Diese Studienarbeit beschäftigt sich mit der Frage der Anwendung des § 42 AO auf Cum/Cum-Gestaltungen. Cum/Cum-Gestaltungen zählen neben den Cum/Ex-Gestaltungen zu den in den letzten Jahren medial am häufigsten vertretenen Steuerskandalen. Obwohl es sich bei den Cum/Cum-Gestaltungen um keine neue Gestaltungsform handelt, war die rechtliche Einordnung bis zur Reaktion des Gesetzgebers 2016 umstritten.
Gerade die breite Anwendung dieser Gestaltungsart und der verspätete Eingriff des Gesetzgebers problematisieren die Einstufung als Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO. Dabei ist die Zahl der Steuermindereinnahmen nicht zu unterschätzen. Bei der Frage wie viel Steuergeld insgesamt durch Cum/Cum-Geschäfte nicht eingenommen wurde, ist man sich nicht einig. Die Schätzungen gehen von einer Mrd. Euro pro Jahr bis hin zu 82 Mrd. Euro im Zeitraum von 2001-2016.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Erklärung und Verdeutlichung von Cum/Cum-Gestaltungen
I. Was bedeutet Cum/Cum?
II. Abgrenzung zu Cum/Ex
III. Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten von Cum/Cum
IV. Beispiel einer Cum/Cum-Gestaltung
1. Darstellung einer Cum/Cum-Gestaltung anhand eines steuerinduzierten Kassageschäfts
2. Objektive Bewertung und steuerliche Konsequenzen
V. Ansichten zur Legalität von Cum/Cum-Gestaltungen
1. Meinung des BMF
2. Ansicht aus dem Gutachten des Bundestag-Untersuchungsausschuss
3. Meinungen innerhalb der Literatur
4. Meinung der Finanzgerichte
VI. Umgang des Gesetzgebers mit Cum/Cum-Gestaltungen
C. Grundlagen und Entwicklung des § 42 AO
I. Funktion und Aufgabe des § 42 AO
II. Entwicklung des § 42 AO
III. Abgrenzung zur Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung
IV. Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit des § 42 AO
D. Anwendbarkeit des § 42 AO in Hinblick auf Cum/Cum-Gestaltungen
I. Verfahrensrechtliche Sperre durch Verwirkung
II. Sperre des § 42 AO durch die Aufhebung des § 50c EStG
III. Vorrang der Einzelsteuergesetze gem. § 42 Abs. 1 S. 2 AO
IV. Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
V. Missbrauch i.S.d. § 42 Abs. 2 AO
1. Unangemessene rechtliche Gestaltung
a) Definition der Unangemessenheit
b) Indizwirkung der „ungewöhnlichen“ Gestaltungen
c) Einfluss auf die Angemessenheit durch die Duldung von Cum/Cum-Geschäften
d) Zwischenergebnis
2. Gesetzlich nicht vorgesehener Steuervorteil
a) Definition des Steuervorteils
b) Einführung des Steuervorteils für einen Dritten
c) Problematik des „fremden Dritten“
3. Keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe
4. Missbrauchsabsicht
a) Definition der Missbrauchsabsicht
b) Ansicht des BFH zum subjektiven Tatbestand
c) Ansicht der Literatur zum subjektiven Tatbestand
d) Missbrauchsabsicht bei tolerierten Gestaltungen
5. Problem des sog. „Gesamtplans“
6. Zwischenergebnis
VI. Rechtsfolgen des § 42 AO
E. Zusammenfassung, Stellungnahme und Aussicht
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit branchenübliche Cum/Cum-Gestaltungen im Bankensektor als Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO klassifiziert werden können, insbesondere unter Berücksichtigung der historischen Duldung durch Finanzverwaltung und Gesetzgeber sowie der dogmatischen Anforderungen an das Vorliegen eines Missbrauchs.
- Grundlagen und Definition von Cum/Cum-Gestaltungen im Vergleich zu Cum/Ex-Transaktionen.
- Die Funktion, Entwicklung und Anwendbarkeit der Generalklausel des § 42 AO.
- Analyse der Tatbestandsmerkmale des Gestaltungsmissbrauchs (Unangemessenheit, Steuervorteil, fehlende außersteuerliche Gründe).
- Subjektive Voraussetzungen wie die Missbrauchsabsicht und die Bedeutung der Dogmatik des „Gesamtplans“.
- Rechtliche Folgen einer Qualifizierung als Gestaltungsmissbrauch sowie die Rolle des Vertrauensschutzes.
Auszug aus dem Buch
IV. Beispiel einer Cum/Cum-Gestaltung
Im folgenden Beispiel soll die Funktionsweise und Durchführung eines Cum/Cum-Geschäfts dargestellt werden.
1. Darstellung einer Cum/Cum-Gestaltung anhand eines steuerinduzierten Kassageschäfts
Der nicht anrechnungsberechtigte ausländische Aktieninhaber A verkauft und übereignet seine Aktien zu einem Preis von 10.000 EUR kurz vor dem Dividendenstichtag an die inländische Bank B. Als Rückkaufspreis werden 9.030 EUR vereinbart. Nun erhält B die Dividende i.H.v. 1.000 EUR, abzüglich der Kapitalertragsteuer i.H.v. 250 EUR, die sie im Wege der Anrechnung zurückerhält. Durch die Dividendenausschüttung beträgt der Kurs der Aktie nur noch 9.000 EUR. Im Folgenden wird die Aktie zu dem vorher vereinbarten Preis zurück veräußert.
