Gliederung
1. Einleitung
2. Vorkoloniale Formen sozialer Organisation im Kongogebiet
3. Landnahme und Kolonialzeit
3.1. Der Kongo-Freistaat als Privatbesitz
3.2. Belgische Kolonialzeit
3.3. Konstruktion und Politisierung von Ethnizität im kolonialen Kongo
4. Postkoloniale Staatsaneignung und Staatszerfall
4.1. Unabhängigkeit und Kongo - Wirren
4.2. Authenticité und Mobutismus
4.3. Kleptokratie und Deengagement
4.4. Herrschaftssicherung und klientelistische Netzwerke
4.5. Zusammenfassung: Ethnizität und Staatlichkeit unter Mobutu
5. Kabilas Kongokriege
5.1. Regional- und geostrategischer Bezugsrahmen
5.2. Der Leopard als Papiertiger: Implosion Zaires und Aufstieg Kabilas
5.3. Die Ökonomisierung der Gewalt im Anti-Kabila-Krieg
5.4. Ethnisch motivierte Gewalt im Ostkongo
6. Zusammenfassung
6.1. Staatsversagen und alternative Referenzsysteme
6.2. Politisierung der Ethnizität
6.3. Fazit
Literatur
Anhang 1: Karte der DRC und angrenzender Gebiete
Anhang 2: Abkürzungsverzeichnis
2
1. Einleitung
In der öffentlichen Diskussion über den Krieg in der DR Kongo (DRC) stehen in der Regel zwei Aspekte im Vordergrund: Der Raubbau der Kriegsparteien an den Bodenschätzen des Landes und die ethnisch codierte Komponente des Konfliktes. Doch während im Fall der Bodenschätze Interessenstrukturen aufgedeckt und analysiert werden, während Nichtregierungsorganisationen dem Raubbau mit Boykott-und Zertifizierungskampagnen entgegentreten wollen und der UN-Sicherheitsrat sich regelmäßig durch ein eigens eingesetztes Expertenpanel informieren lässt, reicht der Blick auf die ethnischen Konfliktlinien selten weit über die Zurkenntnisnahme eines Ereignisses hinaus. Zwar ist von Milizen und Machetenmassakern zu lesen, doch während beispielsweise bei der zimbabwischen Kriegsbeteiligung in der Regel ein deutlicher Zusammenhang zu geschäftlichen Interessen der zimbabwischen Staats- und Armeeführung aufgezeigt wurde, ist der Konfliktaustrag entlang ethnischer Linien offenbar selbsterklärend: Zwar werden die Nutznießer der chaotisierten Situation in der Regel benannt, die Motivation der „ethnisch“ organisierten Milizen zum gewaltsamen Konfliktaustrag verschwindet aber hinter wolkigen Formulierungen wie „die Lendu fühlen sich eher den Hutu nahe.“ 1 Allenfalls wird noch das Klischee vom unüberwindbaren Interessenkonflikt zwischen Pastoralisten und Agrarproduzenten bemüht, 2 meist muss zur Erklärung aber die lakonische Bemerkung ausreichen, die Massakrierenden seien eben „Angehörige eines verfeindeten Stammes.“ 3
Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage nach den Triebkräften scheinbar ethnisch motivierter Gewalt. Da verschiedene Autoren, darunter Wirz, „den aktuellen Krieg als Teil eines kolonial induzierten Staatsbildungsprozesses“ 4 begreifen, soll zunächst den Fragen nach dem Status quo ante und der Funktionsweise dieser Induktion nachgegangen, also das Staatsbild und die Ausprägungen von Ethnizität in präkolonialer und kolonialer Zeit skizziert werden. Im Anschluss werden die Auswirkungen des Mobutu-Patrimonialismus sowohl auf soziale Organisationsstrukturen der Bevölkerung als auch auf die Funktionalität des Staatswesens erörtert und damit der Hintergrund für das Verständnis der von Ruanda und Uganda unterstützten Machtübernahme Kabilas entfaltet. Eine nations- und ethnizitätsorientierte Betrachtung der Beziehung zwischen ökonomisierter Gewalt und völliger Fragmentierung staatlicher Strukturen unter Kabila & Sohn wird zunächst allgemein angerissen, sodann für den Ostkongo als Schauplatz der „ethnischen“ Machetenmassaker konkretisiert. Gleichzeitig schließt sie den faktenreportierenden Teil der Arbeit ab und leitet über zu einer historisch begründeten Herausarbeitung der beiden Hauptproblembereiche, die zur Erklärung der „ethnischen“ Konfliktkomponente beitragen können. Zu beachten ist, dass diese Arbeit strukturelle Gewaltursachen untersucht, nicht die Motivation der Konfliktparteien en detail. Sie erhebt keinen Anspruch auf eine historisch vollständige Darstellung, sie wird weder sämtliche Rebellensplittergruppen noch sämtliche Regierungen aufzählen, und sie wird nicht auf Methoden der Kriegführung und schlagzeilenträchtige Kannibalismusrituale eingehen.
