I
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung Seite 1
A Aufgabenanalyse Seite 1
B Zentralbegriffe Seite 1
II Hauptteil Seite 1
A Person Seite 1
1. Lebenssituation Seite 1
2. Auswertung Seite 5
a) Zusammenfassung Allgemeines Seite 5
b) Schillers Interesse am Recht Seite 5
c) Schiller als Rechtsobjekt Seite 6
d) Schiller als Rechtsbrecher Seite 6
e) Schiller als doppelter Staatsbürger Seite 7
B Werke Seite7
1. Die Räuber Seite 8
2. Wilhelm Tell Seite 9
3. Der Verbrecher aus verlorener Ehre Seite 11
4. Auswertung Zusammenfassung Seite 13
a) Schiller als Rechtslehrer Seite 13
b) Schiller als Rechtsgeschichtler Seite 14
c) Schiller als Rechtsfachmann Seite 14
aa) Staatsrecht Seite 15
bb) Strafrecht Kriminologie Kriminalpsychologie
Kriminalpathologie Seite 17
d) Die Rechtsidee Rechtstheorie Seite 18
e) Person Seite 20
C Zeit Seite 20
III Thesen Seite 21
II
Schiller, Hamburg 1968
Creifelds, Carl u.a.
Creifelds Juristisches Wörterbuch, 12. Auflage 1994
Fricke, Gerhard / Göpfert, Herbert Friedrich Schiller Sämtliche Werke, Band 5, München 1993 (zitiert: Schiller SW II, Seite)
Janz, Rolf Dieter
Friedrich Schiller, Werke und Briefe, Theoretische Schriften, Band 8, Frankfurt am Main 1992
Köbler, Gerhard
Etymologisches Rechtswörterbuch, Tübingen 1995
Koopmann, Helmut u.a.
Schiller – Handbuch Stuttgart 1998
Lahnstein, Peter
Schillers Leben, 2. Auflage, München 1982
Mettler, Heinrich / Lippuner, Heinz Friedrich Schiller: Wilhelm Tell, Das Drama der Freiheit, Paderborn 1989
Ruppelt, Georg
Schiller im nationalsozialistischen Deutschland, Der Versuch einer Gleichschaltung, Stuttgart 1979
Streitfeld, Erwin / Zmegac Vickor Schillers Briefe, Königstein/ Ts 1983
Thalheim, Hans-Günther u.a.
Schiller Sämtliche Werke in zehn Bänden, Band 5 erster Halbband Berlin 1990 (zitiert: Schiller, SW I, Seite)
III
Friedrich Schiller, 1. Auflage, Leipzig 1978
Wiese, Benno
Friedrich Schiller, Gedichte Prosa, Ansbach 1959
Wulffen, Erich
Kriminalpsychologie und Psychopathologie in Schillers Räubern, Halle a.S. 1907
Aufsätze
Schiller als Jurist, Festrede beim Schillerfeste in Leipzig (10. November 1861) Kleine Schriften politischen Inhalts, Stuttgart 1893, S. 72 – 85
Gerland, Heinrich
Schiller und das Recht , Rede bei der von der Universität Jena veranstalteten Feier des Jahrestages der Gründung des Deutschen Reiches gehalten am 18. Januar 1933
Hecker, Hellmuth
Friedrich v. Schillers französische Staatsangehörigkeit , NJW 1990, Seiten 1955 - 1958
Kräupl, Günter
Verbrechen Justiz und Strafe bei Friedrich Schiller , Neue Justiz 1986, Seiten 409 - 412
Lanzenauer, Reiner Haehling
Wirkte Schillers französisches Ehrenbürgerrecht für seine Nachkommen?, NJW 1997, Seiten 1139 - 1142
Limbach, Jutta
Schiller und das Recht, Marbacher Schillerreden 2001, Ulrich Ott
Wilutzky
Schiller und wir Juristen, Juristisches Literaturblatt 1905, Seiten 77 – 80
Sonstige Medien
Encyclopædia Britannica, Inc. 2001
Seite 1 I. Einleitung A. Aufgabenanalyse Dem Titel der Arbeit „Recht und Gerechtigkeit bei Friedrich Schiller“ folgend, muss der Untersuchungsgegenstand ein dualistischer sein, denn Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei. Die Aufgabe ist also insoweit zweigeteilt, als zu untersuchen sein wird, wie Schiller für sich Recht einerseits und Gerechtigkeit andererseits begreift. Die Wendung „bei“ Friedrich Schiller gibt die Freiheit, die Untersuchung sowohl in Bezug auf die Per- son Schillers als auch auf sein Werk und die Zeit, in der Schiller lebte, zu erstrecken. Letzteres rechtfertigt sich insbesondere aus dem Titel der Gesamtveranstaltung, der aus- drücklich auf den Beginn des 19.Jh. abstellt.
