1. Einleitung
1.1. Problemstellung
John Locke (1632-1704) gilt als der erste große Prophet einer liberalen Demokratie 1 . Prinzipien wie die Beteiligung der Bürger an der politischen Willensbildung und Gewaltenteilung gehen auf den englischen Philosophen zurück. Gerade im 20. Jahrhundert - dem Jahrhundert der totalitären Systeme - zeigte sich, wie politische Macht von Regierungen mißbraucht werden kann u nd wie Bürger der staatlichen Willkür scheinbar hilflos ausgeliefert waren.
Das Thema dieser Arbeit soll eine Einordnung der politischen Philosophie John Lockes sein. Auf der einen Seite wird er als Gründungsvater des Liberalismus gefeiert, auf der a nderen Seite als Befürworter der Arbeiterausbeutung verschrien 2 . Wie konnte es zu solch unterschiedlichen Interpretationen kommen? Hat John Locke geschickt kapitalistische Theorien in seinem Werk verschleiert oder wurde er einfach nur falsch verstanden? Um dies zu klären ist zunächst die Beteiligung der Bürger an der politischen Herrschaft zu untersuchen. Hierbei soll heraus gearbeitet werden, wie eine politische Gesellschaft aufgebaut ist und wie sie funktioniert. Dabei möchte ich die Auffassung von Crawford Macpherson, welcher das Locke’sche Wahlrecht an den Besitz eines Bürgers gebunden sieht 3 , näher beleuchten. Des weiteren wird zu klären sein, ob das Volk wirklich der Obrigkeit ausgeliefert ist und in welcher Form die bürgerlichen Rechte gesichert werden. Leben die Bürger in einer politischen Gesellschaft wirklich sicherer als im Naturzustand? Können sie sich gegen Machtmißbrauch wehren oder bleibt ihnen letzten Endes doch nur den Himmel anzurufen 4 ?
1 Vgl.: Mayer-Tasch, Peter Cornelius: Nachwort. John Locke – Der Weg zur Freiheit, In: John Locke: Über die Regierung, Stuttgart 1999, S. 225 2 Vgl.: Klenner, Hermann: Mister Locke beginnt zu publizieren. In: John Locke: Bürgerliche Gesellschaft und Staatsgewalt. Sozialphilosophische Schriften, Leipzig 1980, S. 303; Macpherson, Crawford: Die politische Theorie des Besitzindivdualismus, Frankfurt am Main 1967, S. 219 - 294 3 Vgl.: Macpherson, Crawford: Die politische Theorie des Besitzindivdualismus, Frankfurt am Main 1967, S. 279ff 4 Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §168
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Auf die kontroverse Diskussion um John Locke, d ie insbesondere während und nach dem 2. Weltkrieg aufkam 5 und die damit verbundenen verschiedenen Interpretationen des Naturrechtsverständnis Lockes, soll nicht eingegangen werden. Ebenso werde ich weitgehend auf die Biographie, den historischen Hintergrund 6 und auf weitere philosophische Werke Lockes verzichten, da dies die Arbeit zu umfangreich gestalten würde.
1.2. Aufbau
Kapitel 2 wird sich zunächst mit John Lockes politischer Philosophie beschäftigen. Hierbei soll der Schwerpunkt bei der Erläute rung einiger Grundbegriffe sowie bei einer Betrachtung der politischen Gesellschaft liegen. Neben deren Entstehung werde ich ebenfalls deren Ziele darstellen. Dies dient als Grundlage, um die verschiedenen Interpretationsansätze seiner Theorie nachzuvollziehen.
Das dritte Kapitel beschreibt den Ablauf der Willensbildung in einer politischen Gesellschaft. Hierbei ist zunächst deren Aufbau zu untersuchen. Anschließend soll die Frage des Wahlrechtes diskutiert werden. Außerdem werde ich die These von Crawford Macpherson 7 auf deren Gehalt prüfen. Um letztendlich eine Einordnung von John Locke zu ermöglichen, werde ich darüber hinaus sein Verständnis für die Rechtssicherheit der Bürger behandeln. Dazu ist es notwendig, neben einer Betrachtung des Widerstandsrechtes die Gründe anzugeben, die einen Aufstand des Volkes rechtfertigen. Am Ende dieses Kapitels soll daher die Frage, ob die Bürger in Lockes politischer Gesellschaft der Regierung ausgeliefert sind, beantwortet werden.
