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Der Arbeitnehmerbegriff im Kontext besonderer Arbeitsverhältnisse. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes in Hinblick auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Title: Der Arbeitnehmerbegriff im Kontext besonderer Arbeitsverhältnisse. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes in Hinblick auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Term Paper , 2019 , 13 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Anonym (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour

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Diese Ausarbeitung soll ein Verständnis für den Arbeitnehmerbegriff schaffen und die charakterisierenden Merkmale im Kontext von besonderen Arbeitsverhältnissen beleuchten. Eines dieser besonderen Arbeitsverhältnisse ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Signifikant ist hierbei die Flexibilität des Arbeitgebers hinsichtlich der zeitlichen Bindung an einen Arbeitnehmer. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Darstellung von drei besonderen Arbeitsverhältnissen – die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung, das Teilzeitarbeitsverhältnis und das Berufsausbildungsverhältnis.

Losgelöst von den besonderen Arbeitsverhältnissen, soll im Nachgang die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Allgemeinen erläutert werden. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da bereits vor einem bestehenden Arbeitsvertrag, ein sogenanntes Pflichtverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem zukünftigen Arbeitnehmer vorliegt. Aus diesem Pflichtverhältnis gehen für beide Parteien einige Verhaltensregeln und Grundsätze hervor, die bereits bei der Stellenausschreibung und über das gesamte Bewerbungsverfahren hinaus, beachtet werden sollten, um sich sowohl als Arbeitgeber als auch als zukünftiger Arbeitnehmer zu schützen. In diesem Zusammenhang wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zunächst kurz vorgestellt, um im Anschluss zu bewerten, inwiefern dieses Gesetz bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses von Bedeutung ist.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS THEMA

2 DER BEGRIFF DES ARBEITNEHMERS

2.1 WAS IST EIN ARBEITNEHMER?

2.2 ZWISCHENFAZIT

3 BESONDERE ARBEITSVERHÄLTNISSE

3.1 ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

3.2 TEILZEITARBEITSVERHÄLTNIS

3.3 BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

3.4 ZWISCHENFAZIT

4 BEGRÜNDUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

4.1 VON DER VERTRAGSANBAHNUNG…

4.2 … BIS ZUM VERTRAGSSCHLUSS

5 BEDEUTUNG DES ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

5 SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Diese Hausarbeit verfolgt das Ziel, ein fundiertes Verständnis für den Begriff des Arbeitnehmers sowie dessen Abgrenzungsmerkmale zu entwickeln. Zudem soll untersucht werden, wie sich diese Merkmale in besonderen Arbeitsverhältnissen manifestieren und welche zentrale Rolle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei der rechtssicheren Anbahnung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses spielt.

  • Definition und Charakterisierung des Arbeitnehmerbegriffs gemäß § 611a BGB.
  • Analyse besonderer Arbeitsverhältnisse (Arbeitnehmerüberlassung, Teilzeit, Ausbildung).
  • Rechtliche Anforderungen an die Anbahnung und den Abschluss von Arbeitsverträgen.
  • Bedeutung und Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
  • Vermeidung von Diskriminierung im Bewerbungsprozess und Dokumentationspflichten.

Auszug aus dem Buch

3.1 Arbeitnehmerüberlassung

Die Bundesagentur für Arbeit definiert den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung wie folgt: „Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Der Arbeitgeber wird dabei zum Verleiher, der Dritte zum Entleiher.“ (Bundesagentur für Arbeit) Der Entleiher erhält damit Arbeitgeberfunktionen. Er hat nun Anspruch auf die Arbeitsleistung seitens des Arbeitnehmers. Weiterhin steht dem Entleiher das Weisungsrecht zu und ihn treffen die Schutzpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer. (Brox et al., 2011, S.23) Geregelt wird diese „übertragende“ Arbeitgeberfunktion mit einem sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Der eigentliche Arbeitsvertrag besteht weiterhin zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verleiher. Das heißt, dass der Verleiher auch weiterhin für die Lohnzahlung des Arbeitnehmers verantwortlich ist.

