Strafgesetzgebung in der Weimarer Republik
1919-1933
Literatur (S.3)
Inhalt
Einleitung (S.4)
-zeitgeschichtlicher Hintergrund (S.4)
-Kriminalitätsentwicklung in der Weimarer Zeit (S.5)
I.
1. Die unmittelbare Nachkriegszeit 1918/19 / Inflations-und Krisenzeit 1919-23
(S.7)
2.Der Versailler Vertrag (insbes. Art.227ff) (S.8)
II.
Strafgesetze (S.9)
1.Strafgesetzgebung auf der Grundlage der WRV 1919-33: Art.116 WRV („nulla
poena sine lege“) (S.9)
2.Das Geldstrafengesetz (S.10)
3.Gesetz über die Bestrafung des Zweikampfes (S.11)
4.Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (S.12)
5.sonstige Änderungen (S.13)
III.
Das Strafgesetz als Instrument der Politik (S.13)
1.Amnestiegesetze (S.14)
2.Der Schutz der Republik (S.14)
2.1Erstes Gesetz zum Schutz der Republik (S.15)
a) Vorgeschichte (S.15)
b) Inhalt (S.17)
- Strafbestimmungen (S.17)
- Der Staatsgerichtshof (S.18)
- Der Kaiserparagraph (S.19)
c) Nebengesetze im Schlepptau des Republikschutzgesetzes (S.19)
2.2 Zweites Gesetz zum Schutz der Republik und verwandte Strafvorschriften
(S. 21)
2
Literatur
Akten der Reichskanzlei, Kab.Bauer, Hrsg.Erdmann/Booms,
bearb.v.AntonGolecki , Boppard am Rhein 1980 Akten der Reichskanzlei, Kab.Wirth I/II, Hrsg.Erdmann/Booms, bearb.v.Ingrid Schulze-Bidlingmeyer , Boppard am Rhein 1973 Akten der Reichskanzlei, Kab.MarxI/II, Hrsg.Erdmann/Booms, bearb.v. Günter Abramowski , Boppard am Rhein 1973 David, Dr.A §3 Abs.1 des neuen GeldstrafenG in Leipziger Zeitschrift für deutsches Recht, 16.Jg.1922, S.145ff
z.Dohna, Alexander DieÄnderungen der Bestimmungen über den Zweikampf DeutscheJuristenZeitung 31, 1926 S.884ff Finger,A. Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in Juristische Wochenschrift 56.Jg. 1927 S.883
Hattenhauer, Hans Richter und Gesetz 1919/79 in Zeitschrift der Savigny-Stiftung, 106, 1989, S.46ff -Germ.Abt.
Hettner, Zur Auslegung des neuen GeldstrafenG in Leipziger Zeitschrift für deutsches Recht 16.Jg.1922, S.425ff
v.Hippel,Robert Deutsches Strafrecht, Bd.1 Berlin 1925; Bd.2 Berlin 1930 Huber,ErnstRudolf,DeutscheVerfassungsgeschichte seit1789,Bd.6 Stuttgart1981 v.Liszt, Elsa, Kriminalität der Jugendlichen in Berlin in Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 1932, S.250ff Luetgebrune Strafbarkeit nach dem Gesetz zum Schutz der Republik Juristische Wochenschrift 53.Jg.1924 s.265
Nationalversammlung, Die Deutsche Nationalversammlung im Jahre 1919, 8.Bd. hrsg.v.Ed.Heilfron, Berlin
Nationalversammlung, Die Deutsche Nationalversammlung im Jahre 1920 hrsg.v.Ed.Heilfron, Berlin
Rüping, Heinrich Grundriß der Strafrechtsgeschichte 2.Aufl. München 1991 Schloßmann Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten Deutsche JuristenZeitung 32, 1927 S.711 Schreiber, Hans-Ludwig Gesetz und Richter, Frankfurt a.Main 1996 Selbert, Wolfgang/ Rüping, Heinrich, Studien- und Quellenbuch zur Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, Bd.2 Aalen 1994 Verhandlungen des Reichstags/Reichstagsdrucksachen Bd.356 Wagner, Patrick, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher Hamburg 1996 Wunderer, Das neue GeldstrafenG in Leipziger Zeitschrift für deutsches Recht 16.Jg. 1922, S.42ff
3
Einleitung
Betrachtet werden soll hier die Gesetzgebungstätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts, die sich in der Weimarer Zeit abgespielt hat. Die zeitlichen Grenzen sollen der Zusammenbruch des Kaiserreiches und das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten darstellen. Dabei sollen die Hintergründe und politischen Zusammenhänge deutlich gemacht werden.