In der Schlußbetrachtung werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefaßt und eine politische Einordnung John Lockes vorgenommen. Außerdem möchte ich einen Überblick geben, wie John Locke letztendlich Einfluß auf die Geschichte sowie heutige politische Institutionen genommen hat.
5 Vgl.: Euchner, Walter: Naturrecht und Politik bei John Locke, Frankfurt am Main, 1969;
Strauss, Leo: Naturrecht und Geschichte, Stuttgart 1956
6 Vgl.: Thiel, Udo: Locke, Hamburg 1990
7 s.o., S. 2
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1.3. Forschungsstand
Bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts hatte sich das Bild von John Locke als liberalen und religiös toleranten Philosophen weitgehend als allgemeine Lehrmeinung durchgesetzt 8 . Somit galt die Diskussion um Locke vorläufig als beendet. Erst mit den Veröffentlichungen von Leo Strauss 9 und Crawford Macpherson 10 wurde eine neue kontroverse Auseinandersetzung mit der politischen Philosophie Lockes angeregt und es kam besonders im englischsprachigen Raum vermehrt wieder zu Publikationen.
Im deutschsprachigen Raum ist zunächst Walter Euchner als Kenner des englischen Philosophen zu nennen. Er gibt in dem Band John Locke zur Einführung 11 sowie dem Aufsatz Locke 12 einen gut strukturierten jedoch nicht immer leicht lesbaren Gesamtüberblick über die philosophischen und politischen Werke Lockes. Ebenfalls detaillierte Ausführungen zu dem Thema bietet Rolf Meyer in seiner Promotionsarbeit 13 . Die Publikation ist leicht verständlich geschrieben und beschäftigt sich neben einem biographischen und historischen Abriß ausschließlich mit der politischen Philosophie John Lockes. Als sehr hilfreich erwies sich außerdem Manfred Brockners Aufsatz Wahlrecht und Demokratie in der politischen Philosophie John Lockes 14 . Er vertritt die Meinung, daß Locke keineswegs ein durch Besitz begründetes Wahlrecht befürwortete, sondern vielmehr seine Gedanken nicht konsequent zu Ende führte.
Neben der bereits erwähnten Sekundärliteratur, diente mir die deutsche Übersetzung 15 von John Lockes bedeutendsten politik-philosophischen Werk Second Treatise of Government als wichtigste primäre Quelle.
8 Vgl.: Euchner, Walter: Naturrecht und Politik bei John Locke, Frankfurt am Main, 1969, S. 1 9 Vgl.: Strauss, Leo: Naturrecht und Geschichte, Stuttgart 1956 10 Vgl.: Macpherson, Crawford: Die politische Theorie des Besitzindividualismus, Frankfurt am Main 1967, S. 219 - 294 11 Vgl.: Euchner, Walter: John Locke zur Einführung, Hamburg 1996 12 Vgl.: Euchner, Walter: Locke, In: Maier, Hans / Heinz Rausch, Horst Denzer: Klassiker des politischen Denkens, Band 2, München 1987 13 Vgl.: Meyer, Rolf: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von John Locke, Frankfurt am Main 1991 14 Vgl.: Brockner, Manfred: Wahlrecht und Demokratie in der politischen Philosophie John Lockes. In: Zeitschrift für Politik, Band 38, 1991, S. 47 - 63 15 Vgl.: Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999
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2. Die politische Philosophie von John Locke
2.1. Naturzustand, Kriegszustand, Sklaverei
Um auf die Notwendigkeit politischer Gesellschaften zu verweisen, skizziert John Locke zunächst den sog. Naturzustand. In diesem vorgesellschaftlichen Zustand leben die Menschen in vollkommener Freiheit und Gleichheit 16 miteinander. Wobei sich Gleichheit nicht auf die gleichen Gesinnungen und Fähigkeiten 17 aller bezieht. Vielmehr meint Locke, daß ein Jeder mit den selben Rechten ausgestattet ist. Da niemand über die Menschen autoritär herrscht, sind diese Richter und zugleich Vollstrecker in einer Person 18 . Ebenso ist vollkommene Freiheit nicht mit Zügellosigkeit 19 gleichzusetzen. Die Handlungen eines Einzelnen werden durch das Naturgesetz begrenzt. Dieses richtet sich an die Vernunft der Menschen und verbietet ihnen das Eigentum 20 Dritter zu zerstören. Nur falls es die Erhaltung der eigenen Person erfordert, kommt es zu Ausnahmen. Locke begründet diesen Gedankengang damit, daß die gesamte Schöpfung Gott gehört und alle Menschen verpflichtet sind, diese vor Schaden zu bewahren 21 . Da das Naturgesetz nicht niedergeschrieben ist, muß es jeder Einzelne für sich selbst auslegen und ausführen. Und obwohl die Menschen in Lockes Sicht zum überwiegenden Teil friedfertig sind, werden so durch individuelle Interpretationen bereits erste Konflikte verursacht 22 .
