Inhaltsverzeichnis:
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1. Einleitung
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2. Daten zur Scheidungsentwicklung
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3. Zur Ursachendiskussion von Ehescheidungen
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3.1. Entwicklung des Scheidungsrechts 4
3.2. Der Wandel der Rolle der Frau 6
3.3. Einfluss ehelicher Arbeitsteilung 8
3.4. Strukturwandel der Ehe 9
3.5. Ehescheidungen in austauschtheoretischer Perspektive 10
3.6. Scheidungsursachen aus Sicht der Betroffenen 10
4. Schlussbetrachtung
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5. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
„Neuer Höchststand bei den Ehescheidungen im Jahr 2002“, so lautet die Überschrift der offiziellen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 6. November 2003. Dieses Ergebnis bestätigt den Trend der ansteigenden Scheidungshäufigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, der bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts zu beobachten ist und bis auf vereinzelte, kurzzeitige Unterbrechungen, einer kontinuierlichen Zunahme unterliegt. In der Bundesrepublik Deutschland wird heutzutage bereits jede dritte Ehe geschieden, wobei die Prognosen für die Zukunft auf einen weiteren Anstieg hindeuten.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Der bereits seit 1960 stattfindende Wertewandel hat die Ansprüche an den Partner gravierend verändert, die traditionelle Eheauffassung verlor zunehmend an Bedeutung. Bis dahin geltende Normen wie Treue und das Einhalten traditioneller Geschlechterrollen wurde durch individuelle Selbstentfaltungsbestrebungen abgelöst. Die gesetzlich festgelegte Gleichstellung zwischen Mann und Frau, Bildungsexpansion sowie zunehmende Frauenerwerbsbeteiligung waren wesentliche Auslöser dieser Tendenzen (vgl. Scheller 1992, S.15).
Die vorliegende Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Entwicklung der Scheidungshäufigkeit in Deutschland ab 1950. Im Anschluss werden ursächliche Bedingungen und Erklärungsansätze zu den Ursachen von Ehescheidungen dargestellt und untersucht.
2. Daten zur Scheidungsentwicklung
Im folgenden Kapitel werden die Daten zur Scheidungsentwicklung in der Bundes- republik Deutschland und der ehemaligen DDR ab 1950 veranschaulicht und be- schrieben.
Wie bereits oben erwähnt, lässt sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ein fast kontinuierlicher Anstieg der Scheidungszahlen feststellen. Im Jahr 1900 betrug die Scheidungsquote im Hinblick auf den Familienstand der Bevölkerung 0,2 %, im Jahr 1950 lag sie bei 1,4 % und stieg bis ins Jahr 2001 auf 6,1 % (Statistisches Bundesamt 2002, S.44).
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Das Ende des 2. Weltkrieges ließ die Scheidungsrate zunächst ansteigen, begründet durch die in vielen Fällen fehlgeschlagenen (Re)Integrationsversuche der Kriegsheimkehrer in das Familienleben (vgl. Rottleuthner-Lutter 1992, S.57).
Tabelle 01: Ehescheidungen in Deutschland 1950 bis 2001
Quelle: vgl. Statistisches Bundesamt, Datenreport 2002
1950 sank die Zahl der Ehescheidungen kurzfristig ab. Seit 1960 erhöhten sich jedoch die Scheidungsziffern kontinuierlich und wurden lediglich von der Einführung des neuen Scheidungsgesetzes von 1977 unterbrochen, welches den Übergang vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip (s. a. Kap. 3.1.) kennzeichnete (vgl.Geißler 2002, S.408).
Im Jahr vor Inkrafttreten des neuen Reformgesetzes bzw. 1976, wurden insgesamt 108258 Ehen geschieden. Nach der Umstellung gingen die Zahlen 1977 zunächst zurück, stiegen jedoch nach einer längeren Anlauf- und Übergangszeit von Jahr zu Jahr stetig an. 1988 betrug die Zahl der Scheidungen 128897 (vgl. Drewes 1992, S.22f).
In den 80er und 90er Jahren hat sich die Wahrscheinlichkeit einer Eheauflösung fast verfünffacht, sodass gegenwärtig fast 40 % der in den letzten Jahren geschlossenen Ehen wieder aufge löst werden (vgl.Geißler 2002, S.408).
Im Jahr 2002 wurde ein erneuter Höchststand von insgesamt 204200 rechtskräftig geschiedenen Ehen erreicht, der sich gegenüber dem Vorjahr um 7600 Fälle bzw. 3,4 % erhöhte (vgl. Statistisches Bundesamt 2002, S.45).
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Arbeit zitieren:
Christian Ladda, 2004, Ehescheidungen - Daten und Ursachen, München, GRIN Verlag GmbH
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