Die Gesetzgebung war zunächst von den wirren der Nachkriegszeit bestimmt, in der es galt die wirtschaftlichen und politischen Turbulenzen in den Griff zu bekommen.
Die Folgezeit war einerseits bestimmt von umfangreichen Reformarbeiten, die aber hier ausgespart bleiben sollen, ebenso, wie das JGG und prozeßrechtliche Änderungen.
Lediglich im Falle der Geldstrafengesetze erscheint die Reformarbeit in diesem Zusammenhang. Die kurzen Freiheitsstrafen werden zurückgedrängt.
Andererseits nimmt die politische Strafgesetzgebung breiten Raum ein. Amnestien verschaffen den jeweiligen Parteigängern Straffreiheit, auf der anderen Seite werden zum Schutz der Republik Straftatbestände ausgeweitet, die Strafbarkeit in bedenklicher Weise vorverlegt, sogar noch vor das Versuchsstadium.
Zeitgeschichtlicher Hintergrund
Mit dem Kriegsende 1918 endete in Deutschland, wie in anderen europäischen Ländern auch, die Monarchie. Nach der Abdankung des Kaisers war die politische Lage und von der Rätebewegung gekennzeichnet. In der Übergangszeit zwischen Kaiserreich und Nationalversammlung lag die politische Führung einschl. Gesetzgebung in den Händen des Rates der Volksbeauftragten, dessen Hauptaufgabe die Bewältigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, was durch zahlreiche Verordnungen erreicht werden sollte. Der Aufruf des Rates 1 kündigt einen demokratischen Neuanfang an: Neben der Aufhebung des Belagerungszustandes (Nr.1),der Gewährleistung von Grundrechtsausübungen (Nr.2-5), Wiedereinführung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen (Nr.7-9) und einigen Programmsätzen (8-Std.-Arbeitstag ab 1919, demokratische Wahlen nach Proporz) enthält der Aufruf auch eine Amnestie für politische Straftaten und die Niederschlagung der Verfahren (Nr.6).Um die Wirtschaft wieder von Krieg auf
1 12.11.1918, RGBl.1303
4
Frieden umzustellen wurde ein Amt für wirtschaftliche Demobilmachung eingerichtet 2 . Die 1919 gewählte Nationalversammlung arbeitete schließlich die Weimarer Reichsverfassung 3 aus und leitete damit die Zeit der sog. „Weimarer Republik“ ein. Während die wirtschaftliche Not und die galoppierende Inflation in der Mitte der 20er Jahre gemeistert werden konnte, wurde die Staatsmacht den politisch motivierten Unruhen und den rechts-und linksradikalen Schlägertrupps nicht Herr. In den ersten Jahren war die wirtschaftliche Lage bedenklich. Es herrschte Mangel an Kohle und Rohstoffen. Woll- und Lederpreise stiegen erheblich. Im Bereich der Nahrungsmittelversorgung ging die Milchversorgung bedenklich zurück, die Zuckerversorgung verschärfte sich soweit, daß die Kopfration nicht mehr ausgeteilt werden konnte 4 .
Kriminalitätsentwicklung in der Weimarer Zeit
Zu unterscheiden ist zwischen den politisch motivierten Straftaten und den aus wirtschaftlicher Not geborenen Delikten als Besonderheiten der Weimarer Zeit. Als Folge der Nachkriegszeit mit ihrem Mangel an Bedarfsgütern stieg die Diebstahlskriminalität zunächst an: in der Verurteiltenstatistik stieg der einfache Diebstahl von 1913 bis 1918 um knapp 32%, der schwere um 80% 5 . Diebstahlsdelikte stiegen bis etwa Mitte der 20er Jahre, Betrugsdelikte nahmen bis 1926 zu, Raubtaten erreichten 1922 einen Höhepunkt und stiegen 1929 erneut an 6 . Gestohlen wurden vor allem knappe Gegenstände 7 , weshalb der Diebstahl als typisches Nachkriegsdelikt gelten kann. Die Charakterisierung als Notkriminalität erklärt auch, warum die Frauen- und Jugendkriminalität anstieg 8 . Während die steigenden Betrugszahlen mit der Komplexität und der Modernisierung des Wirtschaftslebens einhergehen, läßt sich der allgemeine Kriminalitätsanstieg sozialpsychologisch auf die Unsicherheit der sozialen Positionsbestimmung und die Schwächung der sozialmoralischen Bindungen zurückführen. 9 Die Behauptung einiger Kriminalisten, die große Zahl entwurzelter Existenzen werde das Berufsverbrechertum mehren 10 , haben sich nicht in vollem
2 Errichtung des Amtes für die wirtschaftliche Demobilmachung „ zur Überführung des deutschen Wirtschaftslebens in den Frieden“ am 12.11.1918 (RGBl.1304)