Teilweise versucht Locke auch den Naturzustand auf die Geschichte zu beziehen 23 . Dennoch bleibt festzuhalten, daß es nicht das Hauptanliegen dieses Ansatzes ist, die historische Bestätigung des Naturzustandes zu finden. Vielmehr ging es John Locke darum, Möglichkeiten der Legitimation von Macht und Autorität zu zeigen. Nachdem er in der ersten Abhandlung Sir
16 ebd., §4
17 Vgl.: ebd., §54 18 Vgl.: ebd., §7 19 ebd., §6 20 Ich verwende die Bezeichnung „Eigentum“ im Sinne der dreifachen Bedeutung von Leben, Freiheit und (materiellen oder ländlichen) Besitz.
21 Vgl.: Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §6 22 Vgl.: Brocker, Manfred: Wahlrecht und Demokratie in der politischen Philosophie John Lockes. In: Zeitschrift für Politik, Band 38, 1991, S. 48 23 Vgl.: Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §14, §15, §101, §102, §103
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Robert Filmers These „Macht beruht auf Zeugung“ klar widerlegt hatte, sollte nun eine logische Gedankenkette, welche ihren Anfang im Naturzustand findet, den Ursprung von Herrschaft aufzeigen 24 .
Normalerweise würden die Menschen im Naturzustand in einer Welt des Friedens, des Wohlwollens, des gegenseitigen Beistands und der Erhaltung 25 leben. Doch jeder schwankt ständig zwischen der Vernunft und der Leidenschaft 26 . Sobald ein Einzelner seine Leidenschaften und Triebe nicht mehr unter Kontrolle hat, beginnt er das Naturgesetz zu mißachten und das Eigentum Anderer zu bedrohen. Er verläßt den Naturzustand und tritt damit in den Kriegszustand ein.
Der Angegriffene darf hierauf als Richter und Vollstrecker reagieren. So hält Locke bereits für Diebstahl die Todesstrafe als angemessen, da der Angegriffene von dem Rechtsbrecher weitere Bedrohung zu erwarten hat 27 . Außerdem verwirkt ein Verbrecher bei schweren Vergehen seine natürlichen Rechte, so daß er anschließend wie ein wildes Tier erschlagen werden 28 kann. Kommt es nun ständig zu Übergriffen, dann entspricht der Naturzustand nicht mehr einem Bild der Harmonie 29 , sondern vielmehr einem Zustand ungesicherten Friedens 30 .
Unter Sklaverei versteht Locke den fortgesetzten Kriegszustand, also die permane nte Gewaltausübung eines Menschen auf einen Anderen. Niemand hat das Recht eine andere Person zu versklaven. Denn dies würde bedeuten, daß sich ein Mensch anmaßt, ein von Gott gegebenes Leben zu beherrschen. Auch kann man sich aus dem gleichen Grund nie freiwillig in die Sklaverei begeben. Denn so würde man dem Unterdrücker eine Gewalt übergeben, die man selbst nicht besitzt. Die Gewalt über das menschliche Leben steht nur dem Allmächtigen zu.
24 Vgl.: Bouillon, Hardy: John Locke, Sankt Augustin 1997, S. 16-18; Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §1 25 Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §19 26 Vgl.: Medick, Hans: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band5: Naturzustand und Naturgeschichte der bürgerlichen Gesellschaft, Göttingen 1981, S. 107 27 Vgl.: Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §18 28 Euchner, Walter: Locke. In: Hans Maier, Heinz Rausch, Horst Denzer: Klassiker des politischen Denkens. Band 2, München 1987, S. 15 29 Bouillon, Hardy: John Locke, Sankt Augustin 1997, S. 19 30 Medick, Hans: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band 5: Naturzustand und Naturgeschichte der bürgerlichen Gesellschaft, Göttingen 1981, S. 108
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Michael Münch, 2002, Bürgerbeteiligung und Rechtssicherheit bei John Locke, München, GRIN Verlag GmbH
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