2. Objektive Bewertung und steuerliche Konsequenzen
Bei der Bank B sind folgende Transaktionen erfolgt: Zu Anfangs kauft die Bank die Aktien für 10.000 EUR (Stand: -10.000 EUR). Durch die Dividendenausschüttung erhält sie (nach Anrechnung der Kapitalertragsteuer) 1.000 EUR (Stand: -9.000 EUR). Im Anschluss wird die Aktie wieder zurück an den A veräußert für den vorher festgelegten Preis von 9.030 EUR (Stand: +30 EUR). Im Ergebnis hat die Bank B nun 30 EUR Gewinn zu verzeichnen und der Aktionär A hat 970 Euro steuerfrei erlangt, ist somit einer Definitivbelastung von 15% entgangen. Hätte der ausländische Aktionär auf diese Gestaltungsform verzichtet, würde er auf seine Dividende eine Definitivbelastung von (in der Regel) 15% zahlen, wodurch er folglich 150 EUR an Steuern anzusetzen hätte. Somit profitieren von dieser Gestaltung sowohl die B als auch der A; umgangen wird der Fiskus. Durch diese künstliche Gestaltung wird eine faktische Anrechnung ermöglicht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Arbeit analysiert, ob branchenübliche Cum/Cum-Gestaltungen unter den Tatbestand des § 42 AO als Gestaltungsmissbrauch subsumiert werden können.
B. Erklärung und Verdeutlichung von Cum/Cum-Gestaltungen: Das Kapitel definiert den Begriff, grenzt ihn von Cum/Ex ab, erläutert typische Gestaltungsvarianten und stellt die kontroversen Meinungen zur Legalität dar.
C. Grundlagen und Entwicklung des § 42 AO: Hier werden die Funktion, die historische Entwicklung sowie verfassungsrechtliche Aspekte der steuerlichen Generalklausel erörtert.
D. Anwendbarkeit des § 42 AO in Hinblick auf Cum/Cum-Gestaltungen: Dieser Hauptteil prüft detailliert die Tatbestandsmerkmale des Gestaltungsmissbrauchs, das Konkurrenzverhältnis zu Spezialnormen und die Problematik subjektiver Tatbestandsmerkmale sowie des Gesamtplans.
E. Zusammenfassung, Stellungnahme und Aussicht: Das Fazit kritisiert die Einordnung als Missbrauch aufgrund der Vorprägung durch behördliche Duldung und mahnt eine klare gesetzgeberische Haltung an.
Schlüsselwörter
Cum/Cum-Gestaltungen, Dividendenstripping, § 42 AO, Gestaltungsmissbrauch, Kapitalertragsteuer, Steuerumgehung, Generalklausel, Finanzverwaltung, Gesamtplan, Steuervorteil, Unangemessenheit, Missbrauchsabsicht, Anrechnungsverfahren, Steuerrecht, BFH.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Einordnung von sogenannten Cum/Cum-Gestaltungen und der Frage, ob diese als Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 der Abgabenordnung (AO) zu werten sind.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen die Funktionsweise dieser Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag, die Dogmatik der Missbrauchsabwehr durch § 42 AO sowie die Auswirkungen der jahrelangen Duldung dieser Praxis durch Finanzbehörden und Gesetzgeber.
Welches ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Tatbestandsmäßigkeit von Cum/Cum-Geschäften als Gestaltungsmissbrauch zu prüfen und zu erörtern, ob die steuerliche Korrektur solcher Fälle durch die Finanzverwaltung rechtlich tragfähig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer umfassenden Analyse der aktuellen Fachliteratur, finanzgerichtlicher Rechtsprechung und gesetzgeberischer Dokumente basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil prüft die objektiven Merkmale des Gestaltungsmissbrauchs (wie Unangemessenheit und Steuervorteil), die subjektive Komponente der Missbrauchsabsicht sowie die Rechtsfigur des Gesamtplans als Lösungsansatz für die Anwendbarkeit des § 42 AO.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Cum/Cum-Gestaltungen, Gestaltungsmissbrauch, Kapitalertragsteuer-Anrechnung und § 42 AO geprägt.
Wie wird das Problem der fehlenden Nähebeziehung gelöst?
Der Autor diskutiert, dass die Rechtsfigur des „Gesamtplans“ dazu dienen könnte, die bei Cum/Cum-Geschäften oft fehlende Nähebeziehung zwischen den Akteuren zu überbrücken, um eine steuerliche Zurechnung des Vorteils zu rechtfertigen.
Welche Rolle spielt die Duldung durch die Finanzverwaltung?
Die Duldung wird als Faktor diskutiert, der zwar keinen unmittelbaren Vertrauensschutz begründet, aber bei der Auslegung der Angemessenheit der gewählten Gestaltung und bei der Frage der Missbrauchsabsicht eine wesentliche Rolle in der Argumentation spielt.
- Arbeit zitieren
- Lukas Jakschies (Autor:in), 2020, Anwendung des § 42 AO auf Cum/Cum-Gestaltungen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1013108