Sommersemester 1994
Civil Disobedience
Henry David Thoreau und die
amerikanische Bürgerrechtsbewegung
Hausarbeit im Seminar
"Revolution - Widerstandsrecht - Ziviler Ungehorsam“
Andreas Streim
5. Fachsemester
1 EINLEITUNG 1
2 HISTORISCHER ÜBERBLICK 3
2.1 Henry David Thoreau 3
2.2 Mahatma Gandhi 6
2.3 Civil Rights Movement 8
2.4 Deutschland 9
3 DEFINITION DES ZIVILEN UNGEHORSAMS 10
3.1 Definitionen 10
3.2 Betrachtung der Einzelaspekte 12
3.2.1 Illegalität 12
3.2.2 Besondere Motivation 14
3.2.3 Öffentlichkeit 15
3.2.4 Gewaltlosigkeit 16
3.2.5 Systemimmanzenz 17
3.2.6 Ultima Ratio 17
3.2.7 Akzeptieren der Strafe 18
3.3 Arbeitsdefinition 19
4 RECHTFERTIGUNG VON ZIVILEM UNGEHORSAM 19
4.1 Rechtliche Rechtfertigung 19
4.2 Extra-legale Rechtfertigung 21
4.2.1 Höheres Recht 21
4.2.2 Vertragstheorie 22
4.2.3 Utilitarismus 23
4.3 Ziviler Ungehorsam und Demokratie 24
5 SCHLUßBETRACHTUNG 26
6 LITERATURLISTE 27
1 Einleitung
Der Begriff „ziviler Ungehorsam“ (bzw. „civil disobedience“) wird seit dem Beginn westlicher Demokratien diskutiert1. Mit ihm sind berühmte Namen verbunden, wie z.B. Sokrates, Jesus, Gandhi, Henry David Thoreau oder Martin Luther King, aber das, was diese Menschen getan haben und wie sie es begründet haben, ist durchaus unterschiedlich. Damit wird bereits deutlich, daß ziviler Ungehorsam nicht die Bezeichnung für eine einzige und homogene Form von politischen Handlungen ist.2
Die Entstehung des Begriffs wird auf ein Essay Henry David Thoreaus aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts zurückgeführt. Seitdem sind zahlreiche Diskussionen darüber geführt worden, was ziviler Ungehorsam ist und ob bzw. wie er zu rechtfertigen ist. Besonders intensiv war die Debatte in den 60er Jahren in den USA, aufgrund der Civil-Rights-Bewegung, der Studentenproteste und der Demonstrationen gegen den Vietnamkrieg, sowie in den 80er Jahren in der Bundesrepublik, besonders mit Bezug auf die Nachrüstungsdebatte. Bei der großen Anzahl von möglichen Anknüpfungspunkten ist es zwingend, daß im Rahmen dieser Arbeit nicht alle Diskussionsstränge behandelt und bewertet werden können. Vielmehr soll versucht werden, einen Überblick über die Hauptlinien (die herrschende Meinung) zu geben. Ich möchte dabei zwei Leitfragen in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen:
Ein Aspekt bedarf noch besonderer Berücksichtigung. Anders als bei der übrigen Debatte um Widerstandsrecht, bezieht sich ziviler Ungehorsam unbestritten immer auf den Widerstand im Rechtsstaat. Wie im folgenden gezeigt wird, akzeptiert ziviler Ungehorsam die grundsätzliche Legitimität des Systems und akzeptiert die grundsätzlichen Moralvorstellungen in der Gesellschaft. Für andere Staatsformen sind andere Widerstandsformen notwendig: „The appropriate response to Nazi Germany, for example, is not civil disobedience but rebellion (joining the underground).“3 Auch aus taktischen Überlegungen wäre ziviler Ungehorsam außerhalb von Demokratien sinnlos, da er sich an eine Öffentlichkeit richtet. Nur wenn Öffentlichkeit vorhanden ist und etwas bewirken kann, bietet ziviler Ungehorsam die Aussicht auf Erfolg. Manche Autoren wenden dagegen ein, ziviler Ungehorsam könne sich auch an eine Art Weltöffentlichkeit richten, so es diese denn gibt.4 Dies ist jedoch eine Randdiskussion und wird im weiteren nicht ausführlicher behandelt.