Die Leiharbeit wird aufgrund der begrenzten Zeit, in der ein Arbeitnehmer „ausgeliehen“ wird, auch Zeitarbeit genannt. Durch den begrenzten Zeitansatz werden bei einer Arbeitnehmerüberlassung generell eher gering qualifizierte Tätigkeiten ausgeübt. Geregelt ist die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Gemäß § 1 (1) S.2 AÜG besteht ein Verbot der nicht nur vorübergehenden Überlassung. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Hier ist allerdings nicht die Rede von einer dauerhaften Überlassung, da diese in Anbetracht des Grundgedanken der Leiharbeit nicht statthaft ist. Zudem besteht, solange die Tarifverträge nichts Gegenteiliges bestimmen, gemäß § 3 Nr. 3 i.V.m. § 9 Nr. 3 AÜG die Verpflichtung, Leiharbeiter wie normale Arbeitnehmer zu behandeln und bei der Vergütung keine Unterschiede zu machen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS THEMA: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt und führt in die Fragestellung nach dem Arbeitnehmerbegriff sowie die Bedeutung des AGG ein.

2 DER BEGRIFF DES ARBEITNEHMERS: Dieses Kapitel definiert den Arbeitnehmer über Merkmale wie Weisungsgebundenheit, Entgeltlichkeit und persönliche Abhängigkeit gemäß § 611a BGB.

3 BESONDERE ARBEITSVERHÄLTNISSE: Es wird untersucht, wie sich die typischen Arbeitnehmermerkmale in der Arbeitnehmerüberlassung, dem Teilzeitarbeitsverhältnis und dem Berufsausbildungsverhältnis auswirken.

4 BEGRÜNDUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES: Der Abschnitt erläutert die Rechte und Pflichten, insbesondere Informationspflichten, in der Phase zwischen Stellenausschreibung und Vertragsschluss.

5 BEDEUTUNG DES ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ: Hier wird die Relevanz des AGG für die Vermeidung von Diskriminierung im Bewerbungsprozess und die Notwendigkeit einer lückenlosen Dokumentation dargelegt.

5 SCHLUSSBETRACHTUNG: Die Arbeit fasst zusammen, dass der Arbeitnehmerbegriff dehnbar ist und die Einhaltung des AGG für Arbeitgeber während des gesamten Einstellungsprozesses rechtlich unabdingbar ist.

Schlüsselwörter

Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsvertrag, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerüberlassung, Teilzeitarbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Diskriminierungsverbot, Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren, Weisungsgebundenheit, Entgeltlichkeit, Vertragsanbahnung, Informationspflichten.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Definition des Arbeitnehmers im deutschen Recht sowie die Besonderheiten in speziellen Arbeitsverhältnissen und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den zentralen Themen gehören die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, die Analyse von Zeitarbeit, Teilzeit und Ausbildung sowie der Schutz vor Diskriminierung bei der Vertragsanbahnung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs in verschiedenen Kontexten zu verdeutlichen und die Bedeutung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für den Arbeitgeber darzulegen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Literaturanalyse, bei der relevante Gesetzestexte (BGB, AÜG, TzBfG, BBiG, AGG) und fachwissenschaftliche Kommentare ausgewertet werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung des Arbeitnehmerbegriffs, die Untersuchung von drei spezifischen Arbeitsverhältnis-Formen und die Erläuterung des Bewerbungsprozesses unter dem Aspekt des AGG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsvertrag, AGG, Diskriminierungsverbot, Arbeitnehmerüberlassung, Teilzeitarbeit und berufliche Ausbildung.

Inwiefern beeinflusst das AGG die Stellenausschreibung?

Das AGG verlangt, dass Stellenausschreibungen neutral und frei von diskriminierenden Merkmalen formuliert sind, da sonst Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche drohen.

Warum ist die Dokumentation des Bewerbungsprozesses für Arbeitgeber so wichtig?

Da im Falle einer Klage das AGG dem Arbeitgeber eine Beweislastumkehr auferlegen kann, dient eine gründliche Dokumentation als notwendiger Nachweis, dass keine unzulässige Ungleichbehandlung stattgefunden hat.

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Details

Title
Der Arbeitnehmerbegriff im Kontext besonderer Arbeitsverhältnisse. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes in Hinblick auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses
College
(International University of Applied Sciences)
Grade
1,3
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2019
Pages
13
Catalog Number
V1010154
ISBN (eBook)
9783346398765
ISBN (Book)
9783346398772
Language
German
Tags
arbeitnehmerbegriff kontext arbeitsverhältnisse bedeutung allgemeinen gleichbehandlungsgesetzes hinblick begründung arbeitsverhältnisses
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2019, Der Arbeitnehmerbegriff im Kontext besonderer Arbeitsverhältnisse. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes in Hinblick auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1010154
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