1 Der Spiegel, 33/03
2 z.B. in taz, 27. 05. 03
3 Der Spiegel, 18/03
4 Wirz 2001: 120
3
2. Vorkoloniale Formen sozialer Organisation im Kongogebiet
Das offizielle Territorium der heutigen DR Kongo erstreckt sich über eine Fläche, die etwa der sechseinhalbfachen Deutschlands entspricht und in vorkolonialer Zeit einer kaum überschaubaren (und mangels schriftlicher Überlieferung auch kaum rekonstruierbaren) Vielfalt sozialer Organisationsformen Raum geboten hat. Wesentliche Teile der Bevölkerung, besonders in den zentralen Waldgebieten, waren vermutlich in losen Netzwerken zwischen Familienverbänden ohne übergreifende staatliche Strukturen organisiert. Wo der Organisationsgrad höher war, vor allem in den Savannengebieten, an der Küste und im Gebiet der großen Seen, waren zur Zeit der Kolonisierung Afrikas nach Nzongola-Ntalaja „political institutions of kingdom [...] the dominant forms of state [...]“. 5 Wenngleich Young und Turner diese Königreiche als zumeist „small-scale, dispersed, and diffuse“ 6 beschreiben, bestanden auch vergleichsweise mächtige und hochkomplex organisierte Staatsgebilde wie das später namensgebende Kongo-Reich und das Königreich Rwanda. Auch bei diesen war jedoch die Außengrenze nicht klar demarkiert, sondern durch zu den Rändern hin sukzessive abnehmende staatliche Durchsetzungsfähigkeit gekennzeichnet. Diese Ausfransung der Ränder macht Vansina dafür verantwortlich, dass „the existing system of territorial control often reduced itself to sheer exploitation: outer provinces paid protection money against possible raids from the center, and the center tried to obtain maximal tribute from these regions but felt no obligation to protect them against enemies from the exterior.“ 7 Das Kongoreich, von Hochschild als „das führende Staatswesen an der Westküste Zentralafrikas“ 8 bezeichnet, umfasste zwei bis drei Millionen Menschen und ein Territorium von gut 650 Quadratkilometern (heute z. T. auf angolanischem Staatsgebiet). 9 Das Reich verfügte über einen zentralistisch strukturierten Staatsapparat, der nicht nur die Verwaltung der Provinzen organisierte, sondern durch Erhebung von Steuern und Kontrolle der Geldzufuhr auch eine ökonomische Machtbasis sicherte. 10 Darüber hinaus setzte er mittels einer institutionalisierten Gerichtsbarkeit die Einhaltung eines gemeinsamen Werterahmens durch. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts kam jedoch der Sklavenhandel nach Amerika in Schwung und führte im Kongo-Reich zu einer Häufung von Überfällen und Verschleppungen durch weiße Händler oder ihre Zulieferer, gegen die der Staat sein Gewaltmonopol und seine Schutzpflicht gegenüber den Untertanen kaum mehr durchsetzen konnte - auch nicht durch mehrere diplomatische Interventionen des Kongo-Königs Affonso I. 11 In der Folge erodierte der Rückhalt des Staates in der Bevölkerung, in den Provinzen breiteten sich separatistische Tendenzen aus und schließlich wurden weite Teile des Staatsgebietes von europäischen Mächten annektiert.