B. Zentralbegriffe
In Zeiten des Umbruchs, getragen von breiten Bevölkerungsschichten, mag es die friedli- che Wende 1989/90 oder die gewaltsame Zeit von der Französischen Revolution 1792 bis zum Wiener Kongress 1815 sein, sind immer Gedanken um Recht und Gerechtigkeit wesentliche Triebfedern. Ein Spannungsfeld, das heute im Rechtsstaatspostulat gipfelt. Die Brisanz der Materie zwingt zu sprachlicher Genauigkeit. Es soll daher zunächst eine Definition der Zentralbegriffe Recht und Gerechtigkeit aus heutiger Sicht erfolgen, die Maßstab sein soll für die Analyse der Verwendung der Begriffe Recht und Gerechtigkeit bei Schiller.
Recht: Recht im objektiven Sinn ist die Rechtsordnung, d.h. die Gesamtheit der Vor- schriften, durch die das Verhältnis einer Gruppe von Menschen zueinander oder zu Ho- heitsträgern geregelt ist. Recht im subjektiven Sinn ist eine aus dem objektiven Recht unmittelbar abgeleitete Befugnis.
Rechtsstaat: Garantie einer Rechtsordnung, die historisch gewachsenen und als beson- ders gerecht empfundenen Grundsätzen folgt.
Gerechtigkeit: Die objektive Gerechtigkeit ist kein Naturzustand, sondern ein Ideal, ein Leitbild, das Streben nach einer zeitlos gültig vollkommenen Ordnung. Die subjektive Gerechtigkeit ist das dem Einzelnen zuteil werdende Recht, also die Verwirklichung der objektiven Gerechtigkeit. 1
II. Hauptteil
A. Person
1. Lebensstationen
Schon Schillers Leben zeigt zahlreiche Berührungspunkte, die sein Bild von Recht und Gerechtigkeit beeinflusst haben mögen. Für unser Thema interessant, aber für Schiller wohl ohne Einfluss ist schon, dass zu Schillers Vorfahren väterlicherseits neben Bäckern 1 Begriffe entlehnt Creifelds Rechtswörterbuch, Gerechtigkeit, Recht, Rechtsstaat, Seiten 483, 944, 962 sowie Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, Recht, Gerechtigkeit, Seiten 155,
328
Seite 2 auch Gerichtsbeisitzer zählen. Der „kleine Fritz“ (1759 - 1805) wird am 10. November 1759 in Marbach am Neckar geboren und wächst zunächst bei der Mutter auf. Der Vater Johann Kaspar Schiller dient zu dieser Zeit als Offizier im siebenjährigen Krieg gegen Preußen. Er versucht dem Sohn schon früh die Bildung angedeihen zu lassen, die ihm selbst, aus einer armen Familie stammend, versagt blieb. Friedrich besucht bereits mit fünf Jahren die Lorcher Dorfschule. 1766, mit der Versetzung des Vaters nach Ludwigs- burg, besucht „Fritz“ die dortige Lateinschule. Er erfährt eine strenge, aber erträgliche Erziehung. Noch unter dem positiven Eindruck des Lorcher Pfarrers Moser 2 , bei dem Schiller Lateinunterricht erhalten hatte, strebt Schiller zunächst eine theologische Lauf- bahn an. 3
Dazu kommt es aber nicht, denn 1773 verlangt ihn Herzog Karl Eugen als Zögling für seine eigens zur Ausbildung von begabten, potentiell nützlichen Landeskindern, neuge- gründete Hohe Karlschule in der Nähe Stuttgarts. 4 Dort ist er für acht Jahre, die für Schil- ler wie ein Gefängnis sind, dem Fürsten ausgeliefert. Den ganzen Tag herrscht militäri- sche Disziplin. 5 Dort beschäftigt sich der gerade einmal 14-jährige erstmals mit juristi- schen Studien, denn ein theologisches Studium war nicht möglich. Zum Studium des Rechts wurde er bestimmt, es bereitet ihm aber Probleme. 6 Auch seine jetzt häufigen Erkrankungen verhindern große Erfolge. Im wesentlichen besteht der Unterricht aus Staaten- und Verfassungsgeschichte. Insbesondere wurde neben Römischen Rechtsalter- tümern, Geschichte des deutschen Reichsstaatsrechts und Geschichte der Rechtswissen- schaften, aber auch Naturrecht gelehrt. 7 1775, als die Akademie nach Stuttgart verlegt wird, wird Friedrich mit 16 Jahren nun- mehr unter Abbruch des Studiums der Rechtswissenschaft, der neuen medizinischen Fa- kultät zugewiesen. 8 Dort beginnt er seine äußeren Einschränkungen in innere dichteri- sche Kreativität umzusetzen. Beeindruckt von Shakespeare, will er ebenfalls ein dramati- sches Werk verfassen. Er beginnt, heimlich des nachts den „Verlorenen Sohn“, der später als „Die Räuber“ bekannt wird, zu schreiben. Nun beschäftigt er sich dank des neuen, erst 21-jährigen Philosophieprofessors Abel auch erstmals mit den Ideen Rousseaus, ins- besondere mit dem „Gesellschaftsvertrag“ (1762). 9 2 Vorbild für den Pastor Moser in den Räubern 3 Zur Kindheit kurz vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seiten 8 u. 9, Zur Kindheit ausführlich vgl. Lahnstein, Schillers Leben, Seiten 1 bis 84 4 Koopmann - Reed, Schiller Handbuch, Seite 5 5 Burschel, Schiller, Seiten 49 - 50 6 Gerland, Schiller und das Recht, Seite 2; Wilutzky, Schiller und wir Juristen. Juristisches Literaturblatt 1905, Seite 77; Wertheim, Friedrich Schiller, Seite 10.