Im ersten Teil der Arbeit werde ich eine kurze Übersicht über die historische Entwicklung des zivilen Ungehorsams geben. Dabei werden, um dem Rahmen der Arbeit gerecht zu werden, nur die wichtigsten Ereignisse und Protagonisten behandelt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Frage, was ziviler Ungehorsam ist. Es werden verschiedene Definitionen vorgestellt und die darin enthaltenen Definitionselemente einzeln diskutiert, um so zu einer Arbeitsdefinition zu gelangen. Im dritten Teil geht es um die Rechtfertigung von zivilem Ungehorsam, sowohl aus rechtlicher als auch aus extra-legaler Sicht. Es wird gezeigt, welche Argumentationslinien es gibt und was die Gegner des zivilen Ungehorsams dagegen einwenden.
2 Historischer Überblick
2.1 Henry David Thoreau
Thoreau wurde am 12.7.1817 in Concord geboren und starb auch dort, am 2.5.1862. Concord war zu Thoreaus Lebenszeit Mittelpunkt des geistigen Lebens New-Englands und der Ostküste.5 Thoreau wuchs in bescheidenen Verhältnissen auf und studierte am Harvard-College alte Sprachen, um Lehrer zu werden. Da er sich jedoch mit der damals üblichen Form der Erziehung und vor allem der Prügelstrafe nicht abfinden konnte, schied er bereits nach kurzer Zeit aus dem Schuldienst aus.6 Drei Jahre lang (1838-1841) unterhielt er mit seinem Bruder eine Privatschule, die aufgrund ihrer außergewöhnlichen Lehrmethoden sehr erfolgreich war.7 Nach dem frühen Tod seines Bruders nahm Thoreau verschiedene Gelegenheitsarbeiten an, versuchte jedoch für sich ein Höchstmaß an Freiheit und Muße zu behalten.8 In dieser Zeit schrieb er auch sein vielleicht berühmtestes Buch „Walden - Leben in den Wäldern“, in dem er von seinem Aufenthalt in einer einsamen Hütte in der Nähe des Waldensees berichtet.9
Im Jahr 1846 wurde er verhaftet und für einen Tag in das Gefängnis von Concord gebracht, weil er die damals übliche Kopfsteuer (bei anderen Autoren Wahlsteuer) bereits seit mehreren Jahren nicht mehr bezahlt hatte10, und zwar nicht aus finanziellen, sondern aus prinzipiellen Gründen. Bereits nach einem Tag hatte jedoch jemand anderes für ihn die ausstehende Summe hinterlegt, so daß er freigelassen wurde. Diese eher unscheinbare Episode hatte Folgen. Zur Begründung für seine Weigerung, die Steuer zu bezahlten, verfaßte er das Essay „Civil Disobedience“, das im Original „The Resistance to Civil Government“11 hieß und erst später umbenannt wurde.12
[...]
1 Crawford, Curtis: Civil Disobedience. A Casebook. New York 1973, S. vii
2 Dworkin, Ronald: Ethik und Pragmatik des zivilen Ungehorsams. In: Meyer, Thomas, Miller, Susanne, Strasser, Johanno (Hrsg.): Widerstandsrecht in der Demokratie. Pro und Contra. Köln 1984, S. 26
3 Schlossberger, Eugene: Civil Disobedience. In: Analysis 49(1989), S. 152
4 Seifert, Jürgen: Ziviler Ungehorsam als Instrument der Politik. In: Meyer, Thomas, Miller, Susanne, Strasser, Johanno (Hrsg.): Widerstandsrecht in der Demokratie. Pro und Contra. Köln 1984, S.46
5 Richartz, Walter E.: Über Henry David Thoreau. In: Thoreau, Henry David: Über die Pflicht zum Ungehorsam gegenüber dem Staat, Zürich 1967, S. 73
6 Ebenda, S. 73
7 Ebenda, S. 74
8 Wolff-Windegg, Philipp: Vorwort. In: Thoreau, Henry David: Leben ohne Grundsätze, Stuttgart 1979, S. 7
9 Richartz, Walter E., a.a.O., S. 74
10 Ebenda, S. 75
11 vgl. Oehlschaeger, Fritz: Another look at the text and title of Thoreau’s „Civil Disobedience“. In: Emerson Society Quarterly 36(1990), S. 239ff. Ob der geänderte Titel von Thoreau selbst stammt, oder ob er von einem späteren Verleger nach seinem Tod geändert wurde, ist umstritten. Bei Oehlschlaeger findet sich eine ausführliche Diskussion dieser Frage, mit dem Ergebnis: „Given the unmistakable evidence of Thoreau’s involvement in revising the text ... and the absence of any plausible reason for the title’s change being editorial, the revision of ‘Resistance to Civil Government’ to ‘Civil Disobedience’ should be regarded as Thoreau’s own.“ (S. 247)
Arbeit zitieren:
Andreas Streim, 1994, Civil Disobedience - Henry David Thoreau und die amerikanische Bürgerrechtsbewegung, München, GRIN Verlag GmbH
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