Erheblich weiter östlich entstand ab dem 16. Jahrhundert in der Region der großen Seen das Königreich Rwanda und entwickelte einen weitgehend homogenen kulturellen Rahmen. Des Forges beschreibt: „[Die Bewohner...] schufen eine einheitliche, hochentwickelte Sprache, Kinyarwanda, gemeinsame reli-
5 Nzongola-Ntalaja2002: 33
6 Young/Turner 1985: 22
7 Vansina 1970: 247
8 Hochschild 2000: 18
9 vgl. Hochschild 2000: 16 f
10 vgl. Hochschild 2000: 18
11 vgl. Hochschild 2000: 21 ff
4
giöse und philosophische Überzeugungen sowie eine Kultur, in der Gesang, Tanz, Poesie und rhetorischen Fähigkeiten große Wertschätzung zukam. Sie verehrten dieselben Helden.“ 12 Der gegen Ende des 19. Jahrhunderts herrschende König Rwabugiri optimierte das militärische System und leitete eine Phase der Expansion ein, an deren Ende sein Reich - nach heutigen Grenzen - Ruanda, Teile Ugandas und den Nordosten der DRC umfasste. Das Gebiet wurde von einem institutionalisierten Beamtenapparat zentralistisch verwaltet. Die betroffenen Staaten bzw. Clangruppen wurden teils assimiliert, teils wurde ihnen aus ökonomischen oder machtpolitischen Gründen Autonomie belassen. 13 Die Autorität des Herrschers (und somit des Staates) stützte sich einerseits auf militärische und ökonomische Kontrolle, andererseits auf eine auf den gemeinsamen Kulturrahmen bezogene spirituelle Ebene. Für die - spätestens im 20. Jahrhundert als ethnisch verstandene - Differenzierung der rwandophonen Bevölkerung im Gebiet der großen Seen 14 in Hutu und Tutsi gibt es nahezu so viele Erklärungen wie zum Thema arbeitende Autoren. Vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Hinweises von Young und Turner, dass „empirical cultural identities are multiple, shifting in response to context and situation.“ 15 bietet Des Forges eine der plausibelsten: 16 Danach korrelierte im Königreich Ruanda ökonomische Potenz mit politischer Macht und wurde (wie in weiten Teilen Afrikas üblich) in Viehreichtum ausgedrückt. Bei zunächst fließenden Grenzen bildeten sich Klassen heraus - die viehhaltende Staatselite (Tutsi) und die bäuerliche Bevölkerung (Hutu). Die Klassengrenze wurde als soziale, nicht als kulturelle wahrgenommen. Wenngleich es die Möglichkeit eines Klassenauf- oder -abstiegs gab und sich beide Gruppen „an der Entwicklung des Staatswesens und seiner Institutionen“ 17 beteiligten, wurden Ehen in der Regel schichtintern geschlossen, was über Generationen hinweg „innerhalb jeder Gruppe einen gemeinsamen Genbestand“ 18 schuf. Das folglich mit Gruppenzugehörigkeit korrelierende (wenn auch nicht zwangsläufig daran geknüpfte) Auftreten bestimmter körperlicher Merkmale 19 trug - zusammen mit (auch im Zuge kolonialer Bevorzugung, vgl. 3.3) zunehmendem Elitenbewusstsein der Tutsi - dazu bei, die wahrgenommenen Unterschiede zu Stereotypen (Tutsi: groß, schlank, schmalgesichtig; Hutu: klein, kräftig, breitgesichtig) zu verschärfen und somit sukzessive die Gruppengrenzen zu verhärten.