7 Wilutzky, Schiller und wir Juristen, Juristisches Literaturblatt 1905, Seite 77 8 Ob dies Wunsch war oder Vernunft ist sehr fraglich! Fakt ist, dass die Intention zu diesem Wechsel vom Herzog ausging, der zu vielen Juristen eine Zukunft versprochen hatte. vgl. Burschel, Schiller, Seiten 59 – 60; Gerland, Schiller und das Recht, Seite 2 9 vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seiten 17, 19, Burschel, Schiller, Seiten 61, 67, 74
Seite 3 Nach Abschluss der Karlsschulzeit 1780 als Militärarzt des Herzogs 10 , stellt Friedrich „Die Räuber“ 1781 fertig. Weil kein Verleger zu einem Druck bereit ist, finanziert er den Druck mit geliehenem Geld. Die Veröffentlichung erfolgt anonym und mit dem fingier- ten Druckort Frankfurt und Leipzig. 11
Die Uraufführung der Räuber 1782 wurde trotz gravierenden Änderungen und der Ver- setzung des Stückes in die Zeit des Ewigen Landfriedens um 1500 zu einem überwälti- genden Erfolg. Dem Stück war mit den vom Intendanten Dalberg geforderten Änderun- gen nur oberflächlich der historische Sprengstoff genommen worden. 12 Unerlaubtes Ent- fernen aus Stuttgart in das ausländische Mannheim zum Besuch der Uraufführung und eine kritische Stelle in den Räubern, zu Lasten des Schweizer Kantons Graubünden, sorgten folgerichtig dafür, dass Schiller jede künftige schriftstellerische Tätigkeit unter- sagt wurde. 13 Gegen Schiller war Arrest erlassen worden für den Fall, dass dieser etwas anderes als medizinische Bücher schreibe. Das Schicksal des Dichters Schubart, der we- gen kritischer Artikel über Jahre in Haft saß, stand ihm sicher vor Augen. Schiller flieht darauf als Dr. Ritter mit seinem Freund Streicher in einer Nacht im September 1782 zu der Mutter eines Mitschülers der Karlsschule nach Bauerbach, wo er ein halbes Jahr lebt und arbeitet. 14 In Mannheim erhält Schiller eine Anstellung als Theaterdichter für ein Jahr, die aber nicht mehr verlängert wird. Wieder erkrankt Schiller schwer, diesmal an „kaltem Fieber“, eine Art Malaria - Epidemie, die gerade in Mannheim wütete. 15 Richtig gesund sollte er nicht wieder werden.
1785 bricht Schiller nach Leipzig auf. Er beabsichtigte, sich dort dem Studium der Rechtswissenschaften zu widmen und träumte sogar davon, Justizminister zu werden. 16 In Leipzig unterrichtet zu dieser Zeit Pufendorf. Über Dresden, wo er den Don Carlos, sein letztes Jugendwerk des Sturms und Drangs vollendete, findet Schiller aber bald den Weg nach Weimar. Er fühlte, dass die Idylle in Dresden zu Lasten seiner schöpferischen Kraft ging. Von Juli 1787 bis Mai 1788 dauerte der Aufenthalt in der Stadt der „drei Weimarischen Riesen“ Wieland, Herder und Goethe, und hier begegnet er letzterem im September 1788 erstmals. Der zehn Jahre ältere Goethe, der bereits hohe Achtung ge- nießt, distanzierte sich zunächst von Sturm und Drang und von Schillers Ideen. Erst sechs Jahre später sollte sich aus der Bekanntschaft eine fruchtbare Dichterfreundschaft entwi- ckeln.
