speziellen Beauftragungen und Mandaten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Kirchenrecht, Laienmission, Neuevangelisierung, Katechisten, Missionsmandat und die missionarische Dimension der christlichen Berufung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Laienmissionaren und Katechisten kirchenrechtlich relevant?
Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, da Katechisten spezifische Voraussetzungen wie Ausbildung und Lebensführung erfüllen müssen und in einem besonderen, oft untergeordneten Dienstverhältnis stehen, während Laienmissionare durch die kirchliche Sendung ein eigenes Amt ausüben.
Wie verhindert die Arbeit laut Autorin einen kolonialistischen Missionsbegriff?
Durch die Verlagerung des Schwerpunkts auf den Alltag der Laien am eigenen Lebens- und Arbeitsort wird die Mission in den lokalen Kontext integriert, anstatt sie als Tätigkeit in fernen Ländern zu begreifen.
- Quote paper
- Andrea G. Röllin (Author), 2021, Einbezug von Laienmissionaren/-innen in die Missionsarbeit aus kirchenrechtlicher Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1014347