3. Landnahme und Kolonialzeit
3.1. Der Kongo-Freistaat als Privatbesitz
Im Auftrag der Association Internationale du Congo (AIC), einer Tarnorganisation des belgischen Königs Leopold II, bereiste der Journalist Henry Morton Stanley, durch eine erfolgreiche Suchexpedition
12 Des Forges 2003: 55
13 vgl. Des Forges 2003: 57
14 Da es sich um einen kulturellen Aspekt handelt, ist eine kulturelle Kategorie wie „Sprache“ offensichtlich sinnvoller als eine politische wie „Staatsangehörigkeit“
15 Young/Turner 1985: 138
16 vgl. Des Forges 2003: 56 ff
17 Des Forges 2003: 56
18 Des Forges 2003: 57
19 Allerdings lässt sich die ohnehin nicht sonderlich ausgeprägte Korrelation auch nichtgenetisch erklären - etwa durch Ernährung (so kann bei Viehzüchtern eine tendenziell eiweißreichere Nahrung angenommen werden) oder sozioprofessionelle De-formation (der klassische Hackbau geht einher mit schwerer körperlicher Arbeit in gebückter Haltung, Viehbesitz und Weidewirtschaft dagegen eher mit weiten Wegen und möglichst gestreckt- überblickender Haltung)
5
zum Afrika-Forscher avanciert, 1879 das Einzugsgebiet des Kongoflusses. Dort begann er, eine Minimalinfrastruktur aufzubauen und lokalen Autoritäten Verträge abzuhandeln oder aufzuzwingen, in denen sie Territorium und Souveränität auf die AIC übertrugen. Parallel dazu steckte Leopold über die AIC in einer Reihe von bilateralen Verträgen mit den USA und europäischen Staaten die Grenzen seiner künftigen Privatkolonie ab. Auf der Berliner Westafrika-Konferenz (1884/1885) gab er Freihandelsgarantien, ließ bei der Abschlusszeremonie einen souveränen Kongo-Freistaat ausrufen und nahm den Applaus der Delegierten als Bestätigung seines Anspruchs. 20
Der wesentliche Zweck des Kongo-Freistaates bestand für Leopold in der Mehrung seines Vermögens. Im Einklang mit den meisten anderen sogenannten Mutterländern betrachtete er Kolonialpolitik als „the art of maximal domination and minimal cost“, 21 führte diesen Gedanken jedoch wesentlich konsequenter aus, indem zur Bewältigung staatlicher Aufgaben eine „koloniale Trinität“ 22 aus Verwaltung, Wirtschaftsunternehmen und Kirche etablierte. Die unmittelbar wichtigste (weil finanziell einträgliche) Rolle nahmen dabei private Wirtschaftsunternehmen ein, an denen Leopold in der Regel beteiligt war. Ihnen fiel die Aufgabe der Ressourcenvermarktung (und damit der im Sinne Leopolds existenzbegründende Aspekt der Kolonie) zufiel. Über ein auf Zwangsarbeit, drakonischen Strafen und einer ausgefeiltausbeuterischen Provisionsregelung aufgebautes System von Zwischenhändlern führten sie fortan mit horrenden Gewinnen dem Weltmarkt kongolesische „Exportprodukte“ zu: Zunächst Elfenbein, nach der Etablierung des Gummireifens enorme Mengen an Kautschuk, noch später Palmöl und Edelmetalle. Die staatlichen Aufgaben beschränkten sich im wesentlichen auf die Erschließung und Absicherung der Extraktionsmöglichkeiten: Indem die Kolonialverwaltung den schiffbaren Teil des Kongo durch eine Eisenbahnlinie mit der Küste verband und ein minimales Straßennetz schuf, sorgte sie für eine Basisinfrastruktur, die den effizienten Abtransport der kongolesischen Ressourcen gewährleistete. Weiterhin hielt sie sich mit der „Force Publique“ eine starke Kolonialtruppe, mit der sie vor allem die obligatorische Zwangsarbeit (v.a. beim Kautschuksammeln) brutal durchsetzte und also nicht nur den Abfluss, sondern auch die Gewinnung der Handelsgüter sicherte. Auch dabei war jedoch ein gewisses Kostenbegrenzungsstreben spürbar: So wurden Infrastrukturausgaben häufig zwischen Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen aufgeteilt, 23 die etwa 19000 Mann starke Force Publique dagegen war gehalten, sich selbst zu tragen, weshalb sie „regelmäßig Dörfer auf der Suche nach Nahrung [überfiel]“ 24 und so die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Untertanen konterkarierte. Der Fürsorgepflicht entzog sich Leopolds Privatstaat hingegen durch die Auslagerung des kompletten Sozialsektors an die Kirchen (v. a. die römisch-katholische 25 ), die somit die dritte Säule der kolonialen Trinität bildeten. Von der Kolonialverwaltung im Rahmen ihrer infrastrukturellen Aufgaben mit kostenlosen Grundstücken zum Schulbau unterstützt, widmeten sie sich erstens der Missionierung, zweitens