10 vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seite 27 11 vgl. Burschel, Schiller, Seiten 91, 92 12 Zeitgenossen: Schiller sei ein deutscher Shakespeare vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seite 35 13 Burschel, Schiller, Seite 110, 111 14 Es entsteht u.a. Kabale und Liebe, eine Abrechnung mit dem absolutistischen System 15 Burschel, Schiller, Seiten 143, 149 16 Gerland, Schiller und das Recht, Seite 3 unter Verweis auf Streicher, Schillers Flucht von Stuttgart, Seiten 213f.; vgl. Burschel, Schiller, Seite 189
Seite 4 1789 geht Schiller nach Jena, wo er, wie er glaubt, eine unbezahlte Stelle als Professor für Geschichte erhielt. 17 Formell war Schiller aber Professor extraordinarius der Philosophie. Ein Kollege nahm dies zum Anlass Schiller ausgerechnet an seinem 30. Geburtstag zu maßregeln. 18 Dennoch beginnt hier die fruchtbarste dichterische Phase seines Lebens. Es entstehen umfangreiche historische Schriften, die Wallenstein-Trilogie, Maria Stuart, Die Jungfrau von Orleans, Wilhelm Tell, Demetrius und Die Braut von Messina. Die 16 fol- genden Jahre bis zu seinem Tod arbeitet Schiller wie ein Besessener. Er diskutiert in die- ser Zeit mit Goethe über die Philosophie Kants. Er gewinnt Goethe1795 für die Mitarbeit an der neu zu begründenden Zeitschrift “Die Horen”. Nach dem Wirtembergischen Re- pertorium der Literatur, der Rheinischen Thalia, der Thalia und der Neuen Thalia war dies das fünfte Unternehmen dieser Art. Es entwickelt sich ein stetiger Gedankenaus- tausch, zugunsten beider Seiten, der er auch Goethe aus seiner eingetretenen Weimarer Isolation half. Die Zusammenarbeit hatte auch Kant zugesagt, von dem aber eine ernstli- che Mitwirkung nicht erwartet worden war. Darüber hinaus Herder, Schlegel, Gentz, Fichte und die Gebrüder Humboldt. Eine solche Zeitschrift ist ohne Beispiel geblieben. 19 Dieses fruchtbarste Jahrzehnt zwischen 1794 und 1804 ist das „klassische Jahrzehnt der deutschen Literatur“. Erst seine erneut ausgebrochene Krankheit beendet schließlich die- se kreative Phase.
Am 01.03.1798 erhielt Schiller die französische Ehrenbürgerschaftsurkunde, die damit wegen der Revolutionswirren erst 6 Jahre nach Ausstellung des Diploms bei ihm eintraf. Er habe sich, wie die siebzehn weiteren geehrten Ausländer, um die Sache der Freiheit verdient gemacht und die Befreiung der Völker vorbereitet. 20 Konkreter Anlass war das in Frankreich bekannte Stück „Die Räuber“. Sein Dankwort lautete:
„Die Ehre, die mir durch das erteilte französische Bürgerrecht widerfährt, kann ich durch nichts als meine Gesinnung verdienen, welche dem Wahlspruch der Franken 21 von Herzen adoptiert; und wenn unsere Mitbürger über dem Rhein diesem Wahlspruch immer gemäß handeln, so weiß ich keinen schönern Titel, als einer die ihrigen zu sein“ 22
Am 9. Mai 1805 stirbt Friedrich Schiller vermutlich an akuter Lungenentzündung. Er wird auf dem Weimarer St.-Jakobs-Friedhof beigesetzt und 1827 in die Fürstengruft ü- berführt, in der auch Goethe später seine letzte Ruhestätte fand. Goethe, vom Tod Schil- lers tief getroffen:
“Ich dachte mich selbst zu verlieren und verliere nun einen Freund und in demselben die Hälfte meines Daseins.” 23 17 So liest man es üblicher Weise auch. Dies erklärt auch den Titel seiner Antrittsvorlesung „Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte“, Text: Wiese, Friedrich Schiller Gedichte Prosa, Seiten 407 f.
18 Lahnstein, Schillers Leben, Seite 266 19 Lahnstein, Schillers Leben, Seiten 349, 350 20 Burschel, Schiller, Seite 309 21 bezogen auf: „Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit“ 22 Dank an den Übermittler Rat Campe 02.03.1798 Streitfeld / Zmegac, Schillers Briefe, Seite 249; vgl. Wertheim, Friedrich Schiller, Seite 93; Hecker, NJW 1990, Seite 1955 23 Brief an Zelter „ich dachte mich selbst zu verlieren ...“ bezieht sich auf eine eigene zeit- gleiche Erkrankung
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Sascha Schlösser, 2002, Recht und Gerechtigkeit bei Friedrich Schiller, München, GRIN Verlag GmbH
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