3 RGBl.
4 aus dem Bericht des Reichswirtschaftsministers über die Wirtschaftslage im Okt.1919, Akten d.Reichskanzlei, Kab,Bauer
5 Wagner, S.30
6 Wagner, S.31
7 E.v.Liszt, S.250; allerdings wurden nicht nur Lebensmittel oder Kohlen gestohlen, so mußte ein Gesetz erlassen werden, das verbot Metalle von Jugendlichen zu kaufen, da ständig Gullydeckel von der Straße verschwanden. (E.v.Liszt)
8 Wagner, S.37; später auch während der Wirtschaftskrise verstärkt Ladendiebstahl bei Frauen und Mädchen (Wagner,S.36; E.v.Liszt, S.258), bei Jungen Fahrrad und Motorraddiebstähle (E.v.Liszt)
9 Wagner, S.32
10 Heindl, nach Wagner,S.30
5
Umfang bestätigt 11 . In der Zeit der Weltwirtschaftskrise führte die gestiegene Arbeitslosigkeit zu einem Anstieg der schweren Straftaten 12 .
politisch motivierte Kriminalität
In der Weimarer Zeit (1919-33) waren Straßenterror und politischer Mord an der Tagesordnung.
Die illegale Schwarze Reichswehr übte Selbstjustiz an vermeintlichen Verrätern 13 ; mehrere Politiker fielen Attentaten, vor allem mit rechtsradikalem Hintergrund, zum Opfer 14 . Putschversuche scheiterten 15 . In den letzten Jahren der Weimarer Republik nimmt die Radikalität im politischen Alltag zu. Es vergeht kaum ein Tag an dem nicht auf politisch Andersdenkende eingeschlagen, eingestochen oder geschossen wird 16 . Die Gründe sind auch wirtschaftlicher Natur, jedoch tut die Propaganda ein übriges. Bei den Beratungen des Republikschutzgesetzes 1922 wirft die politische Linke(MSPD,USPD,KPD) der Rechten(DNVP,DVP) vor die Stimmung im Land durch republikfeindliche Propaganda in den Parteiorganen aufgeheizt zu haben 17 . Von der Rechten und sogar aus der Mitte wird die durch das „Versailler Diktat“ 18 vergiftete Atmosphäre für die gesteigerte Gewaltbereitschaft verantwortlich gemacht.
Durch die unrühmliche Rolle der Justiz wurde das Vertrauen in die Republik kaum gestärkt. Für die Fememorde gab es Verständnis, da die heimliche Tötung von Spionen politisch erwünscht war, um die vom Versailler Vertrag verbotene Schwarze 19 Reichswehr zu verheimlichen . Staatsnotwehr als Rechtfertigung oder Irrtum über
Rechtswidrigkeit wurde von den Instanzgerichten anerkannt und vom Reichsgericht 20 21 hingenommen . Die Anklagebehörde kann einseitig Prozesse einleiten , die Urteile
gegen rechtsradikale Verbrecher blieben milde (Hitler bekam die Mindeststrafe,ihm wurde vaterländische Gesinnung bescheinigt, auf eine Ausweisung wurde verzichtet), und Beschimpfimpfungen von rechts wurden akzeptiert und legitimiert(Ebert-Prozeß; dem Vorwurf Ebert habe Hochverrat begangen begegnete
11 Die Rückfallzahlen belegen keinen Anstieg des Berufsverbrechertums (Wagner,S.39), auch hat der Juristentag 1931 den Begriff des Berufsverbrechers als Produkt der Phantasie abgelehnt. (W.Mittermaier, Zeitschr.f.d.gesamte Strafrechtswiss.1931, „Deutscher Juristentag in Lübeck“ S.663)
12 E.v.Liszt, S.251, Tab.X nach S.256 weist neben dem Anstieg schweren Diebstahls, Körperverletzungen und Raub (s.auch S.257) auch einen Anstieg der Verbrechen gegen Staat, Religion und öffentl.Ordnung auf.
13 sog. Fememorde, Rüping, S.92
14 Eisner 1919,Erzberger 1921, Rathenau 1922
15 Kapp-Putsch 1920, Putsch der Schwarzen Reichswehr 1923, Hitler-Putsch 1923
16 Reichsinnenminister Carl Severing über den Straßenterror 1929; am 1.Mai 1929 kam es zu blutigen Unruhen in Berlin; bei einer verbotenen Massenkundgebung kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei: 31 Tote.