20 vgl. Nzongola-Ntalaja 2002: 16 f
21 Young/Turner 1985: 24
22 Harding et al., http://www.rrz.uni-hamburg.de/Konflikt-Afrika/KK-DA-KongoC-FS.Anfa.html
23 Schicho 1999b: 214
24 Wrong 2002: 51
25 ab 1906 infolge eines Exklusivvertrages mit König Leopold als einzige staatlich unterstützt, vgl. Harding et al.: http://www.rrz.uni-hamburg.de/Konflikt-Afrika/KK-DA-KongoC-FS.Anfa.html
6
der Vermittlung einer (zur Effektivitätssteigerung kolonialer Verwaltung ausreichenden, zur Förderung der Elitenbildung allerdings weitgehend untauglichen) Grundbildung und drittens der Bereitstellung minimaler medizinischer Versorgung. Durch die für den Druck von Schul- wie Gebetsbüchern gleichermaßen notwendige linguistische Erfassung und territoriale Zuschreibung lokaler Sprachen und Dialekte sowie die damit verbundene Zuschreibung einer „Stammeszugehörigkeit“ schufen oder zementierten die Missionen die zuvor eher verschwommenen ethnische Grenzen. 26
Britischen und amerikanischen Kongo-Reisenden und Menschenrechtsorganisationen gelang es zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die Öffentlichkeit für die näheren Umstände der Herrschaftsausübung im Kongo (die nach von Wrong zitierten Schätzungen für den Tod von bis zu dreizehn Millionen Kongolesen, also gut der Hälfte der vorkolonialen Bevölkerung, verantwortlich waren) 27 zu interessieren. In der Folge baute sich starker internationaler Druck auf Leopold auf und führte 1908 schließlich zur Übernahme der Privatkolonie durch den belgischen Staat.
3.2. Belgische Kolonialzeit
Im Gegensatz zu Leopolds Privat-„Freistaat“ verfügte der Kongo unter belgischer Herrschaft mit der 1908 erlassenen Kolonialverfassung („charte coloniale“) zumindest über formale Attribute der Rechtsstaatlichkeit. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung sind hingegen kaum Unterschiede erkennbar, was Nzongola-Ntalaja mit der normativen Kraft der unter Leopold geschaffenen Strukturen erklärt: „the Belgian government had to operate on the basis of what had already been established economically and administratively since 1885.“ 28 So blieb trotz des Versuchs, koloniale Herrschaft mit den Argument einer zivilisatorischen Mission zu legitimieren, 29 das System der kolonialen Trinität einschließlich der profitmaximierenden Zwangsarbeit, zunehmend auch im Bergbausektor, in seinen Grundzügen bestehen. Die staatlichen Aufgabenfelder waren weiterhin „largely limited to security and extraction“, 30 die Wirtschaft wurde weiter belgisiert 31 und der soziokulturelle Bereich blieb weiterhin den Kirchen überlassen. Deren Politik einer Minimalbildung nach dem Prinzip „pas d’ élites, pas d’ ennemis“ 32 sorgte dafür, dass ein eventuelles Streben der lokalen Bevölkerung nach ohnehin nicht eingeräumten politischen Partizipationsmöglichkeiten erst gar nicht auf breiter Basis artikuliert werden konnte. Schärfer als Nzongola-Ntalaja, der das neue System immerhin „just as oppressive, albeit in a less brutal manner“ 33 findet, urteilt der belgische Historiker und ehemalige Kolonialdistriktskommissar Jules Marchal: „Das neue System war fast genauso brutal, nur heuchlerischer.“ 34
26 vgl. Schicho 1999b: 214 f; Young/Turner 1985: 138 ff
27 vgl. Wrong 2002: 55 f
28 Nzongola-Ntalaja 2002: 26
29 vgl. dazu Young/Turner 1985: 36 f
30 Young/Turner 1985: 397
31 vgl. Schicho 1999b: 216
32 Wrong 2002: 59
33 Nzongola-Ntalaja 2002: 26
34 zit. nach Wrong 2002: 57
7
Diese „triple mission of economic exploitation, political repression and cultural oppression“ 35 wurde nach dem Ersten Weltkrieg auf die nun von Belgien treuhänderisch verwalteten ehemaligen deutschen Kolonien Ruanda und Burundi ausgeweitet. Die Treuhandgebiete wurden dabei nicht als administrativ eigenständige Einheiten weitergeführt, sondern in die Kongo-Verwaltung inkorporiert: „[...] Belgium governed the three territorial units as a single colonial entity known as Le Congo Belge et le Ruanda-Urundi, with a single Army, the Force Publique, and a single governor-general in Kinshasa.“ 36 Diese zentrale und einheitliche Verwaltung begünstigte Migrationsbewegungen (kolonial induzierte wie Wander- und Zwangsarbeit, Dienst in oder Flucht vor der Force Publique und gezielte Umsiedlungen ebenso wie gewöhnliche und turnusgemäße Ortswechsel im Rahmen des Wanderhackbaus) über Territorialgrenzen hinweg. Im Zuge dieser Migrationsbewegungen siedelten sich einzelne ruandophone Gruppen im östlichen Kongo (der heutigen Kivu-Region) an. 37
Ab den zwanziger Jahren trat die koloniale Gesellschaft in einen Wandlungsprozess ein: Mit steigender Technisierung ersetzte der Fach- den Wanderarbeiter, zunehmende Urbanisierung führte zur Herausbildung einer städtisch-kleinbürgerlichen Schicht aus Hilfsbeamten, Hausangestellten usw. In dieser ent-standen (in der Regel berufsgruppenintern) zunächst weitgehend apolitische Spar- und Unterstützungsvereine. Darüber hinaus boten vor allem religiöse Bewegungen auch ersten aufkeimenden nationalistisch-antikolonialistischen Tendenzen einen gewissen Entfaltungsraum. 38 Das jetzt vernehmlicher artikulierte Partizipationsinteresse der Untertanen traf auf steigende Anforderungen der Kolonialverwaltung an ihr Hilfspersonal und führte 1936 zur Schaffung der sozialen Kategorie der „evoulées“, einer zahlenmäßig allerdings marginal bleibenden Mittelschicht-Keimzelle, deren Angehörige zunächst zwar noch keine Möglichkeit politischer Partizipation, aber immerhin erweiterte Bildungschancen zugestanden bekamen. 39
Das Ende des Zweiten Weltkrieges und das Aufkommen nationalistischer oder panafrikanischer, jedenfalls aber antikolonialer Bewegungen in weiten Teilen des Kontinentes beschleunigte den Wandel der kolonialen Herrschaftsstrukturen: Belgien, das auch auf lange Sicht nicht plante, seine Kolonie in die Unabhängigkeit zu entlassen, 40 erlag dem Irrtum, mit politischen Teilzugeständnissen und verbessertem Sozialsystem die Selbstbestimmungsforderungen kanalisieren und in den Aufbau einer belgischkongolesischen Mittelschicht umleiten zu können. Das kirchliche Minimal-Sozialsystem wurde durch staatliche Beteiligung massiv ausgeweitet, bald wurden in der Kolonie drei Universitäten gegründet, beachtliche Einschulungszahlen erreicht und „mehr Krankenhausbetten als in allen anderen schwarzafrikanischen Ländern zusammen“ 41 gezählt. Es kam zu Parteigründungen und 1957 wurden mit der Abhaltung von Kommunalwahlen erstmals relevante politische Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt.
35 Nzongola-Ntalaja 2002: 27
36 Nzongola-Ntalaja 2002: 216
37 vgl. Harding et al., http://www.rrz.uni-hamburg.de/Konflikt-Afrika/KK-DA-KongoL-Ethn.-Anf.html
38 vgl. zum Dekolonisationsprozeß Schicho 1999, S. 216 ff
39 vgl. Schicho 1999: 216f
40 Schicho (1999, S. 217) berichtet, noch 1955 sei ein Dreißigjahesplan zur Dekolonisierung als zu kurzfristig mißbilligt worden. Vgl. auch Wrong 2002: 69
41 Wrong 2002: 58
8
Jedoch wurden weder der Kolonialismus an sich noch die rassistisch-hierarchische Gesellschaftsstruktur auch nur in Frage gestellt.