17 Verhandl.d.Reichstags, Bd.356, S.8044ff, in dtändigen Zwischenrufen wurde die DNVP-Fraktion als „Mörderbande“ bezeichnet. Abg.Crispien (USPD) nach dem Rathenau-Mord: „Mörder entstammen in der Hauptsache der alten Offizierskaste“ S.8051C
18 Verh.d.RT,Bd.356, Düringer(DNVP) S.8299A; Heinze(DVP) S.8058D; Bell(Zentrum) S.8292A 19 Selbert/Rüping, S.181
20 Selbert/Rüping,S.182/183; Rüping, S.93; RGSt 61,242,254; 63,215,221; 64,101,104 21 Rüping, S.93, Bsp.„Boxheimer Dokument“, ein NS-Papier, das die Machtergreifung mit Gewalt forderte und Widerstand mit dem Tod bestraft sehen wollte, reichte nicht für eine Anklageerhebung.
6
das Gericht mit Zustimmung). Dennoch behauptete der Richterbund in tendenzloser
Objektivität ausschließlich Recht und Gerechtigkeit gesprochen zu haben
23
Die antirepublikanische Gesinnung ist indes nicht unumstritten Parteien behauptet, die sich in der Richterschaft nicht ausreichend repräsentiert
24
sahen . Schließlich werde Justizkritik durch Amnestien geübt, Justizminister und Amnestieausschuß korrigierten politische Strafgerichtsbarkeit.
I.
1.Die unmittelbare Nachkriegszeit
Nach Beendigung des Krieges und der Abdankung des Kaisers übernahm der Rat der Volksbeauftragten die politische Verantwortung und versuchte der unsicheren wirtschaftlichen und politischen Situation Herr zu werden. Es wurden zahlreiche Verordnungen, Bestimmungen und Bekanntmachungen (hauptsachlich zur wirtschaftlichen Reglementierung) erlassen, die fast alle Strafvorschriften enthielten. Unter Strafe gestellt wurden dabei Verstöße gegen die Verordnung, also z.B. die Nichterfüllung oder Umgehung einer darin enthaltenen Verpflichtung. Die Strafvorschriften folgten meist diesem Muster: „Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wir bestraft, wer den ihm nach den Vorschriften des §2 I, §4 II1u.3 u.III,obliegenden Verpflichtungen zuwiderhandelt.“ 25 Auch das Starfmaß entspricht dabei zumeist dem des genannten Beispiels. Erlassen wurden die Verordnungen vom Rat der Volksbeauftragten 26 , der Reichsregierung 27 oder einzelner Ministerien 28 , z.B. des bereits erwähnten Amt 29 (dann Ministerium) für wirtschaftliche Demobilmachung 30 . An den in der heutigen Zeit z.T. exotisch anmutenden Titeln der Verordnungen 31 lassen doch oft die Probleme der Zeit erkennen, z.B. welcher Mangel bekämpft werden soll 32 . Als Beispiel soll hier die Verordnung über
22 Selbert/Rüping, S.186
23 Hattenhauer, S.51/52
24 So erklärte der Abg. Crispien (USPD), die Deutschnationalen bräuchten die Republikschutzverordnungen nicht zu fürchten, solange „ihre Kreaturen in allen Stellen der Verwaltung, der Justiz und der Polizei sitzen“. Verh.d.RT, Bd.356, S.8050C
25 §11 der Bekanntmachung über Besenginster vom 17.10.1918; RGBl. S.1247
26 z.B.: VO über Waffengesetz v.13.1.1919 RGBl. S.31
27 z.B.: VO über Kapitalabwanderung in das Ausland durch Versicherungen v.15.1.1919 RGBl.49, Strafvorschrift in §§ 7,8; oder VO über Zahlungsmittel v.25.1.1919 RGBl.S.107, §5
28 Reichsernährungsministerium:VO über die Bildung einer Preisausgleichsstelle für Stickstoffdüngemittel v.13.3.1919 RGBl.S.307, §8; Reichswirtschaftsministerium: Bekanntmachung über Druckpapier v. 10.3.1919 RGBl.S.299, §2
29 VO über Arbeitseinstellung von Militärpersonen v.25.1.1919 RGBl.109, §3
30 VO zur Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft v.16.3.1919, RGBl.S.309, §6
31 z.B.: Bekanntmachung über die Verwendung von Gleitschutzmitteln bei nicht gummibereiften Lastkraftfahrzeugen v.24.2.1919 RGBl.S.255, Art.III
32 Mangel an Arbeitern, Kartoffeln,Rohstoffen
7
Arbeit zitieren:
Christian Vogel, 1998, Strafgesetzgebung in der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag GmbH
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