Die belgische Illusion, die antikolonialistischen Kräfte im Kongo kontrollieren zu können, zerschlug sich spätestens 1959, als eine kurzfristig verbotene Parteiversammlung nicht aufgelöst werden konnte und zu massiven Krawallen eskalierte, die erst die blutige Intervention der Force Publique beenden konnte. Schockiert vom Gefahrenpotential ihrer Kolonie beschloss die belgische Regierung einen Kurswechsel, strickte nach kurzen Verhandlungen mit kongolesischen Politikern hastig eine Verfassung, ließ Wahlen abhalten und schubste das Land am 30. Juni 1960, kaum eineinhalb Jahre nach den Krawallen, in die Unabhängigkeit. Eine Meuterei der Force Publique nahm sie zum Anlass, wenig später auch die übergangsweise weiterbeschäftigten etwa 10000 belgischen Verwaltungsbeamten aus dem Kongo abzuziehen. 42 Da die lokale Elitenbildung gerade erst begonnen hatte, wurde die Handlungsfähigkeit des Staates durch diesen Schritt massiv geschwächt. Hochschild beschreibt: „[Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit...] gab es auf dem gesamten Territorium weniger als 30 Afrikaner mit Hochschulabschluss. Weder kongolesische Offiziere noch Ingenieure, Agronomen oder Ärzte standen bereit. [...Von...] etwa 5000 leitenden Angestellten im öffentlichen Dienst [waren] nur ganze drei Afrikaner.“ 43
3.3. Konstruktion und Politisierung von Ethnizität im kolonialen Kongo
Das massive Hereinbrechen des Kolonialstaates, verkörpert durch Militär, Mission und Verwaltung, hatte in den lokalen Gesellschaften tiefgreifende Veränderungen aller Lebensbereiche zur Folge, einschließlich der sozialen Bezugsrahmen und Identifikationsgruppen. Bei dieser Aus- und Umbildung von Ethnizität ist ein mehrstufiger Prozess zu beobachten. Einerseits wurden durch Fremdzuweisungen Ethnien 44 definiert, zum Teil wohl auch erst durch die Definition konstruiert. Wesentliche Anteile hatten hier die Kirchen, vor allem durch die Kodifizierung der Sprache, 45 und die Kolonialverwaltung durch Ausübung indirekter Herrschaft mittels vorgeblich ethnisch-traditionell legitimierter Intermediäre. 46 Der Versuch, diese zum Teil weitgehend willkürlich konstruierten, zumindest aber in ihren Grenzen zementierten Ethnien wissenschaftlich zu beschreiben, verschärfte die Situation dramatisch. Die Zuschreibung ethno-spezifischer Fähigkeiten und Charaktereigenschaften war in der kolonialen Ethnographie gängige und unwidersprochene Praxis. Angehörige verschiedener Ethnien sahen sich also plötzlich kollektiv als intelligent, rechtschaffen, verschlagen, bodenständig oder zivilisationsempfänglich charakterisiert, mitunter auch nach Verwendbarkeit: als gute Soldaten, Schmiede, Köche, Verwaltungsbeamte etc. 47 Diese Stereotypen bildeten das Hauptauswahlprinzip belgisch-kolonialer Ämter- und Ressourcen-
42 Schicho1999b: 220
43 Hochschild 2000: 423
44 zur Differenzierung zwischen „Ethnie“ und „ethnische Gruppe“ vgl. Kößler/Schiel 1997: 8
45 Young und Turner (1985, S. 142) zeigen an der Kikongo-Sprachfamilie exemplarisch, wie identitätsstiftende Regionalidiome mit den Missionsgebieten verschiedener Kirchen zusammenfallen.
46 Praktischerweise war auch bei so tiefgreifenden Verwaltungsreformen wie einer Verdoppelung der Cheftümer (zwischen 1914 und 1919) immer eine passende Ethnie mit genehmen Kandidaten zur Hand, vgl. Schicho 1999, S. 215
47 Die Tatsache, dass in manchen vorkolonialen Gesellschaften weniger Verwandtschaft als vielmehr Beruf das identifikationsbestimmende Prinzip sozialer Organisation war (für Schmiede gilt das z.B. in weiten Teilen Afrikas), mag diesen Irrglau-
9
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